Als Coach selbstständig machen

Rechtssicher coachen: Was Sie beim Personal-, Business- & Life-Coaching unbedingt beachten sollten

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Coaching ist keine eingetragene Berufsbezeichnung, unterliegt aber trotzdem rechtlichen Beschränkungen.
  • Es gibt verschiedenste Coaching-Arten, die entweder offline oder online abgehalten werden können.
  • Rechtstexte wie eine Datenschutzerklärung, eine Einwilligung für sensible Daten, AGB und ein Widerrufsausschluss sichern Sie rechtlich ab.

Worum geht's?

Coaching boomt – ob im Job, im Leben oder auf der persönlichen Ebene. 2020 waren weltweit etwa 71.000 Personen als Coach tätig. Auch wenn Sie für Ihre Tätigkeit als Coach kein Zertifikat benötigen, gibt es doch einige rechtliche Herausforderungen zu meistern. Denn auch als Coach müssen Sie auf Ihrer Website ein Impressum und eine Datenschutzerklärung bereithalten und sich vertraglich absichern. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zu Ihrer Selbstständigkeit als Coach.  

 

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1. Coaching kompakt erklärt: Wer darf coachen – und in welchem Rahmen? 

Die Selbstständigkeit als Coach wird immer beliebter und eine Beratung durch einen Coach gehört für viele bereits zum Alltag. Das Umsatzvolumen der Coaching-Branche lag nach den Ergebnissen der ICF Global Coaching Study 2020 für das Jahr 2019 weltweit auf 2,849 Milliarden US-Dollar (mit einer deutlichen Steigerung von 17,3 % im Vergleich zum Jahr 2015). Heute verstehen wir Coaching als eine Vielzahl von Trainings- und Beratungsangeboten, die uns sowohl in unserer privaten Entwicklung als auch im beruflichen Umfeld helfen sollen, unsere Ziele zu erreichen und die dafür notwendigen Kompetenzen zu vermitteln.

BEISPIELE AUS DEM ALLTAG

  1. Eine Managerin eines mittelständischen Unternehmens möchte ihre Karriere fördern, indem sie ein Coaching-Angebot in Anspruch nimmt, das ihr helfen soll Ihre Führungsqualitäten und Teamführungsqualifikation weiter auszubauen.
  2. Ein Familienvater steht im Privatleben vor einigen Herausforderungen und holt sich Unterstützung von einem Coach, um in Konflikten mit seinen Mitmenschen deeskalierend handeln zu können.

Wer darf sich Coach nennen?  

Traumberuf: Coach. Die Selbstständigkeit als Coach sorgt dafür, dass Sie Ihre Arbeitszeiten, Ihren Urlaub, Ihr Arbeitspensum und damit auch Ihr Gehalt frei bestimmen und einteilen können.

In Deutschland ist die Berufsbezeichnung als „Coach“ nicht rechtlich geschützt.

Das heißt: jeder kann sich unabhängig von seiner Qualifikation, Coaching-Ausbildung oder seinem Können als Coach selbstständig machen. Es gibt auch keine staatlich anerkannte Coaching-Ausbildung oder einen übergreifenden Berufsverband, der einheitliche Qualitätsstandards für Personen vorschreibt, die sich „Coach“ nennen.

ACHTUNG

Auch wenn jeder sich Coach nennen darf, gibt es trotzdem rechtliche Grenzen. Und zwar immer dort, wo sich der Coachingberuf mit rechtlich geschützten Berufsständen überschneidet.  

Das ist besonders im medizinischen und therapeutischen Bereich der Fall. Hier begrenzen die Regelungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) das rechtliche Dürfen für einen Coach.  

Welche Arten von Coaching gibt es?  

