Worum geht's?
Heutzutage hat fast jede Website ein Impressum. Das ist der Impressumspflicht geschuldet. Was die meisten nicht wissen: Es gibt auch Ausnahmen und Besonderheiten bei den Impressumsanforderungen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen kurz und knapp das Wichtigste zum Impressum und privaten Webseiten.
1. Was ist ein Impressum?
Ein Impressum - auch Anbieterkennzeichnung genannt - dient dazu, dem Webseitenbesucher auf einen Blick zu zeigen, wer für den Inhalt der Webseite verantwortlich ist. Das schützt den Verbraucher. Die Pflicht ein Impressum zu führen ist in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz/TMG) festgelegt und fordert umfangreiche Angaben für das Impressum wie:
- den vollständigen Namen und eine (ladungsfähige) Anschrift
- Informationen, die eine schnelle und unmittelbare elektronische Kommunikation und Kontaktierung des Webseiten-Verantwortlichen möglich machen
- gegebenenfalls weitere Details wie Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, Registereintragungen und vieles mehr
LESE-EMPFEHLUNG
Wenn Sie genaueres zu den allgemeinen und besonderen Pflichtangaben im Impressum wissen wollen, besuchen Sie unseren Beitrag "Pflichtangaben im Impressum" und lesen Sie dort weiter.
2. Wer braucht ein Impressum?
Impressumspflicht schön und gut - aber muss wirklich jeder Webseiten-Inhaber ein Impressum auf seiner Website führen?
Ganz klar: Nein. Die Verpflichtung ein Impressum auf der eigenen Webseite einzubinden gilt nur bei geschäftsmäßigen Online-Diensten. Im Umkehrschluss brauchen Betreiber von Websites, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen kein Impressum auf ihrer Homepage einzubinden.
ACHTUNG
Was sich in der Theorie einfach anhört, ist in der Praxis manchmal komplizierter als man annehmen würde. Denn: die Regeln wann eine Website als rein privat gilt sind streng.
3. Wann ist eine Website rein privat?
Ihre Website ist dann privat, wenn sie ausschließlich persönlichen und familiären Zwecken dient. Aber was heißt das genau?
Eine private Website darf keinerlei kommerziellen Hintergrund besitzen. Das heißt nicht nur, dass auf ihr keine Waren verkauft oder angeboten werden dürfen. Sondern, dass jegliche Inhalte, die entgeltlich sind, die Webseite nicht mehr rein privat und damit impressumspflichtig machen. Dafür reicht bereits ein platzierter Affiliate-Link zu Ihrem Lieblings-Online-Shop oder ein Werbebanner. Ein typisches Beispiel für eine rein private Homepage ist eine Website mit Urlaubsfotos für die ganze Familie oder ein persönlicher Blog, der als Online-Tagebuch für Ihre Freunde und Bekannte dient.
Dadurch, dass die rechtlichen Anforderungen streng sind, ist die Grenze zwischen impressumsfreien, rein privaten Homepages und impressumspflichtigen Webseiten häufig verschwommen. Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Homepage ein Impressum benötigt?
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4. Fehlendes Impressum bei impressumspflichtiger Homepage
Bei einem Verstoß gegen die Impressumspflicht kann es schnell kostspielig werden. Denn: Impressumspflicht-Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern bis zu 50.000 € belegt werden. Außerdem können Wettbewerbs- und Verbraucherverbände Unterlassungen gegen Sie geltend machen, weil die Pflicht zur Führung eines Impressums den Verbraucher schützen soll. Und zuletzt können Sie bei einem Verstoß von anderen Wettbewerben kostenpflichtig angemahnt werden, da das Verstoßen gegen die Impressumspflicht auch noch wettbewerbswidrig ist.
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