Rechtstexte von ChatGPT erstellen lassen | eRecht24

Kann mir ChatGPT meine Datenschutzerklärung und mein Impressum erstellen?

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
(29 Bewertungen, 4.41 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Webseitenbetreiber sollten sich für juristische Fragen und Rechtstexte nicht auf ChatGPT verlassen.
  • ChatGPT ist nicht in der Lage, Ihre juristischen Fragen rechtssicher zu beantworten oder vollständige rechtskonforme Rechtstexte zu erstellen.
  • Nutzen Sie die kostenlosen eRecht24-Generatoren für Ihre Datenschutzerklärung und Ihr Impressum.

Worum geht's?

ChatGPT ist mittlerweile für viele ein alltägliches Arbeitsmittel. Egal, ob Sie Hilfe beim Verfassen von Content und E-Mails benötigen, ein Marketingkonzept entwickeln möchten oder Datenanalysen durchführen wollen. Doch können Sie sich von ChatGPT auch juristische Fragen beantworten und rechtssichere Rechtstexte erstellen lassen? Wir haben es für Sie getestet. Erfahren Sie in diesem Artikel, ob ChatGPT Ihr zuverlässiger juristischer Berater sein kann.

 

1. Kann ChatGPT juristische Fragen beantworten?

Um die Frage jedoch konkreter beantworten zu können, ist ein Blick auf die Funktionsweise von Künstlicher Intelligenz erforderlich. KI-Systeme sind Software-Programme, die mit einer sehr großen Datenmenge trainiert werden. Diese Daten setzen sich aus unzähligen Quellen und eben auch Urteilen, Gesetzen, Anwaltseiten und Newsportalen zusammen. Durch die Verarbeitung der Daten sind sie in der Lage, Muster zu erkennen und selbst Inhalte zu generieren. Dadurch wäre eine KI wie ChatGPT grundsätzlich in der Lage, Ihnen juristische Fragen zu beantworten. Ob diese korrekt sind, ist eine andere Frage.

Der Chatbot von ChatGPT kann nämlich nur die Fragen beantworten, deren Antworten er im Rahmen der Trainingsdaten vermittelt bekommen hat. Sie können sich also nie sicher sein, ob die Antwort einer KI wirklich richtig ist oder Ihnen mangels vorhandener Daten eine falsche Antwort gegeben wird. Insbesondere bei komplizierten und individuellen juristischen Problemen wird ChatGPT nicht in der Lage sein, Ihnen korrekte juristische Antworten zu geben.

AUFGEPASST

ChatGPT kann inzwischen auch in der kostenlosen Version auf aktuelle Informationen aus dem Web zugreifen. Dennoch sollten Sie immer prüfen, ob die verwendeten Informationen aktuell, vollständig und für Ihren Fall zutreffend sind.

Weiterhin können Sie sich nie ganz sicher sein, ob ChatGPT nur deutsche Urteile und Gesetze für die Antwort heranzieht. Da sich Rechtssysteme weltweit erheblich unterscheiden, wäre es problematisch, wenn ChatGPT beispielsweise indische oder US-amerikanische Rechtsprechung zur Beantwortung Ihrer Frage nutzt.

Zwar können Sie durch Künstliche Intelligenz eine erste Antwort auf Ihre juristische Frage erhalten. Diese Antwort ist allerdings mehr mit einem Bauchgefühl zu vergleichen als mit einem rechtssicheren Ergebnis. Wenn Sie eine rechtssichere Antwort auf Ihre Frage brauchen, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Auch wichtig: Nutzen Sie Im Rahmen Ihres Geschäftsmodells Chatbots wie ChatGPT sollten Sie berücksichtigen, dass es sich bei konkreten, individuellen Auskünften zu rechtlichen Fragen um eine unerlaubte Rechtsdienstleistung handeln kann. OpenAI hat seine Nutzungsbedingungen Ende Oktober 2025 angepasst und weist nun darauf hin, dass der Dienst nicht für personalisierte Beratungsleistungen verwendet werden darf, für die eine Lizenz oder Befugnis erforderlich ist, wenn keine einschlägig qualifizierte Person anwesend ist.

2. Kann ich mir eine rechtssichere Datenschutzerklärung von ChatGPT erstellen lassen?

Wie gut eignet sich ChatGPT für Rechtstexte? Um das herauszufinden, haben wir 2024 einen ersten Test durchgeführt und 2026 denselben Versuch noch einmal wiederholt. Dabei wollten wir wissen, ob ChatGPT inzwischen eine brauchbare Datenschutzerklärung für unser Unternehmen erstellen kann.

Das Ergebnis im Jahr 2024

“Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

eRecht24 GmbH & Co. KG
Lietzenburger Str. 93-95
10719 Berlin
E-Mail: kontakt@e-recht24.de
Telefon: 030-12088634

Arten der verarbeiteten Daten:

Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).
Zweck der Verarbeitung

Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
Sicherheitsmaßnahmen.
Reichweitenmessung/Marketing
Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.”

