AGB für Ihre Website

Wie Sie mit rechtssicheren AGB keine Abmahnung befürchten müssen

Fachlich geprüft von: Frauke Frotscher Frauke Frotscher
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Das Wichtigste in Kürze

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind per Definition vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen.
  • AGB sollten immer professionell für ein konkretes Geschäftsmodell erstellt werden und Regelungen zur Haftung und Zahlung enthalten.
  • Rechtssichere AGB können Sie sich schnell und einfach mit den anwaltlich geprüften eRecht24 PREMIUM AGB-Generatoren erstellen.

Worum geht's?

Lebensmittel online bestellen, den Handwerker per Klick nach Hause holen und neue Kleidung nicht in der Umkleidekabine, sondern zuhause anprobieren können – der Online-Handel bietet für den Kunden viele Vorteile. Aus diesem Grund setzen immer mehr Unternehmen auf den Verkauf im Internet. Spätestens beim Aufbau der eigenen Webseite stoßen Sie als Unternehmer auf den Begriff „AGB“. Aber was sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überhaupt? Brauchen Anbieter im Onlinehandel immer AGB? Wie kommen Sie als Unternehmer an rechtssichere AGB? Diese Fragen und mehr beantworten wir Ihnen im Folgenden.

 

1. Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die vor allem bei einer Vielzahl von Verträgen Anwendung finden. In Webshops findet der Abschluss eines Vertrages beispielsweise unter diesen Bedingungen statt. So gelten die AGB für jeden Vertragspartner gleichermaßen.

Die AGB werden Teil des Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer, sofern sie wirksam einbezogen wurden und kein individueller Vertrag (Individualvertrag) ausgehandelt wurde.

2. Sind AGB Pflicht auf der Homepage?

Nein, grundsätzlich sind AGB auf der Website keine Pflicht. Verkaufen Sie über Ihren Internetshop allerdings im B2C-Bereich, also an private Kunden bzw. den Endverbraucher, gibt es sehr viele gesetzliche Belehrungs- und Informationspflichten. Um diese vollständig und sinnvoll umzusetzen, sind AGB in Online-Shops der sinnvollste Weg.

Als Onlinehändler dienen AGB jedoch nicht nur der Erfüllung von Informationspflichten, sondern sie sollen auch das Vertragsverhältnis mit dem Kunden regeln. Durch AGB auf der Homepage können Sie z. B. festlegen, welche Zahlungsweise Sie dem Vertragspartner anbieten, wie lang die Lieferzeiten sind, wie der Vertragsschluss erfolgt und können - soweit zulässig- Ihre Haftung begrenzen.

3. Was müssen AGB auf der Website beinhalten?

Einen Leitfaden, welche AGB-Klauseln enthalten sein müssen, gibt es nicht. Allerdings kann es von Vorteil sein, wenn Sie sich für die Verträge und das Kleingedruckte an folgenden Punkten orientieren:

  • Kontaktinformationen
  • Haftung und Haftungsbeschränkung
  • Widerrufsbelehrung
  • Regelungen zur Rücksendung
  • Preisgestaltung und Zahlungsweise
  • Eigentumsvorbehalt
  • Lieferung und Lieferzeiten
  • Ausschlussfristen und Gewährleistung für Mängel
  • Entsorgungshinweise

Zudem ist es wichtig, dass AGB verständlich verfasst und deutlich zu erkennen sind. Auch wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen oft als „Kleingedrucktes“ bezeichnet werden, müssen sie im Rahmen des Verkaufsabschlusses für die Vertragspartei klar ersichtlich sein.

Vertragsbedingungen auf der Website einbinden: Ist eine Checkbox nötig?

Eine Checkbox zur Bestätigung der AGB ist gesetzlich nicht verpflichtend. Grundsätzlich genügt es, wenn Sie mit einem direkten Link und einem deutlichen Hinweis vor Abschluss der Bestellung auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen. Muss der Nutzer die AGB per Checkbox bestätigen, kann Ihnen das im Nachhinein allerdings Diskussionen ersparen. Durch die direkte Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann sich der Kunde nach Vertragsschluss in Ihrem Onlineshop nicht darüber beschweren, sie überlesen zu haben.