Es gibt keine abschließende Liste aller Coaching-Arten in der Beratungsbranche. Eine Unterteilung in folgende Kategorien lässt sich aber treffen:

  • Personal-Coaching
    Der Coach unterstützt den Klienten als Berater oder Beraterin bei der Persönlichkeitsentwicklung und individuellen Herausforderungen. Hierbei kann es um Herausforderungen im Alltag oder um eine berufliche Neuorientierung gehen.
  • Business-Coaching
    Beim Business-Coaching steht die berufliche Tätigkeit im Vordergrund und kann Führungskräfte, Unternehmen und Teams erfassen. Themen können beispielsweise Existenzgründung, Führungsstil, Karriereplanung und Burnout-Prävention sein. Die klassische Unternehmensberatung lässt sich ebenfalls hier einordnen.
  • Life-Coaching
    Als Life-Coach liegt der Fokus überwiegend auf dem Privatleben des Kunden und Sie unterstützen diesen bei Sinnkrisen, Neuorientierungen, Beziehungsfragen und im Umgang mit Veränderungen wie Trennungen, Umzug und Jobverlust.
    Beispiele: Paar-Coaching, Konflikt-Coaching, Kommunikationscoaching.

Vom Zoom-Call bis zum Vor-Ort-Coaching: So unterscheiden sich Online- und Offline-Formate

Es gibt die klassischen Kategorien, die jedem Coach bekannt sind, wie zum Beispiel:

  • Einzelcoaching
  • Team-Coaching
  • Gruppen-Coaching
  • Organisations-Coaching
  • Projektcoaching

Diese werden entweder in Präsenz- bzw. im Face-to-Face Setting oder als Online-Coachings in digitaler Form abgehalten.

Online-Coaching bietet die Unabhängigkeit von räumlichen Distanzen und strikter terminlicher Planung. Reisekosten machen das Online-Coaching Format attraktiv.

Außerdem gibt es immer mehr Coaching-Angebote, bei denen Klient und Coach nicht gleichzeitig anwesend sind.

Dazu zählen:

  • Mail- oder Chat-Coaching
  • Coaching durch aufgezeichnete Online-Webinare
  • Coaching durch Videos und Memberships

Vor-Ort Coachings ermöglichen hingegen einen persönlichen Kontakt zwischen Trainer und Kunden. Auch hybride Modelle sind im Trend und können die Vorteile beider Konzepte nutzen.

Für welche Form Sie sich entscheiden, hängt letztlich von Ihrer konkreten Tätigkeit und Ihrer Business Idee ab.

2. Als Coach selbstständig machen

Aber wie können Sie Ihre Leidenschaft nun zum Beruf machen? Sie wollen Ihre Erfahrungen und Ihr Fachwissen mit anderen Menschen teilen und streben eine Selbstständigkeit als Coach an.

Zunächst einmal kommt es auf die Abgrenzung an, ob Sie als Freiberufler tätig sind oder ob es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Handelt es sich eher um eine beratende Funktion und nicht um eine Wissensvermittlung, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Die Entscheidung, ob Ihre Tätigkeit als Gewerbe zählt, wird vom Finanzamt getroffen.

Wollen Sie ein Einzelunternehmen gründen, gibt es einige Punkte zu beachten. In unserem Artikel “So läuft die rechtssichere Gründung eines Einzelunternehmens ab” lesen Sie mehr dazu.

Bei der Existenzgründung darf auch das Thema Steuern nicht zu kurz kommen. Sind Sie sich unsicher, welche Abgaben anfallen, kann es sich anbieten, einen Steuerberater zu beauftragen.

Einen Überblick rund ums Thema Existenzgründung und Selbstständigkeit finden Sie in unserem Übersichtsartikel “Rechtliche Stolpersteine bei der Unternehmensgründung: Alles, was Gründer wissen müssen“.

Auch als Coach werden Sie nicht jünger und sollten sich rechtzeitig mit dem Thema Altersvorsorge befassen.

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LESE-TIPP

In unserem Artikel “Privat oder gesetzlich: Welche ist die beste Altersvorsorge für Selbstständige?“ finden Sie alles zur Absicherung im Alter.

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3. So machen Sie Ihre Coaching-Tätigkeit rechtssicher

Egal, ob es um den Vertragsschluss mit einem neuen Coachee geht oder die Inhalte, die Sie nach Ihren Terminen aus der Sitzung dokumentieren – auch das Coaching-Business ist vor rechtlichen Herausforderungen nicht gefeit. Wir erklären Ihnen, worauf Sie unbedingt achten sollten und welche Rechtstexte Ihr Coaching-Programm langfristig braucht – damit Sie sich auf Ihre Leidenschaft konzentrieren können, anstatt sich mit Rechtsvorschriften rumzuärgern.

