Zahlungsanbieter für Online-Shops

DSGVO-Konformität, Sicherheit & Kundenvertrauen: Welcher Zahlungsanbieter ist der richtige für meinen Online-Shop?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Zahlungsdienstleister können Sie als Online-Händler Ihre Kunden wählen lassen, wie sie bezahlen möchten.
  • Zahlungsarten wie PayPal, Lastschrift, Sofort-Überweisung, Kreditkarte und der Kauf auf Rechnung sollten in jedem Onlineshop enthalten sein.
  • Achten Sie bei der Wahl des Dienstleisters auf Datenschutz und Datensicherheit und nehmen Sie den Zahlungsanbieter in Ihre Datenschutzerklärung auf.

Worum geht's?

Kartenzahlung, Apple Pay, SEPA-Lastschrift, Sofort-Überweisung, PayPal, auf Raten oder erst in ein paar Monaten: Wer online shoppt, möchte selbst entscheiden, wie er bezahlen möchte. Eine größere Flexibilität beim Zahlungsvorgang lohnt sich auch für Ihren Onlineshop – denn mehr Zahlarten führen im E-Commerce nachweislich zu weniger Kaufabbrüchen. Umsetzen lässt sich eine größere Auswahl an Bezahloptionen mit einem Zahlungsanbieter. Welche es gibt, wie die Integration im Shop funktioniert und worauf Sie als Online-Händler bei der Wahl des Zahlungsdienstleisters achten sollten, lesen Sie hier.

 

1. Was sind Zahlungsanbieter und warum brauche ich sie für meinen Shop?

Online-Zahlungsanbieter – auch Zahlungsdienstleister oder Payment Service Provider (PSP) genannt – übernehmen die Zahlungsabwicklung in einem Onlineshop. Mithilfe eines PSP können Sie unterschiedliche Online-Bezahlmethoden in Ihrem Shop einbinden und Ihre Kunden wählen lassen, wie sie bezahlen möchten. 

Der Zahlungsdienstleister fungiert dabei als eine Art Schnittstelle zwischen Ihrem Shop und dem Bankinstitut Ihres Kunden: Bestellt ein Kunde ein Produkt, muss er seine Konto- oder Kreditkartendaten nicht auf Ihrer Seite eingeben, sondern gelangt mit einem Klick direkt zum Zahlungsanbieter. 

Dort kann er aus unterschiedlichen Bezahlmethoden seine bevorzugte wählen: Von Online-Zahlungsanbietern wie PayPal, Klarna, Amazon Pay oder Stride, über Bezahlung per Kreditkarte, Vorkasse, Lastschrift oder auf Rechnung bis hin zu Mobile Payment-Anbietern wie Apple Pay oder Google Pay ist alles möglich. Für welche Zahlungsmöglichkeiten Sie sich entscheiden, hängt von Ihrer Zielgruppe ab. Sie sollten also wissen, wer bei Ihnen einkauft und wie Ihre Kunden am liebsten bezahlen.

Einen Unterschied gibt es zwischen reinen Zahlungsanbietern und Resellern wie Copecart, Digistore24 und Elopage. Als Zahlungsanbieter für Onlinekurse übernehmen Reseller die komplette Kaufabwicklung – das heißt, sie verkaufen Ihre digitalen Produkte unter eigenem Namen. Nicht Sie und Ihr Kunde schließen im Resellermodell einen Vertrag ab, sondern der Reseller mit Ihrem Kunden sowie Sie und der Reseller. 

Abhängig von der vertraglichen Vereinbarung erhalten Sie vom Zahlungsanbieter Ihre vereinnahmten Umsätze beispielsweise monatlich ausgezahlt. Für seine Dienste erhält der Reseller – genau wie reine Zahlungsanbieter – eine festgelegte Transaktionsgebühr. Zusätzlich zu den Dienstleistungen eines PSP übernehmen Reseller aber auch Buchhaltung und Rechnungsstellung.

Für Ihren Onlineshop kann die Einbindung eines Zahlungsanbieters bzw. Resellers umsatzentscheidend sein – denn eine größere Auswahl an Bezahlmöglichkeiten führt nachweislich zu einer besseren Kauferfahrung und zu weniger Kaufabbrüchen.

WUSSTEN SIE SCHON?

