Datenschutzerklärung für Sofortüberweisung

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Was macht Sofortüberweisung?

Sofortüberweisung ist ein Online-Zahlungssystem, mit dem User im Web bargeldlos bezahlen können. Dazu geben sie ihre Zugangsdaten für ihr Girobankkonto in eine Online-Maske von Sofortüberweisung ein und können dann per TAN Zahlungen anweisen. Sofortüberweisung prüft darauf den Kontostand des Users und führt die Überweisung an den Händler aus. Dieser erhält dann eine Transaktionsbestätigung. Der Geldtransfer läuft dabei ausschließlich zwischen der Bank des Nutzers und Sofortüberweisung ab.

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Darum ist Sofortüberweisung datenschutzrechtlich relevant 

User geben bei jeder Transaktion sensible Daten ihres Girokontos an. Sofortüberweisung erhält so Zugriff u. a. auf Informationen wie 

  • PIN, 
  • TAN, 
  • Kontodeckung, 
  • Umsätze und  
  • den Kreditrahmen des Dispokredits. 

Sofortüberweisung nimmt diese Abfrage der Daten automatisch vor, ohne dass User davon erfahren. Das Unternehmen selbst gibt an, diese Daten nicht zu speichern und nicht an Händler weiterzuleiten. 

Das kritisieren Datenschützer an Sofortüberweisung 

Datenschützer verweisen darauf, dass sich Verbraucher bewusst sein sollten, welche sensible Daten sie in die Online-Maske von Sofortüberweisung eintragen. Denn: Theoretisch besteht hier jederzeit die Gefahr eines Hackerangriffs und damit einer Entwendung der User-Daten. Daneben kritisieren Datenschützer, dass durch die Angabe der empfindlichen Bankzugangsdaten auf anderen Seiten als der zuständigen Bank selbst die Hemmschwelle zur Weitergabe dieser Daten sinkt.  

Sofortüberweisung datenschutzkonform verwenden 

Um Sofortüberweisung datenschutzkonform in den Zahlungsprozess einzubinden, müssen Seitenbetreiber Nutzer in ihrer Datenschutzerklärung auf den Einsatz des Zahlungsdienstleisters hinweisen. Dabei sollten sie erklären, 

  • welche Daten Sofortüberweisung erhebt, 
  • warum es die Daten erhebt,  
  • welche Rechtsgrundlage das ermöglicht (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und 
  • dass Nutzer der Datenerhebung jederzeit widersprechen können. 

Letzteres gilt jedoch nicht für die Daten, die Sofortüberweisung zwingend benötigt, um den Geldtransfer durchzuführen. Darüber hinaus müssen Webseitenbetreiber ihren Usern erklären, dass sie gegenüber Sofortüberweisung einen Anspruch darauf haben, Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten einzuholen. Das schreibt das Bundesdatenschutzgesetz vor. 

Rechtsprechung zu Sofortüberweisung 

Unternehmen dürfen ihren Kunden für eine Online-Bezahlung – beispielsweise per Sofortüberweisung oder PayPal – eine Gebühr berechnen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 25.03.2021 (I ZR 203/19). Zwar sind Entgelte für das Bezahlen per Banküberweisung, Kreditkarte oder Lastschrift gesetzlich verboten. Bei Diensten wie PayPal oder Sofortüberweisung schalten Unternehmen jedoch einen Dienstleister ein, der zusätzliche Leistungen – wie beispielsweise die Prüfung der Bonität – übernimmt.  

Die Voraussetzungen: Das Entgelt darf maximal so hoch ausfallen, wie es für Unternehmen tatsächlich ausfällt. Verlangen Unternehmen ein Entgelt für die Zahlung, müssen sie zudem mindestens eine weitere gängige, unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit anbieten, wie beispielsweise Vorkasse oder Rechnungskauf. 

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