AGB erstellen lassen

Rechtssichere allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihre Website vom Anwalt

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bieten Sie im Internet Waren oder Dienstleistungen an, benötigen Sie vorformulierte Vertragsbedingungen, kurz AGB.
  • Die AGB müssen rechtssicher und individuell passend für Ihr Geschäftsmodell verfasst sein. Sonst riskieren Unternehmer unnötige Haftungsrisiken oder Abmahnungen.
  • Über unsere Partnerkanzlei können Agenturen, Webdesigner und Online-Shop-Betreiber, rechtssichere AGB vom Anwalt erstellen lassen.

Worum geht's?

E-Commerce boomt! Vier von fünf 16- bis 74-Jährigen haben im Jahr 2021 Waren oder Dienstleistungen über das Internet bestellt, so das Statistische Bundesamt. Das sind mit über 80 Prozent der Menschen in dieser Zielgruppe knapp 49 Millionen.

Kein Wunder also, dass mehr und mehr Händler und Dienstleister ihre Waren online anbieten wollen. Spätestens in diesem Zusammenhang stoßen Unternehmer auf die sogenannte AGB. Für Onlinehändler ergeben sich dazu zahlreiche Fragen:

Was genau sind allgemeine Geschäftsbedingungen oder kurz AGB? Müssen Sie als Unternehmen grundsätzlich AGB haben? Wie sollten diese gestaltet und verortet sein? Können zur AGB-Erstellung Muster oder Generatoren genutzt werden? Und wie hoch sind die Kosten, wenn Sie vom Anwalt Ihre AGB erstellen lassen? Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick.

 

1. Was sind AGB und wer braucht sie?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) benötigen Sie, sobald Sie auf Ihrer Seite Waren oder Dienstleistungen an Kunden verkaufen. In diesem Fall sollten Sie AGB (vorformulierte Vertragsbedingungen) verwenden, da sie den rechtlichen Rahmen für eine Vielzahl von Verträgen bilden, die zwischen Ihnen als Online-Händler und Ihren Geschäftspartnern in Online-Shops abgewickelt werden. Wichtig ist, dass AGB aktuelle Gesetze nicht umgehen dürfen.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden einseitig vom Unternehmen in den Vertrag, beziehungsweise in den Vertragsinhalt, mit dem Kunden eingebracht und können so für beliebig viele Verträge im Internet genutzt werden. Im Gegensatz zu den AGB stehen einmalig und individuell ausgehandelte Verträge. Durch AGB muss der Abschluss eines Vertrages nicht immer wieder neu ausgehandelt, sondern die Bedingungen durch den Kunden nur per Klick bestätigt werden.

2. Erstellung von AGB: Was muss drinstehen?

Ziehen Sie es in Erwägung, Ihre AGB erstellen zu lassen, ist es besonders wichtig zu wissen, welche Inhalte diese haben müssen. Allem voran steht beim Warenverkauf mit B2C- oder B2B-Kunden das Verständlichkeitsgebot. Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen leicht verständlich formuliert sein, sodass die Kunden diese auch ohne jegliches Jura-Vorwissen verstehen. Zudem sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht versteckt oder zu klein sein.

Unabhängig davon welche Waren oder Dienstleistungen Sie anbieten, allgemeine Geschäftsbedingungen sollten die folgenden Punkte aufgreifen:

  1. Anbieter und Geltungsbereich
  2. Kosten/Preise
  3. Zahlungskonditionen/Zahlungsarten
  4. Versandbedingungen
  5. Vertragsabschluss
  6. Gewährleistung und Haftungsausschluss
  7. Schlichtungsverfahren und Schlussbestimmungen

3. Generatoren, AGB-Vorlagen oder Kopieren fremder AGB

Trotz dieser klaren Regelungen zum Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist es ein Irrglaube, dass es eine allgemeingültige „Muster-AGB“ gibt, die Sie unabhängig vom Geschäftsmodell für Ihre Website verwenden können. Eine Partnervermittlung benötigt zum Beispiel andere AGB als ein Online-Shop. Hinzu kommt noch der Punkt, dass es zahlreiche ungültige AGB-Klauseln gibt.

