Facebook & Datenschutz: Geht das DSGVO-konform?

10 Tipps für mehr Datensicherheit auf Ihrem Facebook-Account

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Facebook stand innerhalb der letzten Jahre schon mehrfach wegen datenschutzrechtlicher Bedenken in der Kritik.
  • Haben Sie einen privaten Facebookaccount, sollten Sie in den Einstellungen überprüfen, ob sensible Informationen auf privat gestellt sind.
  • Unternehmen sollten eine rechtssichere und aktuelle Datenschutzerklärung für Ihre Fanpage zur Verfügung stellen.

Worum geht's?

Mit mehr als 3,07 Milliarden Nutzern weltweit (Stand: Februar 2025, Quelle: Statista) ist Facebook das größte soziale Netzwerk. Seit 2004 wollen Nutzer auf Facebook vor allem eines: mit Freunden und Familienmitgliedern in Kontakt bleiben. Aber nicht nur diese können Ihre persönlichen Daten auf Facebook einsehen. Je nachdem, welche Einstellungen Sie getätigt haben, sind viele Ihrer Daten öffentlich. Wir haben 10 Tipps für Sie, wie Sie Ihren Account auf Facebook sicherer machen und erklären, was Sie sonst noch rechtlich beachten sollten.

 

1. Ist Facebook datenschutzkonform?

1,2 Milliarden Euro. So hoch war die Rekordstrafe, die die irische Datenschutzbehörde DPC dem Meta-Platforms-Konzern im Mai 2023 aufbrummte. Bei dem Verfahren ging es vor allem um die Massenüberwachung von US-amerikanischen Geheimdiensten, die der Whistleblower Edward Snowden 2013 aufgedeckt hatte. Über Facebook sollen Nutzerdaten an die USA übermittelt worden sein.

Im Oktober 2024 folgte eine weitere Strafe in Höhe von 91 Millionen Euro, da Meta die Passwörter von Millionen Nutzern nicht ausreichend geschützt und die Daten im Klartext gespeichert hatte.

WUSSTEN SIE'S?

Im November 2024 verhängte die Europäische Kommission eine Strafe in Höhe von 800 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das Kartellrecht. Im April 2025 verhängte sie eine weitere Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro gegen Meta wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA).

Die Funktion von sozialen Netzwerken ist vor allem, seine Daten zu teilen, damit Freunde und Familie auf dem Laufenden bleiben und in Kontakt zu treten. Aber hier entsteht schon das Paradoxon: Der Datenschutz wird für die User immer wichtiger und so fragen sie sich, ob ihre Daten bei Facebook sicher sind und was mit ihnen passiert.

Facebook verdient sein Geld vor allem mit Produktplatzierungen und Werbung, die speziell auf den Nutzer abgestimmt ist. Dafür muss das Netzwerk Daten sammeln. Diese werden unterschieden in Tracking-Daten und freiwillige Angaben, die Sie in Ihrem Profil machen können.

Zu Analysezwecken teilt Facebook Daten mit anderen Unternehmen und Werbepartnern. Laut eigenen Datenschutzrichtlinien handele es sich dabei allerdings nicht um personenbezogene Daten

Datenschützer kritisieren immer wieder die Datensammlungen durch Meta und die Datenschutzverstöße in der Vergangenheit. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Datenverarbeitung durch Facebook oder andere Meta Tools ohne Einwilligung der Betroffenen.

Zuletzt stand Meta in Kritik wegen des geplanten KI-Training anhand von Inhalten der Nutzerinnen und Nutzer bei Facebook und Instagram. Ein Widerspruch hiergegen sollte erstmals bis zum 27. Mai 2025 eingelegt werden. Auch nach diesem Datum ist ein Widerspruch möglich, allerdings gilt dieser dann nur für zukünftige Daten, denn bereits von der Meta AI verarbeitete Daten lassen sich nicht mehr rückwirkend löschen.

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WEITERLESEN?

Mehr zum Thema lesen Sie in unserer News “Ihre Daten in der Insta & Facebook KI: Widerspruch nur noch bis 27. Mai”.

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2. Was kann Facebook mit meinen Daten machen und worauf hat der Konzern Zugriff?

Die Anmeldung bei Facebook ist kostenlos, ebenso die Nutzung. Nutzern von Facebook sollte allerdings bewusst sein, dass sie dennoch zahlen müssen und zwar mit ihren Daten. Sowohl die Pflichtinformationen, die bei einer Anmeldung nötig sind, als auch freiwillige Angaben im Profil, Likes und Shares oder die Angabe von Standorten liefern dem Konzert wertvolle Daten.

