Worum geht's?
Wer selbstständig ist, muss sich in Deutschland in der Regel selbst um seine finanzielle Absicherung im Alter kümmern. Obwohl die Altersvorsorge für jeden Unternehmer unerlässlich ist, sind insbesondere Solo-Selbstständige mit unregelmäßigen Aufträgen und schwankenden Einkünften von Altersarmut bedroht. Für einen sorgenfreien Ruhestand sollten Sie sich frühzeitig mit dem Thema Rente auseinandersetzen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung haben Selbstständige vielfältige Möglichkeiten, sich abzusichern.
1. Gibt es eine gesetzliche Vorsorgepflicht für Selbstständige?
Eine allgemeine gesetzliche Altersvorsorgepflicht gibt es in Deutschland für Selbstständige nicht. Die meisten Unternehmer müssen selbst entscheiden, wie sie sich im Alter finanziell absichern. Bestimmte Berufsgruppen haben jedoch – auch wenn sie sich für die Gründung eines Unternehmens entscheiden – gewisse Vorsorgepflichten: Für sie besteht Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung (DRV). Dazu gehören:
- Lehrer
- Erzieher
- Pflegekräfte
- Hebammen und Entbindungshelfer
- Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse)
- Seelotsen, Küstenschiffer
- Küstenfischer
- Bestimmte Handwerksberufe
- Selbstständige, die dauerhaft für einen Auftraggeber arbeiten (Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit)
GUT ZU WISSEN
Üben Sie mehrere Selbstständigkeiten aus, bezieht sich die Versicherungspflicht in der DRV auf jede einzelne Tätigkeit, wodurch die Versicherungsbeiträge ebenfalls für jede Tätigkeit anfallen – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese wird jedes Jahr neu für West und Ost festgelegt.
2. Wie kann ich als Selbstständiger für das Alter vorsorgen?
Während Berufsgruppen wie Handwerker, Lehrer und Erzieher, Pflegekräfte, Hebammen, Künstler und Publizisten sowie bestimmte Tätigkeiten in der Seefahrt und Fischerei pflichtversichert sind, müssen sich alle anderen Selbstständigen selbst um ihre Altersvorsorge kümmern.
Welche Art von Altersvorsorge die beste für Sie persönlich ist, lässt sich dabei nicht sagen – ebenso wenig, wie viel Geld Sie ansparen bzw. investieren sollten, um im Rentenalter gut abgesichert zu sein. Hier kommt es auf Ihr Alter, Ihre Tätigkeit, Einnahmen und Ausgaben sowie nicht zuletzt auf die politischen Entwicklungen an.
Aufgrund des demografischen Wandels steht die Altersvorsorge über die gesetzliche Rentenversicherung längst vor immensen Herausforderungen – denn in Zukunft müssen immer weniger Erwerbstätige durch ihre Beiträge immer mehr Rentner versorgen.
Als Selbstständiger sollten Sie Ihre Altersvorsorge daher auf mehreren Standbeinen aufbauen – und zwar unabhängig davon, ob für Sie Versicherungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht oder Sie sich für eine freiwillige Mitgliedschaft entscheiden.
WICHTIG
Wer weder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, noch in ein berufsständisches Versorgungswerk oder sich über eine private Altersvorsorge absichert, hat als Selbstständiger im Ruhestand lediglich Anspruch auf Grundsicherung – eine Art Bürgergeld für Rentner.
3. Altersvorsorge für Selbstständige im Vergleich
Machen Sie sich als Freiberufler oder mit der Anmeldung eines Gewerbes selbstständig, sind Sie neben Ihrem Kerngeschäft auch für alle anderen Aspekte einer Selbstständigkeit verantwortlich. Dazu gehört neben Buchhaltung und Steuern für Gründer auch die Absicherung im Alter.