Einer der häufigsten Gründe für eine hohe Absprungrate in Onlineshops ist ein nicht ausreichendes Angebot an Bezahlmöglichkeiten. Im rasanten und umkämpften E-Commerce wird das schnell zum echten Wettbewerbsnachteil. Daher gilt: Je mehr Zahlungsoptionen Sie Ihren Kunden anbieten, desto besser.

2. Was sind die Vorteile eines Zahlungsanbieters für meinen Shop?

Der größte Vorteil eines Online-Zahlungsanbieters ist die Flexibilität, die Ihre Kunden für die Zahlungsabwicklung bekommen. Je mehr Zahlungen Sie einbinden, desto geringer ist das Risiko, dass ein Kunde einen Kauf im letzten Moment abbricht, weil seine bevorzugte Zahlmethode nicht dabei ist.

Anbieter wie PayPal, AmazonPay oder Klarna kennt zudem fast jeder. Ihren Onlineshop wahrscheinlich nicht. Wickeln Sie Online-Zahlungen über einen bekannten Dienstleister ab, wirkt das auf Ihre Kunden seriös und fördert das Vertrauen mehr als die Aussicht, sensible Bankdaten auf einer unbekannten Shopseite einzugeben.

Sie selbst gewinnen als Shopbetreiber Zeit und Sicherheit, denn wie es um die Bonität Ihrer Kunden steht, prüft der Payment Service Provider. Die sensiblen Bankdaten werden nicht über Ihren Webshop, sondern über die IT-Infrastruktur des Dienstleisters übertragen – und das innerhalb kürzester Zeit: Per Touch-ID sind die Zugangsdaten zu PayPal & Co. auf vielen Smartphones hinterlegt und in Sekunden griffbereit. Für Ihre Kunden ist das beim Online-Shopping bequemer, als erst mühsam nach der Kredit- oder EC-Karte im Portemonnaie zu kramen.

Je bequemer, sicherer und vertrauenswürdiger Sie den Checkout- und Bezahlvorgang Ihres Onlineshops gestalten, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Kunde letztendlich auf “Kaufen” klickt.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

3. Welche rechtlichen Vorschriften müssen Zahlungsanbieter erfüllen?

Online-Zahlungsanbieter müssen wie andere Finanzdienstleister auch gewisse rechtliche Vorschriften erfüllen. Dazu gehören:

  • Einhaltung der Zahlungsdiensterichtlinie 2 (PSD2)
  • Erhöhung der Sicherheit durch Zwei-Faktor-Authentifizierung (z. B. durch Fingerabdruck oder Face-ID in Kombination mit SMS-TAN, Passwort, PIN)
  • Einhaltung der Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  • Verschlüsselter Zahlungsverkehr (SSL-Verschlüsselung)

Bei den großen Anbietern müssen Sie sich in der Regel um die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen keine Gedanken machen. Damit ein Payment Service Provider seine Dienstleistungen überhaupt anbieten darf, muss er von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) zertifiziert werden. Zahlungsanbieter wie PayPal in Ihren Online-Shop einzubinden, ist daher sicher. 

Was Sie allerdings tun müssen, ist einen Zahlungsdienste-Rahmenvertrag mit dem Anbieter abzuschließen. Dieser regelt den Umfang der vom PSP auszuführenden Dienste und bildet den vertraglichen Rahmen zwischen Ihnen: Während sich der Anbieter verpflichtet, eine nicht festgelegte Anzahl an Zahlungsaufträgen zu den immer gleichen Konditionen auszuführen, verpflichten Sie sich, die vereinbarte Gebühr zu zahlen.

4. Zahlungsanbieter und die DSGVO – worauf müssen Online-Händler achten?

Hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz stellt sich beim PSP-Vergleich die Frage, ob die am Markt vertretenen Zahlungsdienstleister DSGVO-konform sind. Das zu klären, ist unumgänglich – schließlich gibt Ihr Kunde bei der Zahlungsabwicklung seine Bankdaten an Anbieter wie Apple Pay oder PayPal weiter. Diese sollten in keinem Fall in falsche Hände gelangen, denn eine solche Datenpanne würde nicht nur ein schlechtes Licht auf den Payment Service Provider werfen, sondern auch auf Ihren Online-Shop.

