Die Nutzung von Social Media für Einzelunternehmer ist ein unverzichtbares Werkzeug im modernen Geschäftsleben, jedoch auch mit rechtlichen Herausforderungen verbunden. Für Einzelunternehmer bedeutet dies nicht nur Chancen, sondern auch die Notwendigkeit, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Social Media für Ihr Einzelunternehmen effizient und rechtssicher einsetzen – von der Erstellung von Inhalten bis hin zum Umgang mit Nutzerdaten.
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Was bedeutet Social Media für Einzelunternehmer?
Social Media bietet Einzelunternehmern eine wertvolle Plattform, um mit Kunden zu interagieren, Markenbekanntheit zu steigern und Marketingziele zu erreichen. Dabei gilt es, die rechtlichen Anforderungen für Einzelunternehmen zu verstehen und umzusetzen. Zu den wichtigsten Aspekten für Einzelunternehmen zählen Urheberrechte, Datenschutz, Werbung und Wettbewerbsrecht. Die rechtliche Absicherung für Einzelunternehmen ist essentiell, um Abmahnungen oder Bußgelder zu vermeiden.
Rechtliche Grundlagen für Social Media im Einzelunternehmen
Für Einzelunternehmer ist es wichtig, sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein. Dazu gehören:
- Urheberrecht: Bei der Nutzung von Bildern, Videos oder Musik in sozialen Netzwerken müssen Einzelunternehmen die Urheberrechte beachten. Insbesondere die Verwendung von fremdem Material ohne Lizenz kann zu kostspieligen Abmahnungen führen.
- Datenschutzrecht: Die DSGVO, das BDSG und das TDDDG regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten auf Social-Media-Plattformen, auch für Einzelunternehmen. Dies betrifft vor allem die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Nutzerdaten im Einzelunternehmen.
- Wettbewerbsrecht: Wenn Sie als Einzelunternehmer in sozialen Netzwerken werben oder Influencer-Kooperationen eingehen, müssen die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine klare Kennzeichnung von Werbung und bezahlten Partnerschaften im Einzelunternehmen ist zwingend erforderlich.
- Impressumspflicht: Auch auf Social-Media-Profilen von Einzelunternehmen muss ein vollständiges Impressum vorhanden sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
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Haftung & Risiken bei Social Media für Einzelunternehmen
Ein falscher Klick, ein nicht gekennzeichneter Post oder ein Bild ohne Lizenz – und schon droht eine Abmahnung. Für Einzelunternehmen kann die rechtlich unsaubere Nutzung von Social Media teuer werden.
ACHTUNG
Besonders problematisch wird es, wenn externe Inhalte geteilt oder Kommentare auf den eigenen Kanälen der Einzelunternehmen nicht moderiert werden. Auch wenn Fehler oft unbeabsichtigt geschehen, haften Einzelunternehmer in der Regel für den veröffentlichten Content – unabhängig davon, ob dieser durch Mitarbeiter, Dienstleister oder automatisch generierte Tools erstellt wurde.
Eine klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten sowie geschulte Mitarbeitende im Einzelunternehmen sind daher essentiell, um rechtliche Risiken zu minimieren. Besonders häufige Risiken sind:
- Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Impressen: Bereits ein fehlendes Impressum als Einzelunternehmen auf Facebook, Instagram oder TikTok kann hohe Abmahnkosten verursachen. Zusätzlich drohen Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafen.
- Urheberrechtsverletzungen: Die ungeprüfte Nutzung von Bildern, Videos oder Musik kann für Einzelunternehmer Lizenzforderungen und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Die Kosten liegen häufig im Bereich von 1.000 bis 5.000 Euro – je nach Werk, Umfang der Nutzung und Rechteinhaber.
- Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht: Werbung ohne korrekte Kennzeichnung (z. B. bei Influencer-Kooperationen oder Produktplatzierungen) kann als unlautere Werbung eingestuft werden. Auch hier sind Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände gängige Praxis – mit Streitwerten von bis zu 10.000 Euro.
- Haftung für Nutzerkommentare: Wenn auf Ihren Einzelunternehmer-Kanälen beleidigende, rechtswidrige oder diskriminierende Inhalte durch Dritte veröffentlicht werden, sind Sie als Seitenbetreiber zur Moderation verpflichtet. Reagieren Sie als Einzelunternehmer nicht rechtzeitig, kann das gerichtliche Unterlassungsverfahren oder Bußgelder nach sich ziehen.