Keine Erfolgsversprechen im Coaching Vertrag

Coaching Verträge sind in der Regel Dienstleistungsverträge. Versprechen Sie als Coach Ihren Kunden aber einen Erfolg, wird Ihr Vertrag zu einem Werkvertrag und damit der versprochene Erfolg Teil des Vertrages. Dann muss dieser erbracht werden, ansonsten ist der Vertrag nicht erfüllt.

AUFGEPASST

Wichtig ist, Ihren Klienten vertraglich keine spezifischen Coaching-Erfolge zu versprechen, wenn Sie Ihr Beratungsprogramm durchlaufen.

Ein Erfolgsversprechen kann bereits in Aussagen liegen wie: “Durch mein Coaching wird Ihre Abteilung effizienter arbeiten und die Auseinandersetzungen zwischen den Mitarbeitern werden aufhören.” Denken Sie hierbei daran, dass es bei “Coaching-Erfolgen” häufig um subjektive Entwicklungen geht, die aus Sicht der Coaches vielleicht vorliegen, während der Coachee dies anders empfinden kann.

Vertragsdetails in AGB regeln

Die Einzelheiten Ihres persönlichen Coaching-Angebots sollten Sie vertraglich regeln, damit beide Vertragspartner wissen, worauf Sie sich geeinigt haben. Als Trainer hat man häufig - je nach Unternehmensgröße - eine Vielzahl von Klienten, auch wenn das Coaching Angebot gleich bleibt.

Um nicht mit jedem Kunden einzeln die Vertragsdetails ausarbeiten und verschriftlichen zu müssen, lohnt es sich, die Details einmal rechtssicher von einem Anwalt ausarbeiten zu lassen und dann bei jedem Vertragsschluss zu verwenden. Dafür eignen sich AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Checkliste Coaching-AGB
Ihre AGB sollten die Details für die häufigsten Probleme im Coaching-Business regeln, unter anderem zum Beispiel:
  • Möglichkeiten und Grenzen Ihres Coaching-Angebots
  • Umgang mit Stornierungen und Stundenausfall
  • Grundregeln für Ihre Coachings
  • Zahlungskonditionen
  • Vertragsgegenstand & Vertragsschluss

 

Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Angebote und Vertragsschlüsse einfacher und rechtssicher zu gestalten, indem Sie für die Einzelheiten auf die AGB verweisen.

Sind Sie auf der Suche nach rechtssicheren AGB für Ihr Business? Unsere Kollegen der Kanzlei Siebert Lexow sind Ihnen gern behilflich und erstellen Ihnen Ihre individuellen AGB nach den Anforderungen Ihres Coaching-Unternehmens.

Einhaltung der Vorgaben des FernUSG

Vermitteln Sie einen Großteil, also mehr als die Hälfte Ihrer Coaching-Inhalte, nicht im Präsenzunterricht vor Ort, sondern per Videokonferenz, Live-Webinar oder asynchron basierend auf Videomaterial und anderen Medien, kann Ihr Coaching unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen.

Hat Ihr Coaching Business keine Zulassung, ist der Vertrag unwirksam und der Kunde kann sein Geld zurückfordern.

Die Rechtsprechung ist in einigen Punkten nicht einheitlich, allerdings bringt ein neues BGH-Urteil Licht ins Dunkel.

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WEITERLESEN?

Welche Pflichten das FernUSG für Sie bereithält und wie Sie diese erfüllen, lesen Sie in unserem Artikel "Sind alle Online-Kurs-Verträge ungültig? Wieso das FernUSG die Welt der Online-Kurse aufmischt".

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Widerrufsausschluss bei digital geschlossenen Coaching-Verträgen

Wenn Sie eine Unternehmens-Website haben, auf der Ihre Kunden Ihr Coaching-Paket buchen können, findet der Vertragsschluss zwischen Ihnen und Ihrem Kunden digital statt – nicht wie bei anderen Beratungsangeboten in Geschäftsräumen.

SCHON GEWUSST?

