Impressum für die private Homepage

Müssen private Webseiten ein Impressum haben?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Betreiber von Websites, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen brauchen kein Impressum auf ihrer Homepage einzubinden.
  • Private Websites dürfen keinerlei kommerziellen Hintergrund besitzen.
  • Die Grenze zwischen impressumsfreien, rein privaten Homepages und impressumspflichtigen Webseiten ist aber häufig verschwommen.

Worum geht's?

Heutzutage hat fast jede Website ein Impressum. Das ist der Impressumspflicht geschuldet. Was die meisten nicht wissen: Es gibt auch Ausnahmen und Besonderheiten bei den Impressumsanforderungen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen kurz und knapp das Wichtigste zum Impressum und privaten Webseiten.

 

1. Was ist ein Impressum?

Ein Impressum - auch Anbieterkennzeichnung genannt - dient dazu, dem Webseitenbesucher auf einen Blick zu zeigen, wer für den Inhalt der Webseite verantwortlich ist. Das schützt den Verbraucher. Die Pflicht ein Impressum zu führen ist in § 5 Telemediengesetz (TMG) festgelegt und fordert umfangreiche Angaben für das Impressum wie:

  • den vollständigen Namen und eine (ladungsfähige) Anschrift
  • Informationen, die eine schnelle und unmittelbare elektronische Kommunikation und Kontaktierung des Webseiten-Verantwortlichen möglich machen
  • gegebenenfalls weitere Details wie Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, Registereintragungen und vieles mehr
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LESE-EMPFEHLUNG

Wenn Sie genaueres zu den allgemeinen und besonderen Pflichtangaben im Impressum wissen wollen, besuchen Sie unseren Beitrag "Pflichtangaben im Impressum" und lesen Sie dort weiter.

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2. Wer braucht ein Impressum?

Impressumspflicht schön und gut - aber muss wirklich jeder Webseiten-Inhaber ein Impressum auf seiner Website führen?

Ganz klar: Nein. Die Verpflichtung ein Impressum auf der eigenen Webseite einzubinden gilt nur bei geschäftsmäßigen Online-Diensten. Im Umkehrschluss brauchen Betreiber von Websites, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen kein Impressum auf ihrer Homepage einzubinden.

ACHTUNG

Was sich in der Theorie einfach anhört, ist in der Praxis manchmal komplizierter als man annehmen würde. Denn: die Regeln wann eine Website als rein privat gilt sind streng.

3. Wann ist eine Website rein privat?

Ihre Website ist dann privat, wenn sie ausschließlich persönlichen und familiären Zwecken dient. Aber was heißt das genau?

Eine private Website darf keinerlei kommerziellen Hintergrund besitzen. Das heißt nicht nur, dass auf ihr keine Waren verkauft oder angeboten werden dürfen. Sondern, dass jegliche Inhalte, die entgeltlich sind, die Webseite nicht mehr rein privat und damit impressumspflichtig machen. Dafür reicht bereits ein platzierter Affiliate-Link zu Ihrem Lieblings-Online-Shop oder ein Werbebanner. Ein typisches Beispiel für eine rein private Homepage ist eine Website mit Urlaubsfotos für die ganze Familie oder ein persönlicher Blog, der als Online-Tagebuch für Ihre Freunde und Bekannte dient.

Dadurch, dass die rechtlichen Anforderungen streng sind, ist die Grenze zwischen impressumsfreien, rein privaten Homepages und impressumspflichtigen Webseiten häufig verschwommen. Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Homepage ein Impressum benötigt?

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4. Fehlendes Impressum bei impressumspflichtiger Homepage

Bei einem Verstoß gegen die Impressumspflicht kann es schnell kostspielig werden. Denn: Impressumspflicht-Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern bis zu 50.000 € belegt werden. Außerdem können Wettbewerbs- und Verbraucherverbände Unterlassungen gegen Sie geltend machen, weil die Pflicht zur Führung eines Impressums den Verbraucher schützen soll. Und zuletzt können Sie bei einem Verstoß von anderen Wettbewerben kostenpflichtig angemahnt werden, da das Verstoßen gegen die Impressumspflicht auch noch wettbewerbswidrig ist.

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Maxie Schneider
Maxie Schneider, , Dipl.-Jur.
Head of Content & Legal Writerin

Maxie Schneider hat Rechtswissenschaften studiert und ist Diplomjuristin. Im Rahmen Ihres Studiums hat sie sich auf interdisziplinäre Rechtsthemen und die Wechselwirkung zwischen Rechtsentwicklung und fortschreitender Digitalisierung spezialisiert. Darüber hinaus ist sie zertifizierte Online-Texterin und studiert berufsbegleitend den Masterstudiengang „Digital Media Law & Management“. Seit 2022 ist Maxie Schneider Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


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