- Hinzu kommen Image-Schäden, die sich aus rechtlichen Fehlern ergeben – etwa durch öffentliche Kritik, negative Presse oder verlorenes Vertrauen der Zielgruppe. Gerade kleinere Einzelunternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung haben, unterschätzen oft, wie schnell ein Fehler zum teuren Problem wird.
Social Media Richtlinien für Einzelunternehmen
Um rechtliche Risiken zu minimieren und einen professionellen Auftritt als Einzelunternehmen in sozialen Netzwerken zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, spezifische Social-Media-Richtlinien zu entwickeln. Diese Richtlinien für Einzelunternehmen sollten unter anderem folgende Punkte abdecken:
- Erlaubte Inhalte: Definieren Sie klar, welche Inhalte im Einzelunternehmen geteilt werden dürfen und welche nicht. Berücksichtigen Sie dabei Urheberrechte sowie die Einhaltung der Unternehmenswerte für Einzelunternehmen.
- Datenschutzrichtlinien: Weisen Sie darauf hin, wie und welche Daten über Nutzer gesammelt und verwendet werden, insbesondere wenn Sie Tracking-Tools oder Analyse-Software für Ihr Einzelunternehmen einsetzen.
- Verhaltenskodex für Mitarbeiter: Geben Sie Ihren Mitarbeitern im Einzelunternehmen klare Anweisungen, wie sie Social Media im Unternehmenskontext nutzen dürfen. Achten Sie darauf, dass Sie als Einzelunternehmen keine vertraulichen oder rechtlich problematischen Informationen veröffentlichen.
Die DSGVO für Social Media im Einzelunternehmen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt auch für Einzelunternehmen besondere Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken. Wenn Sie als Einzelunternehmen auf Social-Media-Plattformen Daten von Nutzern erheben oder verarbeiten, müssen Sie sicherstellen, dass Sie diese transparent und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben behandeln. Nutzer müssen darüber informiert werden, welche Daten von Ihnen als Einzelunternehmer gesammelt werden, zu welchem Zweck dies geschieht und auf welcher rechtlichen Grundlage.
Besonders wichtig ist es im Einzelunternehmen, dass für die Verarbeitung bestimmter Daten, wie etwa durch Cookies oder Tracking-Tools, die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer eingeholt wird. Darüber hinaus müssen Sie den Nutzern das Recht einräumen, ihre Daten jederzeit einzusehen, zu korrigieren oder löschen zu lassen. Ein Missachten dieser Vorgaben kann nicht nur rechtliche Konsequenzen für Ihr Einzelunternehmen nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Zielgruppe nachhaltig schädigen.
Mit diesen Schritten stellen Sie sicher, dass Ihre Social-Media-Präsenz für Ihr Einzelunternehmen rechtlich abgesichert ist:
1. Erstellen Sie eine Datenschutzerklärung für Social Media
Eine angepasste Datenschutzerklärung für Einzelunternehmen auf Ihrer Social-Media-Seite informiert die Nutzer transparent über die Erhebung, Verarbeitung und Verwendung ihrer Daten.
Nutzen Sie auf Ihren Social Media Kanälen nicht die gleiche Datenschutzerklärung wie auf Ihrer Website, denn die Datenverarbeitung unterscheidet sich je nach Plattform von der Datenverarbeitung, die auf Ihrer Website stattfindet. Die Datenschutzerklärung für den Social Media Kanal Ihres Einzelunternehmens muss folgende Punkte beinhalten:
- Hinweise auf die Datenverarbeitung durch die Plattform (innerhalb oder außerhalb der EU, Datenschutzhinweise der Plattform usw.)
- Tracking und Insights: Inwiefern werden Daten durch Tracking erhoben? Welche Daten werden erhoben? Wofür nutzt Ihre Agentur diese Daten?
- Rechtsgrundlagen zum berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und zur Einwilligung ( Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
- Kommunikation über Social Media: Welche Daten werden verarbeitet? Welchem Zweck dienen die Daten? Informationen zur Speicherdauer und Löschung
- Pflichtangaben: Kontakt- und Verantwortlichkeitsdaten, Betroffenenrechte und Hinweis auf die Möglichkeit, Einstellungen auf der Plattform vorzunehmen.
