Worum geht's?
Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler, Journalisten oder Coaches - Machen sie sich selbstständig, gehören sie zu den Freiberuflern. Freiberufler müssen in der Regel kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer abführen. Haben sie allerdings eine Webseite, gelten auch für Freiberufler Datenschutz- und Kennzeichnungspflichten - darunter auch die Impressumspflicht. Wann Sie als Freiberufler ein Impressum benötigen und welche Angaben nicht fehlen dürfen, lesen Sie in unserem Artikel.
1. Unterliegen Freiberufler der Impressumspflicht?
Sobald Sie geschäftsmäßig eine Internetseite betreiben, unterliegen Sie der Impressumspflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Ehemals war die Impressumspflicht in § 5 TMG (Telemediengesetz) verankert. Haben Sie als Freiberufler eine Website, die Sie rein für Ihr Geschäftsmodell nutzen und nicht ausschließlich privat, unterliegen Sie als Freiberufler der Impressumspflicht.
Auch wenn Nutzer Ihre Dienste über Ihre Website nicht direkt buchen können, handelt es sich um eine geschäftsmäßige Nutzung der Internetseite. Sie müssen als Freiberufler ein Impressum auf Ihrer Internetseite einbinden. Die Impressumspflicht dient vor allem dem Verbraucherschutz. Mithilfe des Impressums sollen Verbraucher die Seriosität eines Anbieters überprüfen können.
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2. Welche Pflichtangaben gehören in das Impressum für Freiberufler?
Bestimmte Angaben sind im Impressum für Freiberufler Pflicht. Für jede Berufsgruppe sind folgende Pflichtangaben gemäß der Impressumspflicht vorgesehen:
- vollständiger Name
- ladungsfähige Anschrift
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
AUFGEPASST!
Viele Freiberufler arbeiten von zuhause aus und haben keine geschäftliche Anschrift. Müssen Sie als Freiberufler dann öffentlich im Internet Ihre Privatadresse angeben? Ja. Das Impressum erfordert eine ladungsfähige Anschrift. Laut einem BGH-Urteil vom 07.07.2023 (Az. V ZR 210/22) ist eine der Voraussetzungen einer ladungsfähigen Anschrift, dass Sie an dieser Adresse tatsächlich anzutreffen sind.
Auch wenn es zahlreiche Anbieter gibt, die vermeintlich ladungsfähige Adressen in Form von Postfächern oder sogenannten ℅ Adressen im Internet anbieten, ist Vorsicht geboten. Geben Sie nur ein Postfach in Ihrem Impressum als Freiberufler an, drohen teure Abmahnungen!
Zusätzlich gibt es besondere Pflichtangaben, die auch für Freiberufler gelten. Freie Berufe mit Kammerpflicht müssen folgende zusätzliche Angaben im Impressum machen:
- Berufsbezeichnung (Rechtsanwalt, Steuerberater, …)
- zuständige Kammer oder Aufsichtsbehörde
- Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
- Angaben zu berufsrechtlichen Regelungen inkl. Verlinkung
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (Wirtschafts-ID) oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID) muss im Impressum angegeben werden. Haben Sie journalistisch-redaktionelle Inhalte auf Ihrer Website oder Ihrem Blog, müssen Sie einen Verantwortlichen für die Inhalte nach § 18 II MStV nennen. Hier sind Name und Anschrift laut Impressumspflicht notwendig.
Freiberufler, die als Coaches, Texter, Journalisten oder Künstler tätig sind, keinem freien Beruf mit Kammerpflicht angehören und ausschließlich ein Portfolio über Ihre Tätigkeit oder Dienstleistungen auf der Website anbieten, müssen keine zusätzlichen Angaben im Impressum machen. Hier genügen die allgemeinen Pflichtangaben im Impressum für Freiberufler.
Können Verbraucher Ihre Dienstleistungen online buchen, müssen Sie gegebenenfalls einen Hinweis zur Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) im Impressum angeben. Beachten Sie, dass die OS-Plattform vor Kurzem abgeschaltet wurde.
3. Brauche ich als Freiberufler ein Impressum für meinen Social-Media-Kanal?
Wenn Sie rein privat auf sozialen Netzwerken unterwegs sind, benötigen Sie kein Impressum. Als Freiberufler bewerben Sie auf Instagram, Facebook, LinkedIn, Xing & Co. allerdings ziemlich wahrscheinlich Ihre Dienstleistungen und treten mit Kunden oder Auftraggebern in Kontakt. Hierbei handelt es sich um eine geschäftsmäßige Nutzung. Ein Impressum für Freiberufler auf Social Media ist dementsprechend Pflicht.
