Datenschutzerklärung für Klarna

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Was ist Klarna?

Klarna ist ein schwedischer Zahlungsdienstleister im E-Commerce. Das Unternehmen wickelt den Zahlungsverkehr für Shop-Betreiber ab. Auf diese Weise müssen diese Risiken für eventuelle Zahlungsausfälle nicht selbst tragen.

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Darum ist Klarna datenschutzrechtlich relevant

Damit Klarna den Zahlungsverkehr für Kunden übernehmen kann, erhebt das Unternehmen verschiedene Daten von ihnen. Dazu zählen

  • Name,
  • Adresse,
  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer und
  • IP-Adresse.

Darüber hinaus erhält Klarna alle notwendigen Informationen zu der im Shop eingegangenen Bestellung. Dazu zählen zum Beispiel die Anzahl der Artikel, die Artikelnummer und der Rechnungsbetrag. Unternehmen, die Klarna in ihrem Check-Out verwenden, geben dem Zahlungsdienstleister Zugriff auf diese Daten. Dafür müssen sie verschiedene datenschutzrechtliche Pflichten beachten.

Klarna datenschutzkonform verwenden

Um Klarna gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) zu verwenden, müssen Unternehmen diese Vorgaben beachten:

Datenschutzerklärung anpassen

Unternehmen müssen in ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen, dass sie Klarna für die Zahlungsabwicklung beauftragt haben. Dabei sollten sie festhalten,

  • warum Klarna im Zahlungsprozess personenbezogene Daten erhebt,
  • welche Daten Klarna für den Zahlungsprozess von Unternehmen erhält,
  • welche Rechtsgrundlage das ermöglicht und
  • und wie lange Klarna die Daten speichert.

Möglichkeit zum Datenwiderspruch erwähnen

Unternehmen sollten ihre Kunden darauf hinweisen, dass sie der Verwendung ihrer Daten jederzeit widersprechen können. Das gilt jedoch nicht für die Daten, die Klarna unbedingt benötigt, um die Zahlung für einen Kauf abzuwickeln.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen?

Eine Auftragsverarbeitung liegt grundsätzlich vor, wenn Unternehmen personenbezogene Daten an einen Dritten zur weisungsgebundenen Verarbeitung weitergeben. Bei Klarna ist das nicht der Fall. Klarna wickelt die Zahlung mit den Kunden direkt ab. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist daher nicht notwendig.

Rechtsprechung zu Klarna

Bisher liegt – soweit ersichtlich – keine Rechtsprechung zum Thema Klarna und Datenschutz vor.

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