Schließt ein Verbraucher online mit Ihnen eine Vereinbarung über ein Coaching-Paket, gilt das Fernabsatzrecht. Verbraucher ist jeder, der ein Geschäft zu einem Zweck abschließt, der nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Das Fernabsatzrecht umfasst alle Vertragsschlüsse per Fax, Mail, Chat, Telefon oder Internet. Es hält zu Gunsten des Verbrauchers einige Regeln fest.

Die Wichtigste: Der Verbraucher hat beim Vertragsabschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Genau hier liegt aber das Problem: Widerruft Ihr Klient zum Beispiel nach 13 Tagen den mit Ihnen online geschlossenen Coaching Vertrag, müssen Sie ihm seine bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.

Allerdings können Sie nicht einfach den Widerruf Ihres Kunden per AGB ausschließen oder den Kunden auf sein Widerrufsrecht verzichten lassen. Von Muster-Widerrufsausschlüssen aus dem Internet sollten Sie daher die Finger lassen.

Sie können sich jedoch rechtlich so absichern, dass der Verbraucher für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen Wertersatz zu zahlen hat. Weiterhin kann das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen erlöschen. Ziehen Sie an dieser Stelle am besten einen Rechtsanwalt hinzu, der Ihnen den benötigten Rechtstext rechtskonform erstellt.

Datenschutzerklärung und Einwilligung für sensible Daten

Sobald Sie als Coach personenbezogene Daten Ihres Coachees verarbeiten, greift die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Es reicht schon aus, dass Sie den Namen, die Anschrift oder das Geburtsdatum Ihrer Klienten in einem System auf dem PC speichern. Aber auch wenn Sie über Ihre Kunden Akten in Papierform führen, gilt die DSGVO.

ACHTUNG

Mit einer Datenschutzerklärung auf Ihrer Website informieren Sie Ihre Kunden über das ob und wie der Datenverarbeitung. Hierzu sind Sie nach der DSGVO verpflichtet.

Kommt der Vertrag in Papierform zustande oder verarbeiten Sie die Daten nicht digital, müssen Sie Ihren Kunden ebenfalls Datenschutzhinweise zur Verfügung stellen. Legen Sie Ihren Kunden entweder einen Datenschutzhinweis in Papierform vor oder verweisen Sie auf die Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite.

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Einwilligungserklärung für sensible Daten

Neben personenbezogenen Daten wie Name, Adresse und Alter erhalten Sie als Berater oder Beraterin oftmals weitere, sensible Daten.

Zum Beispiel Informationen über seine oder ihre körperliche und psychische Gesundheit, politische Meinung oder religiöse Einstellung. Denken Sie daran, wenn Sie sich als Coach selbstständig machen.

Denn diese sensiblen Daten sind nach Art. 9 I DSGVO besonders geschützt und genießen ein entsprechend hohes Schutzniveau.

Wenn Sie als Coach solche Details zu Coaching-Zwecken aufschreiben, speichern und dokumentieren – sie also datenschutzrechtlich verarbeiten - benötigen Sie vorher die ausdrückliche Einwilligung Ihres Klienten. Dafür müssen Sie eine datenschutzkonforme Einwilligungserklärung für sensible Daten nutzen.

Checkliste Einwilligungserklärung für sensible Daten
Diese Punkte sollte Ihre Einwilligungserklärung unbedingt enthalten:
  • Eine Einwilligungserklärung sollte immer eindeutig als Einwilligungserklärung zu verstehen sein. Achten Sie also auf eine klare Formulierung wie “Einwilligungserklärung” oder “Einverständniserklärung” - Bsp.: Einwilligungserklärung gemäß DSGVO für sensible Datenkategorien
  • Der Klient muss ausdrücklich informiert werden, dass er ein Widerspruchsrecht hat bezüglich der Verarbeitung seiner sensiblen Daten und dass er oder sie der Einwilligungserklärung nicht zustimmen muss.
  • Der Klient muss in der Einwilligungserklärung auch explizit über den Umfang und die Art der Datenverarbeitung informiert werden. Dazu gehört unter anderem die Speicherdauer, der Erhebungszweck und die zur Verarbeitung seiner Daten berechtigten Personen.

4. So gestalten Sie Ihre Coaching-Website rechtssicher

Neben den Coaching-spezifischen Rechtstexten, die Ihre Arbeit absichern, darf Ihr Internetauftritt nicht zu kurz kommen. Wie bereits weiter oben erwähnt, ist eine rechtssichere Datenschutzerklärung Pflicht für Ihre Webseite. Aber auch das Impressum, Urheberrecht und Cookie-Consent spielen eine wichtige Rolle.

