Impressum für Agenturen

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Ein korrektes Impressum ist für Agenturen nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), sondern auch ein Ausdruck von Transparenz und Professionalität. Ganz gleich, ob es sich um eine Unternehmenswebsite, einen Online-Shop, ein Coaching-Angebot oder eine Vereinsplattform handelt – wer in Deutschland geschäftsmäßig Online-Dienste anbietet, muss ein Impressum bereitstellen.

Was gehört in ein vollständiges Impressum für Agenturen?

Je nach Art und Tätigkeit von Agenturen sind im Impressum verschiedene Pflichtangaben erforderlich. Die wichtigsten Punkte, die nicht fehlen dürfen:

  • Name und Anschrift des Diensteanbieters (z. B. vollständiger Unternehmensname, Rechtsform, Vertretungsberechtigter)
  • Kontaktmöglichkeiten, z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Registereintrag, falls vorhanden (z. B. Handelsregister, Vereinsregister)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-ID
  • ggf. Berufsrechtliche Regelungen bei einem zulassungspflichtigen Gewerbe (z. B. bei Coaches, Therapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten etc.)
    • Angaben über die zugehörige Kammer
    • gesetzliche Berufsbezeichnung
    • Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
    • Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen
    • Zugang zu den berufsrechtlichen Regelungen
  • ggf. Aufsichtsbehörde bei bestimmten Berufsausübungen (z. B. Wach- und Schließunternehmen, Immobilienmakler, Versicherungsvermittler etc.)
  • ggf. Hinweis auf außergerichtliche Streitbeilegung (Teilnahme oder Nichtteilnahme)
  • bei journalistisch-redaktionellen Inhalten den Verantwortlichen im Rahmen des Presserechts

 

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Ein unvollständiges Impressum kann schnell zu einer teuren Abmahnung führen – insbesondere für Agenturen, die eine gewisse Außenwirkung und öffentliche Sichtbarkeit haben.

Typische Fehler im Impressum von Agenturen

Viele Anbieter unterschätzen die rechtlichen Anforderungen an ein Impressum oder übernehmen unvollständige Mustertexte. Häufige Fehler sind:

  • Fehlende oder falsche Angaben zur Rechtsform
  • Keine ladungsfähige Anschrift angegeben
  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer fehlt
  • Keine Information über die zuständige Aufsichtsbehörde (z. B. bei Therapeuten, Coaches, Ärzten)
  • Bei Online-Shops: fehlender Hinweis über Streitbeilegungsverfahren

 

➡️ Mit einem korrekt aufgesetzten Impressum für Agenturen minimieren Sie rechtliche Risiken und präsentieren sich professionell.

 

Impressumspflicht auch auf Social Media für Agenturen

Nicht nur die Website von Agenturen benötigt ein Impressum – auch geschäftliche Social-Media-Profile von Agenturen wie auf Instagram, Facebook oder LinkedIn unterliegen der Impressumspflicht. Ein fehlendes Impressum für Agenturen auf diesen Plattformen ist ebenfalls abmahnfähig.

WICHTIG!

Das Impressum Ihrer Agentur muss von jeder Seite mit maximal zwei Klicks erreichbar sein – sowohl auf Ihrer Website als auch im Social Web.

Impressumsgenerator vs. individuelle Prüfung für Agenturen

Viele greifen auf kostenlose Impressumsgeneratoren oder Impressum-Muster zurück – doch diese decken oft nicht die individuellen Besonderheiten von Agenturen und ihren Kunden ab. Beispielsweise können für verschiedene Berufsgruppen wie Coaches oder Therapeuten berufsrechtliche Angaben erforderlich sein, die in Standard-Vorlagen fehlen.

Mit dem kostenlosen Impressum-Generator von eRecht24 erstellen Sie in wenigen Minuten ein rechtssicheres Impressum für Ihre Agentur. Mit dem Impressum-Generator auf eRecht24 Premium können Sie in den einzelnen Projekten separate Impressen für Ihre Kunden generieren - auch auf Englisch.

Eine individuelle rechtliche Prüfung stellt sicher, dass Ihr Impressum vollständig, aktuell und rechtssicher ist.

