Worum geht's?
Viele Nutzer fragen sich, was die Apps auf ihren Handys und Tablets eigentlich so alles mit ihren Daten anstellen. Die App-Entwickler stellen sich vor allem die Frage: „Brauche ich eine Datenschutzerklärung?“ Apps könnten doch vielleicht mit einem Link auf die Datenschutzerklärung der Website versenden werden. Aber Obacht! Was Sie als Entwickler bei der Datenschutzerklärung für Apps unbedingt beachten müssen und ob es für die Datenschutzerklärung Ihrer App eine Vorlage gibt, lesen Sie in diesem Beitrag.
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1. Benötigen Apps eine Datenschutzerklärung?
Ja. Auch Apps fallen unter die gesetzlichen Vorschriften von Telemediengesetz (TMG) und Datenschutzrecht bzw. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die gesetzlichen Vorschriften regeln, dass Sie als Anbieter Ihre Nutzer „...zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung in allgemein verständlicher Form zu unterrichten haben.“
Da so gut wie jede App personenbezogene Daten der Nutzer verarbeitet, benötigt auch jede App eine vollständige und korrekte Datenschutzerklärung. Aber auch wenn in der App keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten stattfindet, Sie aber einen dritten Service (beispielsweise Google Analytics) nutzen, der dies tut, müssen Sie für Ihre App eine Datenschutzerklärung haben.
2. App & Datenschutz: Kann eine fehlende Datenschutzerklärung in einer App abgemahnt werden?
Ja. Verstöße gegen das Datenschutzrecht und die Pflichten aus dem TMG werden zwischenzeitlich von den deutschen Gerichten als wettbewerbsrechtlich relevant eingestuft. Das bedeutet, dass Wettbewerber im Wegen einer Abmahnung , einstweiligen Verfügung oder einer Klage gegen Sie als App-Anbieter vorgehen können, sofern Sie nicht oder nicht korrekt und vollständig über den Datenschutz Ihrer App informieren.
Wenn es soweit kommt hat das für Sie als Anbieter der Applikation oft zur Folge, dass die App erst einmal aus dem App-Store entfernt werden muss, bis die Datenschutzverstöße behoben sind. Dies bedeutet zum einen Einnahmeausfälle. Es kann aber auch dazu führen, dass Platzierungen und Bewertungen dann wegfallen, wenn die App neu eingestellt wird.
3. Was sind personenbezogene Daten die von Apps genutzt werden?
Im Datenschutzrecht werden nicht alle Arten von Daten geschützt. Es geht immer nur um so genannte „personenbezogene Daten“ und deren Datenverarbeitung und -nutzung. Das sind bei Apps vor allem:
- Name des Nutzers
- E-Mail-Adresse des Nutzers
- IP-Adresse
- Standortdaten
- Gerätekennungen
- Mac-Adressen
- SIM-Kartennummer
- Filme, Fotos, Audioaufnahmen
- Gesundheitsdaten
- Fingerabdrücke
Wenn Ihre App diese personenbezogenen Daten erhebt müssen Sie dies auch in der Datenschutzerklärung darstellen. Mehr Informationen zum Thema „Wie Sie mit personenbezogenen Daten DSGVO-konform umgehen“ lesen Sie in unserem Artikel.
4. Datenschutzerklärung & App: Kann ich nicht einfach die DSE von meiner Webseite übernehmen?
Nein. Die Datenschutzerklärung für Ihre Webseite regelt den Umgang mit den Daten der Webseitenbesucher. Punkte wie Cookies, Kontaktformulare, Google Analytics, Google AdSense oder Facebook PlugIns spielen bei der Frage „Datenschutz bei Apps“ keine Rolle.
Eine App hat dafür aber Zugriff auf Funktionen des Endgeräts wie z.B. auf Kamera, Kontakte und Standort, die Webseiten nicht haben. Dies muss beim App-Datenschutz und der Datenerfassung beachtet werden.
Aber bei der Installation meiner App muss der Nutzer bereits die benötigten Zugriffe auf seine Daten bestätigen – reicht das nicht aus? Nein. Um den Zugriff auf die personenbezogenen Daten möglichst transparent zu halten, müssen Sie den Nutzer im Rahmen der Datenschutzerklärung darauf hinweisen, zu welchem Zweck die Zugriffe benötigt werden. Achten Sie hier auch unbedingt darauf, dass Sie nur für die Nutzung der App erforderliche Zugriffe vom Nutzer anfordern.
Das bedeutet, wenn Sie einfach auf die allgemeine Datenschutzerklärung Ihrer Webseite verlinken, ist dies keine korrekte Datenschutzerklärung für die App. Die Datenschutzerklärung von der Webseite ist für Apps falsch. Ihnen kann eine Abmahnung drohen!
5. Checkliste: Was muss in einer Datenschutzerklärung für Apps stehen?
Die Datenschutzerklärung muss den Vorgaben aus § 13 TMG entsprechen. Das bedeutet konkret:
Was den Inhalt der Datenschutzerklärung angeht müssen folgende Punkte geregelt werden:
eRecht24 Premium
Benötigen Sie für die Datenschutzerklärung Ihrer App ein Muster? In den Business und Enterprise Paketen von eRecht24 Premium können Sie eine Vorlage herunterladen und direkt nutzen.
6. Wann muss ich den Nutzern die Datenschutzerklärung für die eigene App anzeigen?
Das Gesetz sagt „...zu Beginn des Nutzungsvorgangs“. Das bedeutet also, die Datenschutzerklärung muss auf jeden Fall vor dem Download bzw. der Installation der App bereit stehen, da bereits zu diesem Zeitpunkt Daten an den Entwickler der App übertragen werden.
7. Wo muss die Datenschutzerklärung abrufbar sein?
Die Datenschutzerklärung muss leicht auffindbar sein. Das bedeutet, dass die Nutzer die Datenschutzbestimmungen schon vor dem Download der App einsehen können. So setzen Sie diese Anforderung am besten um:
Im Menü der App
Die Datenschutzerklärung sollte im Menü der App, möglichst mit der Bezeichnung „Datenschutz“ eingebunden werden.
Wichtig: Die Datenschutzerklärung nur im Menü der App einzubinden reicht aber nicht aus. Der Nutzer muss die Datenschutzerklärung schon vor dem Download/ der Installation lesen können.
Auf der eigenen Webseite
Wenn Sie die App auf Ihrer eigenen Webseite zum Download anbieten, sollte die Datenschutzerklärung auf der Downloadseite der App verlinkt werden.
Im App Store von Apple
Für Apps die auf iOS und iPhone/iPads laufen gibt es im Apple App Store in der Beschreibung der App einen Punkt „Datenschutz“ bzw. „Datenschutzrichtlinie“. Diesen Punkt können App Entwickler dann auf die Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite verlinken.
Wichtig: Verlinken Sie hier nicht auf die allgemeine Datenschutzerklärung für Ihre Webseite, sondern auf die spezifische Datenschutzerklärung für Ihre App.
Im Google Play Store
Für Android Apps (Smartphones und Tablets z. B. von Samsung, LG, OnePlus oder Xiaomi) gibt es im Google Play Store ein Feld „Weitere Informationen“. Dort finden Sie unter „Entwickler“ einen Punkt „Datenschutzerklärung“. Unter diesem Punkt können Sie bei Google Play Ihre Datenschutzerklärung verlinken.
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