Bewerben Sie als Einzelunternehmer auch Produkte und Dienstleistungen auf Ihrem Social Media Kanal? Oder bieten Sie sogar Waren zum Kauf an? Können Kunden in Ihrem Social-Media-Kanal auf TikTok, Instagram, Facebook & Co. Produkte kaufen, sollten Sie die Besonderheiten des Kaufprozesses sowie zur Datenverarbeitung ebenfalls in der Datenschutzerklärung für Ihren Social-Media-Kanal berücksichtigen.
Mit dem eRecht24 Premium Datenschutz-Generator für Social Media erstellen Sie im Handumdrehen eine rechtssichere Datenschutzerklärung für Ihr Social Media Profil.
2. Verträge mit Influencern und Partnern abschließen
Wenn Sie als Einzelunternehmen Influencer oder Partner im Rahmen Ihrer Social-Media-Aktivitäten einbinden, sollten klare Verträge über die Zusammenarbeit bestehen, die rechtliche Vorgaben wie Kennzeichnungspflichten und Urheberrechte berücksichtigen.
Arbeiten Sie mit Content Creators im Rahmen einer Kooperation zusammen, sollten Sie als Einzelunternehmen die vertraglichen Rahmenbedingungen in einem Kooperationsvertrag regeln. Hierbei spielen vor allem Transparenz und Kennzeichnungspflichten für Werbung eine entscheidende Rolle. Achten Sie als Einzelunternehmer auch darauf, dass Urheber- und Nutzungsrechte von Bild- und Tonaufnahmen und von Texten im Kooperationsvertrag geregelt sind.
Falls nötig, können Sie vertraglich auch einen Freigabeprozess für die erstellten Inhalte anfordern. So muss der Influencer Ihnen Posts, Reels oder Stories im Vorfeld zuschicken und erst nach Ihrer Freigabe dürfen die Inhalte veröffentlicht werden.
Außerdem können im Kooperationsvertrag zwischen Einzelunternehmern und Influencern folgende Inhalte geregelt werden:
- Werberechtliche Besonderheiten: Vermeidung von Schleichwerbung, Vereinbarung zu Markenrechten
- Datenschutz: Verarbeitung von personenbezogenen Daten, beispielsweise in Gewinnspielen inkl. Datenschutzhinweisen für Teilnehmer sowie generell die Speicherung von Kontakt- und Abrechnungsdaten
- Steuer- und Abrechnungspflichten: Vergütung vertraglich festlegen, Umsatzsteuerpflicht
- Haftungsklauseln bei Gesetzesverstößen
- Verhaltensregeln/Code of Conduct
- Besondere rechtliche Regelungen bei internationaler Zusammenarbeit, sofern Influencer außerhalb der EU sitzen
Auf eRecht24 Premium bieten wir für unsere Mitglieder einen Muster-Kooperationsvertrag für Einzelunternehmen und Content Creator an. So können Sie sich rechtlich absichern und alle Rahmenbedingungen verschriftlichen.
3. Richtlinien für die Social-Media-Nutzung erstellen
Definieren Sie als Einzelunternehmen klare Regeln für Ihre Mitarbeiter hinsichtlich der Nutzung von Social Media im beruflichen Kontext. Vermeiden Sie im Einzelunternehmen unzulässige Werbung oder Inhalte und sensibilisieren Sie für rechtliche Risiken.
Sofern Sie als Einzelunternehmer nicht selbst für das Posten von Bildern, Texten und Videos auf Social Media zuständig sind, sollten Sie klare Absprachen und Strukturen schaffen. Dies sorgt für eine einheitliche Sprache und Stilvorgaben bei der öffentlichen Kommunikation in sozialen Netzwerken. Hierzu können als Leitfaden Social Media Guidelines erstellt werden. Klären Sie im Vorfeld, wie Sie auf Kritik oder rechtliche Anfragen reagieren wollen. Das erspart viel Arbeit und Kommunikationsschwierigkeiten im Fall der Fälle.