Generell ist es möglich, ein AGB-Muster für Ihre Verkaufsplattform zu verwenden. Für komplexere Verträge und spezielle Besonderheiten ist dies allerdings nicht zu empfehlen. Hier kommen Sie als Agentur oder Webdesigner nicht drumherum, sich professionell von einem für IT-Recht spezialisierten Anwalt die AGB erstellen zu lassen.

Sie wollen sich AGB und eine Datenschutzerklärung erstellen lassen? Wir bieten unseren eRecht24 Premium Kunden einen AGB-Generator und einen Datenschutz-Generator an. Sofern Sie keine komplexen AGB erstellen lassen müssen, ist das der ideale Weg schnell und rechtssicher an maßgeschneiderte AGB für Ihre Webseite zu kommen. Probieren Sie es am besten gleich aus!

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Wie erstelle ich meine AGB? Copy and paste - fremde AGB für Online-Shops?

AGB selbst erstellen und die Kosten für die teure AGB-Erstellung durch einen Anwalt sparen? Diesen Gedanken haben viele Unternehmer, aber ist das möglich? Natürlich können Sie Ihre AGB auch selbst schreiben, allerdings laufen Sie dann Gefahr, dass Klauseln unwirksam sind oder Sie eine Abmahnung kassieren, weil Sie fremde AGB kopiert haben (Urheberrechtsverletzung).

Da AGB dem rechtlichen Schutz des Verfassers unterliegen, sollten Sie keine fremden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kopieren und für Ihre Seite übernehmen. Im schlimmsten Fall droht Ihnen eine Abmahnung der zuständigen Rechtsanwälte, die für die AGB-Erstellung verantwortlich waren. Aber auch der Webseitenbetreiber kann eine Abmahnung aussprechen.

Fremde AGB zu kopieren ist auch deshalb nicht ratsam, weil die AGB sich immer auf das konkrete Geschäftsmodell beziehen müssen. So passiert es ggf. dass Ihre Nutzungsbedingungen gar nicht mit der kopierten AGB vereinbar sind.

Außerdem können Sie nicht sicher wissen, dass die Geschäftsbedingungen, die Sie kopieren wollen, tatsächlich rechtssicher sind. Der Webseitenbetreiber könnte sie selbst kopiert haben. Auch aus diesem Grund sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihre AGB erstellen lassen.

Egal, ob Sie AGB-Generatoren nutzen, Muster-AGB verwenden oder selbst Ihre AGB erstellen, eine Ersteinschätzung durch spezialisierte Rechtsanwälte sollten Sie in Anspruch nehmen, um keine Abmahnung zu kassieren. Wollen Sie Ihre AGB erstellen lassen, kann dies ein Rechtsanwalt für Sie übernehmen.

4. AGB-Erstellung: Welche Unterschiede gelten für B2B und B2C?

Der Inhalt der AGB unterscheidet sich je nachdem, ob sich Ihre Website an private Endkunden (B2C), Unternehmer (B2B) oder an beide Gruppen richtet. Eine Abmahnung droht, wenn Sie bestimmte Regelungen aus Unternehmer-AGB für Verbraucher-AGB übernehmen.

Das liegt daran, dass vor allem für den Verkauf an private Kunden die strengen Vorschriften des Fernabsatzrechts gelten. Dazu gehören u.a. Widerruf, Preisangaben etc. Fehlen diese Angaben in Ihren B2C-AGB, können Sie abgemahnt werden.

Zudem kommt der ebenfalls strenge Verbraucherschutz in der EU. Für viele Bestimmungen, die für B2B-AGB zulässig sind, droht im B2C-Bereich eine Abmahnung. Wichtig ist daher, dass Sie im Vorfeld entscheiden, für welche der Gruppen Ihre AGB gelten soll. Sie können auch einen Anwalt zu Rate ziehen und Ihre AGB erstellen lassen.