Für die Altersvorsorge als Selbstständiger haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Gesetzliche Rentenversicherung (verpflichtend oder freiwillig)
- Berufsständische Versorgungswerke
- Basisrente/Rürup-Rente
- Riester-Rente
- Private Rentenversicherung
- ETFs/Aktienfonds
- Immobilienkauf
Gesetzliche Rentenversicherung
Auch wenn für Sie als Selbstständiger keine Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung besteht, können Sie eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen. Der Vorteil als Mitglied in der DRV besteht in den geringen Kosten und der Unabhängigkeit vom Kapitalmarkt.
Die Beiträge orientieren sich an der Höhe Ihres Einkommens und liegen aktuell bei 18,6 %. Im Gegensatz zu Angestellten und bestimmten Berufsgruppen wie z. B. Künstlern, die über die KSK versichert sind, müssen Sie diesen Anteil allein stemmen.
Anspruch auf die Beiträge erhalten Sie, sobald Sie fünf Jahre eingezahlt haben – auch dann, wenn Sie sich aus einem Festangestellten-Verhältnis heraus selbstständig machen. Sie können die Einzahlung jederzeit unterbrechen oder beenden.
GUT ZU WISSEN
Auch wenn die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung eine gute Möglichkeit ist, um für den Ruhestand vorzusorgen, sollten Sie sich nicht allein darauf verlassen. Neben den Auswirkungen des demografischen Wandels besteht eine Abhängigkeit von der Politik – denn wie diese die gesetzliche Altersvorsorge zukünftig gestalten wird, ist ungewiss.
Wichtig: Perspektivisch werden die Auszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausreichen, um im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard weiterzuführen. Setzen Sie daher mindestens auf eine weitere Vorsorge-Säule, um sich ein stabiles finanzielles Fundament aufzubauen.
Versorgungswerke
Für bestimmte Freiberufler gibt es als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung ein berufsständisches Versorgungswerk. Das Prinzip der Altersvorsorge ähnelt der gesetzlichen Rente für Selbstständige: Als Mitglied zahlen Sie einen Teil Ihres (geschätzten) Einkommens ein, das durch das Versorgungswerk verwaltet und für Sie am Kapitalmarkt angelegt wird. Die Höhe der Beiträge unterscheidet sich je nach Versorgungswerk.
Zum Renteneintritt erhalten Sie Ihre Beiträge nebst Zinsen ausgezahlt. Im Schnitt sind die zugesagten Renten daher höher als die gesetzliche Rente, da das Prinzip der Altersvorsorge nicht wie bei der DRV auf dem Umlageverfahren beruht.
Folgende Selbstständige können ihren Ruhestand über ein Versorgungswerk absichern:
- Rechtsanwälte und Notare
- Ärzte und Apotheker
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Ingenieure und Architekten
- Psychotherapeuten
SCHON GEWUSST?
Um keine doppelten Beiträge zahlen zu müssen, können Sie sich als Freiberufler von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, sofern eine Kammerpflicht für Ihre Berufsgruppe besteht.
Basis-Rente/Rürup-Rente
Eine weitere Möglichkeit, um als Selbstständiger für den Ruhestand vorzusorgen, ist die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt. Speziell als Rente für Selbstständige entwickelt, dient sie dazu, die gesetzliche Rente komplett zu ersetzen. Vom Staat wird sie mit Steuervorteilen gefördert und lohnt sich daher vor allem bei hohen Einkommen.
Ein weiterer Vorteil ist das flexible Einzahlungsmodell: Sie können die Höhe der Rürup-Rente als Selbstständiger anpassen, monatlich einen festen Betrag einzahlen oder sich für höhere Einmalzahlungen entscheiden – je nachdem, wie Ihr Business läuft. Die Beiträge lassen sich steuerlich absetzen, die späteren Auszahlungen müssen aber über die Einkommenssteuer versteuert werden.
Die Basis-Rente ist als private Altersvorsorge für Selbstständige sinnvoll, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wer das doch tut, für den kann sie ein zusätzlicher Vorsorge-Baustein sein. Trotz der staatlichen Förderung wird der Versicherungsvertrag nicht mit dem Staat, sondern mit einem Versicherer abgeschlossen.
