Worum geht's?
Die Frage der Unternehmensform hat viele wichtige Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer. Zum einen auf die Frage der Haftung, zum anderen auf die Frage der steuerlichen Beurteilung und zuletzt auf zahlreiche buchhalterische Fragen, etwa der Bilanzierungspflicht. In unserem Beitrag zeigen wir Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen auf.
1. Was ist eine Rechtsform?
Steht bei Ihnen eine Existenzgründung im Raum, sieht Ihr Businessplan vor, eine Rechtsform zu wählen. Denn durch die Unternehmensform werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen festgelegt. Wichtig sind bei den Unternehmensformen vor allem die Haftungsverteilung, die Klärung der Eigentumsverhältnisse und das Risiko innerhalb des Unternehmens.
Grundsätzlich sollten sich Unternehmer vor der Existenzgründung und damit auch vor der Rechtsformwahl folgende Faktoren beachten und sich diese Fragen stellen:
- Unternehmensgründung allein oder im Team mit mehreren Gesellschaftern?
- Gewinnerzielungsabsicht?
- Haftung mit dem Privatvermögen?
- Stammkapital einzahlen?
- Planung einer langfristigen Selbstständigkeit?
- Wie viel Zeit und Geld kann in die Unternehmensgründung fließen?
- Selbstbestimmtes Arbeiten?
- Möglichkeit von Investoren als Gesellschafter?
- Freie Gestaltung des Unternehmensnamens?
2. Überblick: Unternehmensformen für eine Existenzgründung
Eine Frage stellt sich zuallererst bei einer Existenzgründung: Welche Rechtsform ist die richtige für mein Unternehmen? Bei Unternehmensformen gilt es zwischen drei verschiedenen Arten zu unterscheiden:
- Einzelunternehmen
Einzelkaufleute, Freiberufler und Kleingewerbetreibende - Personengesellschaft
z.B. GbR, OHG und KG - Kapitalgesellschaft
GmbH, UG und AG
Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Rechtsformen ein und erläutern Ihnen sowohl Vor- als auch Nachteile.
3. Einzelunternehmer
Die Tätigkeit als Einzelunternehmer ist die einfachste Möglichkeit als Selbstständiger zu handeln. Für die Gründung eines Einzelunternehmens gibt es keine besonderen gesetzlichen Vorschriften. Wer am Wirtschaftsleben als Anbieter von Waren oder Leistungen teilnimmt und mit einer auf Dauer angelegten Tätigkeit Einnahmen erzielen will, gilt als Unternehmer. Wer dies allein tut, ist Einzelunternehmer.
Es bedarf bei Ein-Personen-Gründungen keines Gründungsaktes im Sinne eines Vertrages. Von Kaufleuten abgesehen, muss sich ein Einzelunternehmer nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Es muss auch kein Haftungskapital hinterlegt werden.
Um nach einer Geschäftsidee ein Einzelunternehmen zu gründen, müssen Sie sich beim Gewerbeamt anmelden und einen Gewerbeschein ausfüllen. Dies ist teilweise sogar online möglich. Anschließend melden Sie sich beim Finanzamt. Sie erhalten einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie ausfüllen müssen, um eine Steuernummer zu bekommen. Freiberufler können den Schritt mit dem Gewerbeamt überspringen und sich direkt beim Finanzamt melden, um eine Steuernummer zu erhalten.
Vor- und Nachteile der Einzelunternehmer
Vorteile |
Nachteile |
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4. Personengesellschaft
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Bei zwei oder mehreren Partnern, die zu einem gemeinsamen Zweck zusammenarbeiten, entsteht in der Regel automatisch und ohne gesonderten Gründungsakt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft).
AUFGEPASST
Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass man hierzu erst per „offiziellem Gründungsakt“ eine GbR gründen oder im Handelsregister anmelden muss. Zwar entsteht die GbR durch Abschluss eines Vertrages, jedoch ist dieser GbR-Vertrag nicht formbedürftig, muss also nicht schriftlich abgeschlossen werden.
Wenn zwei Gründer sich also darüber einig sind, sich etwa im Bereich Webseitenerstellung selbstständig zu machen, wobei einer der Partner das Webdesign übernimmt und der andere Partner für Programmierarbeiten wie CMS- oder Datenbankanbindungen verantwortlich ist, und hierzu gemeinsam zusammenarbeiten, haben Sie eine GbR geschlossen.
In der anwaltlichen Beratungspraxis kommt es dann oft vor, dass sich die Beteiligten nicht im Klaren darüber sind, was dies genau bedeutet. So „gehört“ das Unternehmen mit allen Werten beiden Gesellschaftern gemeinsam. Es können also auch nur beide gemeinsam über wesentliche Aspekte, wie die Verteilung von Kosten und Gewinn, Vertragsschlüsse oder Auflösung und Verkauf des Unternehmens unterscheiden.
Deswegen ist es zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber rechtlich empfehlenswert, einen Gesellschaftervertrag - auch GbR-Vertrag genannt - abzuschließen. Hier sollten dann insbesondere die folgenden Punkte geregelt werden:
- Leitung und Vertretung der Gesellschaft
- Abschluss von Verträgen
- Rechte und Pflichten der Gesellschafter
- Verteilung von Gewinn, Kosten und Haftung
- Verkauf oder Auflösung der Gesellschaft
- Ausscheiden eines Gesellschafters
- Aufnahme neuer Gesellschafter
Der Gesellschaftervertrag muss nicht notariell beglaubigt werden. Die GbR muss aber beim Gewerbe- und Finanzamt angemeldet werden. Dazu muss jeder Gesellschafter gesondert einen Gewerbeschein ausfüllen. Die Steuernummer erhalten Sie vom Finanzamt.
