Worum geht's?
Sie sind als Online-Shop Betreiber tätig oder betreiben eine Website für Ihr Unternehmen? Dann sind rechtssichere Rechtstexte das A und O für ein erfolgreiches Business. Neben einer Datenschutzerklärung ist ein Impressum von großer Bedeutung. Damit Ihr Impressum rechtssicher ist und Sie teure Abmahnungen vermeiden, ist die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift zwingende Voraussetzung.
Was Sie bei der Angabe Ihrer ladungsfähigen Anschrift beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
1. Wann gilt eine Anschrift als ladungsfähig?
Sind Sie eine natürliche Person und beispielsweise selbstständig tätig, so ist im Rahmen der Zivilprozessordnung (ZPO) Ihre ladungsfähige Anschrift Ihr Wohnort.
-
Ihre Straße,
-
Ihre Hausnummer sowie
-
Ihre Gemeinde (Postleitzahl), in der Sie wohnhaft sind.
Voraussetzung einer jeden ladungsfähigen Adresse ist zudem, dass Sie – egal, ob es sich bei Ihnen um eine natürliche oder juristische Person handelt – tatsächlich unter dieser Anschrift anzutreffen sind.
Ihre ladungsfähige Anschrift als Unternehmen
Handelt es sich bei Ihnen hingegen um ein Unternehmen, müssen Sie demgemäß Ihre Geschäftsanschrift angeben, an der Ihr Unternehmen ihren Sitz hat.
Gerade für Sie als Unternehmer gibt es spezielle Vorschriften im Handelsrecht, die ebenfalls eine ladungsfähige Anschrift Ihrerseits fordern. So sind Sie als Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) dazu verpflichtet,
- Ihre Firma,
- Ihren Firmenstandort,
- sowie die inländische Geschäftsanschrift Ihrer Handelsniederlassung bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich Ihre Niederlassung befindet,
zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
WUSSTEN SIE'S?
Wollen Sie eine GmbH gründen oder Ihr bestehendes Unternehmen zu einer GmbH umstrukturieren, so müssen Sie nach dem Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG), bei der Anmeldung Ihrer GmbH, ebenfalls Ihre inländische Geschäftsadresse angeben.
Ihre ladungsfähige Anschrift im Online-Bereich
Sind Sie im Online-Bereich tätig und besitzen beispielsweise eine Website oder einen Online-Shop? Dann sollte Ihnen das Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz/TMG) bekannt sein. Denn danach sind Sie als geschäftsmäßig tätiger Diensteanbieter dazu verpflichtet, unter anderem folgende Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
- Ihren Namen und Ihre Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind,
- handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um eine juristische Person, zusätzlich die Rechtsform,
- sowie den Vertretungsberechtigten für Ihre Website oder Online-Shop.
WICHTIG
Ihre ladungsfähige Anschrift müssen Sie klar und deutlich in Ihrem Impressum angeben, sofern Sie Ihre Online-Präsenzen nicht zu privaten Zwecken nutzen (z.B. Website, Online-Shop oder Social-Media-Profil).
Der Zweck der Angabe Ihrer ladungsfähigen Anschrift besteht nämlich darin, die Rechtsverfolgung Ihnen gegenüber durch Verbraucher und Geschäftspartner zu erleichtern.
2. Ist ein Postfach ladungsfähig?
Eine ladungsfähige Anschrift setzt die Angabe Ihrer vollständigen Adresse (Straße, Hausnummer und Postleitzahl) voraus. Verfügen Sie über ein Postfach, reicht die Angabe Ihrer Postfachanschrift deshalb nicht aus, da Sie an Ihrer ladungsfähigen Adresse anzutreffen sein müssen. So erfüllt Ihr Postfach nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine ladungsfähige Anschrift.
3. Gelten gemietete Büroadressen als ladungsfähig?
Bei angemieteten Büroadressen müssen Sie zweierlei Dinge beachten:
- Es muss sich dabei um einen tatsächlichen Ort handeln, der für Sie als Geschäftsstelle dient – Sie müssen also dort Ihre Geschäfte abschließen.
- Sie verfügen über die angemieteten Büroräumlichkeiten bzw. Büroflächen einen Mietvertrag.
Wichtig ist auch, dass Sie an Ihrem Haupteingang zu Ihren Büroräumlichkeiten bzw. -flächen eine Adresse hinterlegen, damit Ihre Adresse als ladungsfähig gilt.
4. Sind Co-Working-Adressen und virtuelle Büros ladungsfähig?
Co-Working-Spaces erfüllen ebenfalls die Voraussetzungen einer ladungsfähigen Anschrift, da Sie dort tatsächlich angetroffen werden können. Es kommt dabei nicht darauf an, ob Sie einen Raum, eine Fläche oder nur einen Schreibtisch in einem Großraumbüro (Co-Working-Space etc.) anmieten.
Virtuelle Büros sind hingegen nicht ladungsfähig, da dort nicht die Möglichkeit besteht, Sie tatsächlich anzutreffen. Dies ist jedoch Voraussetzung einer ladungsfähigen Adresse (BGH Urteil v. 07.07.2023 - V ZR 210/22).
Auch die Anmietung eines virtuellen Büros mit Postannahme bietet keine rechtssichere Alternative. Denn in einem virtuellen Büro sind Sie nicht vor Ort und können somit auch nicht tatsächlich angetroffen werden. Im virtuellen Büro ansässige Mitarbeiter mit der Entgegennahme Ihrer Post zu beauftragen, reicht ebenfalls nicht aus, da nicht sicher gestellt ist, wann Sie die Post tatsächlich erhalten.
Eine reine Weiterleitung der Post durch ansässige Mitarbeiter ist ebenfalls nicht ausreichend für eine ladungsfähige Anschrift. Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH (BGH Urteil v. 07.07.2023 - V ZR 210/22) ist die Erteilung einer Empfangsvollmacht zulässig. Eine solche Empfangsvollmacht muss ausdrücklich erteilt werden und den Bevollmächtigten berechtigen, rechtsverbindliche Erklärungen entgegenzunehmen.
GUT ZU WISSEN
Auch wenn es zahlreiche Anbieter gibt, die eine ladungsfähige Adresse zur Verfügung stellen, ist Vorsicht geboten. Beachten Sie die Anforderungen an eine ladungsfähige Adresse und vermeiden Sie teure Abmahnungen.
5. Wann gilt eine Anschrift als nicht ladungsfähig?
Ihre Anschrift ist dann als nicht ladungsfähig zu klassifizieren, wenn sie nicht die bereits genannten Anforderungen erfüllt. Achten Sie deshalb einerseits darauf, dass Sie – als natürliche oder juristische Person als jeweilige Rechtspartei – genannt und andererseits unter der angegebenen Adresse anzutreffen sind. Gerade für Sie als Unternehmen, kann die fehlende Angabe einer ladungsfähigen Anschrift in Ihrem Impressum negative Folgen haben und zu Abmahnungen führen.
Benötigen Sie ein rechtssicheres Impressum?
Erstellen Sie jetzt ein rechtssicheres Impressum mit dem eRecht24 Impressum Generator
- Einfache Integration in Ihre Website
- Anwaltlich geprüfter Generator
- Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten