Vereinsshop rechtlich absichern

So gestalten Sie Ihren Vereinsshop rechtssicher

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Vereinsshops gelten die gleichen Vorgaben wie für andere Onlineshops auch.
  • Verkaufen Sie über Ihren Verein Waren in einem eigenen Shop, brauchen Sie Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und AGB.
  • Auch gemeinnützige Vereine dürfen einen Shop betreiben – die Einnahmen sind aber steuerpflichtig, sobald Freigrenzen überschritten werden.

Worum geht's?

Mit einem eigenen Shop können Sie Einnahmen erzielen und Mitglieder und Fans enger an Ihren Verein binden – etwa durch den Verkauf von Merchandise-Waren oder einer einheitlichen Teamkollektion. Betreiben Sie als Verein einen Onlineshop, müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben im E-Commerce beachten. Ohne Rechtstexte auf Website und Shop-Page geht es nicht – und auch die Angaben zu Preisen, Versand, Lieferzeiten und Zahlungsbedingungen müssen transparent sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Vereinsshop absichern und das Risiko von Abmahnungen vermeiden.

 

1. Welche Rechtstexte braucht ein Vereinsshop?

Um Ihren Vereinsshop abzusichern, sind ein Impressum, eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung und eine Widerrufsbelehrung, wenn Sie an Verbraucher verkaufen, Pflicht. Auch auf allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sollten Sie nicht verzichten.

Impressum

Ihr Shop – und auch Ihre Vereinswebsite – braucht ein Vereins-Impressum. Binden Sie dieses leicht und jederzeit zugänglich ein, am besten im Footer der Website. Enthalten muss das Impressum folgende Angaben:

  • Vereinsname
  • Anschrift und Kontaktdaten (kein Postfach)
  • Vertretung (gesamter Vorstand oder Einzelpersonen)
  • Registergericht und Registernummer
  • Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID
  • Verantwortlicher für redaktionelle Inhalte inkl. Kontaktdaten
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Datenschutzerklärung

Da Sie in Ihrem Shop personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. Kontaktangaben und Adresse für Bestellungen), müssen Sie eine Datenschutzerklärung für Ihren Verein bereitstellen. Diese sollte folgende Informationen enthalten:

  • Art der Daten, die Sie erfassen
  • Zweck der Verarbeitung
  • Rechtsgrundlage gemäß DSGVO
  • Speicherdauer der Daten
  • Weitergabe an Dritte oder Dienstleister (z. B. Zahlungsanbieter)
  • Betroffenenrechte gemäß DSGVO

Die Datenschutzerklärung sollte ebenfalls zu jeder Zeit zu finden sein, indem Sie sie z. B. dauerhaft im Footer der Website verlinken.

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Für Social Media benötigen Sie eine eigene Datenschutzerklärung, da sich die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf den Plattformen von der auf Ihrer Shop-Page unterscheidet. Daher reicht es leider nicht aus, vom Vereins-Profil auf Facebook oder Instagram auf die Datenschutzerklärung Ihrer Website zu verlinken.

Einen Generator für Ihre Social-Media-Datenschutzerklärung finden Sie auf eRecht24 Premium.

AGB

Mit allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Sie die Rahmenbedingungen für Verkäufe über den Vereinsshop oder Buchungen über die Vereinswebsite. Eine gesetzliche AGB-Pflicht gibt es zwar nicht, allerdings sind sie dringend empfehlenswert, da sie klare Bestimmungen für Verkäufer und Käufer schaffen und Ihren Verein vor rechtlichen Risiken und Missverständnissen schützen.

Mit AGB für Vereine können Sie z. B. festlegen

  • wie der Vertrag zustande kommt (z. B. durch Bestellung und Bestätigung per Mail)
  • welche Artikel oder Leistungen angeboten werden und zu welchen Preisen
  • Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Zahlungsmethoden etc.)
  • Liefer- und Versandbedingungen
  • Widerrufsrecht für Verbraucher
  • Haftungs- und Gewährleistungsregeln
  • Datenschutzhinweis

Unser Tipp: Rechtssichere AGB für Ihren Vereinsshop können Sie mit eRecht24 Premium erstellen.

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Widerrufsbelehrung

Verkaufen Sie in Ihrem Vereinsshop Waren an Verbraucher, benötigen Sie zusätzlich zu AGB, Impressum und Datenschutzerklärung eine Widerrufsbelehrung, mit der Sie die Kunden über ihr Widerrufsrecht informieren. Außerdem müssen Sie ein Muster-Widerrufsformular bereitstellen, das der Verbraucher für den Widerruf nutzen kann (aber nicht muss).

Stellen Sie beide Dokumente separat bereit (unabhängig von den AGB) und weisen Sie beim Checkout deutlich darauf hin. Spätestens bei Vertragsschluss muss der Kunde über seine Widerrufsrechte in Kenntnis gesetzt worden sein.