WICHTIG
Die Rürup-Rente für Selbstständige hat aber auch Nachteile: Der Versicherungsvertrag lässt sich zwar beitragsfrei stellen, aber nicht kündigen. Da sich die Beiträge im Todesfall zudem ohne vertraglich vereinbarten Hinterbliebenenschutz nicht vererben lassen, sollte der Abschluss gut überlegt sein.
Die Rürup-Rente für Selbstständige wird im Alter lebenslang ausgezahlt. Die Auszahlung als Sofortrente auf einen Schlag ist nicht möglich.
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die der Staat mit Steuervorteilen und gegebenenfalls mit Zulagen fördert. Letztere gibt es aber nur, wenn Sie mindestens 4 % Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen – und das auch nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.100 Euro. Gehen Sie in Rente, erhalten Sie die Spareinlagen plus Zulagen ausgezahlt.
Riester ist in erster Linie zwar für Arbeitnehmer gedacht, aber auch selbstständig Tätige können unter bestimmten Voraussetzungen riestern. Förderfähig sind:
- Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen (mittelbare Förderberechtigung)
- Verheiratete Selbstständige, deren Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat (unmittelbare Förderberechtigung)
GUT ZU WISSEN
Um von den Fördermitteln der Riester-Rente zu profitieren, müssen Sie als Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ob Sie das freiwillig tun oder dazu verpflichtet sind, weil Sie einer bestimmten Berufsgruppe angehören, spielt keine Rolle.
Die Riester-Rente lohnt sich als Altersvorsorge für Selbstständige, die viele Kinder haben, da es für jedes Kind eine staatliche Förderung gibt. Viele Versicherer bieten heute keine neuen Riester-Verträge mehr an. Wer dennoch riestern möchte, sollte die verschiedenen Angebote sorgfältig vergleichen.
Private Rentenversicherung
Eine weitere Möglichkeit der Altersvorsorge für Selbstständige ist die “klassische” private Rentenversicherung. Diese ist kapitalgedeckt. Das heißt: Die Beiträge, die Sie an den Versicherer zahlen, investiert dieser in Aktionsfonds. Dadurch ist die private Rentenversicherung für Selbstständige risikoreicher, da sie von den Entwicklungen des Marktes abhängig ist.
Im Gegensatz zu anderen privaten Absicherungen wie Rürup und Riester wird die private Rentenversicherung nicht staatlich gefördert. Aufgrund des garantierten Zinssatzes von aktuell gerade einmal 0,25 % sind die Renditen niedrig, die laufenden Kosten aber hoch – weshalb der Abschluss gut überlegt sein sollte.
Die private Rentenversicherung für Selbstständige gibt es grundsätzlich in zwei Formen:
- Monatliche Rente: Kapital wird über Jahre angespart und bei Renteneintritt ausgezahlt.
- Sofortrente: Die Einzahlung erfolgt über eine höhere Einmaleinlage, die dann umgehend als monatliche Rente lebenslang ausgezahlt wird.
Gehen Sie in Rente, können Sie sich den Betrag aus der privaten Rentenversicherung entweder in monatlichen Raten oder als Einmalzahlung (oftmals mit hohen Gebühren) auszahlen lassen.
TIPP
Damit sich eine private Rentenversicherung als Altersvorsorge für Selbstständige lohnt, müssen Sie sehr alt werden. Die Verträge haben meist eine Laufzeit von 40, 50 und mehr Jahren und binden damit eine Menge Geld über eine lange Zeit. Wer vorzeitig kündigt, bekommt nur einen Teil des Kapitals zurück. Hier lohnen sich Alternativen oft mehr.
Fonds und ETFs
Eine weitere Möglichkeit der Altersvorsorge für Selbstständige stellen Aktienfonds und ETFs (Exchange Traded Funds) dar. Ein ETF ist ein Indexfonds, der wie auch ein Aktionsfonds an der Börse gehandelt wird. Bei beiden handelt sich um breit aufgestellte Investmentfonds, die sich aber in der Art, wie das investierte Geld angelegt wird, unterscheiden:
- Aktiv gemanagte Fonds: Fondsmanager wählen aus, in welche Aktien das Geld fließt. Das Ziel: Besser als ein bestimmter Vergleichsindex abzuschneiden.