B2B und B2C: Unterschiede beim Inhalt

Verkaufen Sie nur oder auch an private Kunden (B2C) gelten die strengen Regelungen des Fernabsatzrechts. Setzen Sie diese Bestimmungen nicht um, können Sie von Verbraucherverbänden abgemahnt werden.

Zudem gelten in der EU strenge Verbraucherschutzregeln. Diese wirken sich ebenfalls auf den Inhalt der AGB von Unternehmen, Webseitenbetreibern und Selbstständigen aus. Klauseln, die im Vertrag mit Unternehmern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden, können beim Verkauf an private Verwender abgemahnt werden.

Sie sollten also vor der Erstellung der AGB bereits entschieden haben, an welchen Vertragspartner (B2B oder B2C) sich Ihr Unternehmen richtet. Bei der Formulierung der Geschäftsbedingungen sind, wie Sie bereits gelesen haben, einige Aspekte zu berücksichtigen. Denn Fehler in den AGB können teure Folgen haben.

Sie benötigen als Unternehmen AGB für den B2B-Bereich? Oder brauchen Sie AGB für Ihren Online-Shop? Mit dem eRecht24 PREMIUM AGB-Generator erstellen Sie sich schnell und einfach passende AGB für Ihr Geschäftsmodell. Die Inhalte des Generators sind anwaltlich geprüft.

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4. Wann brauche ich AGB auf der Website in anderen Sprachen?

Bieten Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen international an, stellt sich die Frage, in welchen Sprachen die AGB für den Verbraucher verfasst sein müssen. Dazu regelt das Gesetz nur, dass die AGB den Vertragspartnern in einer verständlichen Sprache vorliegen müssen.

Die Verfahrensweise ist hier unterschiedlich. Laut deutschen Gerichten besteht die Pflicht, dass Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung und das Impressum in Deutsch verfassen, wenn Sie an deutsche Vertragspartner verkaufen.

Richtet sich Ihr Shop zusätzlich auch an spanische oder italienische Kunden, kann es durchaus sinnvoll sein, die AGB auch in diese Sprachen zu übersetzen.

Eine bloße Übersetzung ist allerdings nicht immer ausreichend, da es notwendig sein kann, die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das entsprechende Recht des jeweiligen Landes anzupassen. Hier kann Ihnen ein Rechtsanwalt unserer Partnerkanzlei Siebert Lexow behilflich sein.

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5. Welche Klauseln sind in den AGB verboten?

Rechtlich sieht das Gesetz für die Verwendung von AGB Grenzen vor. Es bestehen laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gewisse Klauselverbote. Wird der Vertragspartner durch allgemeine Geschäftsbedingungen per Gesetz unangemessen benachteiligt, gelten die Vertragsbedingungen als unwirksam. Dies ist z. B. der Fall, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht klar und verständlich formuliert sind.

Sind Geschäftsbedingungen nicht mit den wesentlichen Grundgedanken des BGB vereinbar, sind die Klauseln unwirksam. Das gilt beispielsweise für:

  • Unangemessen lange Liefer- und Zahlungsfristen
  • Rücktrittsvorbehalt ohne konkreten Grund
  • Kurzfristige Preiserhöhungen außer z. B. bei Fitnessstudio- oder Aboverträgen
  • Unzumutbare Leistungsänderung für den Vertragspartner
  • Klauseln, die für den Verwender überraschend sind und sich beispielsweise nur in den AGB finden
  • Klauseln, die den Vertragspartner generell unangemessen benachteiligen

Sollte sich im Vertragstext Ihrer AGB eine unwirksame Klausel befinden, behalten die restlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch ihre Gültigkeit. Allein die Klausel ist dann unwirksam. An dieser Stelle greifen die gesetzlichen Vorschriften.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

6. Kann man AGB selber schreiben?

Viele Anbieter und Unternehmer fragen sich nun, ob es nicht möglich ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) selbst zu schreiben. Denn der Kauf von AGB kostet Geld und die Preise schwanken je nach Angebot stark.