Impressum

Das Impressum – oder auch die Anbieterkennzeichnung – ist dazu da, dem Website-Besucher erkenntlich zu machen, wer für den Inhalt der Website verantwortlich ist. Kurz und knapp: Ihre Webseite benötigt ein Impressum.

Mit unserem eRecht24 Impressum-Generator erstellen Sie ein rechtssicheres, vollständiges Impressum im Handumdrehen.

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Haben Sie auf Ihrer Webseite kein Impressum oder ist dieses fehlerhaft, drohen Abmahnungen und Bußgelder.

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MEHR LESEN

In unserem Artikel “Impressum: Alle Infos zu Definition, Generator, Pflichtangaben & mehr” lesen Sie alles rund ums Thema Impressum.

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Bilder, Texte & Videos

Die eigene Unternehmens-Website ist für Ihr Coaching Business das Aushängeschild. Ein persönliche Note geben Bilder, ansprechende Texte und Videos. Häufig sind diese Inhalte aber nicht vom Website-Inhaber selbst erstellt, sondern von Bilderplattformen, Fotografen, Webdesignern oder freien Textern.

In der Regel gilt: Verwenden Sie auf Ihrer Website fremde Texte, Fotos und Bilder – oder ähnliches - brauchen Sie eine Erlaubnis oder Lizenz des Urhebers. Ob Sie den Urheber zusätzlich auch noch nennen müssen oder nicht, kommt darauf an, was Sie mit dem Schöpfer des Werks vereinbart haben.

Und auch bei der Verwendung von Logos bekannter Firmen, Screenshots von YouTube oder Fotos von Pinterest, Insta und Co. greift das Urheberrecht.

Die rechtlichen Einzelheiten, die Sie zum Thema Urheberrecht auf Ihrer Unternehmenswebseite kennen sollten, erfahren Sie in unserem Beitrag “Wie Sie trotz Urheberrecht Bilder, Texte und Videos rechtssicher nutzen”.

Cookies, Tracking & Co.

Cookies kennt eigentlich jeder – nicht zuletzt deshalb, weil beim Besuch von so gut wie jeder Website ein Cookie Banner aufploppt.

Setzen Sie auf Ihrer Coaching-Website Tracking-Cookies oder andere nicht notwendige Cookies, brauchen Sie vorher eine Einwilligung des Nutzers. Um eine rechtskonforme Einwilligung von Ihren Nutzern einzuholen, benötigen Sie wiederum ein Cookie Consent Tool.

Allerdings gelten auch für den Cookie-Consent-Banner rechtliche Vorgaben.

Aber keine Sorge – wir haben alle Informationen, die Sie benötigen, um Cookies DSGVO-konform zu setzen.

Artikelliste "Cookies, Tracking & Co.”
Hier finden Sie eine kleine Lektüreliste aus unserem Artikelfundus:
  • Starten Sie mit den Basics und werden Sie zum Profi. In unserem Beitrag “Nutzer-Einwiliigung auf Webseiten: Quatsch oder Pflicht?” erfahren Sie, was es mit der ganzen Cookie Problematik auf sich hat.
  • “Cookies” ist für Sie kein Fremdwort mehr – Sie suchen nach dem richtigen Consent Tool für Ihre Coaching-Website? Unser Artikel “Die gängigsten 6 Cookie Consent Tools” hat die richtigen Infos für Sie.
  • Das richtige Tool ist da – nur der Unterschied zwischen essenziellen Cookies und nicht essenziellen Cookie ist Ihnen noch nicht ganz klar? Wir erklären Ihnen die Unterschiede und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Cookie Consent Tool konfigurieren müssen.
  • Sie haben bereits ein Consent Tool und fragen sich jetzt, ob es auch rechtssicher gestaltet ist? Denn: Auch optisch muss das Cookie Banner Vorgaben einhalten, um rechtskonform zu sein. Was genau, erklären wir in unserem Beitrag “So muss ein Cookie Consent Banner aussehen, um nicht abgemahnt zu werden”.