Welche Risiken drohen bei einem fehlenden oder fehlerhaften Impressum für Agenturen?

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist kein Kavaliersdelikt – vor allem für Agenturen, die geschäftlich im Internet aktiv sind. Schon kleine Formfehler, wie eine fehlende Telefonnummer oder ein unvollständiger Vertretungsvermerk, können eine teure Abmahnung für Agenturen nach sich ziehen. Besonders häufig werden Verstöße von Mitbewerbern oder Abmahnvereinen im Agenturenbereich aufgedeckt.

Die Folge: Unterlassungserklärungen, hohe Abmahnkosten und im Wiederholungsfall sogar gerichtliche Verfahren für Agenturen. Zusätzlich drohen der Agentur Bußgelder von bis zu 50.000 Euro durch die zuständigen Aufsichtsbehörden. Für Agenturen kann dies nicht nur finanzielle Konsequenzen haben, sondern auch das Vertrauen von Kunden oder Nutzern nachhaltig schädigen.

 

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Schritt für Schritt: So erstellen Sie ein rechtssicheres Impressum für Agenturen

Ein Impressum für Agenturen muss korrekt, vollständig und aktuell sein. Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung für Agenturen stellen Sie sicher, dass Sie die wichtigsten Anforderungen erfüllen:

1. Basisdaten der Agentur oder des Kunden sammeln

Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und ggf. Faxnummer von Agenturen oder ihrem Kunden erfassen.

2. Rechtsform und Vertretungsberechtigte angeben

Ob GmbH, UG, Verein oder Einzelunternehmer – geben Sie die rechtliche Struktur und den gesetzlichen Vertreter korrekt an.

3. Registernummern und Aufsichtsbehörden prüfen

Falls vorhanden: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Kammerzugehörigkeit mit Nummer und Ort einfügen.

Je nach Rechtsform ist Ihre Agentur im Handelsregister eingetragen oder nicht. Haben Sie eine Registernummer, ist diese zwingend im Impressum anzugeben. Dasselbe gilt auch für Ihre Kunden: Ist Ihr Kunde ins Handels- oder Vereinsregister eingetragen, müssen Sie die Nummer im Impressum führen. Zusätzlich zur Registernummer müssen Sie auch den Namen des Registers und das zuständige Registergericht angeben.

In der Regel müssen Sie als Agentur keine Aufsichtsbehörde in Ihrem Impressum aufführen, da es sich um keine erlaubnispflichtige Tätigkeit wie beispielsweise bei einem Rechtsanwalt oder Immobilienmakler handelt. Je nach Kunde muss diese Pflicht bei der Erstellung des Impressums allerdings berücksichtigt werden.

4. USt-ID/Wirtschafts-ID ergänzen

Wenn eine Umsatzsteuer-ID nach §27a UStG vorliegt, muss diese im Impressum aufgeführt werden. Haben Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, müssen Sie die Wirtschafts-ID im Impressum nennen. Beide Nummern müssen nicht genannt werden. Es genügt die Angabe einer ID.

5. Berufsrechtliche Angaben für Ihre Agenturkunden hinzufügen (falls relevant)

Für bestimmte Berufsgruppen wie Therapeuten, Coaches, Ärzte, Handwerker etc. sind berufsrechtliche Informationen verpflichtend. Das betrifft Sie als Agentur in der Regel nicht direkt, aber indirekt. Gehört Ihr Kunde einer dieser Berufsgruppen an, müssen Sie

  • Angaben zur zugehörigen Kammer,
  • der gesetzlichen Berufsbezeichnung,
  • dem Staat, indem die Berufsbezeichnung verliehen wurde,
  • der Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und
  • dem Zugang zu den berufsrechtlichen Regelungen des Kunden machen.

6. OS-Plattform und Streitbeilegung für Agenturkunden

Sind unter Ihren Kunden Online-Shops und Dienstleister dürfen Sie im Impressum den Hinweis auf die Teilnahme oder Nichtteilnahme am Schlichtungsverfahren nicht vergessen. Die Angabe ist erforderlich, sobald Ihr Kunde Verbraucherverträge abschließt, eine Website betreibt oder AGB verwendet und mehr als zehn Mitarbeiter hat.

AUFGEPASST!

