Worum geht's?
In der alljährlichen Vorweihnachtszeit steigt das Bestellvolumen in Onlineshops rasant und nicht wenige Shopbetreiber verzeichnen in dieser Zeit ihre höchsten Umsätze. Doch viele Bestellungen vor Weihnachten bedeuten auch viele Retouren nach den Feiertagen. Wer seinen Kunden mehr Flexibilität beim Kauf der Weihnachtsgeschenke bieten möchte, kann ihnen ein verlängertes Rückgaberecht gewähren. Worauf Sie dabei rechtlich achten sollten und welche Sonderregeln für Amazon-Verkäufer gelten, klären wir in diesem Beitrag.

1. Muss ich meinen Kunden zu Weihnachten ein verlängertes Rückgaberecht anbieten?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Kunden zu Weihnachten eine verlängerte Rückgabe anzubieten. Es handelt sich um einen optionalen Service, den Sie nutzen können, um sich von Mitbewerbern abzuheben und die Beziehung zu Ihren Kunden zu stärken.
Es steht Ihnen ebenfalls frei, zu entscheiden, in welcher Form Sie ein verlängertes Weihnachts-Rückgaberecht anbieten: Weder die Dauer noch die Art, wie Sie den Kaufpreis zurückerstatten, sind vorgeschrieben. Sowohl ein Gutschein im Wert der Ware als auch die Erstattung auf das Konto des Kunden sind möglich.
Die Basis bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht: Unabhängig von der Weihnachtszeit haben Verbraucher bei Online-Käufen das Recht, die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Angaben von Gründen zurückzuschicken. Gewähren Sie ein erweitertes Rückgaberecht (z. B. bis vier Wochen nach Heiligabend), gilt dieses zusätzlich und darf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht ersetzen oder einschränken.
Achtung Amazon-Seller: Verlängerte Rücknahme ist oftmals Pflicht
Auch wenn verlängerte Rückgabefristen eigentlich eine freiwillige Leistung sind, gilt für Amazon-Seller eine Ausnahme: Verkäufer, die Waren auf dem Amazon-Marketplace anbieten und diese ganz oder teilweise selbst versenden (Amazon FBM), müssen erweitere Rückgabefristen anbieten. Seit 2017 verlangt Amazon von seinen Sellern, den Kunden mindestens dieselben Rückgabemöglichkeiten zu gewähren wie Amazon selbst.
2. Wie lang ist eine verlängerte Weihnachts-Rückgabefrist?
Das können Sie selbst entscheiden – nur für Amazon-Seller gelten Ausnahmen. Betreiben Sie einen eigenen E-Commerce-Shop oder verkaufen auf anderen Plattformen, liegt die Dauer in Ihrer Hand. Eine verlängerte Rückgabe von Weihnachtsgeschenken macht als Serviceleistung aber natürlich nur dann Sinn, wenn die Frist länger ist als die, die das gesetzliche Widerrufsrecht (14 Tage) vorschreibt.
Für Amazon-Seller sind die Rücknahmefristen für Weihnachten hingegen durch Amazon vorgeschrieben:
- Artikel, die zwischen dem 01. November 2025 und dem 25. Dezember 2025 gekauft werden, können bis zum 31. Januar 2025 zurückgegeben werden.
- Alternativ ist eine Rückgabe innerhalb von 30 Tagen nach Kaufdatum möglich (je nachdem, welches Datum später liegt).
Ausnahmen bestehen für die Produktkategorien Elektronik, Bürobedarf, Games, Drahtlos, Kamera, Musik und Video: Hier endet die Rückgabe bereits am 15. Januar 2025 – bzw. 14 Tage nach Kaufdatum, abhängig vom späteren Datum.
3. Was muss ich als Shopbetreiber beachten, wenn ich zu Weihnachten eine verlängerte Rückgabe anbieten möchte?
Möchten Sie Ihren Kunden erweiterte Rückgabefristen zu Weihnachten anbieten, müssen Sie die verlängerte Frist kommunizieren und hervorheben, dass es sich um einen Service handelt, der zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht besteht.
- Weisen Sie in Ihrem Shop klar darauf hin, dass die verlängerte Rückgabe ein freiwilliger Service ist, der über das gesetzliche Widerrufsrecht hinausgeht.
