Datenschutzerklärung für Apps

Warum die Datenschutzerklärung für Webseiten nicht gleichzeitig für Ihre Apps geeignet ist

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Datenschutzerklärung ist für fast jede App Pflicht.
  • Die Datenschutzerklärung muss für den Nutzer leicht auffindbar sein und ihm bereits vor dem Download der App zur Verfügung stehen. Zusätzlich muss sie in der App jederzeit einsehbar sein.
  • Haben Sie keine Datenschutzerklärung für Ihre App oder ist diese fehlerhaft, drohen Bußgelder und Abmahnungen.

Worum geht's?

Viele Nutzer fragen sich, auf welche Daten Apps auf dem Handy und Tablet Zugriff haben und wofür die Daten verwendet werden. App-Entwickler stehen vor der Frage, welche Rechtstexte sie wirklich brauchen und ob eine Datenschutzerklärung wirklich Pflicht ist. Ist es möglich, die Datenschutzerklärung einer Website zu nutzen oder können Vorlagen oder Generatoren aus dem Internet genutzt werden? In unserem Artikel klären wir, wie eine Datenschutzerklärung für Apps aussehen sollte und woher Sie diese bekommen. 

 

1. Benötigen Apps eine Datenschutzerklärung?

Ja. Auch für Apps gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. 

Die gesetzlichen Vorschriften regeln, dass Sie als Anbieter Ihre Nutzer „...zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung in allgemein verständlicher Form zu unterrichten haben.“

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Da so gut wie jede App personenbezogene Daten der Nutzer verarbeitet, benötigen fast alle Apps eine vollständige und korrekte Datenschutzerklärung. App-Anbieter müssen in der Datenschutzerklärung darlegen, wie die Datenverarbeitung stattfindet, wofür die personenbezogenen Daten gespeichert werden und wann der App-Betreiber diese wieder löscht.

Aber auch wenn in der App keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten stattfindet, Sie aber einen dritten Service (beispielsweise Google Analytics) nutzen, der dies tut, müssen Sie für Ihre App eine Datenschutzerklärung haben. Dies ist beispielsweise beim Webtracking der Fall.

In der Praxis benötigt praktisch jede App eine Datenschutzerklärung, da z. B. eine Verbindung zu einem Server aufgebaut wird, Analyse-Tools genutzt werden, Werbe-SDKs oder Absturzmelder eingesetzt werden und die Vorgaben der App-Stores eine Datenschutzerklärung vorschreiben.  

ACHTUNG

Verwenden Sie nicht die Datenschutzerklärung Ihrer Website für Ihre App. Jede App ist anders aufgebaut und es finden unterschiedliche Datenverarbeitungen statt. Für mehrere Apps benötigen Sie daher auch mehrere Datenschutzerklärungen.

2. Lückenlose Dokumentation der Apps ist wichtig für den Datenschutz!

Bei der App-Entwicklung bietet es sich an, eine lückenlose Dokumentation anzulegen. So können Sie im Nachhinein Datenflüsse besser nachvollziehen und die Datenschutzerklärung dementsprechend genau anpassen oder anpassen lassen. Dabei sollten Sie vor allem folgende Punkte im Blick behalten:

  • Plug-Ins

  • extern eingebundene Schriftarten wie Google Fonts

  • Software Development Kits

Bei der Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung lässt sich so leichter nachvollziehen, wann, inwiefern und ob Daten über Drittanbieter ins EU-Ausland übermittelt werden. Oftmals sind in dem Fall nämlich weitere rechtliche Schritte nötig. Bei einer Datenübermittlung in die USA sollte der Anbieter beispielsweise nach dem DPF zertifiziert sein. Andernfalls ist eine sichere Datenübertragung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Zum Artikel

LESEEMPFEHLUNG

Mehr zum Thema DPF-Zertifizierung und was Sie tun müssen, wenn Sie Dienste aus den USA in Ihrer App nutzen wollen, lesen Sie in unserem Artikel "Privacy Shield 2.0: Datentransfer in die USA".

Zum Artikel

3. App & Datenschutz: Kann eine fehlende Datenschutzerklärung in einer App abgemahnt werden?

Ja. Verstöße gegen das Datenschutzrecht werden zwischenzeitlich von den deutschen Gerichten als wettbewerbsrechtlich relevant eingestuft. Das bedeutet, dass Wettbewerber mit einer Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder einer Klage gegen Sie als App-Anbieter vorgehen können, sofern Sie nicht oder nicht korrekt und vollständig über den Datenschutz in Ihrer App informieren.

VORSICHT

Wenn es soweit kommt, hat das für Sie als Anbieter der Applikation oft zur Folge, dass die App erst einmal aus dem App-Store entfernt werden muss, bis die Datenschutzverstöße behoben sind.