Trotz des eindeutigen Disclaimers schauen wir uns im nächsten Schritt an, ob die Datenschutzerklärung von ChatGPT den aktuellen gesetzlichen Anforderungen standhalten könnte.

Es fällt auf den ersten Blick direkt auf, dass die Datenschutzerklärung von ChatGPT sehr kurz ist. Das Problem daran ist, dass nahezu alle Pflichtangaben, die in einer Datenschutzerklärung enthalten sein müssen, fehlen. So fehlen Angaben zur Speicherdauer der Daten, zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, zu potenziellen Empfängern personenbezogener Daten, zum Widerrufsrecht, zum Widerspruchsrecht, zum Beschwerderecht, zum Recht auf Datenübertragbarkeit, zum Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung.

Die Wiederholung 2026

Datenschutzerklärung

 

 

Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.

Ausführliche Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie den nachfolgenden Abschnitten dieser Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf dieser Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber:

eRecht24 GmbH & Co. KG
Lietzenburger Str. 93–95
10719 Berlin
Deutschland

E-Mail: kontakt@e-recht24.de

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben oder uns per E-Mail übermitteln.

Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Dabei handelt es sich insbesondere um technische Daten, beispielsweise Internetbrowser, Betriebssystem, Zeitpunkt des Seitenaufrufs oder IP-Adresse.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine technisch fehlerfreie und sichere Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können – soweit Sie hierin eingewilligt haben – zur Analyse des Nutzerverhaltens oder zu Marketingzwecken verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht,

  • Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten,
  • die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen,
  • die Löschung Ihrer Daten zu verlangen,
  • die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen,
  • der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
  • Daten, die Sie bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten,
  • eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen und
  • sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

2. Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

eRecht24 GmbH & Co. KG
Lietzenburger Str. 93–95
10719 Berlin
Deutschland

E-Mail: kontakt@e-recht24.de

Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.

3. Datenschutzbeauftragter

[Sofern ein Datenschutzbeauftragter bestellt wurde, sind hier dessen Kontaktdaten einzufügen.]

4. Hosting und Server-Log-Dateien

Diese Website wird bei [Name und Anschrift des Hosting-Anbieters ergänzen] gehostet.

Beim Aufruf unserer Website kann der Hosting-Anbieter insbesondere folgende Daten in sogenannten Server-Log-Dateien verarbeiten:

  • IP-Adresse,
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
  • aufgerufene Seite bzw. Datei,
  • Referrer-URL,
  • verwendeter Browser und Browserversion,
  • verwendetes Betriebssystem,
  • Hostname des zugreifenden Rechners und
  • weitere technische Verbindungsdaten.

Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur sicheren und zuverlässigen Bereitstellung der Website, zur Gewährleistung der IT-Sicherheit sowie zur Erkennung und Abwehr von Angriffen.

Soweit die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht insbesondere im sicheren und technisch störungsfreien Betrieb unserer Website.

Sofern mit dem Hosting-Anbieter eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, wird ein entsprechender Vertrag über Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

5. Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen

Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, wenn hierfür eine gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.

Soweit Sie in die Verarbeitung personenbezogener Daten eingewilligt haben, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Ist die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Soweit eine Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Soweit die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der Interessen eines Dritten erforderlich ist und keine überwiegenden Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person entgegenstehen, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Soweit für die Speicherung von Informationen auf Ihrem Endgerät oder den Zugriff auf bereits dort gespeicherte Informationen eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt dies auf Grundlage von § 25 Abs. 1 TDDDG. Soweit der Zugriff bzw. die Speicherung unbedingt erforderlich ist, um einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst zur Verfügung zu stellen, erfolgt dies auf Grundlage von § 25 Abs. 2 TDDDG.

6. Speicherdauer

Soweit in dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wird, speichern wir personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

Wenn Sie eine Einwilligung widerrufen oder einer Verarbeitung wirksam widersprechen, werden die betreffenden Daten gelöscht, sofern keine andere Rechtsgrundlage für ihre weitere Verarbeitung besteht.

Gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bleiben unberührt.

7. Empfänger personenbezogener Daten

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit können wir externe Dienstleister einsetzen. Personenbezogene Daten werden an diese Empfänger nur übermittelt, soweit dies zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht, wir ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung haben oder eine andere Rechtsgrundlage die Weitergabe erlaubt.

Soweit Dienstleister personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten, schließen wir – soweit gesetzlich erforderlich – Verträge über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

8. Datenübermittlung in Drittländer

Soweit wir Dienste von Unternehmen einsetzen, bei denen personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden können, erfolgt eine solche Übermittlung nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Je nach Empfänger kann die Übermittlung insbesondere auf einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission oder geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO beruhen.

[Die tatsächlich eingesetzten Anbieter und die jeweilige Grundlage für Drittlandtransfers sind hier bzw. in den betreffenden Dienstabschnitten konkret anzugeben.]

9. Cookies und ähnliche Technologien

Unsere Website kann Cookies und vergleichbare Technologien verwenden. Cookies sind kleine Datenpakete, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden oder den Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen ermöglichen.