Vor- und Nachteile der GbR
Vorteile |
Nachteile |
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Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Bei einer OHG handelt es sich um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die gemeinsam ein Handelsgewebe betreiben. Bei dieser Rechtsform ist die Existenzgründung durch den Abschluss eines Gesellschaftervertrags möglich. Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist als Rechtsform vor allem für kleinere und mittelständische Unternehmen geeignet.
Vor- und Nachteile der OHG
Vorteile |
Nachteile |
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Kommanditgesellschaft (KG)
Bei der Rechtsform der Kommanditgesellschaft handelt es sich um eine Sonderform der OHG. Auch die KG besteht aus mindestens zwei Personen. Für die Unternehmensgründung schließen sich Komplementär (Vollhafter) und Kommanditist (Teilhafter) zusammen. Der Komplementär vertritt die Gesellschaft als Geschäftsführer und der Kommanditist fungiert als Geldgeber. Bei der KG handelt es sich wie bei der OHG um ein Handelsgewerbe.
Vor- und Nachteile der KG
Vorteile |
Nachteile |
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Entscheiden Sie sich bei der Unternehmensgründung für die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), handelt es sich dabei um eine Sonderform der KG. Im Gegensatz zur KG ist der Komplementär hier allerdings keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Daraus ergibt sich eine geringere Haftung für die Person, die hinter der Gesellschaft steht.
Da Vertragsfreiheit herrscht, können sämtliche Gesellschaftsarten als GmbH & Co. KG fungieren. Diese Rechtsform lässt sich vor allem auf die modernen Wirtschaftsanforderungen anpassen. Obwohl die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, umfasst sie auch einige Elemente der Kapitalgesellschaft.
Vor- und Nachteile der GmbH & Co. KG
Vorteile |
Nachteile |
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5. Kapitalgesellschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Soweit Sie über das notwendige Stammkapital verfügen und in Folge dessen über eine Haftungsbegrenzung Ihres persönlichen Risikos nachdenken, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) weiterhin die am meisten bekannte und akzeptierte Gesellschaftsform für Gründer in Deutschland und hat bei Kunden und Geschäftspartner einen guten Ruf. Anders, als etwa bei einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, gilt eine GmbH bei Kunden und Geschäftspartnern als seriös.
Wenn Sie sich als Gründer für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Rechtsform entscheiden, muss in einem Gesellschaftervertrag der Geschäftszweck und die Rollenverteilung der Gesellschafter (sofern mehrere vorhanden) festgehalten werden. Es bietet sich an, den Vertrag von einem Anwalt überprüfen zu lassen.
Anschließend muss der Gesellschaftervertrag von einem Notar beglaubigt werden. Dafür entstehen Kosten von mindestens 300 Euro. Danach sind Sie als „GmbH in Gründung“ geschäftsfähig. Für das Stammkapital wird dann ein Geschäftskonto angelegt. Ist das notwendige Stammkapital eingezahlt und der Notar hat den Einzahlungsbeleg erhalten, wird die Anmeldung der GmbH an das Amtsgericht weitergeleitet und die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen.
Für die Einrichtung eines Geschäftskontos und die Eintragung im Handelsregister sollten Sie ausreichend Zeit einplanen. Vom Finanzamt erhalten Sie dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater ausfüllen sollten. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Steuernummer. Zum Schluss folgt noch die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.
Vor- und Nachteile der GmbH
Vorteile |
Nachteile |
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Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)
Um den Gründungsaufwand im Gegensatz zu einer GmbH zu minimieren und den zahlreichen Schein-Gründungen entgegenzuwirken, gibt es seit einiger Zeit die so genannte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) oder Mini-GmbH. Auch die UG muss bis auf einige Ausnahmen wie eine echte GmbH gegründet werden. Es muss ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden, welcher notariell beurkundet werden muss.
Zudem müssen auch hier Stammeinlagen erbracht werden. Allerdings kann eine UG (haftungsbeschränkt) schon mit einem Euro Haftungskapital gegründet werden. Im Gegensatz zu einer echten GmbH sind dabei keine Sacheinlagen zulässig.
Wenn die Gesellschaft Gewinn erzielt, muss ein Teil von jährlich mindestens 25% des Gewinns als Rücklage eingestellt werden, um so nach und nach auf das Haftungskapital einer echten GmbH anzuwachsen. Wurden hier 25.000 Euro an Haftungskapital angesammelt, kann die UG nach einem Beschluss der Gesellschafter über die Kapitalerhöhung in eine GmbH umgewandelt werden. Hierfür ist aber neben einem Beschluss der Gesellschafter auch eine geprüfte Bilanz erforderlich.
Vor- und Nachteile der UG
Vorteile |
Nachteile |
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Aktiengesellschaft (AG)
Vor allem große Unternehmen mit einem Gründungsgrundkapital von 50.000 Euro und mehr nutzen die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG). Bei dieser Rechtsform wird, wie der Name schon verrät, das Grundkapital in Aktien zerlegt. Für eine Unternehmensgründung kommt die AG eher nicht in Frage, wir führen sie aber der Vollständigkeit halber für Unternehmensgründer einmal kurz auf.
Vor- und Nachteile der AG
Vorteile |
Nachteile |
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6. FAQ: Rechtsformen bei Unternehmensgründung
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