In der Regel können Sie beruhigt sein: Die Anforderungen an Zahlungsdienstleister in Sachen DSGVO und Online-Shops sind hoch. US-Unternehmen unterliegen der DSGVO allerdings nicht, weshalb es bei der Datenübertragung rechtliche Schwierigkeiten geben kann. Hier ist es wichtig, dass das Unternehmen DPF-zertifiziert ist – was die US-Anbieter Google und Stripe sind. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel “Data Privacy Framework”.

PRAXIS-TIPP

Sind Sie sich unsicher, ob der von Ihnen präferierte Zahlungsdienstleister sämtliche datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt, wählen Sie im Zweifelsfall besser einen Anbieter mit Sitz in Deutschland (z. B. Secupay) oder der EU (z. B. PayPal Europe in Luxemburg).

Um einen geeigneten Zahlungsdienstleister für Ihren Online-Shop zu finden, sollten Sie beim PSP-Vergleich folgende Punkte in Sachen Datenschutz im Blick haben:

  • Erfassung personenbezogener Daten: Welche persönlichen Daten Ihrer Kunden erhebt und verarbeitet der Payment Service Provider? Wie wird Ihr Kunde über die Datenverarbeitung informiert? Muss er ggf. separat zustimmen?
  • Cookies: Nutzt der Anbieter Tracking-Cookies? Wenn ja, müssen Sie sich für die Einbindung des Zahlungsanbieters in Ihrem Onlineshop die Einwilligung Ihrer Kunden einholen – am besten mit einem DSGVO-konformen Cookie Consent Tool.
  • Auftragsverarbeitung: Eine Auftragsverarbeitung liegt bei Zahlungsdienstleistern in der Regel nicht vor, da Ihr Kunde mit dem Anbieter einen Vertrag schließt und eine einseitige Weisungsgebundenheit nicht entsteht. Einen AV-Vertrag müssen Sie daher nicht abschließen.
  • Verschlüsselung: Zweifellos sollte eine ausreichend verschlüsselte Datenübertragung Standard des gewählten Payment Service Providers sein.
  • Datenschutzerklärung: Den gewählten Zahlungsdienstleister müssen Sie in die Datenschutzerklärung Ihres Online-Shops aufnehmen. Erklären Sie Ihren Kunden transparent, in welchem Umfang und zu welchem Zweck welche Daten durch den Anbieter erhoben und verarbeitet werden.

Sie stecken noch in der Planung und Konzeption Ihres Onlineshops und haben noch gar keine Datenschutzerklärung? Kein Problem – dank des eRecht24 Datenschutz-Generators erstellen Sie eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung in wenigen Schritten.

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Sie möchten wissen, welche Fehler Sie vor der Eröffnung Ihres eigenen Onlineshops unbedingt vermeiden sollten? Dann lesen Sie doch gern in unserem Artikel “Die 10 häufigsten Fehler bei der Eröffnung eines Online-Shops” weiter.

5. Die gängigsten Zahlungsanbieter für Online-Shops im Vergleich

Es gibt eine ganze Reihe an Zahlungsdienstleistern, die Sie für Ihren Onlineshop nutzen können. Vergleichen Sie verschiedene Anbieter miteinander, um den für Sie passenden auszuwählen. Achten Sie dabei auf Punkte wie Leistungen, angebotene Bezahlmethoden, Gebühren und natürlich den Datenschutz. 

Um Ihnen die Auswahl leichter zu machen, haben wir für Sie fünf gängige Payment Service Provider miteinander verglichen.