Technisch unbedingt erforderliche Technologien können eingesetzt werden, soweit dies zur Bereitstellung eines von Ihnen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienstes erforderlich ist.

Soweit Cookies oder vergleichbare Technologien nicht unbedingt erforderlich sind, werden sie erst nach Ihrer Einwilligung eingesetzt. Die Einwilligung kann insbesondere die Speicherung bzw. den Zugriff gemäß § 25 Abs. 1 TDDDG sowie eine anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO umfassen.

Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über [Link/Schaltfläche „Cookie-Einstellungen“ ergänzen] widerrufen oder ändern.

10. Consent-Management

Wir verwenden [Name des Consent-Management-Anbieters], um gesetzlich erforderliche Einwilligungen einzuholen und zu dokumentieren.

Hierbei können insbesondere Informationen über Ihre Einwilligungsentscheidung, Zeitpunkt der Entscheidung sowie technische Daten verarbeitet werden.

Die Verarbeitung dient der Verwaltung und dem Nachweis Ihrer Datenschutzentscheidungen. Soweit die Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Im Übrigen kann die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an einem rechtskonformen Einwilligungsmanagement gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen.

[Anbieter, konkrete Datenverarbeitung, Speicherdauer und gegebenenfalls Drittlandtransfer ergänzen.]

11. Kontaktaufnahme

Wenn Sie uns per E-Mail, Kontaktformular oder auf anderem Wege kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen übermittelten Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und etwaiger Anschlussfragen.

Steht Ihre Anfrage im Zusammenhang mit einem bestehenden Vertrag oder dient sie der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

In sonstigen Fällen erfolgt die Verarbeitung – abhängig vom konkreten Sachverhalt – insbesondere auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an der sachgerechten Bearbeitung eingehender Anfragen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO oder auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

12. Kundenkonto und Vertragsabwicklung

Soweit auf unserer Website Kundenkonten eingerichtet oder Leistungen bestellt werden können, verarbeiten wir die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten zur Einrichtung und Verwaltung des Kundenkontos sowie zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Vertrags.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, erfolgt die weitere Speicherung der betreffenden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

[Die konkret angebotenen Registrierungs-, Bestell- und Zahlungsprozesse sowie eingebundene Dienstleister sind zu ergänzen.]

13. Newsletter und elektronische Werbung

Soweit Sie sich für unseren Newsletter anmelden, verarbeiten wir die hierfür erforderlichen Daten, insbesondere Ihre E-Mail-Adresse, um Ihnen den Newsletter zuzusenden.

Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, beispielsweise über den Abmeldelink im Newsletter.

[Newsletter-Anbieter, Double-Opt-in-Verfahren, Protokollierung, Erfolgsmessung, Speicherdauer und gegebenenfalls Drittlandtransfer konkret ergänzen.]

14. Analyse-, Marketing- und Drittanbieterdienste

Auf dieser Website werden gegebenenfalls Analyse-, Marketing-, Video-, Karten-, Schrift-, Social-Media- oder sonstige Drittanbieterdienste eingesetzt.

Dienste, deren Einsatz eine Einwilligung voraussetzt, werden grundsätzlich erst aktiviert, nachdem Sie über das Consent-Management-System Ihre Einwilligung erteilt haben.

Vor Veröffentlichung dieser Datenschutzerklärung muss für jeden tatsächlich eingesetzten Dienst ein eigener Abschnitt ergänzt werden. Dieser sollte insbesondere enthalten:

  • Name und Anschrift des Anbieters,
  • Zweck des Dienstes,
  • Kategorien der verarbeiteten Daten,
  • Rechtsgrundlage,
  • Speicherdauer bzw. Kriterien für deren Festlegung,
  • Empfänger,
  • Informationen zu Cookies bzw. Zugriffen auf das Endgerät,
  • Widerrufs- bzw. Widerspruchsmöglichkeiten und
  • gegebenenfalls Informationen zu Drittlandübermittlungen und deren Rechtsgrundlage.

15. Widerruf Ihrer Einwilligung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer Einwilligung möglich. Eine bereits erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.

16. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO verarbeitet, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen.

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie jederzeit das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, werden Ihre personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

17. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Dieses Recht besteht insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes.

18. Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.

19. Einschränkung der Verarbeitung

Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

20. Recht auf Datenübertragbarkeit

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO erfüllt sind, haben Sie das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder – soweit technisch machbar – deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.

21. Automatisierte Entscheidungsfindung

[Falls automatisierte Entscheidungen einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO stattfinden, sind diese hier konkret zu erläutern. Andernfalls kann dieser Abschnitt entfallen.]

22. SSL-/TLS-Verschlüsselung

Diese Website verwendet aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung.

Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie insbesondere daran, dass die Adresszeile Ihres Browsers „https://“ verwendet.

23. Aktualität dieser Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, wenn Änderungen unserer Website, der eingesetzten Dienste oder der gesetzlichen Anforderungen dies erforderlich machen.

einer möglichen gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung prüfen.]

