Worum geht's?
Viele Vereinsvorstände glauben, dass ihr Verein vor Abmahnungen geschützt ist – doch dem ist nicht so. Genau wie Unternehmen können auch Vereine abgemahnt werden, wenn sie fremde Rechte verletzen oder gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt oder nicht. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag die häufigsten Abmahngründe, wie Sie sich schützen können und was zu tun ist, wenn Ihr Verein eine Abmahnung erhält.
1. Wann kann ein Verein abgemahnt werden?
Ein Verein kann abgemahnt werden, wenn er gegen geltendes Recht verstößt. Denn sobald er am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, gelten für ihn die gleichen rechtlichen Anforderungen wie für Unternehmen: Wer als Verein z. B. gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, keine rechtssichere Vereinswebsite betreibt, die Impressumspflicht nicht beachtet oder mit veröffentlichten Inhalten fremde Rechte verletzt, kann abgemahnt werden.
ACHTUNG
Viele Vereine und Vereinsvorstände glauben, dass sie der Status als gemeinnütziger Verein vor einer Abmahnung schützt – doch das stimmt nicht. Hierbei geht es nur um die steuerliche Einstufung durch das Finanzamt. Bei Rechtsverstößen ist aber auch ein Verein, ob gemeinnützig oder nicht, voll haftbar.
Warum kann ein Verein abgemahnt werden?
Zu den Gründen, aus denen ein Verein abgemahnt werden kann, gehören z. B.:
- unvollständiges Impressum auf der Website
- fehlende oder veraltete, nicht DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
- Urheberrechtsverstöße durch Verwendung fremder Bilder, Texte, Videos ohne entsprechende Nutzungsrechte
- Markenrechtsverletzung durch Nutzung geschützter Namen oder Logos
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Vereinsshop
- unlautere Werbung oder falsche Preisangaben
Wer kann abgemahnt werden?
Nicht nur der Verein kann abgemahnt werden, sondern auch der Vorstand, da er den Verein rechtlich vertritt. Im Normalfall richtet sich die Abmahnung an den Verein als juristische Person. Hat ein Vorstandsmitglied aber selbst fahrlässig oder vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen, kann auch eine persönliche Haftung des Vereinsvorstands bestehen.
GUT ZU WISSEN
Mahnt eine Kanzlei oder ein Abmahnverband ein Vorstandsmitglied persönlich ab, muss diesem der Rechtsverstoß eindeutig nachgewiesen werden. Haftbar ist der Vorstand aber nicht nur bei eigenen Rechtsverletzungen, sondern auch, wenn er andere dazu aufgefordert hat oder den Verstoß – trotz Kenntnisnahme – nicht verhindert hat, obwohl dies seine Pflicht als Vorstandsmitglied gewesen wäre.
2. Wie sieht eine Abmahnung aus?
Eine Abmahnung im Vereinsrecht ist an keine vorgeschriebene Form gebunden. In der Regel wird sie per Post zugestellt. Sie darf aber auch per E-Mail verschickt werden – das allein macht sie noch nicht zu einer Fake-Abmahnung. Seriöse Abmahnschreiben kommen aber zumeist mit der Post.
Damit die in der Abmahnung geforderten Ansprüche wirksam sind, muss das Schreiben folgende Angaben enthalten:
- Beschreibung des vorgeworfenen Rechtsverstoßes und dessen rechtliche Einordnung
- Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs
- Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die die Wiederholung des Rechtsverstoßes an eine Vertragsstrafe knüpft
- ggf. Schadensersatzforderungen
- Aufforderung, die entstandenen Anwaltskosten zu erstatten
Damit von Ihnen Schadensersatz gefordert werden darf, muss dem Rechteinhaber ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein – z. B., weil ihm durch die Nutzung seiner urheberrechtlich geschützten Inhalte Lizenzgebühren entgangen sind. Ohne einen konkreten wirtschaftlichen Schaden ist der Schadensersatzanspruch aber unzulässig.
3. Was kann ich machen, wenn mein Verein eine Abmahnung erhält?
Wurde Ihr Verein abgemahnt, sollten Sie umgehend reagieren. Die gesetzten Fristen sind in der Regel sehr kurz. Lassen Sie diese verstreichen, weil Sie das Schreiben ignorieren, kann das rechtliche Konsequenzen haben.
WICHTIG
Reagieren Sie nicht, kann die Kanzlei, der abmahnberechtigte Verband oder der Verbraucherschutzverein gegen Ihren Verein eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken. Diese verpflichtet Sie zur sofortigen Unterlassung und kann mit einem hohen Ordnungsgeld bei Nichteinhaltung einhergehen.
Daher gilt: Auch wenn Sie davon ausgehen, dass die Abmahnung unberechtigt ist, sollten Sie sie nicht einfach ignorieren. Besser: Sie setzen sich mit einem Anwalt in Verbindung, der das Schreiben für Sie prüft. Je nachdem, ob der vorgeworfene Rechtsverstoß stimmt oder nicht, haben Sie dann folgende Möglichkeiten:
- Sie können die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen, die Abmahnkosten zahlen und die Sache ad acta legen.
- Sie setzen – gemeinsam mit Ihrem Anwalt – eine modifizierte Unterlassungserklärung auf, die es erlaubt, die Folgen abzuschwächen (z. B. Höhe der Vertragsstrafe und Umfang des Unterlassungsversprechens ).
- Sie weisen die Abmahnung zurück, wenn sich die Vorwürfe – nach eingehender Prüfung – als unberechtigt herausstellen.
