Ladungsfähige Anschrift

Was Sie zur ladungsfähigen Adresse im Impressum wissen müssen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
(18 Bewertungen, 4.78 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine ladungsfähige Anschrift gehört zu den Pflichtangaben im Impressum
  • Bei natürlichen Personen ist die ladungsfähige Anschrift der Wohnort
  • Für Unternehmen und im Online-Bereich gibt es Abweichungen

Worum geht's?

Eine ladungsfähige Anschrift wird im juristischen Bereich unterschiedlich definiert. Je nach Prozess- bzw. Verfahrensordnung handelt es sich dabei entweder um den Wohnort (gleichbedeutend: Wohnsitz) oder um eine andere Anschrift der betreffenden natürlichen oder juristischen Person. Was Sie bei der Angabe Ihrer ladungsfähigen Anschrift beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Zurück zur Übersicht: "Impressum"

 

Wann gilt eine Anschrift als ladungsfähig?

Sind Sie eine natürliche Person und beispielsweise selbstständig tätig, so ist im Rahmen der Zivilprozessordnung (ZPO) Ihre ladungsfähige Anschrift Ihr Wohnort. Dazu gehören

  • Ihre Straße,
  • Ihre Hausnummer sowie
  • Ihre Gemeinde (Postleitzahl), in der Sie wohnhaft sind.

Voraussetzung einer jeden ladungsfähigen Adresse ist zudem, dass Sie – egal, ob es sich bei Ihnen um eine natürliche oder juristische Person handelt – tatsächlich unter dieser Anschrift anzutreffen sind.

Ihre ladungsfähige Anschrift als Unternehmen

Handelt es sich bei Ihnen hingegen um ein Unternehmen, müssen Sie demgemäß Ihre Geschäftsanschrift angeben, an der Ihr Unternehmen ihren Sitz hat.

Gerade für Sie als Unternehmer gibt es spezielle Vorschriften im Handelsrecht, die ebenfalls eine ladungsfähige Anschrift Ihrerseits fordern. So sind Sie als Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) dazu verpflichtet,

  • Ihre Firma,
  • Ihren Firmenstandort,
  • sowie die inländische Geschäftsanschrift Ihrer Handelsniederlassung bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich Ihre Niederlassung befindet,

zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

Wollen Sie eine GmbH gründen oder Ihr bestehendes Unternehmen zu einer GmbH umstrukturieren, so müssen Sie nach dem Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG), bei der Anmeldung Ihrer GmbH, ebenfalls Ihre inländische Geschäftsadresse angeben.

Ihre ladungsfähige Anschrift im Online-Bereich

Sind Sie im Online-Bereich tätig und besitzen beispielsweise eine Website oder einen Online-Shop? Dann sollte Ihnen das Telemediengesetz (TMG) bekannt sein. Denn danach sind Sie als geschäftsmäßig tätiger Diensteanbieter dazu verpflichtet, unter anderem folgende Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind,
  • handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um eine juristische Person, zusätzlich die Rechtsform,
  • sowie den Vertretungsberechtigten für Ihre Website oder Online-Shop.

Ihre ladungsfähige Anschrift müssen Sie klar und deutlich in Ihrem Impressum angeben, sofern Sie Ihre Online-Präsenzen nicht zu privaten Zwecken nutzen (z.B. Website, Online-Shop oder Social-Media-Profil). Der Zweck der Angabe Ihrer ladungsfähigen Anschrift besteht nämlich darin, die Rechtsverfolgung Ihnen gegenüber durch Verbraucher und Geschäftspartner zu erleichtern.

Ist ein Postfach ladungsfähig? 

Eine ladungsfähige Anschrift setzt die Angabe Ihrer vollständigen Adresse (Straße, Hausnummer und Postleitzahl) voraus. Verfügen Sie über ein Postfach, reicht die Angabe Ihrer Postfachanschrift deshalb nicht aus, da Sie an Ihrer ladungsfähigen Adresse anzutreffen sein müssen. So erfüllt Ihr Postfach nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine ladungsfähige Anschrift.

Gelten gemietete Büroadressen als ladungsfähig?

Bei angemieteten Büroadressen müssen Sie zweierlei Dinge beachten:

  • Es muss sich dabei um einen tatsächlichen Ort handeln, der für Sie als Geschäftsstelle dient – Sie müssen also dort Ihre Geschäfte abschließen.
  • Sie verfügen über die angemieteten Büroräumlichkeiten bzw. Büroflächen einen Mietvertrag.

Wichtig ist auch, dass Sie an Ihrem Haupteingang zu Ihren Büroräumlichkeiten bzw. -flächen eine Adresse hinterlegen, damit Ihre Adresse als ladungsfähig gilt.

Sind Co-Working-Adressen und virtuelle Büros ladungsfähig?

Co-Working-Spaces erfüllen ebenfalls die Voraussetzungen einer ladungsfähigen Anschrift. Es kommt nicht darauf an, dass Sie einen Raum, eine Fläche oder lediglich einen Schreibtisch in einem Großraumbüro (Co-Working-Space etc.) anmieten.

Virtuelle Büros sind hingegen nicht ladungsfähig, sofern Sie diese nicht anmieten und Zustellungen an Sie dort nicht erfolgen können. Sie erfüllen damit nicht die Voraussetzungen des § 5 TMG (OLG München, Urteil v. 19.10.2017, Az. 29 U 8/17). Eine mögliche Alternative wäre in diesem Fall die Anmietung eines virtuellen Büros, das über eine Postannahme verfügt. Hier übernehmen die in dem virtuellen Büro ansässigen Mitarbeiter Ihre Geschäftskorrespondenz, nehmen Ihre Post entgegen und leiten diese an Sie weiter. Damit erfüllen Sie die Anforderungen an eine ladungsfähige Anschrift.

Daneben gibt es zahlreiche Anbieter, die eine ladungsfähige Adresse für Ihr Impressum zur Verfügung stellen. Der große Vorteil dabei ist, dass Sie nicht Ihre Privatadresse in Ihrem Impressum veröffentlichen müssen. Sie geben dabei einfach die Adresse des Anbieters in Ihrem Impressum an, sodass mögliche Zustellungen an die Anbieter-Adresse erfolgen. Anschließend leitet der Anbieter die Post an Sie weiter. Auch in diesen Fällen erfüllen Sie die Voraussetzungen einer ladungsfähigen Anschrift.

Wann gilt eine Anschrift als nicht ladungsfähig?

Ihre Anschrift ist dann als nicht ladungsfähig zu klassifizieren, wenn sie nicht die bereits genannten Anforderungen erfüllt. Achten Sie deshalb einerseits darauf, dass Sie – als natürliche oder juristische Person als jeweilige Rechtspartei – genannt und andererseits unter der angegebenen Adresse anzutreffen sind. Gerade für Sie als Unternehmen, kann die fehlende Angabe einer ladungsfähigen Anschrift in Ihrem Impressum negative Folgen haben und zu Abmahnungen führen.

Sebastian Lenz
Sebastian Lenz

Sebastian Lenz ist Student und unterstützt nebenbei das eRecht24-Team in der Content-Erstellung von juristischen Beiträgen und Ratgebern. Durch seinen juristischen Background kann er komplizierte Sachverhalte und Themen in eine verständliche Form für die Praxis übertragen, sodass der Leser einen bestmöglichen Mehrwert daraus erhält. Seine Schwerpunkte und Interessen liegen besonders im IT-Recht sowie Strafrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Ladungsfähige Adresse mieten
Hallo wo kann man günstig ne Ladungsfähige Adresse mieten? Lg
0

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details