Stand: August 2026

Dazu folgten folgende Anmerkungen der KI:

Wichtig: Diese Fassung sollte noch nicht unverändert veröffentlicht werden. Eine vollständige Datenschutzerklärung muss die tatsächlich eingesetzten Dienste widerspiegeln. Besonders die markierten Stellen zu Hoster, Datenschutzbeauftragtem, Consent-Tool, Newsletter, Zahlungsdiensten, Tracking/Analytics, YouTube/Social Media und möglichen Drittlandtransfers müssen anhand der technischen Konfiguration ausgefüllt werden. eRecht24 weist selbst darauf hin, dass eine rechtssichere Unternehmenswebsite eine Datenschutzerklärung benötigt und Tracking-Cookies ein entsprechendes Consent-Management erfordern.

Wenn du mir Domain und die eingesetzten Dienste (z. B. Hoster, Google Analytics, YouTube, Meta Pixel, Newsletter-Anbieter, Zahlungsanbieter und Consent-Tool) nennst, kann ich daraus eine wesentlich konkretere, veröffentlichungsnahe Fassung ohne die Platzhalter erstellen.

Der erste Eindruck der Datenschutzerklärung von 2026 scheint deutlich besser als die Version aus unserem Test von 2024. Fast alle damals bemängelten Lücken sind geschlossen. ChatGPT nennt Rechtsgrundlagen und Speicherdauern, berücksichtigt Empfänger, Betroffenenrechte und Drittlandübermittlungen und greift mit dem TDDDG auch die aktuelle Rechtslage auf.

Der interessantere Unterschied zeigt sich allerdings an einer anderen Stelle. 2024 lieferte ChatGPT einen fertigen Rechtstext, obwohl wichtige Informationen fehlten. 2026 macht das Modell deutlich, wo es die Verhältnisse des Unternehmens nicht kennt.

Statt fehlende Angaben einfach zu überspielen, arbeitet die neue Fassung beispielsweise mit offenen Punkten zu Hosting, Consent-Tool, Newsletter-Anbieter, Zahlungsdiensten oder Drittlandtransfers. Zudem weist ChatGPT ausdrücklich darauf hin, dass die Datenschutzerklärung vor einer Veröffentlichung noch angepasst werden muss.

INTERESSANT

Eine sinnvolle Entwicklung, oder? Ja, keine Frage, aber gleichzeitig entsteht daraus ein neues Problem. Eine Datenschutzerklärung darf nicht alle denkbaren Fälle abdecken, sondern muss beschreiben, was auf der jeweiligen Website tatsächlich passiert. Formulierungen wie „kann Cookies verwenden“, „gegebenenfalls“ oder „soweit“ helfen deshalb nur bei der Vorbereitung eines Rechtstextes. Unverändert veröffentlicht erfüllen solche Platzhalter ihren Zweck nicht. Werden in einer Datenschutzerklärung Dienste aufgeführt, die tatsächlich gar nicht eingesetzt werden, ist der Rechtstext fehlerhaft und kann abgemahnt werden. 

Hinzu kommen weiterhin Aussagen, die ChatGPT ohne zusätzliche Informationen gar nicht sicher treffen kann. Ob eine Website tatsächlich SSL/TLS einsetzt, welche Daten ein Hoster verarbeitet oder ob mit allen erforderlichen Dienstleistern Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen wurden, hängt vom Unternehmen und seiner technischen Umsetzung ab.

Auch einzelne rechtliche Angaben bleiben offen. So fehlt beispielsweise die Information dazu, ob die Bereitstellung bestimmter personenbezogener Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist und welche Folgen eine Nichtbereitstellung hat. Ebenso muss das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO besonders deutlich hervorgehoben werden.

Die Struktur kommt uns bekannt vor

Besonders interessant ist die Gliederung der 2026er-Fassung. Sie beginnt mit „Datenschutz auf einen Blick“ und arbeitet anschließend mit Punkten wie „Allgemeine Hinweise“, „Datenerfassung auf dieser Website“, „Wie erfassen wir Ihre Daten?“ und „Welche Rechte haben Sie?“.

Die Struktur entspricht auffällig der eigenen Muster-Datenschutzerklärung von eRecht24.

Der Test zeigt, dass ChatGPT besonders überzeugt, wenn es bereits viele öffentlich zugängliche Vorlagen gibt. Dabei kann es allerdings passieren, dass die KI Passagen aus bestehenden Datenschutzerklärungen weitgehend übernimmt. Da auch Rechtstexte urheberrechtlich geschützt sein können, riskieren Sie mit der Veröffentlichung eine Urheberrechtsverletzung.

Für Unternehmen bleibt deshalb dieselbe Frage bestehen. Passt der ausgegebene Text wirklich zu den eingesetzten Tools, Datenverarbeitungen und rechtlichen Anforderungen des eigenen Unternehmens? 

Vorsichtiger geworden, aber nicht automatisch rechtssicher

ChatGPT hat sich zwischen unseren Tests von 2024 und 2026 erkennbar verändert. Das Modell gibt Unsicherheiten heute deutlicher zu erkennen und versucht weniger, fehlende Unternehmensinformationen durch einen scheinbar fertigen Text zu verdecken.