Nutzen Sie beispielsweise die Apps und Spiele von Drittanbietern auf Facebook, kann Missbrauch mit Ihren Daten betrieben werden. Es sind einige Fälle bekannt, in denen im Namen der Facebooknutzer Beiträge in Fake-Shops gepostet wurden. Auch Phishing-Mails oder Spamanrufe sind möglich, wenn Sie einen Zugriff auf diese Daten erteilen.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Aber nicht nur das: Dritte können Ihre Daten auch für andere Zwecke nutzen. So können Sie zum Beispiel gezielt auf Sie gerichtete Werbung erhalten. Auch ein Leak von E-Mail-Adresse und Handynummer sind denkbar. 

3. 10 Tipps, wie Sie Ihren Facebookaccount sicherer machen können

Facebook und Datenschutz gehen nicht immer konform und die Nutzung ist nicht ohne Grund umstritten. Den Account zu löschen, kommt für viele Personen allerdings nicht in Frage. So stellt die Plattform für Privatpersonen vor allem ein Netzwerk dar, in dem Sie mit Ihren Freunden und Ihrer Familie in Kontakt bleiben können.

Für Unternehmer sind Social Media Auftritte bei Facebook, Instagram, TikTok & Co. zu einem wichtigen Marketinginstrument geworden. Auf sogenannten Facebook-Fanpages können Sie Beiträge mit Werbung posten und auf Ihr Unternehmen aufmerksam machen. Mittlerweile können Sie als Privatperson Ihren Account mit Ihrem gewerblichen Profil verknüpfen. Wie Sie dabei trotzdem gewisse Daten auf privat stellen können und wie Sie auf Facebook den Datenschutz für Sie persönlich umsetzen können, haben wir in unseren 10 Tipps für Sie zusammengefasst.

1. Unsichtbarkeit des Profils für die Facebook- und Google-Suche

Damit Ihr Profil nicht mehr bei einer Google-Suche aufgelistet wird, können Sie dies in den Einstellungen unter der Rubrik „So kann man dich finden und kontaktieren“ ausschalten. So sieht das dann aus:

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In der Facebook-Suche können Sie grundsätzlich gefunden werden, sofern Sie die Person, die Sie sucht, nicht blockiert haben. In der oben zu sehenden Einstellung kann allerdings verändert werden, ob Sie mit Ihrer Mailadresse oder Telefonnummer gefunden werden möchten. Stellen Sie hier für volle Privatsphäre am besten auf „Nur ich“.

2. Welche Daten gebe ich preis?

Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen, welche Angaben Sie auf Ihrem Profil machen und reflektieren Sie, ob diese wirklich notwendig sind. Achten Sie in diesem Zusammenhang auch darauf, wer von Ihren Freunden welche Angaben sehen kann. Dies ist vor allem bei einem Account notwendig, den Sie privat und geschäftlich nutzen.

3. User-ID & öffentliche Ansicht Ihres Accounts

Jeder Facebook-User hat eine individuelle User-ID. Zwar erlaubt es die Kenntnis dieser ID nicht, auf private Informationen zuzugreifen, allerdings werden einige Informationen von Facebook als „öffentlich zugänglich“ kategorisiert. So sind der Name, das Profilbild und Verbindungen allgemein verfügbare Daten, auf die jedermann im Internet zugreifen kann.

Sie können also davon ausgehen, dass ihr Name, ihre Kontakte und ihr Profilbild frei zugänglich sind. Stellen Sie daher in Ihrer Info alle Daten (z. B. Wohnort, Arbeit, Kontaktinformationen) auf eine private Einstellung. Sie können dabei zwischen „Freunde“, „Freunde außer …“, „bestimmte Freunde“ oder „nur ich“ auswählen. Zudem gibt es eine benutzerdefinierte Einstellung. Gehen Sie alle Einstellungen in Ihrem Profil durch und machen Sie nur die Daten öffentlich, die Sie auch tatsächlich öffentlich teilen möchten.

PRAXIS-TIPP

Gehen Sie auf Ihr Profil und klicken Sie rechts oben in der Leiste auf die drei Punkte (unterhalb des Punktes „Profil bearbeiten“). Dort können Sie sich unter „Anzeigen aus Sicht von“ anschauen, wie Ihr Profil öffentlich aussieht. So können Sie nach den Einstellungen nochmal prüfen, ob Sie auch nichts vergessen haben.