Dies bedeutet zum einen Einnahmeausfälle. Es kann aber auch dazu führen, dass Platzierungen und Bewertungen dann wegfallen, wenn die App neu eingestellt wird. Zudem drohen Bußgelder und Verfahren durch die Datenschutzaufsichtsbehörden. 

4. Was sind personenbezogene Daten, die von Apps genutzt werden?

Im Datenschutzrecht werden nicht alle Arten von Daten geschützt. Es geht immer nur um so genannte „personenbezogene Daten“ und deren Datenverarbeitung und -nutzung. Das sind bei Apps vor allem:

  • Name des Nutzers
  • E-Mail-Adresse des Nutzers
  • IP-Adresse
  • Standortdaten
  • Gerätekennungen
  • Mac-Adressen
  • SIM-Kartennummer
  • Filme, Fotos, Audioaufnahmen
  • Gesundheitsdaten
  • Fingerabdrücke

Wenn Ihre App diese personenbezogenen Daten erhebt, müssen Sie dies auch in der Datenschutzerklärung darstellen. Mehr Informationen zum Thema „Wie Sie mit personenbezogenen Daten DSGVO-konform umgehen“ lesen Sie in unserem Artikel.

5. Datenschutzerklärung & App: Kann ich nicht einfach die DSE von meiner Webseite übernehmen?

Nein. Die Datenschutzerklärung für Ihre Webseite regelt den Umgang mit den Daten der Webseitenbesucher. Punkte wie Cookies, Kontaktformulare, Google Analytics, Google AdSense oder Facebook PlugIns spielen bei der Frage „Datenschutz bei Apps“ keine Rolle.

Eine App hat dafür aber Zugriff auf Funktionen des Endgeräts wie z.B. auf Kamera, Kontakte und Standort, die Webseiten nicht haben. Dies muss beim App-Datenschutz und der Datenerfassung beachtet werden. Mithilfe eines Datenschutzmanagementsystems können Sie die Datenverarbeitungen in einem Verarbeitungsverzeichnis dokumentieren und dieses auf Nachfrage den Aufsichtsbehörden vorlegen. Zudem unterstützt es Sie bei der Verwaltung von AV-Verträgen und der Dokumentation von technischen und organisatorischen Maßnahmen. 

FALL AUS DER PRAXIS

Bei der Installation meiner App muss der Nutzer bereits die benötigten Zugriffe auf seine Daten bestätigen – reicht das nicht aus? Nein. Denn Sie müssen trotzdem Ihre Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO erfüllen und den Nutzer über den Zweck und die Dauer der Verarbeitung informieren. Achten Sie hier auch unbedingt darauf, dass Sie nur für die Nutzung der App erforderliche Zugriffe vom Nutzer anfordern.

Das bedeutet, wenn Sie einfach auf die allgemeine Datenschutzerklärung Ihrer Webseite verlinken, ist dies keine korrekte Datenschutzerklärung für die App. Die Datenschutzerklärung der Webseite bezieht sich auf andere Datenverarbeitungen und ist daher nicht für Apps geeignet. Nicht nur fehlende, sondern auch unvollständige oder fehlerhafte Datenschutzerklärungen können abgemahnt werden.

6. Checkliste: Was muss in einer Datenschutzerklärung für Apps stehen?

Die Datenschutzerklärung muss den Vorgaben der DSGVO entsprechen. Das bedeutet konkret:

  • Der Nutzer muss zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang sowie Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten informiert werden
  • Die Datenschutzerklärung muss verständlich verfasst sein
  • Die Datenschutzerklärung muss leicht auffindbar sein
  • Die Datenschutzerklärung muss bereits vor dem Download der App zur Verfügung stehen
  • Die Datenschutzerklärung muss auch auf kleinen Displays von Handys und Tablets lesbar sein

Was den Inhalt der Datenschutzerklärung angeht, müssen folgende Punkte geregelt werden:

  • Wer ist Anbieter/ Betreiber der App
  • Kontaktdaten des Anbieters
  • Für welche Daten des Nutzers benötigt die App welche Zugriffsrechte (z. B. Push-Nachrichten)?
  • Wie lange werden diese Daten gespeichert?
  • Wird das Nutzungsverhalten/ die Daten der Nutzer durch Tracking Tools (Apptrace, Apptrace, Adeven, App Annie, Google Analytics für Apps) ausgewertet?
  • Werden die Daten an Dritte übertragen und wenn ja, zu welchem Zweck?
  • Welche Rechte hat der Nutzer bezüglich des Löschens, Sperrens und Berichtigens seiner Daten?
  • Wie kann der Nutzer widersprechen?  

 

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7. Wann muss ich den Nutzern die Datenschutzerklärung für die eigene App anzeigen?