Das macht die Ausgabe als Arbeitsgrundlage brauchbarer. Eine fertige, rechtssichere Datenschutzerklärung entsteht dadurch aber noch nicht. Denn auch eine umfangreiche Vorlage mit 23 Abschnitten hilft wenig, wenn sie offenlässt, welche Datenverarbeitungen tatsächlich stattfinden oder ungeprüfte Annahmen über die Website enthalten.

Der Fortschritt besteht daher weniger darin, dass ChatGPT inzwischen bessere Rechtstexte „schreibt“. Vielmehr zeigt das Modell deutlicher, welche Informationen ihm fehlen. Für eine rechtskonforme Datenschutzerklärung müssen die Lücken anschließend mit den tatsächlichen Gegebenheiten des Unternehmens gefüllt und rechtlich geprüft werden.

WICHTIG

2024 fehlten in der von ChatGPT erstellten Datenschutzerklärung noch zahlreiche Pflichtangaben. 2026 nutzen die KI Platzhalter und Formulierungen wie „kann“ oder „gegebenenfalls", um die Lücken zu schließen. Zudem weist ChatGPT ausdrücklich darauf hin, den Text vor der Veröffentlichung zu überprüfen und zu überarbeiten.

Hinzu kommt ein Problem, das auch bessere KI-Modelle nicht lösen können. ChatGPT kann zwar gezielt nach Cookies, Analyse-Tools, eingebetteten Diensten oder Newslettern fragen. Welche Dienste auf Ihrer Website tatsächlich personenbezogene Daten verarbeiten und ob dafür eine Einwilligung erforderlich ist, müssen Sie jedoch selbst wissen.

Fazit - Datenschutzerklärung mit ChatGPT 

Wie Sie sehen, ist die Datenschutzerklärung ein komplizierter Rechtstext, der viele Anforderungen erfüllen muss, um rechtskonform zu sein. Daher empfehlen wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nicht, Ihre Datenschutzerklärung mit ChatGPT zu erstellen.

Übrigens: Die Erstellung einer Datenschutzerklärung über den eRecht24 Datenschutz-Generator dauert nur wenige Minuten. Schritt-für-Schritt werden Sie durch den Generator geleitet und u. a. gefragt, wer Ihre Webseite hostet, ob Sie Cookies einsetzen, Newsletter versenden, ein Analyse-Tool verwenden oder YouTube auf Ihre Webseite einbinden. Dadurch kann der Generator Ihnen eine passgenaue und vollständige Datenschutzerklärung erstellen.

Im Generator erklären wir Ihnen außerdem, warum der jeweilige Passus in der Datenschutzerklärung stehen muss und was z. B. unter "verantwortliche Stelle” zu verstehen ist.

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3. Kann ich mein Impressum von ChatGPT erstellen lassen?

Nun stellen Sie sich wahrscheinlich die Frage, wie es mit unkomplizierteren Rechtstexten, wie zum Beispiel einem Impressum, aussieht. Können Sie sich Ihr Impressum von ChatGPT generieren lassen und es ohne rechtliche Bedenken verwenden? 

Auch das haben wir bereits 2024 getestet und den Versuch 2026 mit demselben Unternehmen und derselben Aufgabenstellung wiederholt. Dabei zeigt sich deutlich, dass ChatGPT heute anders reagiert als noch vor zwei Jahren. Ob daraus automatisch ein besserer Rechtstext entsteht, ist jedoch eine andere Frage.

2024 baten wir ChatGPT, ein Impressum für unser Unternehmen zu erstellen. Die Antwort kam prompt und augenscheinlich vollständig.

“Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

eRecht24 GmbH & Co. KG
Lietzenburger Str. 93-95
10719 Berlin

Vertreten durch:
eRecht24 Verwaltungs GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer [Name des Geschäftsführers]

Kontakt:

Telefon: [Telefonnummer]
E-Mail: kontakt@e-recht24.de

Registereintrag:

Registergericht: Amtsgericht Berlin
Registernummer: [Registernummer]

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: [Umsatzsteuer-ID]

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

[Name des Verantwortlichen]
eRecht24 GmbH & Co. KG
Lietzenburger Str. 93-95
10719 Berlin

Haftungshinweis:

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Bitte beachten Sie, dass dieses Impressum nur ein Muster ist und möglicherweise an die spezifischen Anforderungen und Gesetze in Ihrem Land angepasst werden muss. Es ist immer ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihr Impressum den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht.”

Die Pflichtangaben, Name des Unternehmens, Name der verantwortlichen Person/des Webseiten-Betreibers, Anschrift, Kontaktangabe, sind enthalten.

