Worum geht's?
Eine Unternehmensseite auf Facebook ist für viele Unternehmer ein unverzichtbares Marketinginstrument, um die eigene Marke zu präsentieren, Reichweite aufzubauen und mit Kunden in Kontakt zu treten. In den letzten Jahren haben Fanpages im Hinblick auf den Datenschutz aber auch immer wieder für rechtliche Unsicherheiten gesorgt – insbesondere bei der Frage, ob Facebook-Unternehmensseiten überhaupt DSGVO-konform betrieben werden können. Wir klären den aktuellen Stand.
1. Was ist eine Facebook-Unternehmensseite?
Eine Facebook-Unternehmensseite – auch Fanpage genannt – ist eine Art Mikro-Webseite auf der Social-Media-Plattform Facebook, mit der Unternehmen, Marken, Personen des öffentlichen Lebens, Vereine und andere Organisationen für sich werben und ihre Kundenbindung stärken können.
Wer der Seite folgt, erhält Einblicke in den Unternehmensalltag und wird über aktuelle News informiert. Die Beiträge erscheinen direkt im Feed der Nutzer, die die Fanpage abonniert haben. Videos, Verlinkungen und interaktive Inhalte steigern das Engagement und sind damit ein elementarer Bestandteil Ihrer Social-Media-Strategie.
Mit einer Facebook-Unternehmensseite können Sie z. B.:
- Beiträge, Fotos und Videos veröffentlichen
- Hintergrundbilder gestalten
- Kommentare und Nachrichten von Kunden beantworten
- Statistiken auswerten (z. B. Engagement-Rate, Anzahl der Besuche, Nutzer)
- Werbeanzeigen schalten
Außerdem ist ein solches Business-Profil erforderlich, wenn Sie über einen Shop gewerblich auf Facebook verkaufen oder andere unternehmensspezifische Tools der Plattform nutzen möchten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Unternehmensseite und einer normalen Seite auf Facebook?
Das klassische Facebook-Profil ist für Einzelpersonen gedacht, die sich mit ihrem realen Namen registrieren müssen, um die Funktionen nutzen zu können. User können Freunde hinzufügen, Beiträge posten, Gruppen beitreten und persönliche Inhalte teilen – für geschäftliche Zwecke ist es im Gegensatz zur Unternehmensseite aber nicht vorgesehen.
2. Wie kann ich eine Unternehmensseite bei Facebook erstellen?
Voraussetzung für eine Unternehmensseite ist ein persönliches Facebook-Profil, das als Administrator eingetragen wird und Ihnen als Inhaber die Verwaltung von Beiträgen, Statistiken und Einstellungen erlaubt.
Möchten Sie die private Nutzung von der geschäftlichen trennen, können Sie ein neues Konto erstellen. Achten Sie darauf, dass Kontaktdaten wie Telefon-, Handynummer oder E-Mail korrekt hinterlegt sind, da diese für Ihr Impressum benötigt werden.
Haben Sie das Konto eingerichtet, geht es an die Erstellung der eigentlichen Unternehmensseite. Melden Sie sich bei Facebook an, wählen Sie im Menü „Seiten“ aus und dann „Neue Seite erstellen“. Hier stehen Ihnen verschiedene Kategorien zur Auswahl wie „Unternehmen“, „Organisation“ oder „Marke“. Entscheiden Sie sich für eine passende Kategorie und geben Sie die geforderten Informationen an, wie den Seitennamen, eine kurze Beschreibung und ein Hintergrundbild (Background Image), das Ihre Unternehmensseite optisch prägt.
AUFGEPASST
Damit Ihre Facebook-Unternehmensseite DSGVO-konform ist, brauchen Sie außerdem eine Datenschutzerklärung und müssen ein Impressum mit allen Pflichtangaben hinterlegen.
3. EuGH und VG Köln: Datenschutz und Verantwortung für Facebook-Unternehmensseiten
Facebook, Meta und der Datenschutz – das ist und war in der Vergangenheit immer wieder ein leidiges Thema. 2018 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die datenschutzkonforme Nutzung der Social-Media-Plattform nicht nur in der Verantwortung von Meta liege, sondern auch in der der Nutzer.