Je nachdem, um welche Social Media Plattform es sich handelt, muss das Impressum an einer unterschiedlichen Stelle eingebunden werden. Wo Sie das Impressum auf Ihrem Social Media Kanal einfügen, lesen Sie in unseren Ratgebern:
- Impressum für Facebook
- Impressum für Instagram
- Impressum für TikTok
- Impressum für X (ehemals Twitter)
- Impressum für Xing
- Impressum für LinkedIn
LESE-TIPP
Weiterführende Informationen zum Impressum auf Social Media für Selbstständige und Freiberufler lesen Sie in unserem Artikel “Wann gilt für Sie eine Impressumspflicht auf Social Media Plattformen?”.
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4. Muss das Impressum in E-Mails verlinkt werden?
Zur Impressumspflicht gehört auch die Pflicht, das Impressum in der E-Mail-Signatur anzugeben. Freiberufler sind nicht verpflichtet, eine E-Mail-Signatur zu nutzen. Allerdings wird die Verwendung einer Signatur empfohlen, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
ACHTUNG
Die Meinung, dass bereits ein Link auf das Website-Impressum in der E-Mail-Signatur anstelle der Pflichtangaben ausreicht, hält sich hartnäckig. Ein Link auf das Impressum genügt jedoch nur der Impressumspflicht. Die Pflichtangaben in einer E-Mail-Signatur müssen jedoch stets ausgeschrieben werden.
Achten Sie bei den Angaben auf eine ausreichende Schriftgröße. Sie müssen in der E-Mail-Signatur allerdings nicht ausschließlich das Impressum und Datenschutzhinweise unterbringen. Zusätzlich ist es erlaubt, dass Sie auf Ihren Newsletter und Ihre sozialen Netzwerke verweisen. Außerdem können Sie ein Logo hinterlegen.
5. Woher bekomme ich ein Impressum für Freiberufler?
Mit Impressen wird im Internet zahlreich geworben. Muster, Vorlagen, Generatoren, ein Anwalt oder künstliche Intelligenz - die Möglichkeiten sind vielfältig. Aber woher bekommen Sie ein rechtssicheres Impressum für Freiberufler? Kann ChatGPT ein Impressum erstellen? Wie kommen Sie zu einem gratis Impressum für Ihre Website?
Impressum selbst erstellen
Die naheliegendste Möglichkeit, an ein Impressum zu kommen, ist es selbst zu erstellen. Mittlerweile wissen Sie, welche Pflichtangaben in ein Impressum gehören. Da sollte es doch ein Leichtes sein, selbst eins zu schreiben, oder?
Falsch. Wenn Sie nicht gerade Rechtsanwalt sind, sollten Sie als Freiberufler Ihr Impressum nicht selbst erstellen. Die Gefahr, dass Sie eine notwendige Angabe vergessen, falsche Angaben machen oder sich ein Fehler einschleicht, ist groß. Im Falle eines fehlerhaften oder fehlenden Impressums müssen Sie mit einer teuren Abmahnung rechnen.
Muster Impressum verwenden
Copy and paste Impressen finden sich überall im Internet. Und was andere machen, kann ja gar nicht so falsch sein, oder? Oh doch. Denn in den Impressen von anderen Webseiten können sich ebenfalls Fehler eingeschlichen haben, die Sie als Laie nicht so leicht erkennen. Auch von Impressum-Mustern und Vorlagen können wir von eRecht24 nur abraten. Hier ist die Gefahr groß, dass notwendige Pflichtangaben vergessen werden.
Impressum vom Anwalt erstellen lassen
Ein Impressum vom Anwalt erstellen zu lassen, ist eine der rechtssichersten Möglichkeiten für Freiberufler. Ein Rechtsanwalt für Internetrecht ist vom Fach und schreibt Ihnen im Handumdrehen ein rechtssicheres Impressum für Ihren Webauftritt. Einziges Manko: Die Kosten. Ein Impressum vom Anwalt ist nicht billig, allerdings ist die Arbeit eines Anwalts präzise. Wenn sich durch Ihren Beruf bestimmte Besonderheiten ergeben und Sie sich bei der Erstellung eines Impressums unsicher sind, sollten Sie einen Anwalt damit beauftragen.
Impressum von ChatGPT erstellen lassen
In Zeiten von künstlicher Intelligenz ist es naheliegend, das Impressum einfach von ChatGPT und Co. erstellen zu lassen. Wenn Sie bei ChatGPT den Befehl zum Erstellen eines Impressums eingeben und um die notwendigen Angaben für Freiberufler ergänzen, spuckt Ihnen die KI ein Impressum aus. Aber ist das auch rechtssicher?
