Worum geht's?
Sie wollen als Unternehmer oder Selbstständiger die Privatadresse im Impressum nicht angeben? Unerwünschte Post oder Besuche können dafür ein Grund sein. Allerdings dürfen durch die Impressumspflicht gewisse Pflichtangaben im Impressum nicht fehlen. Dazu gehört neben dem Namen auch die Anschrift eines Unternehmens. Aber reicht dafür auch eine „c/o“-Adresse aus? Wir beantworten diese Frage!
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Was ist eine c/o Adresse?
Die Abkürzung c/o stammt aus dem Englischen und bedeutet „care of“. Frei übersetzt heißt das so viel wie „im Hause“ oder „wohnhaft bei“. Eine c/o Adresse können Sie nutzen, wenn Sie an die Adresse einer anderen Person Briefe und Pakete für sich selbst empfangen wollen.
Bei Unternehmen wird die c/o Adresse häufig genutzt. So können Sendungen und Briefe direkt an eine bestimmte Person adressiert werden. Das kann dann zum Beispiel so aussehen:
Fantasie GmbH
c/o Frau Wunderlich
Einhornweg 1
12345 Wolkenstadt
Aber ist es auch erlaubt, eine c/o Adresse im Impressum der Webseite als Geschäftsadresse anzugeben?
Was sagt das Telemediengesetz zur Anschrift im Impressum?
Laut § 5 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) muss im Impressum folgendes leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar dargestellt werden:
„den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind […]“
Wichtig ist hierbei, dass die Anschrift, die Sie im Impressum angeben, zwingend auch ladungsfähig sein muss. Mehr zu dem Thema „Was Sie zur ladungsfähigen Adresse im Impressum wissen müssen“ lesen Sie in unserem Artikel.
Aber wie sieht das bei einer c/o Adresse im Impressum aus? Unter dieser Anschrift sind Sie zwar nicht niedergelassen, Sie können aber darunter als Empfänger erreichbar sein.
c/o Adresse für GmbH ausreichend?
Eine GmbH, die sich in der Liquidation befand, war über den für sie handelnden Rechtsanwalt mittels einer c/o Adresse erreichbar. Mit dieser Adresse wollte sich die GmbH ins Handelsregister eintragen lassen. Das Registergericht lehnte dies allerdings mit der Begründung ab, dass es sich bei der Anschrift nicht um den Geschäftsraum der Gesellschaft oder die Wohnung des Vertreters der GmbH handelt.
Gegen diese Entscheidung erhob die Gesellschaft Beschwerde. So landete der Fall 2015 vor dem Oberlandesgericht Hamm.
c/o-Adresse kann bei GmbH ausreichen
Das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 07. Mai 2015, Az. 27 W 51/15) hielt den c/o-Zusatz für erlaubt. Solange eine solche Adresse der besseren Auffindbarkeit der für die GmbH zustellungsbefugten Person dient, darf die Gesellschaft diesen Adresszusatz verwenden. Der Zustellungsadressat war in diesem Fall der Rechtsanwalt.
Wichtig ist, dass der c/o-Zusatz nicht die Zustellungsmöglichkeiten verschleiert oder vortäuscht. Dies war bei der GmbH aber nicht so. Dementsprechend wies das OLG Hamm die Bedenken des Registergerichts als unbegründet zurück.
Sind Angaben in Ihrem Impressum fehlerhaft oder sind Sie unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar, müssen Sie mit einer Abmahnung und einem Bußgeld rechnen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zum Thema „Alles rund um Abmahnungen wegen fehlendem oder fehlerhaftem Impressum“.
Zusammenfassend sollten Sie beachten, dass Sie als Gesellschaft mit beschränkter Haftung grundsätzlich auch c/o-Zusätze bei der Angabe der Adresse verwenden dürfen. Aber Achtung: Hierdurch dürfen sie jedoch Zustellungen nicht verhindern oder erschweren. Ein kostenloses und rechtssicheres Impressum können Sie über unseren eRecht24-Impressum-Generator innerhalb von drei Minuten generieren lassen. Probieren Sie es jetzt aus!
Vielen Dank!