- Börsengehandelte (Index)-Fonds: ETFs folgen einem Index und investieren das Geld breit gestreut. Das Ziel: Marktrendite zu erzielen.
Während Aktienfonds aufgrund der Verwaltungs- und Maklerkosten vergleichsweise viel kosten, haben ETFs den Vorteil einer breiten Risikostreuung bei gleichzeitig geringen Kosten. Ihr Geld können Sie in einem ETF ohne Fondsmanager anlegen – entweder als monatlicher Sparplan mit festen, anpassbaren Raten oder durch flexible Einmalzahlungen.
GUT ZU WISSEN
Um für das Alter vorzusorgen, sollten Sie Zeit mitbringen: Mindestens 15 Jahre bis zur Rente sollten noch vor Ihnen liegen, in denen Sie das Geld im ETF nicht anrühren. So lassen sich Schwankungen an der Börse ausgleichen und Sie profitieren neben Sicherheit vom Zinseszinseffekt.
Nichtsdestotrotz haben Sie im Ernstfall immer die Möglichkeit, an Ihre Einlagen aus dem Aktionsfond oder ETF zu kommen. Sobald Sie in Rente gehen, können Sie mit einem Auszahlplan regeln, wie viel Geld Sie monatlich aus dem ETF überwiesen bekommen möchten. Diese Auszahlungen müssen versteuert werden.
Immobilien
Immobilien (“Betongold”) waren und sind immer noch eine solide Grundlage für die Altersvorsorge von Selbstständigen. Sie können selbst darin wohnen und sich so die Miete sparen oder als Vermieter von Mieteinnahmen als Einkommensquelle im Alter profitieren.
Allerdings kosten Immobilien auch eine Menge Geld für Instandhaltung, Sanierungen, Reparaturen, Steuern und unter Umständen Rechtsstreitigkeiten mit Mietern. Unterschätzen Sie daher weder die Investitionskosten noch die Folgekosten eines Immobilienkaufs.
Überlegen Sie, in eine Immobilie zu investieren, kann es sich lohnen, zusätzlich einen Blick auf staatliche Förderungen wie Wohn-Riester zu werfen. Voraussetzung ist, dass Sie die Immobilie selbst nutzen. In jedem Fall sollte auch ein Immobilienkauf nicht der einzige Baustein sein, mit dem Sie für die Rente als Selbstständiger vorsorgen.
Für welche Form der Altersvorsorge Sie sich letztendlich entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Sich nur auf eine Art zu verlassen, ist jedoch nicht sinnvoll. Um Ihre spätere Rentenlücke bestmöglich zu schließen, sollten Sie sich immer über mehrere Vorsorge-Bausteine absichern.
4. Wie hoch sollte meine Altersvorsorge ausfallen?
Wie hoch Ihre Altersvorsorge ausfallen sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist nicht nur Ihre finanzielle Ausgangslage, sondern auch die Kosten, die in Zukunft mit Ihrem Lebensstandard verbunden sind: Welche Einnahmen und Ausgaben haben Sie? Haben Sie Kinder? Möchten Sie nur für Ihren eigenen Renteneintritt vorsorgen oder auch Ihre Angehörigen absichern? Planen Sie in einem Eigenheim zu wohnen oder zur Miete? Möchten Sie im Ausland leben?
Gehen Sie nicht davon aus, dass Sie im Alter deutlich weniger Geld benötigen, als jetzt. Ein Umbau Ihres Hauses oder altersgerechte Hilfsmittel kosten Geld. Natürlich können Sie auch noch mit 80 fit wie ein Turnschuh sein – doch in die Zukunft schauen kann niemand. Und: Bedenken Sie bei der Altersvorsorge für Selbstständige auch die Inflation.