Regeln Sie als Einzelunternehmer unbedingt auch folgende rechtlichen Rahmenbedingungen:
- Urheber- und Nutzungsrechte
- Wettbewerbsrechtliche Anforderungen
- Datenschutz und Vertraulichkeit
- Arbeitsrechtliche Aspekte
- Reputations- und Krisenmanagement
Egal ob Facebook, TikTok, Instagram oder LinkedIn, wir bieten auf eRecht24 Premium für unsere Nutzer ein Muster für Social Media Guidelines an, das Sie speziell nach den Anforderungen Ihres Businesses ausfüllen und für Ihr Einzelunternehmen nutzen können.
4. Social-Media-Tracking und Cookies korrekt handhaben
Achten Sie darauf, dass die Social-Media-Kanäle Ihres Einzelunternehmens in Bezug auf Tracking-Tools und Cookies DSGVO-konform sind. Nutzer müssen ausdrücklich zustimmen, bevor ihre Daten für Analyse- oder Marketingzwecke im Einzelunternehmen verarbeitet werden.
Sie sind als Einzelunternehmer selbst für Ihre Social Media Kanäle verantwortlich. Alle DSGVO-konformen Prozesse bezüglich Tracking und Cookies sollten Sie einhalten. Für nicht essentielle Cookies und Pixel ist die aktive Zustimmung der Nutzer mittels Opt-In-Verfahren nötig. Achten Sie hier auch auf ein DSGVO-konformes Cookie-Consent-Tool. Auf eRecht24 Premium bieten wir für unsere Nutzer entsprechende Möglichkeiten an.
Das A und O im Rahmen von Cookies und Tracking - auch auf Social Media Kanälen von Einzelunternehmen - ist die Dokumentation der DSGVO-konformen Prozesse zur Datenverarbeitung. Mit unserem Datenschutzmanagementsystem DatenschutzPro auf eRecht24 Premium können Sie Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) rechtskonform dokumentieren.
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Individuelle Social Media Leitlinien für Einzelunternehmen
Die Anforderungen an Social Media unterscheiden sich je nach Branche, Betriebsgröße und Zielsetzung – deshalb brauchen auch Sie als Einzelunternehmer maßgeschneiderte Leitlinien für einen rechtssicheren Einsatz. Ob für interne Kommunikation, Marketing oder Kundenkontakt: Eine klare Regelung sorgt dafür, dass alle Beteiligten im Einzelunternehmen wissen, was erlaubt ist – und wo rechtliche Grenzen verlaufen.
Social-Media-Leitlinien helfen dabei, einheitliche Standards zu schaffen, die nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch den professionellen Auftritt des Einzelunternehmens stärken. Sie definieren unter anderem, welche Inhalte veröffentlicht werden dürfen, wie mit Kommentaren umzugehen ist und wer für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben im Einzelunternehmen verantwortlich ist.
Wir haben auf eRecht24 Premium ein Muster für Social-Media-Guidelines entwickelt, welches Sie dabei unterstützt, eigene Leitlinien zu entwickeln, die genau auf die Anforderungen und Arbeitsrealität Ihres Einzelunternehmens abgestimmt sind – praxisnah, verständlich und rechtlich fundiert.
Social Media für weitere Zielgruppen
Unsere Social Media Vorgaben richten sich gezielt nach den Besonderheiten der jeweiligen Branche und den spezifischen Anforderungen, die sich daraus ergeben. Wir unterstützen Sie vor allem in folgenden Bereichen:
- Social Media für Agenturen
- Social Media für Webseitenbetreiber
- Social Media für Handwerker
- Social Media für Vereine
- Social Media für Online-Shops
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Häufig gestellte Fragen zu Social Media für Einzelunternehmen
Die Nutzung von verschiedenen Social Media Plattformen wirft oft viele Fragen auf – speziell, wenn es um die besonderen Anforderungen von Einzelunternehmen geht. Wir haben die relevantesten Antworten kompakt und verständlich für Sie und Ihre Branche zusammengestellt.
Unsere Expertise für Einzelunternehmen
Wir wissen, dass jedes Einzelunternehmen seine eigenen rechtlichen Herausforderungen hat. Unsere individuellen Impressumslösungen berücksichtigen genau diese unternehmensspezifischen Besonderheiten. Entdecken Sie, in welchen Bereichen wir Einzelunternehmer besonders umfassend unterstützen.