- Wählen Sie ein Zeitfenster, das länger ist als das 14-tägige Widerrufsrecht.
- Geben Sie an, dass das Rückgaberecht nur für Verbraucher und nur für Artikel gilt, für die auch das gesetzliche Widerrufsrecht greift.
- Sie müssen das freiwillige Rückgaberecht nicht zwingend in Ihre Shop-AGB aufnehmen, sondern können es separat kommunizieren.
- Lassen Sie Ihre Widerrufsbelehrung unverändert und stellen Sie die Infos z. B. auf einer eigenen Landingpage bereit.
- Schicken Sie den Kunden die Rückgabebedingungen bei Vertragsschluss/Kauf als Dokument per E-Mail (dauerhafter Datenträger).
4. Welche Sonderregelungen gelten für Verkäufer auf Amazon?
Verkaufen Sie Waren über den Amazon Marketplace, gelten spezielle Weihnachts-Rückgaberegeln: Über die Dauer der Rückgabefrist können Sie nicht selbst entscheiden, sondern müssen sich an die vorgegebenen verlängerten Rückgabefristen halten. Über diese müssen Sie die Kunden in Ihrer Widerrufsbelehrung informieren.
WICHTIG
Sie sollten Ihre Widerrufsbelehrung für Amazon rechtzeitig bis zum 31. Oktober 2025 angepasst haben. Die Anpassung ist Pflicht, um sicherzustellen, dass die Kunden korrekt über ihre Rechte informiert sind. Kommen Sie dem nicht nach, kann das einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß darstellen.
Müssen alle Amazon-Seller ihre Widerrufsbelehrung anpassen?
Nein. Hier kommt es auf das Versand- bzw. Fullfillment-Modell an – also auf die Art und Weise, wie der Versand über Amazon abgewickelt wird.
- Fulfillment by Merchant (FBM): Lagern, verpacken und versenden Sie Ihre Produkte selbst oder setzen dafür einen externen Dienstleister (nicht Amazon) ein, müssen Sie Ihre Widerrufsbelehrung anpassen.
- Fulfillment by Amazon (FBA): Schicken Sie Ihre Waren an ein Amazon-Lager und übernimmt Amazon die Logistik inklusive Kundenservice und Retourenabwicklung für Sie, müssen Sie keine Änderungen vornehmen.
GUT ZU WISSEN
Nutzen Sie ausschließlich FBA, stellt Amazon Ihnen eine angepasste Widerrufsbelehrung bereit – auch dann, wenn der Verkauf über den Marketplace erfolgt. Anpassungsbedarf besteht nur für Verkäufer, die FBM einsetzen, also den Versand eigenständig oder über einen Dienstleister durchführen.
5. Fazit: So bieten Sie eine verlängerte Rückgabe zu Weihnachten rechtssicher an
Das verlängerte Rückgaberecht zu Weihnachten ist kein Muss, aber ein beliebter Service, um Kundenbindung und Zufriedenheit zu fördern. Für Amazon-Seller gelten dabei allerdings Ausnahmeregelungen: Sie müssen sich an die Vorgaben der Plattform halten und zum 31. Oktober ihre Widerrufsbelehrung anpassen, um Probleme zu vermeiden.
Auch für alle anderen Online-Händler gilt aber: Kommunizieren Sie die Bedingungen für das erweiterte Weihnachts-Rückgaberecht klar und transparent. Das schützt Sie nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern stärkt auch das Vertrauen Ihrer Kunden – und das zahlt sich insbesondere in der umsatzstarken Weihnachtszeit aus.
Vergessen Sie nicht, dass unabhängig von der Weihnachtszeit gesetzliche Informationspflichten für Ihren Shop gelten. Dazu gehören neben der Widerrufsbelehrung ein Impressum und eine Datenschutzerklärung für Ihren Online-Shop. Ab Sommer 2026 wird zudem der Widerrufsbutton zur Pflicht. Alle Tools und Rechtstexte, die Sie für die Absicherung Ihres Shops brauchen, finden Sie auf eRecht24 Premium.
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- Abmahnfallen: Wie Onlineshop-Betreiber Verstöße im Onlinehandel vermeiden
- Kostenlose Retouren im Online-Handel: Der Spagat zwischen Kundenservice und Rentabilität
6. FAQ: Häufige Fragen zum verlängerten Weihnachts-Rückgaberecht
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