Ab 2026 wird für viele Onlineshops – und damit auch für Vereinsshops – der Widerrufsbutton zur Pflicht. Schon jetzt kann es sein, dass Sie Shop und Vereinswebsite barrierefrei gestalten müssen. Betroffen sind vor allem größere Vereine mit kommerziellen Angeboten.

Als eRecht24 Premium-Mitglied können Sie neben Vereins-AGB auch eine rechtssichere Widerrufsbelehrung für Ihren Verein erstellen.

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2. Was kann passieren, wenn ich den Shop meines Vereins nicht absichere?

Ohne Absicherung kann es schnell passieren, dass Ihr Shop gegen gesetzliche Vorgaben und Informationspflichten verstößt. Ob unvollständige Angaben im Impressum, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, Urheberrechts- und Markenverstöße, irreführende Werbung oder falsche Preisangaben: Die Liste an möglichen Rechtsverstößen ist lang.

Was folgen kann, sind Abmahnungen und Bußgelder:

  • anwaltliche Abmahnungen samt Schadensersatzforderungen bei Verstößen gegen Urheberrechte, Markenrechte oder das Wettbewerbsrecht
  • Bußgelder von bis zu 50.000 Euro bei fehlendem Impressum (§ 33 DDG)
  • DSGVO-Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4 Prozent des Vorjahresumsatzes bei Datenschutzverletzungen und unzulässigen Datenverarbeitungen
  • verlängerte Widerrufsfrist bei fehlender Widerrufsbelehrung

Um als Verein Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden, sind korrekte Angaben und abmahnsichere Rechtstexte unerlässlich. Zusätzlich sollten Sie die steuerlichen Vorschriften im Blick behalten – besonders, wenn Sie vorhaben, regelmäßige Einnahmen mit dem Vereinsshop zu erzielen.

GUT ZU WISSEN

Auch als gemeinnütziger Verein ist der Verkauf von Waren über einen Vereinsshop zulässig. Die Einnahmen müssen Sie gemäß den satzungsmäßigen Zwecken reinvestieren – eine private Bereicherung ist verboten.

Da der Verkauf von Merchandise-Produkten oder Vereinskleidung aber wirtschaftlichen und nicht gemeinnützigen Zwecken dient, können die Einnahmen steuerpflichtig sein, sobald sie bestimmte Freigrenzen überschreiten: Ab einem Umsatz von 45.000 Euro fallen Gewerbe- und Körperschaftssteuer an.

3. Woher bekomme ich Rechtstexte für Vereine?

Die Rechtstexte müssen rechtlich korrekt formuliert sein, um Verein und Vereinsshop zuverlässig abzusichern. Sie haben verschiedene Wege, an solche Texte zu kommen – doch nicht alle sind auch empfehlenswert.

Rechtstexte selbst schreiben oder Copy & Paste

Sie können Ihre Rechtstexte selbst schreiben – empfehlenswert ist das aber nur mit juristischem Fachwissen. Verzichten Sie in jedem Fall darauf, Datenschutzerklärung, Impressum und Widerrufsbelehrung von einem anderen Onlineshop zu kopieren. Die Texte können urheberrechtlich geschützt sein. Außerdem wissen Sie nicht, ob sie korrekt sind.

Rechtstexte von KI erstellen lassen

KI-Tools wie ChatGPT können Ihnen zwar Textvorschläge liefern, übernehmen aber keine Haftung für deren Richtigkeit. Fehlerhafte oder unvollständige Formulierungen führen schnell zu rechtlichen Problemen – ein Risiko, dass es sich nicht lohnt, einzugehen.

Rechtstexte vom Anwalt

Ein Anwalt bietet Ihnen bei der Erstellung von Rechtstexten maximale Sicherheit – allerdings ist diese Variante auch die kostenintensivste. Sie lohnt sich für Vereine mit speziellen rechtlichen Anforderungen.

Rechtstexte-Generatoren

Generatoren sind die praktischste und sicherste Alternative zu anwaltlich erstellten Rechtstexten. Sie basieren auf juristisch geprüften Vorlagen, werden regelmäßig aktualisiert und lassen sich unkompliziert auf die Anforderungen Ihres Vereins bzw. des Shops anpassen.

Mit den eRecht24 Premium-Generatoren erstellen Sie alle Rechtstexte für Ihren Vereinsshop im Handumdrehen – ob AGB, Impressum, Datenschutzerklärung oder Widerrufsbelehrung.

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4. Preisangaben, Rabatte & Co: Was muss ich noch beachten?

Sobald Ihr Vereinsshop Produkte verkauft oder andere Leistungen online anbietet, gelten für Sie die gleichen E-Commerce-Anforderungen wie für alle anderen Shopbetreiber. Um Abmahnungen zu vermeiden, ist es wichtig, die Informationspflichten für Onlineshops zu kennen – und korrekt umzusetzen.