Eine AGB-Vorlage aus dem Internet ist schnell gefunden, allerdings muss diese noch auf Ihr Geschäftsmodell angepasst werden. Wissen Sie, welche Punkte es bei Webshops und im Online-Handel zu berücksichtigen gilt? Außerdem sind viele Vorlagen und Muster-AGB im Internet bereits veraltet oder enthalten Fehler.

Aufgepasst: AGB sollten stets auf Ihr Geschäftsmodell angepasst werden. Als Fitnessstudiobetreiber können Sie beispielsweise nicht die gleichen AGB einbinden wie ein Online-Shop für Bürobedarf. Als Webdesigner oder Agentur benötigen Sie ebenfalls AGB und auch Handwerker sollten klar regeln, wie sie ihre Werkleistungen erbringen und Ihre Haftung begrenzen wollen.

Auf eRecht24 PREMIUM bieten wir Ihnen die Lösung und liefern Ihnen nicht nur rechtssichere AGB, sondern helfen Ihnen mit weiteren Tools dabei, Ihren Online-Auftritt abzusichern.

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Auch das Widerrufsrecht im Netz ist ein großes und oftmals unterschätztes Thema. Wussten Sie, dass Sie Ihren Kunden eine Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen müssen? Neben dem AGB-Generator finden Sie bei eRecht24 PREMIUM weitere Generatoren wie den Widerrufsbelehrungs-Generator, den Datenschutz-Generator sowie den Impressum-Generator.

Handelt es sich um komplexere Verträge, empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch einen Anwalt. Unsere Partnerkanzlei Siebert Lexow hilft Ihnen gerne weiter.

Fremde AGB kopieren: Erlaubt oder verboten?

Da der Kauf von Rechtstexten Geld kostet, spielen nicht wenige Onlinehändler mit dem Gedanken, fremde AGB aus einem anderen Onlineshop oder von einer anderen Webseite zu kopieren. Allerdings können auch Rechtstexte urheberrechtlich geschützt sein. Zudem ist es möglich, dass die Vertragsbedingungen gar nicht zu Ihrem Business passen, da Sie andere Zahlungsoptionen anbieten und auch die Lieferbedingungen abweichen. Sind die kopierten AGB veraltet oder fehlerhaft, können Sie wegen der Verwendung unwirksamer Klauseln abgemahnt werden.

Es steht fest: AGB müssen zum eigenen Angebot passen – Copy & Paste reicht nicht.

7. AGB professionell erstellen lassen

Es ist immer ratsam, für Rechtstexte auf professionelle Angebote zurückzugreifen und hier nicht an der falschen Stelle zu sparen. Nutzen Sie hierfür gerne den eRecht24 PREMIUM AGB-Generator oder lassen Sie sich die AGB vom Anwalt erstellen, wenn Ihr Angebot besonders komplex ist.

Ein Rechtsanwalt aus der Kanzlei Siebert Lexow kann Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen speziell auf Ihr Geschäftsmodell anpassen. Auch komplexere Vertragsbedingungen für Agenturen und Webdesigner werden für Sie individuell erstellt und sind anschließend rechtssicher. So müssen Sie keine Abmahnung befürchten.

Die Höhe der Kosten für die AGB-Erstellung kann je nach Geschäftsmodell und Aufwand unterschiedlich hoch sein. Lassen Sie sich gern von der Kanzlei Siebert Lexow beraten und Ihre AGB professionell überprüfen.

Zu den Rechtspaketen der Kanzlei Siebert Lexow

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Ein spezielles Festpreisangebot beinhaltet neben der individuellen Prüfung Ihrer Seite auch die Erstellung aller Rechtstexte wie AGB, Widerruf etc. Kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Siebert Lexow.

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AGB für Ihren Online-Shop

Bieten Sie in Ihrem Online-Shop Waren oder Dienstleistungen an, sollten Sie passende AGB für die Homepage haben. Wichtig ist hierbei, dass sie unterscheiden, ob die Vertragsparteien aus dem B2B- oder B2C-Bereich sind. Denn vor allem bei Verkäufen an Endverbraucher müssen Sie sich an die Vorgaben des Fernabsatzrechts halten.

In unserem eRecht24 PREMIUM Bereich bieten wir Ihnen einen Generator, der AGB erstellt, die in einem B2C-Shop verwendet werden können.