Tipp: Warum sich eine Prüfung lohnt
Es ist nicht sinnvoll, auf die anwaltliche Prüfung zu verzichten. Unterzeichnen Sie vorschnell die Unterlassungserklärung oder zahlen die Abmahnkosten, kann das für Ihren Verein nicht nur finanzielle, sondern auch rechtliche Nachteile haben: Sie verpflichten sich dadurch in einem unnötig weit gefassten Umfang zur Unterlassung, samt Risiko einer hohen Vertragsstrafe.
Um einer einstweiligen Verfügung entgegenzuwirken, kann Ihr Anwalt Sie beraten, ob die Einreichung einer Schutzschrift bei Gericht sinnvoll ist. Diese gibt Ihrem Verein die Chance, auf die Vorwürfe einzugehen, bevor die Verfügung erlassen wird.
4. Was kostet eine Abmahnung und muss ich die Kosten akzeptieren?
Eine Abmahnung kann für Vereine schnell teuer werden. Je nach Art des Rechtsverstoßes und dem zugrunde liegenden Gegenstandswert können folgende Kosten anfallen:
- gegnerische Anwaltskosten
- Schadensersatzforderungen
- eigene Anwaltskosten
- Folgekosten (z. B. wenn Infomaterial fremde Urheber- oder Markenrechte verletzt und Sie dieses austauschen müssen).
Wichtig: Lassen Sie auch die Abmahnkosten prüfen
Ihr Anwalt kann bei der Prüfung des Abmahnschreibens nicht nur einschätzen, ob die Vorwürfe berechtigt sind, sondern auch, ob der Ersatz der Abmahnkosten gefordert werden darf und ob die verlangten Kosten im Verhältnis stehen. Abmahnkosten bestimmen sich anhand des Gegenstandswerts – und dieser ist in vielen Fällen zu hoch angesetzt, auch bei einer berechtigten Abmahnung.
5. Wie kann ich meinen Verein vor Abmahnungen schützen?
Nicht immer lassen sich Rechtsverstöße vermeiden: Schnell ist ein Bild von einer anderen Website kopiert oder die eigene Seite wird erst gar nicht gepflegt. Da gerade Vereine von ihren ehrenamtlichen Mitgliedern leben, fehlt es oft auch einfach an Wissen, worauf es bei einer rechtssicheren Vereinsseite und den Social Media Auftritten ankommt.
Ein besonders häufiger Abmahngrund: Fehlende, veraltete oder fehlerhafte Rechtstexte. Doch auch als Verein benötigt Ihre Website mindestens ein Impressum und eine Vereins-Datenschutzerklärung. Bieten Sie entgeltliche Leistungen an oder betreiben einen Shop, sind zusätzlich AGB und eine Widerrufsbelehrung wichtig. So sichern Sie Ihren Verein gegen Abmahnrisiken ab:
Halten Sie Ihre Rechtstexte aktuell
Alle Rechtstexte müssen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Mit den anwaltlich geprüften Generatoren von eRecht24 Premium sind Sie auf der sicheren Seite und erhalten alle Tools und Vorlagen, die Sie für die Absicherung Ihres Vereins brauchen.
Da schon die nicht korrekte Einbindung von Vereins-Impressum und Datenschutzerklärung zu einer Abmahnung führen können, sollten Sie auch diese regelmäßig überprüfen.
Beachten Sie fremde Rechte
Verwenden Sie auf Ihrer Website sowie auf Flyern, Plakaten und sonstigen Infomaterialien nur Inhalte, für die Sie entweder die Urheberrechte oder entsprechende Nutzungsrechte haben. Kennzeichnen Sie Werbung und achten Sie auch bei KI-generierten Inhalten auf entsprechende KI-Kennzeichnungspflichten. Übernehmen Sie diese nicht einfach ungeprüft, da auch dadurch fremde Rechte verletzt werden können.
Um die Nutzungsrechte vertraglich zu regeln, finden Sie auf eRecht24 Premium eine Mustervorlage für einen Vertrag zur Rechteübertragung an Bildern, Texten und Videos.
6. Checkliste: Abmahnschutz für Vereine
- Impressum inklusive aller Pflichtangaben für Vereine
- Datenschutzerklärung DSGVO-konform gestalten und einbinden
- Vereinsshop mit AGB und Widerrufsbelehrung absichern
- Transparente Preise und Angaben im Vereinsshop
- Für fremde Bilder, Logos und Texte Nutzungsrechte einholen
- Newsletter des Vereins nur mit Einwilligung verschicken
- Ruhe bewahren und Fristen prüfen
- Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung unterschreiben
- Rechtsberatung einholen
- ggf. modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen
- Fehler korrigieren, um weitere Rechtsverstöße zu vermeiden
7. Fazit: So schützen Sie Ihren Verein gegen Abmahnungen
Abmahnungen sind nicht nur ärgerlich, sondern oft auch vermeidbar. Halten Sie Ihre Rechtstexte aktuell, prüfen Sie Ihre Website regelmäßig und sichern Sie Ihren Vereinsshop zusätzlich ab, um Ihren Verein vor Abmahnrisiken zu schützen.
Die passenden Tools dafür finden Sie auf eRecht24 Premium: Mit anwaltlich geprüften Generatoren für Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung, dem Abmahncheck, Vorlagen und Mustern für Verträge, Guides und Webinaren sorgen Sie dafür, dass Ihr Verein rechtlich auf der sicheren Seite steht.
8. FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Abmahnung von Vereinen
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