OS-Plattform wird abgeschaltet – Jetzt Impressum aktualisieren!

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Worum geht's?

Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU wird zum 20. Juli 2025 eingestellt – eine Plattform, die Verbraucher und Unternehmen bei der außergerichtlichen Klärung von Konflikten unterstützt hat.
Bisher waren Unternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet, auf ihren Websites einen Link zu der Plattform bereitzustellen. Die Informationspflicht entfällt nun mit der Abschaltung. Zahlreiche Händler fragen sich nun, ob der Link im Impressum bleiben kann oder ob sie aktiv werden müssen. In unserer News erfahren Sie, was der Wegfall der OS-Plattform für Sie bedeutet.

 

Die OS-Plattform: Bedeutung und Funktion im Überblick

Die Online Dispute Resolution (ODR-VO) wurde mit dem Ziel geschaffen, Verbraucherstreitfälle durch alternative Streitbeilegungsverfahren beizulegen.

Mithilfe der von der EU-Kommission entwickelten und betriebenen OS-Plattform sollten langwierige und teure Prozesse für Unternehmer und Verbraucher vermieden werden.

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In unserer News “EU stellt Streitbeilegungsplattform ein – Was das für Sie als Unternehmer bedeutet” können Sie alles rund um Bedeutung und Funktion der OS-Plattform nachlesen.

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Was ändert sich mit der Abschaltung?

Mit der Einstellung der Plattform entfällt die Pflicht, den Link und Hinweistext zur OS-Plattform unterhalb des Impressums einzufügen sowie ihn in den AGB und den Angebots-E-Mails bereitzuhalten.

Aber darf der Link auch nach Abschaltung der Plattform in den Rechtstexten bleiben?

Wir von eRecht24 empfehlen Ihnen die Hinweise sowie den Link spätestens bis zum 20. Juli 2025 aus Ihren Rechtstexten zu entfernen. Zudem sollten Sie prüfen, ob sich weitere Verweise auf die OS-Plattform beispielsweise im Footer oder in der E-Mail-Signatur befinden. Auch die Rechtstexte auf Verkaufsplattformen wie ebay oder Amazon sollten angepasst werden.

AUFGEPASST

Denn ein Link bzw. ein Hinweis auf eine Streitschlichtungsplattform, die nicht mehr existiert, kann als eine Irreführung des Verbrauchers bewertet werden. Da dies einen Verstoß gegen das UWG darstellt, können Abmahnungen drohen.

Haben Sie relevante Daten aus Streitfällen mit Verbrauchern bei der OS-Plattform hinterlegt, sollten Sie die Daten bis zum 19. Juli 2025 exportieren, da diese mit Einstellung der Plattform gelöscht werden.

Wichtig: Die Informationspflichten aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) werden von den Änderungen nicht erfasst und bleiben bestehen.

Bedeutet:

Der Hinweis

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

entfällt künftig und sollte bis zum 20. Juli 2025 aus sämtlichen Rechtstexten entfernt werden.

Folgender Hinweis ist weiterhin zwingend notwendig und muss beibehalten werden.

Bei Teilnahme am Schlichtungsverfahren
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).

Bei Nichtteilnahme am Schlichtungsverfahren
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Unterlassungserklärung prüfen: Was ändert sich durch das OS-Aus?

Auf die neue Informationspflicht im Jahr 2016 folgte eine Abmahnwelle. Viele Händler wussten zu diesem Zeitpunkt nichts von der neuen Pflicht und wurden daher wegen fehlendem Hinweis auf die OS-Plattform von Mitbewerbern und Verbänden abgemahnt. Aber nicht nur ein fehlender Link, sondern auch ein falsch eingebundener, beispielsweise nicht klickbarer Link, wurde abgemahnt.

Eine Abmahnung beinhaltet meist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, deren Unterzeichnung vom Abgemahnten gefordert wird.

Zum Beitrag

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In unserem Artikel “Unterlassungserklärung einfach erklärt: Ihr Guide für den rechtlichen Durchblick” erfahren Sie alles zum Thema Unterlassungserklärung.

Zum Beitrag

Prüfen Sie daher unbedingt, ob Sie in Bezug auf die OS-Plattform abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet haben. Erst wenn die Unterlassungserklärung gekündigt ist, dürfen Sie den Link auf die OS-Plattform aus Ihren Rechtstexten entfernen, da sonst die vereinbarte Vertragsstrafe fällig wird.

Kündigen Sie Ihre Unterlassungserklärung in Bezug auf die OS-Plattform daher unbedingt bis zum 20. Juli 2025.

Sie haben weitere Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Kündigung der Unterlassungserklärung?

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Was Sie jetzt tun sollten

Da zum jetzigen Zeitpunkt schon keine Beschwerden mehr bei der Plattform eingereicht werden können und sie in wenigen Tagen abgeschaltet wird, haben wir unsere eRecht24 Generatoren aktualisiert. Sie enthalten nun keine Hinweise mehr auf die OS-Plattform.

Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie Ihr Impressum zeitnah aktualisieren.
Nutzen Sie gerne unseren eRecht24 Impressum-Generator und bringen Sie Ihre Anbieterkennzeichnung kostenfrei auf den aktuellen Stand.

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Da sämtliche Hinweise auf die OS-Plattform von Ihrer Website oder aus Ihrem Shop entfernt werden müssen, ist auch eine Aktualisierung Ihrer AGB notwendig. Als eRecht24 Premium-Mitglied erstellen Sie sich schnell und einfach rechtssichere AGB für Ihr Business.

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Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und seit 2023 als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Während Ihres Studiums hat sie sich vertieft mit strafrechtlichen Themen auseinandergesetzt. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht. Zusätzlich zu Ihrer Tätigkeit als Legal Writerin arbeitet sie als nebenamtliche Dozentin im öffentlichen Recht.

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