WhatsApp AGB zustimmen: Wann & wie?

Unternehmer oder Privatnutzer? Was die Zustimmung zu den WhatsApp AGB für Sie bedeutet

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer WhatsApp vollumfänglich nutzen möchte - egal ob privat oder zu Marketingzwecken im Unternehmen - muss früher oder später neuen AGB zustimmen.
  • WhatsApp bietet seinen Nutzern oftmals eine gewisse Übergangsfrist an, in welcher die App weiterhin ohne Zustimmung genutzt werden kann.
  • Eine auf WhatsApp angepasste Datenschutzerklärung erhalten Unternehmen über eRecht24 Premium.

Worum geht's?

Das Kleingedruckte findet sich mittlerweile fast überall im Internet und macht auch vor WhatsApp keinen Halt. Der Messenger verlangt von seinen Usern - egal ob Privatnutzer oder Unternehmen - die Nutzungsbedingungen zu bestätigen, um die App nutzen zu können. Aber was passiert, wenn die AGB geändert werden? Müssen Sie den neuen WhatsApp AGB zustimmen? Was passiert, wenn Sie ablehnen? Wir klären Sie auf.

 

1. Warum ändert WhatsApp die Nutzungsbedingungen?

Bei WhatsApp handelt es sich um einen Instant-Messaging-Dienst aus den USA und gehört seit 2014 zu Meta Platforms. Beim Messenger-Service können vor allem Privatpersonen miteinander in Kontakt treten und via Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kommunizieren. Es können Textnachrichten, Bilder, Videos oder Umfragen geteilt werden. Im Laufe der Jahre hat WhatsApp seine Funktionen stetig angepasst und erweitert.

Mittlerweile nutzen auch immer mehr Unternehmen den Messenger-Dienst. Über WhatsApp Broadcast-Listen können Firmen Werbung an ihre angemeldeten Kunden senden. Der Kunde kann sich über seine Telefonnummer für diese Form des Newsletters anmelden und erhält regelmäßige Rabattaktionen, News oder Ähnliches direkt per Nachricht auf sein Smartphone.

In regelmäßigen Abständen aktualisiert der Messenger-Dienst WhatsApp seine Nutzungsbedingungen und damit auch die AGB und die Datenschutzrichtlinie.

Die letzte Anpassung der WhatsApp Nutzungsbedingungen im Jahr 2021 hat für große Aufruhr gesorgt. Denn mit einem Klick stimmten Nutzer zu, dass WhatsApp bestimmte Daten mit Meta teilen kann. Folgende Punkte änderten sich mit der AGB-Änderung 2021:

  • Kundenservice: Chats für Kunden mit Unternehmen ermöglichen
  • Werbeanzeigen auf Facebook und Instagram: Wenn Sie bei einer Facebook-Werbung auf einen WhatsApp-Button klicken, um mit einem Unternehmen in Kontakt zu treten, können die Informationen für personalisierte Werbung auf Facebook verwendet werden.
  • Shopping: Via Conversational Commerce können Kunden mittlerweile auch per WhatsApp bei Unternehmen einkaufen. Als Nutzer können Sie bei Facebook oder Instagram über die WhatsApp-Verknüpfung des Unternehmens mit diesem in Kontakt treten und Produkte kaufen. WhatsApp informiert den Nutzer in dem Fall aber über die Datenverarbeitung.

Wichtig: Unternehmen, die mittels WhatsApp Business mit ihren Kunden in Kontakt treten, brauchen einen AV-Vertrag. Nur so können Sie die Übermittlung von Metadaten an Whatsapp datenschutzkonform gewährleisten. Dieser wird mit dem Herunterladen der App und dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen und der AGB von WhatsApp automatisch abgeschlossen.

Dennoch sollten Sie als Unternehmen immer vorsichtig bei der Verwendung von Drittanbietern sein. Achten Sie auf DSGVO-Konformität und prüfen Sie, ob Sie WhatsApp in Ihre Datenschutzerklärung aufgenommen haben. Auf eRecht24 Premium erhalten Sie eine rechtssichere Datenschutzerklärung, die auch die Nutzung von WhatsApp beinhaltet.

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2. Was passiert mit meinen Daten auf WhatsApp?

