WhatsApp AGB zustimmen: Wann & wie?

Unternehmer oder Privatnutzer? Was die Zustimmung zu den WhatsApp AGB für Sie bedeutet

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer WhatsApp vollumfänglich nutzen möchte - egal ob privat oder zu Marketingzwecken im Unternehmen - muss früher oder später neuen AGB zustimmen.
  • WhatsApp bietet seinen Nutzern oftmals eine gewisse Übergangsfrist an, in welcher die App weiterhin ohne Zustimmung genutzt werden kann.
  • Eine auf WhatsApp angepasste Datenschutzerklärung erhalten Unternehmen über eRecht24 Premium.

Worum geht's?

Das Kleingedruckte findet sich mittlerweile fast überall im Internet und macht auch vor WhatsApp keinen Halt. Der Messenger verlangt von seinen Usern - egal ob Privatnutzer oder Unternehmen - die Nutzungsbedingungen zu bestätigen, um die App nutzen zu können. Aber was passiert, wenn die AGB geändert werden? Müssen Sie den neuen WhatsApp AGB zustimmen? Was passiert, wenn Sie ablehnen? Wir klären Sie auf.

 

1. Warum ändert WhatsApp die Nutzungsbedingungen?

Bei WhatsApp handelt es sich um einen Instant-Messaging-Dienst aus den USA und gehört seit 2014 zu Meta Platforms. Beim Messenger-Service können vor allem Privatpersonen miteinander in Kontakt treten und via Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kommunizieren. Es können Textnachrichten, Bilder, Videos oder Umfragen geteilt werden. Im Laufe der Jahre hat WhatsApp seine Funktionen stetig angepasst und erweitert.

Mittlerweile nutzen auch immer mehr Unternehmen den Messenger-Dienst. Über WhatsApp Broadcast-Listen können Firmen Werbung an ihre angemeldeten Kunden senden. Der Kunde kann sich über seine Telefonnummer für diese Form des Newsletters anmelden und erhält regelmäßige Rabattaktionen, News oder Ähnliches direkt per Nachricht auf sein Smartphone.

In regelmäßigen Abständen aktualisiert der Messenger-Dienst WhatsApp seine Nutzungsbedingungen und damit auch die AGB und die Datenschutzrichtlinie.

Anpassungen der WhatsApp Nutzungsbedingungen in den letzten Jahren

In der Vergangenheit gab es mehrere Datenschutz- und AGB-Anpassungen bei WhatsApp. Ein großes Update fand im Mai 2021 statt und sorgte für große Aufruhr und öffentliche Kritik. Denn mit einem Klick stimmten Nutzer neuen Bestimmungen zur Datennutzung und zur Weitergabe von Metadaten an andere Meta-Dienste zu. Folgende Punkte änderten sich mit der AGB-Änderung 2021:

  • Kundenservice: Chats für Kunden mit Unternehmen ermöglichen
  • Werbeanzeigen auf Facebook und Instagram: Wenn Sie bei einer Facebook-Werbung auf einen WhatsApp-Button klicken, um mit einem Unternehmen in Kontakt zu treten, können die Informationen für personalisierte Werbung auf Facebook verwendet werden.
  • Shopping: Via Conversational Commerce können Kunden per WhatsApp bei Unternehmen einkaufen. Als Nutzer können Sie bei Facebook oder Instagram über die WhatsApp-Verknüpfung des Unternehmens mit diesem in Kontakt treten und Produkte kaufen. WhatsApp informiert den Nutzer in dem Fall aber über die Datenverarbeitung.

Wichtig: Unternehmen, die mittels WhatsApp Business mit ihren Kunden in Kontakt treten, brauchen einen AV-Vertrag. Nur so können Sie die Übermittlung von Metadaten an Whatsapp datenschutzkonform gewährleisten. Dieser wird mit dem Herunterladen der App und dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen und der AGB von WhatsApp automatisch abgeschlossen.

Im April 2024 veröffentlichte WhatsApp neue Datenschutzrichtlinien, in denen Vorgaben des Digital Services Act (DSA) und des Digital Markets Act berücksichtigt wurden. Themen waren die Meldung von Inhalten, erlaubte und nicht erlaubte Inhalte, Funktionen der neuen Kanäle sowie das Herabsetzen des Mindestalters.

Dennoch sollten Sie als Unternehmen immer vorsichtig bei der Verwendung von Drittanbietern sein. Achten Sie auf DSGVO-Konformität und prüfen Sie, ob Sie WhatsApp in Ihre Datenschutzerklärung aufgenommen haben. Auf eRecht24 Premium erhalten Sie eine rechtssichere Datenschutzerklärung, die auch die Nutzung von WhatsApp beinhaltet.