  PayPal+ Mollie Klarna Stripe Payments BS PayOne
Unternehmen beliebtester Zahlungsanbieter Anbieter mit Sitz in Amsterdam Dienstleister mit Sitz in Stockholm US-Unternehmen Anbieter mit Sitz in Frankfurt
Zahlungsmethoden
  • PayPal
  • SEPA-Lastschrift
  • Rechnung
  • Kreditkarte
  • Ratenzahlung
  • Sofortüberweisung (Klarna)
  • SEPA-Lastschrift
  • Kreditkarte
  • Giropay
  • PayPal
  • Apple Pay
  • Klarna
  • Sofortüberweisung
  • Rechnung
  • Ratenzahlung
  • Zahlung mit Pausen
  • E-Wallets
  • Kartenzahlung
  • SEPA-Verfahren
  • Überweisung
  • PayPal
  • Giropay
  • Klarna
  • Kreditkarte
  • Giropay
  • PayPal
  • Sofortüberweisung
  • Lastschrift
  • Rechnung
  • Ratenzahlung
Kosten
  • feste Gebühr/Transaktion: 0,35 Euro
  • prozentuale Gebühr abhängig vom Umsatz: max. 2,49 %
  • feste Gebühr/Transaktion: 0,10 bis 1,00 Euro
  • prozentuale Gebühr/Transaktion: 0,9 bis 2,99 %
  • monatliche grundgebühr
  • feste Gebühr/Transaktion: 0,35 Euro
  • prozentuale Gebühr/Transaktion
  • feste Gebühr/Transaktion: 1,5 % (EU), 2,5 % (UK)
  • prozentuale Gebühr/Transaktion: 0,25 Euro
  • monatliche Grundgebühr - verschiedene Preispakete ab 18,90/Monat 
  • Einrichtungsgebühr 
  • ggf. prozentuale Gebühr
Vorteile Käuferschutz, verschiedene Währungen einfache Integration, keine Vertragslaufzeit, für kleinere Webshops geeignet Verkäuferschutz, Käuferschutz Lösung für Onlinehandel und stationären Handel Integration aller relevanten Zahlungsarten
Nachteile PayPal Konto erforderlich Konto notwendig begrenzte Zahlungsmöglichkeiten kein deutscher Support monatliche Grundgebühr, ausbaufähiger Support
Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung für PayPal Datenschutzerklärung für Mollie Datenschutzerklärung für Klarna Datenschutzerklärung für Stripe Datenschutzerklärung für PayOne

Sind Sie unschlüssig, ist es sinnvoll, auch Bewertungen von Nutzern zu vergleichen, die Ihren präferierten Bezahldienstleister bereits nutzen. Diese finden Sie beispielsweise auf Bewertungsplattformen wie Trustpilot.

WICHTIG

Egal für welchen Payment Anbieter Sie sich letztendlich entscheiden: Sie dürfen nicht vergessen, Ihre Datenschutzerklärung entsprechend anzupassen. 

Für weiterführende Informationen zu anderen Zahlungsanbietern und -optionen lesen Sie hier weiter:

6. Wie binde ich den Zahlungsanbieter in meinen Shop ein?

Um den Zahlungsdienstleister in Ihren Onlineshop einzubinden, benötigen Sie eine Schnittstelle, durch die Ihr Shop mit der Zahlungsinfrastruktur des Payment Anbieters verknüpft wird. Viele Shopsysteme kommen bereits mit Schnittstellen zu den gängigen Zahlungsdienstleistern wie PayPal oder Klarna, weshalb der Aufwand für die Integration vergleichsweise gering ist.

Schnittstelle zum Payment Service Provider einrichten

Gibt es keine Schnittstelle und kein Modul, muss diese mittels API programmiert werden, damit die unterschiedlichen Anwendungen miteinander kommunizieren und Daten austauschen können. Eine freie Programmierung lohnt sich aber nur für große Händler. Betreiben Sie einen kleinen Onlineshop z. B. auf Basis einer Erweiterung wie WooCommerce für Wordpress oder als fertiges Shopsystem wie Shopify oder Magento, sollten Sie auf einen PSP mit passender Schnittstelle bzw. Plugin zurückgreifen.

Je nachdem, auf welcher Basis Ihr Shop beruht, müssen Sie das entsprechende Plugin oder Modul zunächst installieren. Im Anschluss können Sie es für Ihre Zwecke konfigurieren, indem Sie die Zugangsdaten eingeben, Einstellungen zur Währung und den Zahlungsmethoden festlegen und weitere Anpassungen vornehmen.

Vor Livegang: Test-Transaktion durchführen

Ist der Zahlungsanbieter im Onlineshop eingebunden, können Sie Einstellungen und Funktionsweise mit einer Test-Transaktion prüfen. Die meisten Payment Service Provider bieten eine Testumgebung an. Haben Sie die Integration getestet, können Sie die Zahlung über den Dienstleister in Ihrem Shop freigeben. 