4. Geschäftliche und private Nutzung von Facebook gleichzeitig

Das persönliche Profil kann nicht nur zu privaten, sondern auch zu geschäftlichen Zwecken verwendet werden. Sollten Sie nicht alle Informationen, die Sie Ihren Freunden preisgeben, mit Ihren geschäftlichen Kontakten teilen wollen, bietet es sich an, Ihre Kontakte in Freundeslisten zu organisieren. So können Sie bestimmen, was Sie welcher Freundesliste anzeigen lassen möchten.

5. Freundschaften und Freundschaftsanfragen

Achten Sie bei jeder Freundschaftsanfrage darauf, wen Sie als Freund bestätigen. Denn nicht immer ist ein potenzieller Freund an Ihrer Person interessiert. Er könnte vielmehr Ihre Daten wollen. Entscheiden Sie also bewusst, wen sie auf Facebook zwecks Datenschutz als Freund aufnehmen und welche Daten für den Kontakt einsehbar sein sollen.

Wenn Sie vermeiden möchten, dass sich jedermann durch Ihre Freundschaften klicken kann, definieren Sie die Zugänglichkeit Ihrer Kontakte in den „Einstellungen“ unter „Privatsphäre“ und „So kann man dich finden und kontaktieren“.

6. Kontaktinformationen privat halten

Die persönlichen Kontaktinformationen können privat gehalten werden, beispielsweise wenn die private Handynummer nicht für die geschäftlichen Kontakte zugänglich sein soll. Dies lässt sich in der „Info“ unter „Kontaktinformationen und allgemeine Infos“ direkt in Ihrem Profil einstellen.

7. Sichtbarkeit von Fotoalben

Fotoalben müssen nicht zwangsläufig für jeden Freund sichtbar sein. Sollen also beispielsweise Fotos und Videos aus dem Urlaub nicht von geschäftlichen Kontakten eingesehen werden, so können Sie dies in Ihrem Profil unter „Fotos“ einstellen. Klicken Sie dazu auf das Album und stellen Sie oben links ein, für wen dieses einsehbar sein soll. Wenn Sie dort die Einstellung „Benutzerdefiniert“ wählen, können Sie dort die entsprechende Freundesliste auswählen, für welche die Fotoalben sichtbar sein sollen.

8. Beiträge auf Chronik

Reflektieren Sie vorher genau, welche Beiträge Sie auf Ihrer Chronik posten wollen. Dazu gehört auch das Teilen von Fotos. Unter „Was machst du gerade?“ können Sie ein Statusupdate posten, welches beispielsweise einen gewünschten Text, Fotos oder einen Standort enthält. Wägen Sie dabei genau ab, ob Sie die Informationen wirklich teilen wollen und vor allem mit wem Sie sie teilen wollen.

Beispiel: Sie fahren in den Urlaub? Ein Statusupdate mit Standortverlinkung des Flughafens und zusätzlicher Information, dass Sie nun 14 Tage auf Lanzarote verbringen, sollten Sie vielleicht nicht mit der Öffentlichkeit teilen. So sieht in dem Fall auch jedermann, dass Ihre Wohnung oder Ihr Haus in dieser Zeit vermutlich leer steht.

9. Nutzung von Facebook-Apps

Besonders die Nutzung von Apps, die von Dritten entwickelt worden sind, können auf Facebook für den Datenschutz eine Gefahr darstellen. Bei den Apps handelt es sich um Spiele, Umfragen oder Tests, die Zugriff auf Ihre persönlichen Daten bekommen können.

Am besten für den Schutz Ihrer persönlichen Daten ist natürlich: nutzen Sie keine Spiele oder Apps auf Facebook. Wollen Sie dies aber trotzdem tun, checken Sie unter „Einstellungen“, „Apps und Websites“, welche einzelnen Daten Sie der Anwendung und damit einem Drittanbieter preisgeben möchten. Sobald Sie eine neue App nutzen, sollten Sie bei den erforderlichen Zugriffen die Haken bei den Daten entfernen, die Sie entfernen können. Versuchen Sie immer, so wenig wie möglich preiszugeben.

10. Kommunikation via Facebook

Dialoge in der Chronik sind öffentlich und können von allen Kontakten gelesen werden. Möchten Sie also eine private Nachricht an einen Freund senden, nutzen Sie die Möglichkeit, auf dem Profil des Kontaktes über „Nachricht senden“ eine Mitteilung zu verschicken.