 

E-Mail und Newsletter-Marketing

E-Mail Marketing ist die erfolgreichste digitale Marketingform und beim Kosten-Nutzen-Faktor von Marketing-Strategien auch ein richtiger Alleskönner. Wie bei den meisten digitalen Nutzer-Interaktionen müssen Sie für ein rechtssicheres E-Mail Marketing auf ein paar rechtliche Vorgaben achten, damit die Marketingstrategie nicht zum Debakel wird.

Wichtig sind insbesondere:

  • Die passende Software
  • Die richtige Anmeldung bspw. per Double-Opt-In-Verfahren
  • Newsletter-Datenschutz
  • Rechtssicherer E-Mail und Newsletter Inhalt
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LESE-TIPP

Für mehr Wissen und alle Details zum Thema rechtssicheres E-Mail Marketing lesen Sie in unserem Artikel “E-Mail-Marketing: So erstellen Sie erfolgreiche und rechtssichere Mailkampagnen” weiter.

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Social Media

Wenn Sie sich als Coach selbstständig machen, gehört eine Social Media Präsenz, genauso wie Newsletter versenden, für die meisten Unternehmer heutzutage einfach dazu.

Rechtlich halten sich allerdings auch beim Thema Unternehmensprofil auf Social Media wieder einige Fallstricke bereit. Sobald Sie nämlich einen geschäftlichen Social Media Account eröffnen, sind Impressum und Datenschutzerklärung wieder Pflicht.

Mit unserem eRecht24 Social-Media-Impressum-Generator können Sie jetzt kostenfrei ein Impressum für Ihren Social-Media-Auftritt erstellen.

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  • Einfache Integration in Ihr Profil (z.B. Facebook)
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5. Fazit

Auch wenn die Bezeichnung “Coach” rechtlich nicht geschützt ist, gelten für Ihr Berufsfeld rechtliche Rahmenbedingungen. Soll Ihre Selbstständigkeit nicht nur erfolgreich, sondern auch rechtssicher sein, sollten Sie prüfen, ob eine Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuerpflicht oder besondere Informationspflichten greifen.

Auch Ihr Online-Auftritt muss rechtssicher gestaltet sein und ein korrektes Impressum, eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung und rechtskonforme Preisangaben dürfen nicht fehlen.

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6. FAQ

Was verdient man als selbstständiger Coach?

Haben Sie sich als Coach selbstständig gemacht, variiert Ihr Einkommen und hängt von dem Bereich ab, in dem Sie tätig sind, der Zielgruppe und Ihren Fähigkeiten. Als Einsteiger verdienen Sie oftmals zwischen 1.000-3.000 Euro monatlich. Haben Sie sich mit Ihrem Coaching Business bereits am Markt etabliert und Bekanntheit in Ihrem Bereich erlangt, können Sie auch zwischen 5.000 und 10.000 Euro monatlich oder mehr verdienen.

Muss ich als Coach ein Gewerbe anmelden?

Als Coach müssen Sie ein Gewerbe anmelden, wenn Sie gewerblich tätig sind. Handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich.
Eine abschließende Entscheidung hierüber trifft das Finanzamt.

Wer darf Coachings anbieten?

Grundsätzlich darf sich in Deutschland jeder als Coach bezeichnen, ohne eine bestimmte Ausbildung oder ein Zertifikat nachweisen zu können, da der Begriff nicht rechtlich geschützt ist. Gesetzliche Grenzen finden sich allerdings im medizinischen und therapeutischen Bereich, Sie benötigen dann beispielsweise eine Zulassung als Heilpraktiker oder Psychotherapeut.

Was verlangt ein Coach pro Stunde?

Die Stundensätze eines Coaches variieren abhängig von Zielgruppe, Beratungsbereich und Beliebtheit des Beraters. Einsteiger können 50-150 Euro die Stunde verlangen, Business-Coaches und erfahrene Berater deutlich mehr.

 

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und seit 2023 als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Während Ihres Studiums hat sie sich vertieft mit strafrechtlichen Themen auseinandergesetzt. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht. Zusätzlich zu Ihrer Tätigkeit als Legal Writerin arbeitet sie als nebenamtliche Dozentin im öffentlichen Recht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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