Die EU-Streitbeilegungsplattform (OS) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Links auf die OS-Plattform, die nicht mehr existieren, können als Irreführung des Verbrauchers bewertet werden und sollten schnellstmöglich angepasst werden.

7. Impressum für Agenturen auf allen Kanälen verlinken

Das Impressum für Agenturen sollte auf der Website, in E-Mails und auf Social-Media-Profilen gut sichtbar und mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.

 

➡️ Tipp: Mit dem eRecht24 Premium Impressum-Generator erhalten Agenturen für sich und Ihre Kunden ein maßgeschneidertes, rechtlich geprüftes Impressum in wenigen Minuten.

 

Impressum & Datenschutz für Agenturen: Zwei Seiten derselben Medaille

Während das Impressum für Agenturen Auskunft über den Betreiber einer Website gibt, klärt die Datenschutzerklärung für Agenturen über die Verwendung personenbezogener Daten auf. Beide Elemente sind für Agenturen essenziell und müssen gemeinsam gepflegt und aktuell gehalten werden.

Impressum für weitere Zielgruppen

Unsere individuellen Impressumslösungen orientieren sich gezielt an den branchenspezifischen Anforderungen und rechtlichen Besonderheiten, die in Ihrem Tätigkeitsfeld relevant sind. Wir unterstützen Agenturen insbesondere in folgenden Bereichen:

 

Unsere Expertise für Agenturen

Wir wissen, dass jede Agentur ihre eigenen rechtlichen Herausforderungen hat. Unsere individuellen Impressumslösungen berücksichtigen genau diese branchenspezifischen Besonderheiten. Entdecken Sie, in welchen Bereichen wir Agenturen besonders umfassend unterstützen.

 

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Häufig gestellte Fragen zum Impressum für Agenturen

Die Erstellung eines Impressums für Agenturen wirft oft viele Fragen auf – speziell, wenn es um die besonderen Unternehmensformen oder Tätigkeiten geht. eRecht24 hat die relevantesten Antworten kurz und verständlich für Sie zusammengestellt.

1. Was genau ist das Impressum?

Ein Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung auf Websites. Es enthält Informationen über den Betreiber, wie Name, Adresse und Kontaktdaten, damit Nutzer und Behörden den Verantwortlichen im Zweifelsfall schnell identifizieren und kontaktieren können.

2. Wie sieht ein korrektes Impressum aus?

Ein korrektes Impressum enthält je nach Unternehmensform: vollständigen Namen/Firma, Anschrift, Kontaktinformationen, ggf. Registereintrag, USt-ID, Aufsichtsbehörde oder Kammerzugehörigkeit. Bei journalistischen Inhalten auch einen Verantwortlichen. Die Angaben müssen vollständig und leicht zugänglich sein.

3. Ist eine Firma ohne Impressum seriös?

 

Eine Firma ohne Impressum wirkt unprofessionell und unseriös, da sie gegen gesetzliche Pflichten verstößt. Fehlt das Impressum, kann dies auf mangelnde Transparenz hinweisen. Zudem drohen rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen, was Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern untergräbt.

4. Ist ein Impressum gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, das Impressum ist gemäß § 5 DDG für geschäftsmäßige Online-Angebote gesetzlich vorgeschrieben. Auch Blogs, Social-Media-Profile oder Online-Shops benötigen ein Impressum, sobald eine wirtschaftliche Absicht dahinter steht. Verstöße können abgemahnt und mit Bußgeldern geahndet werden.

5. Wo muss das Impressum platziert werden?

Das Impressum muss von jeder Seite der Website mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Üblicherweise befindet es sich im Footer oder unter einem klar benannten Link („Impressum“). Auch auf Social-Media-Profilen ist ein korrekt verlinktes Impressum erforderlich, z. B. über die Profilbeschreibung.

6. Was passiert bei einem fehlerhaften Impressum?

Ein fehlerhaftes Impressum kann zu teuren Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Bußgeldern führen. Besonders Wettbewerber oder Abmahnanwälte nutzen solche Fehler gezielt aus. Auch fehlende Pflichtangaben können zu rechtlichen Konsequenzen führen, selbst wenn sie versehentlich ausgelassen wurden.

 

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

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