Das Gesetz sagt „...zu Beginn des Nutzungsvorgangs“. Das bedeutet also, die Datenschutzerklärung muss auf jeden Fall vor dem Download bzw. der Installation der App bereitstehen, da bereits zu diesem Zeitpunkt Daten an den Entwickler der App übertragen werden.

8. Wo muss die Datenschutzerklärung abrufbar sein?

Die Datenschutzerklärung muss leicht auffindbar sein. Das bedeutet, dass die Nutzer die Datenschutzbestimmungen schon vor dem Download der App einsehen können. So setzen Sie diese Anforderung am besten um:

Im Menü der App

Die Datenschutzerklärung sollte im Menü der App, möglichst mit der Bezeichnung „Datenschutzerklärung“ eingebunden werden.

Wichtig: Die Datenschutzerklärung nur im Menü der App einzubinden reicht aber nicht aus. Der Nutzer muss die Datenschutzerklärung schon vor dem Download/ der Installation lesen können.

Auf der eigenen Webseite

Wenn Sie die App auf Ihrer eigenen Webseite zum Download anbieten, sollte die Datenschutzerklärung auf der Downloadseite der App verlinkt werden.

Im App Store von Apple

Für Apps, die auf iOS und iPhone/iPads laufen, gibt es im Apple App Store in der Beschreibung der App einen Punkt „Datenschutz“ bzw. „Datenschutzrichtlinie“.

Wichtig: Verlinken Sie hier nicht auf die allgemeine Datenschutzerklärung für Ihre Webseite, sondern auf die spezifische Datenschutzerklärung für Ihre App.

Im Google Play Store

Für Android Apps (Smartphones und Tablets z. B. von Samsung, LG, OnePlus oder Xiaomi) gibt es im Google Play Store ein Feld „Weitere Informationen“. Dort finden Sie unter „Entwickler“ einen Punkt „Datenschutzerklärung“. Unter diesem Punkt können Sie bei Google Play Ihre Datenschutzerklärung verlinken.

9. Fazit zur Datenschutzerklärung für die App

Achten Sie darauf, dass Sie für jede App, die Sie veröffentlichen, eine speziell auf die App angepasste Datenschutzerklärung auf der dafür vorgesehenen Stelle verlinken oder veröffentlichen. In der Regel gibt es dazu in jedem App-Store einen entsprechenden Punkt. Verlinken Sie NICHT die Datenschutzerklärung Ihrer Website.

Die Datenschutzerklärung für Ihre App sollte alle wichtigen Punkte zur Verarbeitung der Daten Ihrer Nutzer enthalten. Nutzen Sie Tracking-Tools oder andere Leistungen von Drittanbietern? Dann muss auch dies in der Datenschutzerklärung aufgeführt werden.

Eine lückenlose Dokumentation bei der App-Entwicklung hilft Ihnen als App-Betreiber anschließend bei der Erstellung der Datenschutzerklärung. Datenschutzprozesse lassen sich so leichter nachvollziehen. Fehlerhafte oder fehlende Datenschutzerklärungen können zu einem zwischenzeitlichen Abschalten des Appverkaufs führen. Es drohen Umsatzeinbußen.

Sie benötigen nicht nur eine Datenschutzerklärung für Ihre App, sondern auch Impressum und AGB? In dem App-Paket unserer Partnerkanzlei Siebert Lexow sind diese Rechtstexte enthalten. Die Anwälte prüfen Ihre App formal und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Buchen Sie jetzt unser App-Paket auf eRecht24 Premium! eRecht24 PREMIUM Mitglieder erhalten 25 % Rabatt auf das App Paket. 

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10. FAQ

Wo finde ich die Datenschutzerklärung für Google Play Apps?

Die Datenschutzerklärung für Google Play Apps finden Sie in der Regel direkt im Google Play Store auf der jeweiligen App-Seite. Entwickler sind verpflichtet, dort einen entsprechenden Link bereitzustellen. Außerdem muss die Datenschutzerklärung in der App hinterlegt werden. 

Ist die Datenschutzerklärung Pflicht?

Ja, eine Datenschutzerklärung ist Pflicht, sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Das gilt auch für Apps. Sie müssen Nutzer transparent darüber informieren, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage. Ohne Datenschutzerklärung drohen rechtliche Risiken und Abmahnungen. 

Wann ist eine App DSGVO-konform?

Eine App ist DSGVO-konform, wenn sie personenbezogene Daten rechtmäßig, transparent und zweckgebunden verarbeitet. Für Sie bedeutet das: Sie benötigen eine klare Datenschutzerklärung, ggf. Einwilligungen der Nutzer und müssen technische Schutzmaßnahmen umsetzen. Zudem sollten nur die Daten erhoben werden, die tatsächlich erforderlich sind. 

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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