Impressum für Handwerker

Handwerker in der Pflicht: Ist ein Impressum für meine Website wirklich notwendig?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
(5 Bewertungen, 5.00 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch Handwerker fallen unter die Impressumspflicht.
  • Gerade Handwerksbetriebe müssen eine Vielzahl an Pflichtangaben in ihr Impressum einbeziehen, um teure Abmahnungen zu verhindern.
  • Nutzen Sie den kostenlosen eRecht24 Impressum Generator und erhalten Sie im Handumdrehen Ihr Impressum.

Worum geht's?

 

Ob Sie als Elektroniker, Friseur oder Tischler eine Webseite betreiben, eines haben Sie alle gemeinsam: Sie benötigen mit 99%iger Wahrscheinlichkeit ein Impressum. Da es jedoch für handwerkliche Betriebe einige rechtliche Fallstricke bei der Erstellung eines Impressums gibt, lesen Sie in diesem Artikel, was Sie dabei unbedingt berücksichtigen sollten.

 

1. Impressumspflicht für Handwerksbetriebe

Die Impressumspflicht gilt für die Internetseite Ihres Handwerks, sobald Sie geschäftsmäßig handeln. Geschäftsmäßig handeln Sie, wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen auf Ihrer Webseite anbieten. Dabei kommt es allerdings gerade nicht darauf an, ob Sie Geld mit Ihrer Webseite verdienen wollen (Gewinnerzielungsabsicht). Somit braucht man selbst für eine Webseite, auf der nur Stellenanzeigen, Links zu Verkaufsseiten oder Werbebanner eingebunden sind, ein Impressum. 

Lediglich Webseiten, die ausschließlich privat genutzt werden und sich beispielsweise an Familie oder Freunde richten, unterliegen nicht der Impressumspflicht. Die Gerichte sind bei der Auslegung, ob eine Webseite privat genutzt wird oder nicht, allerdings sehr streng. Daher können Sie davon ausgehen, dass Sie für die Internetseite Ihres Handwerks ein Impressum benötigen. 

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

2. Welche Angaben dürfen im Impressum für Handwerker nicht fehlen?  

Folgende Pflichtangaben müssen Handwerker nach § 5 TMG (Telemediengesetz) in ihr Impressum aufnehmen, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden. 

 

Welche Angaben dürfen im Impressum nicht fehlen?
Pflichtangaben für Handwerker 
  • Namensangabe 
    Einzelunternehmer: Vollständiger Vor- und Nachname 
    Achtung: Namensabkürzungen oder Pseudonyme sind nicht erlaubt.
    Unternehmen (GbR, OHG, GmbH) sowie Einzelunternehmern mit Handelsregistereintragung (e.K.): Name des Unternehmens, Rechtsform sowie Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigten
  • Ladungsfähige Anschrift: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort 
    Achtung: Die Angabe eines Postfaches im Impressum reicht nicht aus. 
  • Kontaktdaten: Telefonnummer und/oder Faxnummer sowie E-Mail-Adresse Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern vorhanden) 
  • Wirtschaftsidentifikationsnummer (sofern vorhanden)
  • Registergericht und Registernummer (sofern vorhanden) 
  • Aufsichtsbehörde (sofern vorhanden): Die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde, deren Anschrift und Link zur Webseite ist erforderlich, sobald Ihre Produkte oder Ihre Dienste eine behördliche Zulassung benötigen wie zum Beispiel Schornsteinfeger und Büchsenmacher. 
  • Reglementierter Beruf: Wenn Sie einen reglementierten Beruf wie beispielsweise Bäcker, Maler oder Augenoptiker ausüben, sollten Sie nachfolgende Angaben in Ihr Impressum aufnehmen. Auf der Datenbank der Europäischen Kommission können Sie herausfinden, ob Ihr Handwerk als reglementiert einzuordnen ist.
    → Genaue Berufsbezeichnung
    → zuständige Handwerkskammer
    → Berufsrechtliche Regelungen
    → Staat der Zulassung  
  • Verantwortlicher für redaktionelle Inhalte: Sofern Sie regelmäßig aktuelle News hochladen oder einen Blog auf Ihrer Webseite führen, müssen Sie den Verantwortlichen für redaktionelle Inhalte mit vollständigem Vor- und Nachnamen sowie die vollständige Adresse aufführen. 
  • Hinweis auf die Verbraucherstreitbeilegung: Diese Angabe ist erforderlich, sobald Sie Verträge über das Internet mit Verbrauchern abschließen und mehr als zehn Beschäftigte haben.

