Was ist LinkedIn?
LinkedIn ist ein Karrierenetzwerk, das Mitglieder geschäftliche Kontakte knüpfen lässt. Dazu können sie Profile anlegen und so nach Stellenausschreibungen und Projekten Ausschau halten. Unternehmen können die Plattform nutzen, um ihre Organisation als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren und neue Mitarbeiter zu rekrutieren.
Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutzerklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.
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Ist die Nutzung von LinkedIn zulässig?
Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.
Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss.
Der Diensteanbieter von LinkedIn ist Microsoft. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in den USA. Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA. Zusätzlich ist die Datenübertragung in die USA rechtlich aber erst dann zulässig, wenn der Datenempfänger außerdem nach dem Datenschutzabkommen EU-USA (Data Privacy Framework) zertifiziert ist.
Microsoft ist DPF-zertifiziert. Die Nutzung von LinkedIn ist zulässig.
[Stand: 22.04.2024]
Wichtig:
Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen. Welche das sind, lesen Sie hier.
Mehr zum Thema Datenübertragung in die USA finden Sie in unserem Artikel "Privacy Shield 2.0: Datentransfer in die USA".
Warum ist LinkedIn datenschutzrechtlich relevant?
LinkedIn sammelt all die Daten, die Nutzer bei der Anmeldung und in ihrem Profil angeben. Dazu gehören unter anderem
- Name,
- E-Mail-Adresse,
- Kontakte,
- Ausbildung,
- Profilfoto und
- Geburtsdatum.
Darüber hinaus speichert LinkedIn Daten zu allen Aktivitäten, die User im Netzwerk vornehmen. Dazu zählen unter anderem
- veröffentlichte Beiträge,
- Gefällt-mir-Angaben und
- Gruppenmitgliedschaften.
LinkedIn lässt Nutzer selbst entscheiden, ob ihre Inhalte für personalisierte Werbung ausgewertet werden sollen. Entscheiden sich Mitglieder dagegen, sehen sie zwar immer noch Werbung, jedoch keine auf sie zugeschnittene Anzeigen.
Nach der Übernahme durch Microsoft hat LinkedIn zudem seine Datenschutzerklärung angepasst. Seitdem können externe Dienstleister und Partnerunternehmen auf die Profile der Mitglieder zugreifen. Darüber hinaus analysiert eine KI die Aktivitäten der User, um ihnen ein individualisiertes Erlebnis bieten zu können.
Platzieren Unternehmen auf LinkedIn lediglich Stellenangebote, müssen sie keine gesonderten Datenschutzbestimmungen beachten. Sobald sie jedoch über die LinkedIn Insights Nutzerdaten erheben und durch externe Dienste weiterverarbeiten, müssen sie verschiedene Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen.
So nutzen Sie LinkedIn datenschutzkonform
Unternehmen müssen für LinkedIn diese datenschutzrechtlichen Vorgaben beachten:
Eigene Datenschutzerklärung und Impressum auf LinkedIn hinzufügen
Unternehmen müssen eine eigene Datenschutzerklärung in ihrem LinkedIn-Profil integrieren oder auf eben diese verlinken. Sie sollte Nutzern Kontaktdaten – falls vorhanden, auch die des Datenschutzbeauftragten – bereitstellen. Sie sollte die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der LinkedIn-Insights-Daten benennen. In der Regel ist das Art. 6 Abs. 1 lit. f Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unternehmen müssen Nutzern dabei explizit mitteilen, welches berechtigte Interesse sie mit der Datenverarbeitung verfolgen. Und: Ein Xing-Profil benötigt ein Impressum.
Wichtig: Die Datenschutzerklärung für Ihre Social Media Profile unterscheidet sich von der Datenschutzerklärung auf Ihrer Website. Sie können diese daher nicht einfach übernehmen.
Joint Controller Agreement abschließen
Unternehmen müssen bei LinkedIn ein Joint Controller Agreement abschließen. Diese Pflicht ergibt sich aus Art. 26 DSGVO. Das Agreement zeigt, welche Partei welche Regelungen der DSGVO umsetzt. Unternehmen finden dies bei LinkedIn unter dem Menüpunkt „Administratortools“.
User-Einwilligung einholen
Integrieren Unternehmen Social Plugins von LinkedIn auf ihrer Webseite, erheben sie über einen Cookie automatisch personenbezogene Daten, sobald Nutzer ihre Webseite besuchen. Dafür benötigen sie eine Einwilligung der User. Diese können sie beispielsweise über ein Cookie Consent Tool einholen. Dies fragt Nutzer, welche Daten konkret erhoben werden dürfen. Es passt dann die Datenströme auf der Webseite entsprechend an.
Datenschutzerklärung aktualisieren
Nutzen Unternehmen Social Plugins von LinkedIn auf ihrer Webseite, müssen sie User in ihrer Datenschutzerklärung ausführlich darüber aufklären.
- dass LinkedIn einen Cookie in ihren Browser setzt,
- welche Daten LinkedIn verarbeitet,
- warum LinkedIn die Daten verarbeitet,
- wie lange LinkedIn die Daten aufbewahrt und
- dass User der Datenerhebung und -speicherung jederzeit widersprechen können.
Standardvertragsklauseln abschließen
Auch wenn eine Datenübertragung durch DPF-Zertifizierung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit den Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie eine Datentransfer-Folgenabschätzung vorzunehmen.
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