Das stellte Unternehmen vor ein Problem: Wer seine Facebook-Unternehmensseite nicht durch entsprechende Vereinbarungen mit Meta datenschutzrechtlich absichern konnte, wurde durch die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung eigentlich gezwungen, seine Fanpage zu deaktivieren. Wer das nicht tat, sah sich mit dem Risiko eines DSGVO-Bußgeldes konfrontiert.
Hintergrund: Der EuGH und die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß DSGVO
Aber der Reihe nach. Auf Facebook werden Nutzerdaten – wie auf anderen Social-Media-Plattformen auch – nicht nur für die soziale Interaktion genutzt, sondern auch für individuelle Werbung. Durch Kommentare, Likes, Nachrichten oder allein den Besuch einer Seite werden personenbezogene Daten mittels der Verwendung von Cookies und anderer Tracking-Technologien verarbeitet, um nutzerbasierte Werbeanzeigen auszuspielen.
Der EuGH sah in diesem Zusammenhang in seinem Urteil (Az. C210/16, „Wirtschaftsakademie“) nicht nur Meta als Betreiber der Plattform für den Schutz dieser Daten in der Verantwortung, sondern nahm auch eine Mitverantwortung der Unternehmen an. Insbesondere die „Insights“-Funktion mache, so der EuGH im zugrundeliegenden Fall, eine tiefgründige Nutzeranalyse möglich, was eine gemeinsame Verantwortung zum Datenschutz auslöse. Unternehmen mit einer Facebook-Fanpage müssten daher eine Vereinbarung mit Meta Platforms treffen, die den Anforderungen des Art. 26 DSGVO entspräche – sonst verstößt die Nutzung gegen die Vorgaben der DSGVO.
Seit einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom 17. Juli 2025 (Az. 13 K 1419/23) ist diese Ausgangssituation nun aber differenzierter zu betrachten – denn Steuermöglichkeiten bei der Datenverarbeitung haben Seitenbetreiber heute bei Facebook nicht mehr.
Rechts-Update: VG Köln verneint gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß DSGVO
Das VG Köln entschied: Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Nutzung von Facebook liegt primär bei Meta und nicht bei den Seitenbetreibern. Insbesondere tragen diese keine primäre Verantwortung für die technische Speicherung oder Auslesung von Cookies durch Facebook. Das wäre nur dann der Fall, wenn Seitenbetreiber Mitbestimmungsrechte über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung hätten – was bei Facebook-Fanpages aber nicht so ist.
Was bedeutet das für die Praxis?
Durch die Entscheidung des VG Köln hat sich die Rechtslage für Betreiber von Facebook-Unternehmensseiten entspannt. Durch die Verneinung einer gemeinsamen Verantwortung sind pauschale Verbote oder Abmahnungen für Seiteninhaber vorerst unwahrscheinlich.
Dennoch ist Vorsicht geboten: Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig und die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Köln wurde zugelassen (Stand: Oktober 2025). Was sich aber auch durch das Urteil nicht ändert: Wer eine Facebook-Unternehmensseite DSGVO-konform betreiben will, braucht weiterhin ein Impressum und eine Datenschutzerklärung für Facebook.
4. Wie mache ich meine Unternehmensseite auf Facebook DSGVO-konform?
Auch wenn Sie laut der aktuellen Rechtsprechung keine gemeinsame Verantwortung mit Meta haben, müssen Sie bestmöglich für Transparenz bei der Datenverarbeitung sorgen.
WICHTIG
Meta ist nach dem Data Privacy Framework (DPF) zertifiziert. Dies gibt Ihnen als Unternehmen mehr Rechtssicherheit. Es entbindet Sie aber nicht von Ihren Informationspflichten: Weiterhin müssen Sie Ihren Nutzern ein Impressum und eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen.
Social Media Datenschutzerklärung
Für jede Facebook-Fanpage bzw. Unternehmensseite ist eine DSGVO-konforme Social Media Datenschutzerklärung Pflicht. Übernehmen Sie bitte nicht einfach die Datenschutzerklärung Ihrer Website. Sie brauchen eine Erklärung, die auf Facebook zugeschnitten ist und auch Infos zu Cookies und ähnlichen Technologien enthält.