Verkauf von digitalen Waren und Dienstleistungen

Neben physischen Waren werden in einem Webshop oft auch digitale Waren und Dienstleistungen angeboten. Dazu gehören beispielsweise Software, E-Books und Musik-Dateien. Wichtig ist, dass für den Vertragsabschluss bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen andere Regeln gelten als für physische Waren.

Zum Beitrag

WEITERLESEN?

In unserem Artikel “Digitale Produkte verkaufen: Das müssen Sie zu AGB & Co. wissen” können Sie mehr zum Thema lesen.

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AGB für Webdesigner und Agenturen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webshops haben andere Inhalte, als AGB für Webworker, Agenturen und Webdesigner. Durch die unterschiedlichen Geschäftsmodelle können Sie AGB-Klauseln für einen Online-Shop nicht gleichzeitig für eine Agentur verwenden und umgekehrt.

Der große Unterschied ergibt sich schon bei den Verträgen. Als Betreiber eines Webshops schließen Sie Kaufverträge ab. Bei Agentur und Webdesign Verträgen handelt es sich allerdings um Werk- und Dienstverträge. Sie benötigen in diesem Fall andere Regelungen für Ihre Vertragsbedingungen. Auch hier ergibt sich ein Unterschied beim Inhalt, je nachdem, ob Sie im B2B- oder B2C-Bereich tätig sind.

In unserem Artikel “AGB Muster, AGB Generator & Co.: Der beste Weg zu Ihren AGB” können Sie als Webdesigner oder Agentur mehr zum Thema AGB lesen.

Sie sind Webdesigner und benötigen AGB für Ihr Business? Mit unserem Premium AGB-Generator können Sie AGB für Ihre Verträge erstellen. Sie betreuen Kunden, die Online-Shops betreiben? Nutzen Sie in diesem Fall gerne unseren PREMIUM AGB-Generator für Online-Shops.

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AGB für Verkaufsplattformen

Sobald Sie regelmäßig Waren auf Verkaufsplattformen wie eBay oder Etsy an Verbraucher verkaufen, sind Sie Unternehmer. Dies gilt besonders dann, wenn Sie eine gewisse Anzahl an Neuware pro Jahr vertreiben.

Ab diesem Zeitpunkt gelten für Sie Verbraucherschutzvorschriften sowie Vorschriften des Fernabsatzrechts. Ohne AGB, Widerrufsbelehrung und Impressum drohen Bußgelder und Abmahnungen. Wie allgemeine Geschäftsbedingungen auf den einzelnen Verkaufsplattformen aussehen müssen, erfahren Sie in den folgenden Kapiteln.

eBay

eBay ist einer der größten Online-Marktplätze und bereits seit Mitte der 90er Jahre nicht mehr aus dem Internet wegzudenken.

Was Sie als gewerblicher Verkäufer bei eBay beachten müssen, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema „Als Händler abmahnsicher bei eBay: Wettbewerbsrechtliche Regelungen, AGB und Datenschutz im Überblick.”

Kleinanzeigen

Im Unterschied zu eBay konzentriert sich Kleinanzeigen vor allem auf den lokalen Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Privatpersonen. Dementsprechend lässt sich das Portal eher mit Anzeigen in lokalen Zeitungen vergleichen.

Warum Sie als Verkäufer bei eBay Kleinanzeigen Rechtstexte benötigen und was Sie sonst noch beachten sollten, lesen Sie in unserem Artikel „Spielregeln für Erfolg: Wie Verkäufer & Käufer auf Kleinanzeigen von AGB, Haftung und Widerruf profitieren”.

Amazon

Vor allem beim Verkauf über Amazon und Amazon Marketplace müssen Sie als Händler mit Abmahnungen rechnen, wenn Sie sich nicht strikt an die Regelungen des Fernabsatzrechts halten. Wie bei eBay gibt es zudem nicht nur ein Vertragsverhältnis, sondern mehrere.

Auf welche Punkte Sie besonders achten müssen, lesen Sie unter „Verkaufen auf Amazon: Das müssen Händler zu AGB, Vertragstexten und Widerruf wissen“.