Doch auch das Impressum von ChatGPT ist aus folgenden Gründen problematisch:

  • Ladungsfähige Adresse: ChatGPT gibt Ihnen keinen Hinweis darauf, dass es sich bei Ihrer Adresse um eine ladungsfähige Adresse handeln muss und die Angabe eines Postfaches nicht ausreichend wäre.
  • Faxnummer: Auch werden Sie von ChatGPT nicht darauf hingewiesen, dass Sie Ihre Faxnummer im Impressum angeben sollten. Zwar ist strittig, ob diese Angabe notwendig ist, sicherheitshalber sollte sie dennoch enthalten sein, wenn Sie eine Faxnummer haben.
  • Inhaltlich verantwortliche Person: Eine inhaltlich verantwortliche Person müssen Sie angeben, wenn auf Ihrer Webseite regelmäßig aktuelle Informationen z. B. über einen Newsbereich oder Blog veröffentlicht werden.
  • Wirtschafts-ID: Sofern Ihnen eine Wirtschafts-ID von der Finanzbehörde zugewiesen wurde, müssen Sie diese im Impressum angeben.
  • Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren: Unternehmen müssen darüber informieren, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Dieser Hinweis fehlte in der Version von 2024. Den früher üblichen Verweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung brauchen Sie dagegen nicht mehr. Die OS-Plattform wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Veraltete Hinweise oder Links sollten Sie deshalb aus Ihrem Impressum entfernen, um irreführende Angaben zu vermeiden.
  • Haftungsausschluss: Im Impressum von ChatGPT steht ein sogenannter Haftungsausschluss. Ein solcher Haftungsausschluss war lange beliebt unter Webseitenbetreibern. Wir raten Ihnen allerdings davon ab, einen solchen Disclaimer zu nutzen. Das LG Hamburg (Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98) hat festgestellt, dass ein pauschaler Haftungsausschluss für verlinkte Inhalte nicht ausreichend ist. Unzulässige Disclaimer können sogar ein Grund für Abmahnungen sein.
  • Berufliche Besonderheiten: Je nach Beruf müssen Sie weitere Angaben in Ihrem Impressum stehen haben. So müssen zum Beispiel Ärzte und Steuerberater, aber auch Immobilienmakler und Handwerker umfangreichere Angaben u. a. zu Ihrem Beruf vornehmen. Auch Vereine müssen andere individuelle Angaben machen, als Einzelunternehmer.
  • Falsche und veraltete Angaben: Im Impressum von ChatGPT wird für die inhaltlich verantwortliche Person nach § 55 Abs. 2 RStV genannt. Der Rundfunkstaatsvertrag wurde jedoch bereits 2020 durch den Medienstaatsvertrag abgelöst. Richtig ist heute § 18 Abs. 2 MStV. Auch beim Registergericht liegt ChatGPT daneben. Ein Registergericht mit der Bezeichnung „Amtsgericht Berlin“ gibt es nicht. Für Handelsregistersachen in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.
  • Erfundene Angaben: Besonders problematisch wird es, wenn ChatGPT fehlende Informationen nicht offen lässt, sondern selbst ergänzt. Im Test nennt das Modell etwa die „eRecht24 Verwaltungs GmbH“ als persönlich haftende Gesellschafterin – tatsächlich heißt sie „eRecht24 Beteiligungs GmbH“. Auch die angegebene Anschrift stimmt nicht.
  • Veralteter Rechtsstand: Im Impressum von 2024 steht noch § 5 TMG. Seit dem 14. Mai 2024 gilt jedoch das Digitale-Dienste-Gesetz, sodass sich die Impressumspflicht nun aus § 5 DDG ergibt. KI-Modelle können an solchen Stellen veraltete Rechtsstände wiedergeben.

Die Wiederholung 2026

Impressum 2026

Impressum

eRecht24 GmbH & Co. KG
Lietzenburger Str. 93–95
10719 Berlin
Deutschland

Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:
eRecht24 Beteiligungs GmbH
Lietzenburger Str. 93–95
10719 Berlin

Handelsregister: HRB 192346 B
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg

Geschäftsführer: Sascha Schmoll

Kontakt

E-Mail: kontakt@e-recht24.de
Telefon: 030 12088634
Fax: 030 120886341

Registereintrag

Handelsregister: HRA 54365 B
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE242329852

Inhaltlich verantwortlich

Rechtsanwalt Sören Siebert
eRecht24 GmbH & Co. KG
Lietzenburger Str. 93–95
10719 Berlin
E-Mail: kontakt@e-recht24.de

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

einer möglichen gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung prüfen.]

Dazu folgten folgende Anmerkungen der KI:

Die ergänzten Register-, Vertretungs-, Telefon-, USt-ID- und Verantwortlichenangaben entsprechen dem derzeit von eRecht24 selbst veröffentlichten Impressum. Die Grundanforderungen ergeben sich heute aus § 5 DDG – nicht mehr aus dem früher häufig genannten § 5 TMG.

Wichtig: „rechtskonform“ kann ich nicht als individuelle Rechtsberatung garantieren, insbesondere weil zusätzliche Pflichten vom konkreten Inhalt und Angebot der Website abhängen können. Für eine normale Unternehmenswebsite ist dies aber eine auf den aktuell veröffentlichten Unternehmensdaten basierende Fassung.