Informieren Sie in Ihrer Datenschutzerklärung, dass Facebook Cookies einsetzt, welche Daten dabei verarbeitet werden und zu welchem Zweck – zumindest so gut wie möglich, denn tiefe Einblicke in das, was Meta mit den Daten macht, haben Sie als Nutzer ohnehin nicht. Weisen Sie Ihre Nutzer außerdem darauf hin, dass sie Cookie-Einstellungen direkt über Facebook anpassen und optionale Cookies ablehnen können.
Unser Tipp: Mit eRecht24 Premium können Sie eine Datenschutzerklärung für Facebook mit dem Premium Datenschutz Generator für Social Media erstellen.
Impressum für Facebook
Neben der Datenschutzerklärung benötigen Sie ein Impressum für Facebook. Dieses muss alle erforderlichen Pflichtangaben enthalten. Hinein gehören:
- Name und Vorname
- ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)
- bei Unternehmen: Rechtsform und Vertretungsbefugnis
- wenn vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID), Registergericht und Registernummer (ohne USt-ID müssen Sie die Wirtschafts-ID angeben)
- ggf. besondere Angaben für bestimmte Berufe
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5. Tipps für eine rechtssichere und erfolgreiche Facebook-Fanpage
Auch wenn akute Datenschutzprobleme bei der Nutzung von Facebook-Unternehmensseiten aktuell nicht bestehen, lohnt es sich, die folgenden Tipps zu beachten, um die Fanpage rechtlich abgesichert und erfolgreich für Ihre Unternehmensziele zu nutzen.
- Datenschutz-Kontrollen: Prüfen Sie regelmäßig, ob Meta seine Richtlinien beim Datenschutz und Tracking anpasst. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzerklärung den geltenden Anforderungen entspricht.
- Unternehmensangaben: Ihre Seiteninfos sollten korrekt und vollständig sein. Nutzen Sie ein ansprechendes Background Image, fügen Sie Ihr Logo hinzu und markieren Sie wichtige Inhalte, um Ihr Unternehmen optimal zu präsentieren.
- Relevante Inhalte: Posten Sie Inhalte, die informativ, unterhaltsam oder nützlich sind. Verzichten Sie auf lange Textblöcke und bieten Sie Ihren Followern einen echten Mehrwert.
- Klare Social-Media-Strategie: Legen Sie klare Verantwortlichkeiten fest – auch was die Pflege des Unternehmensaccounts betrifft.
- Reichweite erhöhen: Laden Sie bestehende Kontakte ein, Ihre Fanpage zu abonnieren, und nutzen Sie Facebook-Targeting, um Ihre Zielgruppe präzise anzusprechen und Reichweite und Sichtbarkeit zu erhöhen.
- Facebook-Funktionen: Facebook bietet für Ihr Social Media Marketing eine ganze Reihe verschiedener Funktionen an. Machen Sie sich mit diesen vertraut, um die Unternehmensseite zielgerichtet für Ihre Marketingzwecke zu nutzen.
- Impressum: Stellen Sie sicher, dass Ihr Impressum unmittelbar erreichbar, leicht erkennbar und ständig verfügbar ist. Auf der Menüleiste können Sie es über "Info" → "Infos zu Datenschutz und Rechtlichem" korrekt hinterlegen.
- Datenschutzerklärung: Hinterlegen Sie über die Menüleiste auch den Link zur Datenschutzerklärung, sodass diese ebenfalls leicht erreichbar ist. Die Erklärung selbst kann sich auf Ihrer Website befinden – sie muss aber auf Facebook angepasst sein.
6. Fazit: Rechtlich abgesichert auf Facebook
Wenn Sie als Unternehmen eine Facebook-Fanpage betreiben, müssen Sie sich seit dem Urteil des VG Köln 2025 weniger Sorgen um fehlende Rechtssicherheit machen, da Sie nach Argumentation des Gerichts als Seitenbetreiber keine direkte Verantwortung für die technische Datenverarbeitung durch Meta trifft. Transparenz bleibt aber weiterhin essentiell: Stellen Sie Ihren Nutzern ein Impressum und eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung zur Verfügung, in der Sie Ihre Nutzer bestmöglich darüber informieren, was mit den erhobenen Daten passiert.
Alle Tools, die Sie zur Absicherung Ihrer eigenen Website brauchen, finden Sie auf eRecht24 Premium.
7. FAQ: Häufige Fragen zur Facebook-Unternehmensseite
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