Etsy

Auf Etsy können Sie als Unternehmer handgemachte Produkte wie selbstgemalte Bilder, genähte Kleidung oder Gebasteltes verkaufen. Da es sich bei Etsy allerdings nur um einen Vermittler zwischen Händler und Kunden handelt, benötigen Sie für den Verkauf sowohl AGB als auch eine Widerrufsbelehrung.

In unserem Artikel „Gewinnbringende Etsy-Strategien: AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutz als Vertrauensbooster” lesen Sie mehr zu diesem Thema.

8. Fazit

Für ein erfolgreiches Business sind Rechtstexte wie Widerrufsbelehrung, Impressum und AGB unverzichtbar. Denn sie sind mehr als nur eine lästige Pflicht — sie sichern Sie und Ihr Business rechtlich ab und schaffen Rechtssicherheit. Setzen Sie daher auf professionelle Rechtstexte und versuchen Sie nicht, Ihre rechtliche Verpflichtung per Copy & Paste zu erfüllen.

Bei eRecht24 PREMIUM bieten wir Ihnen AGB passend zu Ihrem Angebot. Neben AGB für Unternehmen können Sie per Generator AGB für Online-Shops, Webdesigner und Handwerker erstellen.

Sind Sie ausschließlich oder zusätzlich bei Amazon, Etsy, eBay oder TikTok aktiv? Auch für diese Shops bieten wir passende Geschäftsbedingungen an.

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9. FAQ

1. Muss ich meine AGB auch AGB nennen?

Nein. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen nicht zwingend unter „AGB“ auf der Website aufgeführt werden. Mögliche Bezeichnungen sind Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen oder Vertragsbedingungen.

2. Darf ich meine AGB nachträglich ändern?

Grundsätzlich ist es möglich, die AGB zu ändern. Bei neuen Verträgen können Sie jederzeit neue AGB verwenden. Bei bestehenden Verträgen sind Änderungen der AGB nur wirksam, wenn der Vertragspartner zustimmt oder Sie eine Änderungsklausel aufgenommen haben. Diese sollte rechtlich korrekt formuliert sein, damit sie nicht unwirksam ist.

3. Muss ich meine AGB per E-Mail an den Kunden verschicken?

Damit die AGB für einen Vertrag gelten, müssen sie zunächst wirksam in diesen einbezogen werden. Im B2B-Bereich ist es ausreichend, wenn auf die AGB hingewiesen wird oder diese verlinkt werden und der Vertragspartner die Möglichkeit hat, diese einzusehen. Im B2C-Bereich müssen die AGB vor Vertragsschluss für den Kunden zugänglich sein und diesem nach Vertragsschluss in Textform, also z.B. per E-Mail zur Verfügung gestellt werden.

4. Welche AGB-Klauseln sind in jedem Fall verboten?

Es gibt Vertragsbedingungen, die nach dem BGB in jedem Fall unzulässig sind und nicht verwendet werden dürfen. Dazu zählen z.B. ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, unangemessene Vertragsstrafen und übermäßig lange Vertragsbindungen. Im § 308 BGB finden sich Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit und in § 309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit. Klauseln nach § 309 BGB sind in jedem Fall unwirksam.

5. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Website notwendig?

Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, AGB zu verwenden. Allerdings wird eine Verwendung empfohlen, da durch Einbeziehung der AGB zahlreiche Informationspflichten erfüllt werden können. Zudem haben Sie die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis aktiv zu gestalten, indem Sie u.a. Zahlungsbedingungen, Leistungen und Haftung regeln. Die Geschäftsbedingungen einer Website sollten professionell auf Ihr Angebot angepasst und nicht von anderen Webseiten übernommen werden.

6. Wo bekomme ich meine AGB her?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre AGB selber zu schreiben oder Muster und Vorlagen aus dem Internet zu verwenden. Hiervon raten wir Ihnen aber dringend ab, da diese AGB ggf. nicht rechtssicher sind. Die Übernahme fremder AGB kann zudem gegen das Urheberrecht verstoßen. Enthalten die übernommenen AGB Fehler, drohen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie die anwaltlich geprüften Premium AGB-Generatoren von eRecht24 nutzen.

 

 

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

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