Was ist die OS-Plattform?
Seit 2016 gilt die Online Dispute Resolution als Verordnung (ODR-VO) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und hat das Ziel, Verbraucherstreitfälle durch alternative Streitbeilegungsverfahren beizulegen. In erster Linie sollen langwierige und teure Prozesse vor Gericht für Unternehmer und Verbraucher vermieden werden.
Die OS-Plattform wurde von der EU-Kommission entwickelt und wird von dieser betrieben. Da es um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern geht, bedeutet dies, dass Fälle aus dem B2B-Bereich nicht erfasst werden. Auch für den stationären Handel ist die ODR-Verordnung nicht von Bedeutung, da sie nur für Streitigkeiten aus dem Online-Handel gilt.
Alle in der EU ansässigen Unternehmer, die online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen, waren bisher dazu verpflichtet, einen Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform bereitzustellen sowie ihre E-Mail Adresse anzugeben. Eine Pflicht, die OS-Plattform zu nutzen oder auf Beschwerden von Verbrauchern zu reagieren, gab es nicht.
Was ändert sich?
Aufgrund geringer Nutzerzahlen wird die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung am 20. Juli 2025 eingestellt. Bis zum 20. März 2025 können die letzten Beschwerden eingereicht werden. Diese werden bis zum 19. Juli 2025 bearbeitet, danach sollen alle Nutzerdaten, einschließlich personenbezogener Daten, spätestens am 20. Juli 2025 gelöscht werden. Nutzer der Plattform werden daher aufgefordert, alle für ihren Fall relevanten Daten bis spätestens zum 19. Juli 2025 zu exportieren.
Die Pflicht, den Link auf der Website zur Verfügung zu stellen, entfällt daher künftig.
Wer ist betroffen?
Betroffen von der Änderung sind Webseitenbetreiber sowie Online-Shop Betreiber, die Waren und Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen.
Aufgepasst: Waren Sie bisher verpflichtet, einen klickbaren Link zur OS-Plattform zur Verfügung zu stellen, sind Sie auch von der Änderung betroffen.
Nicht betroffen sind der stationäre Handel und Unternehmer im B2B Bereich.
To Dos für Unternehmen
Ein fehlender oder ein nicht funktionsfähiger Link führte in der Vergangenheit oft zu Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherverbände. Daher war es absolute Pflicht, den Link zur OS-Plattform für Verbraucher leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen.
Wir haben Ihnen empfohlen, diesen unterhalb des Impressums anzufügen und den Hinweistext mit Link in die AGB sowie Angebots-E-Mails aufzunehmen.
Da die Pflicht zur Angabe des Links entfällt, kann das Fehlen des Links zukünftig nicht mehr abgemahnt werden. Allerdings ist aktuell unklar, ob ein Link, der zu einer nicht mehr existierenden Plattform führt, ebenfalls abgemahnt werden kann.
Wir empfehlen Ihnen daher, den Link sowie die Hinweistexte bis einschließlich 20. Juli 2025 unverändert im Impressum, in den AGB sowie in den Angebots-E-Mails bereitzuhalten. Da die Plattform zu diesem Datum eingestellt wird, kann der Link sodann aus sämtlichen Rechtstexten entfernt werden.
PRAXIS-TIPP
Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie bis zum 20. Juli 2025 alle Rechtstexte unverändert beibehalten. Ist die Plattform abgeschaltet, können Sie mit unseren eRecht24 Generatoren im Handumdrehen sämtliche Rechtstexte an die neue Rechtslage anpassen.
Haben Sie relevante Daten aus Streitfällen mit Verbrauchern bei der OS-Plattform hinterlegt, sollten Sie die Daten bis zum 19. Juli 2025 exportieren, da diese mit Einstellung der Plattform gelöscht werden.
Wichtig: Die Informationspflichten aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) werden von den Änderungen nicht erfasst und bleiben bestehen.
Bedeutet:
Der Hinweis
“Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.”
entfällt künftig und sollte ab dem 20. Juli 2025 aus sämtlichen Rechtstexten entfernt werden.
Folgender Hinweis ist weiterhin zwingend notwendig und muss beibehalten werden.
Bei Teilnahme am Schlichtungsverfahren
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).
Bei Nichtteilnahme am Schlichtungsverfahren
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sie wurden in der Vergangenheit abgemahnt, weil Sie den OS-Link fehlerhaft oder gar nicht auf Ihrer Webseite eingebunden haben? Dann ist Vorsicht geboten! Denn der vertragliche Unterlassungsanspruch, der durch Unterzeichnung der Unterlassungserklärung entstanden ist, besteht unabhängig vom Wegfall der gesetzlichen Informationspflicht weiter.
Daher sollten Sie die Unterlassungserklärung unbedingt aufgrund der gesetzlichen Änderung zum 20. Juli 2025 kündigen.
WEITERLESEN?
In unserem Artikel “Unterlassungserklärung einfach erklärt: Ihr Guide für den rechtlichen Durchblick” erfahren Sie alles zum Thema Unterlassungserklärung.
Ausblick: Was passiert als Nächstes?
Bis zum 20. Juli 2025 bleibt die Situation unverändert und Sie sind verpflichtet, die Informationspflichten aus der ODR-Verordnung zu erfüllen. Mit Einstellung der Plattform entfällt die Informationspflicht und der Link zur OS-Plattform wird nicht mehr benötigt.
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