Um herauszufinden, wie viel Geld Sie später brauchen, können Sie Ihre Rentenlücke berechnen. Dafür gibt es im Internet Rechner. Ermitteln Sie anschließend – beispielsweise per Einnahmen-Überschuss-Rechnung – Ihren Haushaltsüberschuss, also das Geld, das Ihnen monatlich für die Altersvorsorge zur Verfügung steht.
WICHTIG
In erster Linie gilt aber: Erst wenn die Basis gesichert ist und Sie mit Ihrem Business ausreichend Einkünfte erzielen, können Sie sich um Ihre Altersvorsorge kümmern.
5. Kann ich die Beiträge für die Altersvorsorge steuerlich absetzen?
Ja, die Beiträge für Ihre Altersvorsorge als Selbstständiger können Sie steuerlich voll absetzen und damit Ihre Steuerlast reduzieren. Das betrifft zwar nicht alle Arten – beispielsweise nicht die Sparraten für einen ETF –, dafür aber folgende Vorsorgeaufwendungen:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Rürup-Rente/Basisrente
- Riester-Rente
- Berufsständische Versorgungswerke
- Landwirtschaftliche Altersklassen
SCHON GEWUSST?
Mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Vorsorgeleistungen will die Bundesregierung die Doppelbesteuerung von Renten vermeiden – denn auf Ihre ausgezahlten Beiträge im Rentenalter müssen Sie später Steuern zahlen.
Bei der Riester-Rente hängen die Steuervorteile von Ihrem Einkommen ab: Sie können 4 % Ihres Bruttojahreseinkommens, aber maximal 2.100 Euro steuerlich absetzen.
Die Beiträge zur klassischen privaten Rentenversicherung für Selbstständige sind erst in der Auszahlungsphase steuerbegünstigt. In der Ansparphase lassen sie sich nicht als Sonderausgaben geltend machen.
6. Fazit: Wie sorge ich am besten für das Alter als Selbstständiger vor?
Auch wenn die Politik immer wieder über eine Versorgungspflicht für Selbstständige diskutiert und sie im Koalitionsvertrag der Ampelregierung festgeschrieben ist – bislang gibt es sie nicht. Wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Mitglied in einem Versorgungswerk ist, schiebt das Thema Altersvorsorge nicht selten auf die lange Bank: Etwa 25 % der Selbstständigen in Deutschland sorgen gar nicht für die Rente vor – um Kosten zu sparen oder weil die vielen Freiheiten zu unübersichtlich erscheinen.
Doch auch, wer in die gesetzliche Rente oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlt, sollte sich allein darauf nicht verlassen. Wie auch immer Sie sich entscheiden, sich absichern: Bauen Sie Ihre Altersvorsorge unbedingt auf mehreren Standbeinen auf.
Wie Sie am besten vorsorgen, hängt von Ihrem finanziellen Budget, Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren Zukunftsplänen ab. Wichtig ist in jedem Fall, sich erst einmal um Ihre Einkünfte zu kümmern und dafür zu sorgen, dass Ihr Business läuft – danach können Sie Ihre Altersvorsorge angehen. Zu lang abwarten sollten Sie jedoch nicht: Die Zeit ist Ihr Freund, denn je mehr Sie einzahlen bzw. investieren, desto mehr Rücklagen haben Sie später.
Wägen Sie die Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen der Rente für Selbstständige gegeneinander ab und lassen Sie sich bei Unsicherheiten von Experten beraten – etwa durch die deutsche Rentenversicherung und eine Verbraucherzentrale.
Für welche Altersvorsorge für Selbstständige Sie sich letztendlich entscheiden – bedenken Sie, dass es in jeder Selbstständigkeit auch schlechte Zeiten geben kann. Miete, Lebensmittel und Krankenversicherung gehen vor. Achten Sie daher auf Flexibilität und schließen Sie keine Verträge ab, deren Beiträge Sie in schlechten Zeiten nicht zahlen können. Ihre Altersvorsorge sollte immer Ihrer finanziellen Situation folgen.
7. FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Altersvorsorge für Selbstständige