Zu den Rechtspaketen der Kanzlei Siebert Lexow Lang

KANZLEI SIEBERT LEXOW LANG

Die Kanzlei Siebert Lexow Lang prüft die AGB von Online-Shops rechtlich - egal ob es sich um AGB im B2B-Bereich oder B2C-AGB handelt. Wenn Sie vom Anwalt Ihre AGB erstellen lassen, haben Sie durch den Update-Service immer aktuelle allgemeine Geschäftsbedingungen. Zudem können Sie Ihren Online-Shop rechtlich checken lassen. Nehmen Sie gern Kontakt auf.

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5. Einbinden der AGB: Wohin mit dem Link?

Bei der Einbindung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Ihren Online-Shop gibt es laut § 305 II BGB folgende wichtige Punkte:

  • Verweis auf die AGB bei Vertragsabschluss
  • Kenntnisnahme der AGB für den Vertragspartner auf zumutbare Art und Weise

Haben Sie sich Ihre AGB erstellen lassen, sollten Sie bei der Verlinkung unbedingt darauf achten, dass der Kunde diese nicht übersehen kann. In der Regel werden die AGB im Footer der Website verlinkt. Damit die Verlinkung aber nicht übersehen wird, macht eine zusätzliche Einbindung vor Vertragsabschluss durchaus Sinn.

Dazu haben Sie als Online-Händler oder Dienstleister unterschiedliche Möglichkeiten. Beispielsweise kann die andere Geschäftspartei vor dem Absenden der Bestellung per Klick auf eine Checkbox das Lesen der AGB bestätigen. Es genügt allerdings auch, die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor Vertragsabschluss deutlich sichtbar zu verlinken.

WICHTIG

Bei B2C-Verträgen müssen Sie als Online-Händler oder Dienstleister dem Verbraucher in der Bestätigungs-E-Mail oder spätestens bei der Warenlieferung die AGB zur Verfügung stellen.

6. Englisch, Französisch, Spanisch: Brauchen Online-Händler AGB in verschiedenen Sprachen?

Wenn Sie Ihre AGB erstellen lassen, kann es vonnöten sein, diese Verträge auch in anderen Sprachen zugänglich zu machen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Sie einen mehrsprachigen Online-Shop führen. Das LG Berlin entschied im Fall der AGB von WhatsApp (Urteil v. 09.05.2014, AZ: 15 O 44/13), dass diese in den jeweilig angebotenen Sprachen vorliegen müssen.

Anders als bei diesem Fall gibt es keine klare Rechtsprechung darüber, ob die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in anderen Sprachen angeboten werden müssen, wenn die Website ausschließlich auf Deutsch verfasst ist. Es ist allerdings davon auszugehen, dass deutsche AGB ausreichen. Dies trifft auch zu, wenn Sie nicht nur deutschlandweit sondern auch international versenden.

7. AGB erstellen lassen: Der Anwalt und seine Vorteile

Wollen Sie auf Nummer sicher gehen und Ihre AGB erstellen lassen, dann setzen Sie im Idealfall auf einen Anwalt. Zwar bieten auch Organisationen und Vereine diese Dienstleistung an, allerdings setzen diese meistens auf spezielle Vorlagen, die angepasst werden.

Je komplexer Ihr Unternehmen allerdings ist, desto eher bedürfen Ihre AGB einer rechtssichern Prüfung. Aber auch als Betreiber eines Online-Shops kann es von Vorteil sein, einen Anwalt die AGB schreiben zu lassen. Sie sind in dem Fall rechtlich abgesichert und müssen keine Abmahnungen befürchten.

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AGB erstellen lassen: Kosten für den Anwalt

Sie wollen individuelle  AGB anwaltlich erstellen lassen? Die Kosten für die Erstellung von AGB richten sich nach dem Aufwand, der je nach Geschäftsmodell unterschiedlich hoch sein kann.

Damit Sie als Unternehmer hier nicht in die Kostenfalle laufen bietet die Kanzlei Siebert Lexow  ein spezielles Festpreisangebot für die individuelle Überprüfung Ihrer Seite sowie die Erstellung passender AGB inkl. Update-Service, Widerruf und aller Rechtstexte an. Nehmen Sie einfach Kontakt zur Kanzlei Siebert Lexow Lang auf.

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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