Im Rahmen der letzten Anpassung der Nutzungsbedingungen hat WhatsApp genau definiert, welche Daten der Nutzer an den Mutterkonzern Meta weitergegeben werden. Dabei handelt es sich um

  1. Infos zur Account-Registrierung wie die Telefonnummer
  2. Transaktionsdaten
  3. dienstleistungsbezogene Informationen
  4. Informationen, wie der Nutzer mit anderen Nutzern oder Unternehmen agiert

Diese Daten werden aber nur außerhalb der EU an Meta weitergegeben. Innerhalb der EU haben sich durch die neuen WhatsApp AGB und Datenschutzrichtlinien keine Änderungen für Nutzer oder Unternehmen, die WhatsApp nutzen, ergeben. Die Daten werden somit auch nicht an Facebook weitergegeben.

Checkliste
Folgende Daten sind laut WhatsApp daher sicher und werden weder von WhatsApp ausgespäht noch weitergegeben:
  • private Nachrichten und Anrufe
  • geteilter Standort
  • Kontakte
  • WhatsApp Gruppen

3. Soll ich den neuen WhatsApp AGB zustimmen?

Nun haben wir erläutert, warum WhatsApp die Nutzungsbedingungen in regelmäßigen Abständen anpasst. Aber müssen Sie den neuen Nutzungsbedingungen und der AGB-Änderung zustimmen?

Nein. Natürlich müssen Sie den Nutzungsbedingungen und damit auch den WhatsApp AGB nicht zustimmen. Sie können sich auch dagegen entscheiden und die AGB und Datenschutzrichtlinie ablehnen. Womit wir dann zum nächsten Punkt kommen.

4. Was passiert, wenn Sie den WhatsApp AGB nicht zustimmen?

Wenn Sie den AGB von WhatsApp nicht zustimmen, steht Ihnen der Messenger nicht mehr zur Verfügung. WhatsApp bietet seinen Nutzern in der Regel eine Übergangsfrist an, in dieser Zeit haben sie die Chance, die Nutzungsbestimmungen zu akzeptieren. Ist diese Frist abgelaufen, kann der Messenger-Dienst nicht mehr vollumfänglich genutzt werden.

So handhabte WhatsApp dies im Mai 2021: Das normale Chatfenster der App wurde dauerhaft durch ein Pop-Up auf die neuen AGB ersetzt. User hatten keinen Zugriff mehr auf ihre Chatliste und konnten von sich aus weder Nachrichten versenden noch Anrufe tätigen. Für einige Zeit konnten noch eingehende Texte und Gespräche angezeigt, beantwortet oder angenommen werden.

Also Sie haben schlussendlich die Wahl: entweder Sie stimmen den neuen Bedingungen zu und nutzen den Dienst weiterhin oder Sie suchen sich einen alternativen Messenger. Zu Alternativen von WhatsApp zählen beispielsweise Threema, Signal, Skype, Telegram oder Wire.

Zu den WhatsApp-Alternativen sollte allerdings gesagt sein, dass der Datenschutz auch hier nicht unbedingt lückenloser ist als bei WhatsApp. Neben Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, verschlüsselten Gruppenchats und einer Datensparsamkeit bietet nur Threema für seine Nutzer zusätzlich, dass diese ihre Telefonnummer verbergen können. Dies geht bei WhatsApp nicht.

5. Wie können Sie den WhatsApp AGB nachträglich zustimmen?

WhatsApp bietet seinen Nutzern bei Anpassung seiner Nutzungsbedingungen in der Regel eine Übergangsfrist an, innerhalb derer sie den neuen AGB zustimmen können. Auch wenn Sie vorerst nicht in die AGB einwilligen wollten und die App vorerst gelöscht haben, sie dann aber doch wieder nutzen wollen, können Sie die App herunterladen und die AGB bestätigen.

Natürlich haben die Nutzer auch im Nachhinein die Möglichkeit, den AGB von WhatsApp zu widersprechen. In dem Fall dürfte der User die App allerdings nicht mehr nutzen.

6. Fazit

Besonders zur großen Änderung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie im Jahr 2021 gab es viel Aufruhr bezüglich der Nutzung von WhatsApp. Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird hierzulande und in ganz Europa allerdings ein Weitergeben von Informationen und Nutzerdaten zu Marketingzwecken unterbunden.

In den USA und anderen Ländern außerhalb der EU darf WhatsApp personenbezogene Daten an den Mutterkonzern Meta und damit auch an Facebook weitergeben. Private User und Unternehmer innerhalb der EU müssen allerdings keine datenschutzrechtlichen Konsequenzen befürchten.

 

 

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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