Auch hier fiel der Unterschied zu unserem Test aus dem Jahr 2024 sofort auf. ChatGPT arbeitet gleichermaßen nicht mehr mit Platzhaltern oder offensichtlich erfundenen Angaben. Die Komplementärin wird korrekt bezeichnet, das Registergericht stimmt und statt nur einer Registernummer nennt das Modell nun beide Eintragungen, also die HRA der Kommanditgesellschaft und die HRB der Komplementär-GmbH. Gerade bei einer GmbH & Co. KG ist die Unterscheidung essentiell und fehlte 2024 noch.

Auch zwei weitere Punkte löst die aktuelle Ausgabe besser:

  • Der Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung ist enthalten. Im Test von 2024 fehlte diese Angabe noch.
  • Der frühere Link zur EU-Streitbeilegungsplattform taucht nicht mehr auf. Das ist richtig, denn die OS-Plattform wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.

Ebenso ist der allgemeine Disclaimer für externe Links verschwunden und die Einordnung am Ende fällt differenzierter aus. ChatGPT weist darauf hin, woher die verwendeten Angaben stammen und erwähnt den Wechsel von § 5 TMG zu § 5 DDG.

Warum das trotzdem kein Beweis für ein zuverlässiges KI-Impressum ist

Ist das Ergebnis am Ende wirklich besser? Bedingt. Denn, auch hier greift ChatGPT selbstständig auf das bereits öffentlich verfügbare Impressum zurück. Darauf weist es sogar selbst hin, indem es erklärt, die Angaben entsprechen dem aktuell von eRecht24 veröffentlichten Impressum.

Das schränkt die Aussagekraft des Tests deutlich ein.

Bei bekannten Unternehmen funktioniert der Abgleich leichter. Zu eRecht24 finden sich zahlreiche öffentlich zugängliche Informationen. Bei einem kleinen Handwerksbetrieb, einer neuen Agentur oder einem frisch gegründeten Online-Shop kann die Situation ganz anders aussehen. Fehlen verlässliche Informationen, muss ChatGPT nachfragen, mit Platzhaltern arbeiten oder läuft Gefahr, unzutreffende Angaben zu erzeugen.

Gefunden bedeutet nicht geprüft. Selbst wenn ChatGPT auf bestehende Angaben zugreifen kann, ist damit noch nicht sichergestellt, dass diese aktuell und rechtlich vollständig sind. Ändern sich etwa Geschäftsführung, Anschrift oder Registerdaten, können ältere Angaben weiterhin auftauchen.

Auch die Bestätigung ersetzt keinen Abgleich. Die Aussage, die Angaben entsprächen dem aktuell veröffentlichten Impressum, mag zunächst beruhigend klingen. Ob sie tatsächlich stimmen, lässt sich jedoch nur durch einen Abgleich mit den maßgeblichen Quellen überprüfen.

Hinzu kommt, wer sich von einer KI ein bestehendes Impressum eines anderen Unternehmens ausgeben lässt und dieses anschließend nur anpasst, übernimmt zunächst fremde Inhalte. Bei stark gesetzlich geprägten Pflichtangaben mag das weniger problematisch sein. Bei individuell formulierten Rechtstexten wie AGB oder Datenschutzerklärungen sieht das deutlich anders aus.

Deutlich besser, aber nicht automatisch rechtssicher

Zwischen unseren Tests von 2024 und 2026 ist ein merklicher Unterschied erkennbar. ChatGPT arbeitet mit deutlich plausibleren Angaben, berücksichtigt beide Handelsregistereinträge und liefert zusätzliche Informationen, die in der älteren Ausgabe noch fehlten.

Der Test zeigt aber auch die Grenzen der Verbesserung. Das Modell hat in unserem Fall offenbar auf bereits vorhandene öffentliche Informationen zurückgegriffen. Es hat damit eher ein bestehendes Impressum zusammengetragen als eines von Grund auf für ein unbekanntes Unternehmen erstellt.

Ein überzeugend formulierter Text sagt noch nichts darüber aus, ob die Angaben für Ihr Unternehmen vollständig, aktuell und rechtlich passend sind. Ein KI-generiertes Impressum sollten Sie deshalb niemals allein deshalb übernehmen, weil es richtig aussieht.

Jedes KI-Modell hat einen bestimmten Wissensstand. Neue Gesetze und aktuelle Urteile kennt es daher nicht automatisch. Zwar kann ChatGPT inzwischen im Web recherchieren, doch auch dann sollten Sie prüfen, ob die verwendeten Quellen aktuell und verlässlich sind. Verlassen Sie sich bei rechtlichen Fragen, wie zum Beispiel den neuen Pflichten, die sich aus dem Digital Services Act  für Webseitenbetreiber ergeben, deshalb nicht darauf, dass eine KI-Antwort immer den neuesten Rechtsstand wiedergibt.

