Datenschutzerklärung für Amazon Pay

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Was macht Amazon Pay?

Amazon Pay ist ein Bezahldienst des US-amerikanischen Online-Marktplatzes Amazon. Shop-Betreiber können den Dienst nutzen, um ihre Kunden darüber online Ware und Dienstleistungen bezahlen zu lassen. Der Dienst ist in Deutschland seit 2016 verfügbar. Was müssen Händler datenschutzrechtlich beachten, wenn sie Amazon Pay als Zahlungsoption anbieten?

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Warum ist Amazon Pay datenschutzrechtlich relevant?

Unternehmen, die Amazon Pay verwenden, erheben mit jeder Zahlung zahlreiche Daten ihrer Kunden. Dazu zählen unter anderem

  • Name,
  • Adresse und
  • Zahlungsdetails wie der Betrag der Transaktion sowie Datum und Uhrzeit des Einkaufs.

Sie geben diese Daten an Amazon weiter. Dabei handelt es sich teilweise um personenbezogene Daten. Shop-Betreiber müssen daher verschiedene datenschutzrechtliche Pflichten beachten.

Wie können Händler Amazon Pay datenschutzkonform verwenden?

Um Amazon Pay datenschutzkonform zu verwenden, müssen Unternehmen diese Pflichten erfüllen:

Datenschutzerklärung anpassen

Händler, die ihren Kunden Amazon Pay als Zahlungsoption anbieten, müssen das in ihrer Datenschutzerklärung erwähnen. Dabei sollten sie darauf hinweisen,

  • warum Amazon Pay im Zahlungsprozess personenbezogene Daten erhebt,
  • um welche personenbezogenen Daten es sich dabei handelt,
  • welche Rechtsgrundlage das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und
  • wie lange Amazon Pay die Daten speichert.

Datensparsamkeit beachten

Unternehmen sollten nur die Kundendaten erheben, die sie unbedingt zur Zahlungsabwicklung über Amazon Pay benötigen. Damit beachten sie das Gebot der Datensparsamkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Möglichkeit zum Datenwiderspruch erwähnen

Händler sollten ihre Kunden darauf hinweisen, dass sie der Verwendung ihrer Daten jederzeit widersprechen können. Das gilt jedoch nicht für die Daten, die Amazon Pay zwingend benötigt, um die Zahlung abzuwickeln. Unternehmen müssen diese Daten erheben, um den Kaufvertrag zu erfüllen.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen?

Grundsätzlich benötigen Unternehmen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag), wenn sie Daten zur weisungsgebundenen Verarbeitung an Dritte weitergeben. Im Fall von Amazon Pay liegt jedoch keine Auftragsverarbeitung vor.

Denn: Amazon wickelt die Zahlung mit Kunden direkt ab – ohne dass Händler darauf einwirken. Amazon agiert daher nicht weisungsgebunden. Händler benötigen daher keinen AV-Vertrag mit Amazon.

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