3. Beispiel eines rechtssicheren Impressums für Handwerker  

Impressum  

Glas Dachdecker e.K.
Kleine Straße 123
76336 Dachdorf

Inhaber: Tim Glas
Kontakt
Tel.: 111 12 23 34 45 
Fax: 111 12 23 34 46
E-Mail: info@tim-glas.de

www.glasdachdecker.de 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE 123456 

Registergericht: Dachdorf

Registernummer: HRA 12345

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung: Dachdeckermeister

Zuständige Kammer: Handwerkskammer Dachdorf, Große Straße 4, 76336 Dachdorf  

Berufsrechtliche Regelungen: Handwerksordnung (HwO), https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/ 

Staat der Zulassung: Bundesrepublik Deutschland  

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Inhaltlicher Verantwortlicher im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV 

Tim Glas
Kleine Straße 123
76336 Dachdorf 

Sollten Sie kein eingetragener Kaufmann sein, finden Sie weitere Muster und Vorlagen des Impressums für verschiedene Rechtsformen in unserem Artikel zum Thema „Beispiel: So kann das Impressum für Ihre Webseite aussehen“. 

Jetzt Impressum erstellen

Erstellen Sie jetzt ein rechtssicheres Impressum mit dem eRecht24 Impressum Generator

  • Einfache Integration in Ihre Website
  • Anwaltlich geprüfter Generator
  • Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten
Jetzt Impressum erstellen

4. Wo auf der Webseite muss mein Impressum stehen? 

Nun müssen Sie Ihr rechtssicheres Impressum noch an der richtigen Stelle auf der Webseite platzieren. Nach § 5 TMG (Telemediengesetz) muss ihr Impressum “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein. Das bedeutet, dass es für Nutzer einfach sein soll, Ihr Impressum ohne langes Suchen zu finden. Das Impressum muss daher mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Wichtig ist außerdem, dass Ihr Impressum von jeder Ihrer Unterseiten aufrufbar ist. Wir empfehlen daher, den Linktext “Impressum” direkt über den statischen Footer Ihrer Webseite zu verlinken.

5. FAQ Impressum für Handwerker 

Gibt es eine Strafe bei Verstoß gegen die Impressumspflicht?

Ja. Bei einem fehlenden oder fehlerhaften Impressum riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr Impressum rechtssicher ist und alle Pflichtangaben enthalten sind. Darüber hinaus können Sie von Wettbewerbern abgemahnt werden. Der Streitwert kann dann bei bis zu 5.000 Euro liegen, was zu Anwaltskosten von bis zu 500 Euro führen kann. Lesen Sie weitere Details und Konsequenzen zum Thema Abmahnung in unserem Artikel zum Thema “Alles rund um Abmahnungen wegen fehlendem oder fehlerhaftem Impressum”.  

Brauche ich für meine Facebook oder Instagram Seite ein Impressum?

 

 Ja. Sobald Sie geschäftsmäßig handeln, brauchen Sie auch für Ihre Profile in den sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram ein Impressum. Für weitere Details zur Einbindung eines Impressums in Ihr Social Media Konto lesen Sie gern unseren Artikel zum Thema “Anleitung: So fügen Sie Impressum und Datenschutzerklärung bei sozialen Netzwerken ein”.

Frauke Krüger
Frauke Krüger, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Krüger ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details