Flexible Zahlungsabwicklung zur Verfügung stellen

Verlaufen mehrere Probe-Zahlungsabwicklungen erfolgreich, können Sie Ihren Kunden dank des Zahlungsanbieters eine größere Flexibilität ihrer Online-Zahlungen anbieten. Ein Bezahlvorgang funktioniert nach der Integration wie folgt:

  • Ihr Kunde schließt seine Bestellung über den “Kaufen-Button” in Ihrem Shop ab.
  • Über die Zahlungsschnittstelle werden die Daten über den zu zahlenden Betrag an den Dienstleister weitergegeben.
  • Der Kunde wählt seine gewünschte Bezahlmethode aus, gibt seine Daten ein und bestätigt die Zahlung.
  • Der Zahlungsdienstleister wickelt die Zahlung mit der Bank oder dem Kreditkarteninstitut des Kunden ab und prüft davor ggf. dessen Bonität.
  • Sämtliche sensiblen Kontoinformationen werden nicht über die Seite des Onlineshops, sondern über den Payment Anbieter gesendet.
  • Kann die Zahlung erfolgreich abgewickelt werden, erhalten Sie eine Meldung und können die Ware anschließend verpacken und an den Kunden versenden.

Die Integration eines zuverlässigen und DSGVO-konformen Zahlungsdienstleisters ist ein wichtiger Schritt hin zum erfolgreichen Online-Shop, aber natürlich nicht der einzige. Um Probleme und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollte Ihr E-Commerce-Business alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Was es zu beachten gilt, lesen Sie in unserem Artikel “Abmahnfallen: Wie Onlineshop-Betreiber Verstöße im Onlinehandel vermeiden und ihren Online-Shop rechtssicher gestalten”.

Um im Paragrafen-Dschungel nicht den Überblick zu verlieren, haben wir Ihnen darüber hinaus ein passendes Paket geschnürt – zugeschnitten auf die speziellen Bedürfnisse von Online-Händlern und Webshops. Mit eRecht24 Premium sind Sie rechtssicher im E-Commerce unterwegs.

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7. FAQ: Häufige Fragen über Payment Service Provider


Wer ist der größte Zahlungsanbieter?

Der größte und am häufigsten für Webshops verwendete Zahlungsanbieter ist laut einer Erhebung der Deutschen Bundesbank PayPal mit 84 % der getätigten Transaktionen.

Welche Zahlungsdienstleister gibt es?

Zu den wichtigsten Online-Zahlungsdienstleistern im E-Commerce zählen PayPal+, Klarna, Stripe Payment, Mollie, PayOne, Amazon Pay, Apple Pay, Google Pay, Adyen und Secupay.

Wie viele Zahlungsanbieter sollte ich im Shop integrieren?

Integrieren Sie einen Zahlungsanbieter in Ihren Webshop, der möglichst viele Zahlungsmöglichkeiten beinhaltet, die zu Ihrer Zielgruppe passen. In Deutschland gehören PayPal, Lastschrift (SEPA-Verfahren), Sofort-Überweisung, Kreditkarte und der Kauf auf Rechnung zu den beliebtesten Zahlungsarten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Reseller und einem Zahlungsanbieter?

Verkaufen Sie Ihre Produkte nicht über einen eigenen Onlineshop, sondern über eine Plattform wie Digistore24 oder Copecart, handelt es sich um ein sogenanntes Resellermodell. Dieses ändert die Vertragsverhältnisse – denn Ihr Kunde schließt nicht mit Ihnen bzw. dem Zahlungsdienstleister, sondern mit der Plattform einen Vertrag ab.

Welcher Zahlungsdienstleister ist der beste?

Welcher Zahlungsdienstleister für Sie der beste ist, hängt von verschiedenen Aspekten ab. Dazu gehören Ihre Branche, die Länder, in denen Sie Ihre Produkte anbieten, Ihre Zielgruppe und betriebswirtschaftliche Faktoren wie Kosten, Funktionsumfang und Vertragslaufzeit. Ein sorgfältiger Vergleich lohnt sich, um den besten Anbieter für Ihren Onlineshop zu finden.

Was kostet ein Zahlungsdienstleister?

Die Kosten für die Dienstleistungen eines Zahlungsdienstleisters variieren je nach Anbieter. Manche PSP verlangen einmalige Einrichtungskosten, andere eine monatliche Grundgebühr oder prozentuale Gebühren für jede Transaktion. Wer sich Grundgebühr und Einrichtungskosten sparen will, muss meist mit einer höheren Gebühr pro Zahlungsabwicklung rechnen.

 

 

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


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