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2. Was passiert mit meinen Daten auf WhatsApp?

Seit April 2025 hat WhatsApp ein weiteres Update mit dem erweiterten Chat-Datenschutz ausgerollt, das verhindert, dass Chats exportiert oder Medien automatisch heruntergeladen werden. Außerdem kann die Nutzung von Meta AI in Chats deaktiviert werden.

Weiterhin plant Meta Werbung im Bereich Kanäle einzuführen, private Chats sollen werbefrei bleiben.
Außerdem sollen Nutzer mehr Kontrolle über Ihre Daten erhalten und beispielsweise personalisiertes Profiling ablehnen können.

Folgende Daten werden in der Regel an Meta-Dienste übertragen:
​​

  • Technische Daten: IP-Adresse, Geräteinformationen, App-Nutzung.
  • Kommunikationsmetadaten: Wer kommuniziert mit wem, wann, wie lange (nicht aber der Nachrichteninhalt, da dieser Ende-zu-Ende verschlüsselt ist).
  • Konto-Informationen: Telefonnummer, Profilbild, Statusmeldungen, Kontakte (wenn freigegeben).
  • Geschäfts- und Analysezwecke: Nutzungsmuster, Interaktionen mit Unternehmen über WhatsApp Business.
Checkliste
Folgende Daten sind laut WhatsApp sicher und werden weder von WhatsApp ausgespäht noch weitergegeben:
  • private Nachrichten und Anrufe
  • geteilter Standort, Fotos, Videos,
  • Gespräche in WhatsApp Gruppen

3. Soll ich den neuen WhatsApp AGB zustimmen?

Nun haben wir erläutert, warum WhatsApp die Nutzungsbedingungen in regelmäßigen Abständen anpasst. Aber müssen Sie den neuen Nutzungsbedingungen und der AGB-Änderung zustimmen?

Nein. Natürlich müssen Sie den Nutzungsbedingungen und damit auch den WhatsApp AGB nicht zustimmen. Allerdings sagen die WhatsApp Nutzungsbedingungen auch klar aus, was diese sind: Bedingungen für eine Nutzung von WhatsApp. Wollen Sie den Bedingungen nicht zustimmen, können Sie WhatsApp folglich nicht weiter nutzen.

Nach öffentlicher Kritik klärt WhatsApp seine Nutzer nun auch deutlicher über die Folgen einer Zustimmung und der Verweigerung einer Zustimmung auf und macht deutlich, dass Nutzer nach dem Stichtag keinen Zugriff mehr auf den Messenger-Dienst haben.

4. Was passiert, wenn Sie den WhatsApp AGB nicht zustimmen?

Wenn Sie den AGB von WhatsApp nicht zustimmen, steht Ihnen der Messenger wie bereits erläutert nicht mehr zur Verfügung. WhatsApp bietet seinen Nutzern in der Regel eine Zustimmungsfrist an, um sich mit den Nutzungsbedingungen auseinanderzusetzen und diese zu akzeptieren. Ist die Frist abgelaufen, kann der Messenger-Dienst nicht mehr vollumfänglich genutzt werden.

So handhabte WhatsApp dies im Mai 2021: Das normale Chatfenster der App wurde dauerhaft durch ein Pop-Up auf die neuen AGB ersetzt. User hatten keinen Zugriff mehr auf ihre Chatliste und konnten von sich aus weder Nachrichten versenden noch Anrufe tätigen. Für einige Zeit konnten noch eingehende Texte und Gespräche angezeigt, beantwortet oder angenommen werden.

Das Vorgehen stieß in der Öffentlichkeit und bei Datenschützern auf starke Empörung und Kritik. Im März 2023 verpflichtete sich WhatsApp nach Gesprächen mit der EU-Kommission und dem europäischen Verbraucherschutznetzwerk zu mehr Transparenz bezüglich der AGB und versprach Änderungen und Folgen einer Einwilligung bzw. deren Ablehnung den Nutzerinnen und Nutzern gegenüber klarer zu kommunizieren.

Also Sie haben schlussendlich die Wahl: entweder Sie stimmen den neuen Bedingungen zu und nutzen den Dienst weiterhin oder Sie suchen sich einen alternativen Messenger. Zu Alternativen von WhatsApp zählen beispielsweise Threema, Signal, Skype, Telegram oder Wire.