Fazit - Impressum mit ChatGPT

Für eine einfache Unternehmenswebsite kann ein KI-generiertes Impressum heute schon recht vollständig aussehen. Problematisch wird es bei den Besonderheiten des Einzelfalls. Je nach Rechtsform, Branche oder Angebot kommen zusätzliche Pflichtangaben hinzu. Solche Abweichungen vom Standard erkennt die KI nicht zuverlässig und für Sie steigen die rechtlichen Risiken. Sie können sich im Detail rund um das Thema Impressum auf unserer Übersichtsseite: Alle Infos zu Definition, Generator, Pflichtangaben & mehr informieren. 

Ihr Problem wird sein, dass Sie nicht unbedingt wissen, ob Ihr Impressum vom Standard abweichen würde. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres kostenlosen Impressum-Generators.

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4. Fazit

Der Einsatz von einer KI wie ChatGPT für die Beantwortung juristischer Fragen und die Erstellung von Rechtstexten ist aus den nachfolgenden Gründen für Sie nicht rechtssicher:

Warum Sie ChatGPT nicht als juristische Beratung einsetzen sollten
7 Gründe
  • Abhängigkeit von Trainingsdaten: Sie können sich nie sicher sein, ob die Antwort einer KI wirklich korrekt ist, oder mangels vorhandener Daten eine falsche Antwort gegeben wird.
  • Falsches Rechtssystem: Sie wissen nie, ob der Chat-Bot im Rahmen der Trainingsdaten Rechtsprechung und Gesetze aus anderen Ländern heranzieht, um Ihre Frage zu beantworten.
  • Nicht ohne weiteres rechtssicher: ChatGPT berücksichtigt inzwischen deutlich mehr Pflichtangaben als früher. Häufig bleiben sie aber lückenhaft, stehen nur als Platzhalter im Text oder sind vage formuliert. 
  • Nicht auf dem aktuellsten Stand: Die kostenlose Version von ChatGPT kennt nur Daten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, den OpenAI nicht mehr explizit nennt.  Zwar kann ChatGPT inzwischen auch in der kostenlosen Version im Web suchen, doch gerade bei neuen Urteilen oder Gesetzesänderungen ist nicht garantiert, dass die KI diese findet und richtig einordnet.
  • Ungenau: Die Antworten von ChatGPT sind allgemein gehalten und individuelle Besonderheiten werden nicht berücksichtigt.
  • Gesetzliche Neuerungen: Neue Vorgaben können bei KI-Modellen mit Verzögerung ankommen. Pflichten aus dem Digital Services Act (DSA), der seit Februar 2024 vollständig gilt, tauchten in keiner der beiden Ausgaben auf. ChatGPT fragte auch nicht nach, ob für den jeweiligen Webseitenbetreiber entsprechende Anforderungen relevant sind.
  • Unsicherheit bei Prompt: Als Nutzer wissen Sie ggf. nicht, welche Anweisungen (Prompt) Sie dem Chatbot geben müssen, um ein rechtskonformes Ergebnis zu erhalten.

 

Nutzen Sie daher lieber die kostenlosen Generatoren von eRecht24 und starten Sie noch heute mit der Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung.

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Hinweis der Redaktion: Den ersten Test haben wir 2024 mit ChatGPT 3.5 über einen kostenlosen Account durchgeführt. Die Wiederholung erfolgte im August 2026 mit einem kostenpflichtigen Account und dem Sofortmodell. 

5. FAQ

Kann mir ChatGPT einen Vertrag und AGB erstellen?

Wie bereits ausgeführt, sollten Sie sich weder Ihr Impressum noch Ihre Datenschutzerklärung von ChatGPT generieren lassen. Daher liegt die Antwort auf der Hand. AGB und Verträge gehören zu den komplizierten Rechtstexten, die auf Ihren Einzelfall angepasst werden müssen. Somit sollten Sie sich Ihre AGB und Verträge nicht von ChatGPT oder einer anderen KI erstellen lassen.

Wäre mein von ChatGPT generierter Rechtstext urheberrechtlich geschützt?

Nein, KI-generierte Rechtstext sind ebenso wie KI-generierte Bilder und Videos nicht urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie wissen wollen, ob KI-generierte Inhalte urheberrechtlich geschützt sind, lesen Sie unseren Artikel zum Thema: “Darf ich KI-generierte Bilder und Texte auf meiner Webseite nutzen?”.

Können Sie abgemahnt werden, wenn Sie KI-generierte Rechtstexte nutzen?

Wenn Sie die Datenschutzerklärung oder das Impressum verwenden, das ChatGPT erstellt hat, können Sie aufgrund der Unvollständigkeit der Rechtstexte und falscher Inhalte abgemahnt werden.

Zudem können auch urheberrechtliche Problematiken bestehen. Denn auch Datenschutzerklärungen oder andere Rechtstexte können urheberrechtlich geschützt sein, wenn ihre Ausgestaltung die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht (OLG München, Beschl. v. 03.023.2023 - Az.: 6 W 1491/22). Das ist genauso problematisch wie das direkte Kopieren der Datenschutzerklärung einer anderen Webseite. Es besteht somit immer ein Risiko, wenn Sie KI-generierte Texte veröffentlichen.

 

 

Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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