Nein. Oft sind besonders juristische Antworten der KI fehlerhaft, ungenau oder unvollständig. Beim Erstellen vom Impressum macht ChatGPT noch heute [Stand: 27.08.2025] den Fehler, dass er statt auf § 5 DDG noch immer auf § 5 TMG verweist. Das Telemediengesetz ist allerdings schon seit Mai 2024 außer Kraft gesetzt.
LESE-TIPP
Weiterführende Informationen zu diesem Thema inklusive einer ausführlichen Analyse der Erstellung eines Impressums mit ChatGPT lesen Sie in unserem Artikel “Kann mit ChatGPT meine Datenschutzerklärung und mein Impressum erstellen?”.
Impressum-Generator
Wenn Sie schnell, einfach und kostenlos ein Impressum für Selbstständige, Freiberufler oder Betreiber eines Onlineshops suchen, sind Sie bei eRecht24 an der richtigen Adresse. Gemeinsam mit den Anwälten unserer Partnerkanzlei Siebert Lexow haben wir einen rechtssicheren Impressum-Generator erstellt.
Der eRecht24 Impressum-Generator kann innerhalb von wenigen Minuten ein rechtssicheres Impressum für Ihre Firmenhomepage oder Ihren Webauftritt erstellen. Sobald sich das Gesetz ändert oder es neue Urteile gibt, die sich auf die Impressumspflicht auswirken, findet eine Aktualisierung des Impressum-Generators statt, sodass die Daten immer aktuell sind.
Probieren Sie es jetzt aus und erstellen Sie ein rechtssicheres Impressum für Freiberufler mit dem kostenlosen eRecht24 Impressum-Generator.
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6. Wo muss ich das Impressum auf meiner Website einbinden?
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar auf der Website eingebunden werden. Viele Webseitenbetreiber binden das Impressum aus diesem Grund im Header oder Footer der Webseite ein. So kann die Anbieterkennzeichnung von jeder Unterseite aus mit einem Klick erreicht werden. Grundsätzlich gilt, dass der Nutzer maximal zwei Mal klicken muss, um das Impressum einsehen zu können.
LESE-TIPP
Egal, ob Online-Shop, Agentur, Freiberufler oder kleines Unternehmen in unserem Artikel “Wo muss das Impressum stehen?” erfahren Sie mehr über die Platzierung des Impressums auf der Website.
7. Was passiert, wenn ich kein Impressum auf meiner Website habe?
Damit Sie nicht unter die Impressumspflicht fallen, muss Ihre Webseite oder Ihr Blog einen ausschließlichen privaten Zweck verfolgen. Bereits ein Affiliate Link oder ein Verweis auf Ihre Tätigkeit als Freiberufler genügt, um unter die Impressumspflicht zu fallen. Haben Sie kein Impressum auf Ihrer Webseite, droht eine teure Abmahnung.
Aber nicht nur ein gänzliches fehlendes Impressum kann zu einer Abmahnung führen. Auch ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum kann abgemahnt werden. Ein teurer Verstoß, der sich mit dem kostenlosen eRecht24 Impressum-Generator verhindern lässt.
LESE-TIPP
Weitere Informationen zum Thema Impressum und Abmahnungen lesen Sie in unserem Artikel “Alles rund um Abmahnungen wegen fehlendem oder fehlerhaftem Impressum”.
8. Fazit
Geschäftsmäßige Webseiten und Online-Dienste unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Ein Impressum auf diesen Internetseiten ist dementsprechend Pflicht. Je nach Tätigkeit müssen verschiedene Pflichtangaben im Impressum aufgeführt werden. Dazu gehören Name, Anschrift und Kontaktinformationen. Für freie Berufe und Webseiten mit Buchungsfunktion sind noch weitere Angaben notwendig.
Achten Sie als Freiberufler auch darauf, dass Sie ein Impressum in Ihrer E-Mail-Signatur und auf Ihren sozialen Netzwerken angeben. Hier gilt nämlich ebenfalls eine Impressumspflicht. Haben Sie trotz Impressumspflicht gar kein Impressum oder ein fehlerhaftes, drohen teure Abmahnung.
Abmahnungen können Sie allerdings vermeiden, wenn Sie den kostenlosen eRecht24 Impressum-Generator nutzen. Erstellen Sie unkompliziert und schnell ein individuelles Impressum für Ihre Website. Probieren Sie es gleich aus!
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9. FAQ
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