Zu den WhatsApp-Alternativen sollte allerdings gesagt sein, dass der Datenschutz auch hier nicht unbedingt lückenloser ist als bei WhatsApp. Neben Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, verschlüsselten Gruppenchats und einer Datensparsamkeit bietet nur Threema für seine Nutzer zusätzlich, dass diese ihre Telefonnummer verbergen können. Dies geht bei WhatsApp nicht.

5. Wie können Sie den WhatsApp AGB nachträglich zustimmen?

Haben Sie sich entschieden, keine Einwilligung in die neuen Nutzungsbedingungen zu erteilen, können Sie den Dienst nach Ablauf der Deadline nicht mehr nutzen. Viele Nutzerinnen und Nutzer löschen die App anschließend von ihrem Handy.

Hat sich die Empörung gelegt, machen sich viele Nutzer auf die Suche nach Alternativen. Aber auch bei den alternativen Diensten wie Signal müssen Nutzer mit Einschränkungen wie Datenweitergabe und neuen Nutzungsbedingungen rechnen.

Möchten Sie nun doch lieber weiter den Instant Messaging Dienst WhatsApp nutzen, steht einem erneuten Download der App und einer anschließenden Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen nichts im Wege.

Natürlich haben Sie auch im Nachhinein wiederum die Möglichkeit, den AGB von WhatsApp zu widersprechen. In dem Fall dürfen Sie die App allerdings nicht mehr nutzen.

6. Fazit

Wie auch andere Unternehmen aktualisiert der Instant Messaging Dienst WhatsApp in regelmäßigen Abständen seine Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzrichtlinie. Das umfangreiche Update im Jahr 2021 sowie die Ankündigung, bei Verweigerung der Zustimmung den Dienst nicht mehr nutzen zu können, führten zu viel Aufregung und Ärger. Datenschützer und Nutzer sorgten sich vor der Datenweitergabe an Facebook und den Mutterkonzern Meta.

Denn insbesondere die Metadaten (wer kommuniziert mit wem, wann, wie lange, Geräteinformationen) sind nicht durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt und können von Meta verarbeitet und auch in die USA übertragen werden – aktuell rechtlich gestützt durch das EU-US Data Privacy Framework. Auch wenn die Gesprächsinhalte sicher verschlüsselt werden und laut Meta kein Zugriff erfolgt, fragen sich Nutzer, was sie gegen die Datenverarbeitung tun können.

Da der Datenaustausch für das Geschäftsmodell wesentlich ist, bleiben Ihnen nur wenige Optionen wie datensparsame Privatsphäre- und Werbeeinstellungen oder die Inanspruchnahme von DSGVO-Rechten, wenn Sie WhatsApp weiter nutzen möchten.

7. FAQ

Soll ich den neuen WhatsApp AGB zustimmen?

Möchten Sie den Instant Messaging Dienst nutzen, ist eine Zustimmung zu den neuen Nutzungsbedingungen notwendig. Stimmen Sie nicht zu, ist der Dienst nach Ablauf der Deadline nicht mehr nutzbar.

Wann enden die Nutzungsrechte von WhatsApp?

Hier muss zwischen Inhalten und Metadaten unterschieden werden. Die Inhalte von Gesprächen sowie versendete Videos oder Bilder sind Ende-zu-Ende verschlüsselt und für WhatsApp selbst nicht lesbar. Inhalte wie Profilbilder, Status und persönliche Daten werden laut Meta nach Kontolöschung gelöscht. Metadaten werden nicht nur für die Bereitstellung oder Verbesserung des Dienstes, sondern auch für Werbung und andere Meta-Dienste genutzt. Diese können auch nach Löschung des Kontos weiter aufbewahrt werden.

Was darf man bei WhatsApp nicht machen?

WhatsApp darf nicht für illegale Inhalte, Spam und missbräuchliche Zwecke genutzt werden. Beleidigungen und Verleumdung sind auch im digitalen Raum nicht erlaubt und können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Welche neuen Regeln gibt es bei WhatsApp?

In den letzten Jahren gab es wichtige Neuerungen bei WhatsApp. Unter anderem wurde das Mindestalter zur Nutzung des Dienstes von 16 Jahren auf 13 Jahre herabgesetzt, um eine einheitliche Regelung zu schaffen. Außerdem sollen Nutzer leichter illegale Inhalte melden können und mehr Kontrolle über ihre Datenverarbeitungen erhalten. Dies dient der Umsetzung von Vorgaben aus dem DSA.

 

 

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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