Werbung im Vereinsshop

Halten Sie sich bei werbenden Inhalten unbedingt an die Vorgaben des Wettbewerbsrechts (UWG): Irreführende Werbung ist unzulässig und auch vergleichende Werbung kann problematisch sein und abgemahnt werden. Wichtig ist:

  • Werbung muss klar als solche erkennbar sein
  • Gewinnspiele nur mit leicht zugänglichen, eindeutigen Teilnahmebedingungen
  • keine irreführenden Rabattaktionen und Slogans

Bestell- und Auftragsbestätigung

Bestätigen Sie Bestellungen umgehend per Mail, damit Kunden oder Vereinsmitglieder wissen, dass diese bei Ihnen eingegangen sind. Wichtig ist außerdem:

  • Legen Sie in den AGB fest, wann der Vertrag zustande kommt (z. B. bei Abgabe der Bestellung oder mit Versandbestätigung).
  • Stellen Sie vor und nach Vertragsschluss Pflichtangaben zu Widerruf, Kontakt, Zahlungsart etc. bereit.
  • Weisen Sie vor der Bestellung deutlich auf Ihre AGB hin (z. B. indem Kunden eine Checkbox anklicken müssen, mit der sie die Kenntnisnahme der AGB bestätigen).

Detaillierte Informationen zu Produkten und Preisen

Sobald sich die Angebote aus Ihrem Vereinsshop an Verbraucher richten, müssen Sie diese über Produktdetails und Preise informieren. Es gilt:

  • Produktmerkmale (z. B. Größe, Farbe, Material) klar und verständlich nennen
  • lieber zu viele als zu wenige Angaben machen (bei Verbrauchern)
  • Vorgaben der Produktsicherheitsverordnung beachten
  • Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer und allen weiteren Preisbestandteilen anzeigen
  • Versandkosten vor Bestellbeginn deutlich ausweisen (z. B. “zzgl. Versandkosten”)

WICHTIG

Festgelegt sind die Vorgaben in der Preisangabenverordnung (PAngV). Diese sieht u. a. auch vor, dass für bestimmte Waren der Grundpreis anzugeben ist (z. B. für Nudeln in Form des Vereinslogos). Sie müssen den Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis platzieren, dürfen ihn aber nicht hervorheben – das würde Verbraucher täuschen.

Lieferung und Zahlung

Informieren Sie im Vereinsshop transparent über die Bedingungen für Lieferung und Zahlungen. Wichtig ist insbesondere Folgendes:

  • Teilen Sie Lieferbeschränkungen spätestens zum Start der Bestellung mit (z. B. wenn Sie Artikel nur innerhalb Deutschlands versenden).
  • Geben Sie die Lieferzeit konkret an. Verzichten Sie auf vage Formulierungen wie “in der Regel”.
  • Informieren Sie Verbraucher frühzeitig, wenn eine Ware nicht lieferbar ist.
  • Nennen Sie akzeptierte Zahlungsmittel und bieten Sie gängige Optionen wie SEPA und Kreditkarte an.

Bestellbestätigung, Bestellbutton und Vertragsbestätigung

Hat ein Kunde im Vereinsshop bestellt, müssen Sie ihm die AGB in einer speicherbaren Form bereitstellen. Am besten verschicken Sie sie zusammen mit der Bestellbestätigung per E-Mail. Außerdem sollten Sie folgendes beachten:

  • Kunden müssen Bestellungen im Vereinsshop über eine vereinfachte Bestellfunktion (Button-Lösung) aufgeben können. Achten Sie hier auf klare Beschriftungen.
  • Stellen Sie dem Kunden nach Vertragsschluss Vertragsdaten und -bedingungen, vorvertragliche Infos und die Widerrufsbelehrung per E-Mail bereit.

Ihre Kunden haben bei Online-Käufen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Achten Sie darauf, darüber korrekt zu informieren – bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann sich die Frist sonst zu Ihrem Nachteil verlängern.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

5. Fazit: So sichern Sie Ihren Vereinsshop rechtlich ab

Ein rechtssicherer Vereinsshop basiert auf vollständigen Rechtstexten und transparenten Informationen zu Preisen, Bestellabläufen und Zahlungsbedingungen. Achten Sie auf eine korrekte Einbindung der Texte, stellen Sie AGB und Widerrufsbelehrung frühzeitig im Bestellprozess bereit und senden Sie Ihren Kunden eine Bestellbestätigung per E-Mail.

Die erforderlichen Rechtstexte können Sie mit den eRecht24 Premium Generatoren erstellen. Möchten Sie ganz sichergehen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, prüft die eRecht24 Partnerkanzlei Siebert Lexow Ihren Vereinsshop gern individuell für Sie.

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Weiterführende Informationen für Vereine: 

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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