4. Facebook Fanpage: Datenschutz für Unternehmensseiten

 Für Unternehmen sind Social Media Netzwerke wie Facebook und Instagram ein wichtiger Marketingkanal geworden. So können Sie nicht nur Werbung schalten, sondern auch direkt mit ihren Kunden in Kontakt treten.

Nach dem EuGH Urteil vom 5. Juni 2018 steht fest, dass Betreiber einer Facebook Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Websitebesucher zuständig sind. Aus dieser gemeinsamen Verantwortlichkeit ergibt sich, dass eine Vereinbarung zwischen den Parteien geschlossen werden muss.

Diese sollte folgende Punkte regeln:

  • die Erfüllung von Pflichten wie der Informationspflicht und der Gewährleistung von Betroffenenrechten,
  • die Festlegung einer Anlaufstelle für Betroffene und
  • die Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts der Vereinbarung für Betroffene.

Vor allem für den letzten Punkt ist eine Datenschutzerklärung für Ihre Facebook Fanpage unabdingbar. Nutzen Sie unseren eRecht24 Premium Social-Media-Datenschutz Generator und erstellen Sie sich eine Datenschutzerklärung speziell für Ihren Facebook-Auftritt.

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5. Fazit

Überprüfen Sie regelmäßig die Möglichkeiten, die Facebook Ihnen bietet, um Ihre persönlichen Daten zu schützen. Halten Sie die Informationen, die privat sind, auch privat. Nutzen Sie dafür die „Privatsphäre“-Einstellungen und bedenken Sie vor der Veröffentlichung eines Beitrags, ob Sie private Informationen wirklich preisgeben wollen. Überlegen Sie außerdem genau, wen Sie als Freund hinzufügen und somit freien Zugang zu Ihren Daten bieten. Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Datenschutzeinstellungen und aktualisieren Sie diese gegebenenfalls.

Vor allem Unternehmen sollten sich und Ihre Social-Media-Auftritte rechtlich absichern. Wir von eRecht24 unterstützen Sie dabei. 

6. FAQ

Auf welche Daten greift Facebook zu?

Facebook greift sowohl auf Ihre Profilseite, als auch auf Beiträge, Kommentare, News Feed und Interaktionen wie Gefällt-mir-Angaben zu, um Rückschlüsse auf Sie und Ihre Interessen zu ziehen. Daraufhin werden diese Daten zur Personalisierung von Werbung genutzt.

Wie schütze ich meine Daten bei Facebook?

Am besten schützen Sie Ihre Daten, wenn Sie so wenige wie möglich preisgeben. Ansonsten sollten Sie wie in Kapitel 3 beschrieben, die 10 Tipps für eine sichere Facebook Nutzung umsetzen. Bedenken Sie, dass bei Datenlecks und Datenschutzverstößen Ihre Daten an Dritte gelangen und für eigene Zwecke eingesetzt werden können.

Kann ich der Datenschutzrichtlinie auf Facebook widerprechen?

Ein Widerspruch gegen die Datenschutzrichtlinie ist in der Form nicht möglich, da diese einseitig von Facebook vorgegeben wird. Sind Sie mit der Richtlinie und dem Umgang mit Ihren Daten nicht einverstanden, bleibt Ihnen nur die Option, Facebook nicht zu nutzen. Hiervon abzugrenzen sind die Betroffenenrechte nach der DSGVO, die Sie trotzdem ungehindert ausüben können.

Wie verhindere ich, dass Facebook meine Daten weitergibt?

Da die Plattform Facebook auf Datenverarbeitung und Datenweitergabe basiert, lässt sich eine Verarbeitung und Weitergabe Ihrer Daten nicht ganz verhindern. Geben Sie so wenige Daten wie möglich preis und nutzen Sie die Werbeeinstellungen und Privatsphäre-Einstellungen, um Ihre Daten zu schützen. Zudem können Sie von Ihren DSGVO-Rechten Gebrauch machen.

Wie kann ich Meta AI auf Facebook widersprechen?

Ein Widerspruch gegen das KI-Training anhand Ihrer Daten ist jederzeit möglich, gilt jedoch nur für zukünftige Daten. Bereits verarbeitete Daten können rückwirkend nicht mehr gelöscht werden. In Ihrem Facebook oder Instagram Konto können Sie das offizielle Widerspruchsformular nutzen.

 

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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