AGB-Definition, AGB-Pflicht und Inhalte

Wann brauchen Unternehmer und Shops AGB auf ihrer Website und was muss drinstehen?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Sie die rechtlichen Vertragsbedingungen mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern.
  • Ob Sie AGB verwenden, bleibt Ihnen überlassen – eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Als Unternehmer oder Onlineshop-Betreiber sollten Sie aber AGB haben.
  • Rechtssichere AGB erhalten Sie von einem Anwalt. Auch AGB-Generatoren leisten für kleinere Unternehmen und einfachere Geschäftsmodelle gute Arbeit.

Worum geht's?

Die Abkürzung AGB kennt fast jeder. Gemeint sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), mit denen Unternehmen ihre Vertragsbedingungen mit Geschäftspartnern und Kunden regeln können – und zwar nicht für jeden Vertragsabschluss erneut, sondern einmalig für eine Vielzahl von Verträgen. Doch was bedeutet das genau? Wer braucht AGB? Was muss drin stehen? Von welchen Klauseln sollten Unternehmer und Selbstständige lieber die Finger lassen? Und woher bekommt man rechtssichere AGB? Das lesen Sie jetzt.

 

1. Definition: Was sind AGB?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß § 305 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vorformulierte Geschäftsbedingungen. Sie gelten dann für alle Verträge mit allen Kunden. Die Klauseln werden also nicht individuell und für jeden Vertrag einzeln ausgehandelt, sondern haben ihre Gültigkeit für alle Vertragspartner und eine Vielzahl von Verträgen.

Eben das ist auch der Sinn von AGB: Sie vereinfachen Verträge und ersparen langwierige Vertragsverhandlungen. Statt die Bedingungen und Vertragsklauseln zu jedem Vertrag erneut aufzusetzen, stellt eine Vertragspartei oder beide Parteien ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss zur Verfügung.

AGB sind also immer dann sinnvoll, wenn Unternehmen eine Vielzahl ähnlicher Verträge (z. B. Kaufverträge) schließen. Einen Vertrag ersetzen können AGB jedoch nicht – denn sie gelten nie für sich allein, sondern immer nur in Kombination mit dem Vertrag, für den sie eingesetzt werden. Das AGB-Gesetz regelt in § 305 Abs. 2 BGB, wann AGB zum Vertragsbestandteil zwischen Ihnen als Verwender und Ihrem Vertragspartner werden.

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2. Gibt es eine AGB-Pflicht?

Nein, eine AGB-Pflicht gibt es nicht. Ob Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihr Business verwenden möchten, ist allein Ihre Entscheidung. Verzichten Sie auf AGB, greifen andere Gesetze – beispielsweise Regelungen des Fernabsatzgesetzes, aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Handelsgesetzbuch.

AGB zu verwenden, liegt vor allem in Ihrem Interesse als Unternehmer – denn sie

  • ermöglichen es Ihnen unkompliziert, relevante Punkte vor Vertragsabschluss mit Ihren Kunden und Geschäftspartnern zu regeln.
  • minimieren Ihre Haftung als Unternehmer
  • gelten für all Ihre Vertragsbeziehungen und müssen nicht wie Einzelverträge jedes Mal erneut ausgehandelt werden.
  • verhindern Rechtsstreitigkeiten mit Kunden.
  • neutralisieren nachteilige Bedingungen, die die andere Vertragspartei mit eigenen AGB an den Abschluss eines Vertrages knüpfen kann.
  • sorgen dafür, dass Sie im Falle von Streitigkeiten mit Ihren Kunden Geld bekommen

GUT ZU WISSEN

Auch wenn es laut gesetzlichen Vorschriften nicht verpflichtend ist, ist es dennoch sinnvoll, eigene Vertragsbestimmungen für den Geschäftsverkehr zu haben. Fehlen diese, kann das für einige Kunden und Geschäftspartner nämlich ein Warnzeichen sein, das sie unter Umständen vom Kauf oder der Vertragsunterzeichnung abhält. Denn: AGB listen nicht nur die Rechte Ihrer Kunden auf, sondern betonen auch die Professionalität Ihres Unternehmens.

3. Wer braucht AGB?

Gesetzlich verpflichtend sind Allgemeine Geschäftsbedingungen also nicht. Doch für wen ist es dennoch sinnvoll, AGB zu verwenden?

AGB für Webseitenbetreiber

Grundsätzlich brauchen Webseitenbetreiber keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen – zumindest dann nicht, wenn sie lediglich Informationen auf der Seite bereitstellen, einen Blog führen oder die Webseite als digitale Visitenkarte für das eigene Unternehmen nutzen.

Sobald Besucher aber über die Seite einen Vertrag abschließen können, sind AGB für Ihre Webseite empfehlenswert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie beispielsweise ein eBook vertreiben, Kreativleistungen auf der Website anbieten oder als Freiberufler Ihr Können vermarkten.

AGB ermöglichen es Ihnen, Kunden vor Vertragsschluss über alle wichtigen Fragen hinsichtlich Ihrer Preise, Waren, Vertragsbedingungen, Kündigungsformalitäten und Widerruf aufzuklären.

AGB für Agenturen und Webdesigner

Auch für Agenturen und Webdesigner sind AGB sinnvoll. Der Grund: Bei Webdesign-Verträgen und Verträgen zur Webseitenerstellung handelt es sich um Werkverträge – und bei solchen haften Sie als Agentur oder selbstständiger Webdesigner für ein rechtlich mangelfreies Werk.

In Ihren AGB können Sie die einzelnen Leistungen Ihrer Arbeit und deren Vergütung differenziert regeln und so verhindern, dass Kunden die Zahlung aufgrund angeblicher Mängel verweigern. Außerdem schätzen es Kunden und Auftraggeber, wenn der vertragliche Rahmen der Zusammenarbeit klar und verständlich ist – rechtssichere AGB zeugen somit von der Professionalität Ihres Unternehmens.

AGB für Onlineshops

Betreiben Sie einen Onlineshop, empfiehlt sich die Verwendung von AGB dringend. Denn: Sobald Sie Produkte an Verbraucher verkaufen, müssen Sie eine Vielzahl gesetzlicher Informations- und Belehrungspflichten erfüllen. Genau hier kommen AGB ins Spiel. Statt jeden Ihrer Kunden einzeln über Ihre Leistungen und seine Rechte und Pflichten bezüglich des Kaufs aufzuklären, können Sie ihm einfach Ihre AGB zukommen lassen.

Gerade für Shopbetreiber ist das sinnvoll, denn sowohl im E-Commerce als auch im stationären Handel tauchen gewisse Fragestellungen und damit auch rechtliche Probleme immer wieder auf.

Mit Ihren Onlineshop-AGB können Sie unter anderem folgende Punkte regeln:

  • Welche Zahlungsmethoden bieten Sie an?
  • Bis wann muss die Ware bezahlt werden?
  • Wie hoch sind die Versandkosten für Ihre Waren?
  • Zahlen Sie oder der Kunde die Versandkosten?
  • Welche Lieferzeiten gibt es?
  • Was passiert, wenn dem Kunden die gekaufte Ware nicht gefällt?
  • Welche Regelungen gelten für Reklamation, Vertragsrücktritt und Widerruf?

Damit die AGB für Ihren Onlineshop auch die gewünschte Transparenz und Rechtssicherheit schaffen, ist es wichtig, dass Ihre Kunden sie vor Kaufabschluss einsehen können. Viele Shopbetreiber setzen dafür auf ein Pop-Up-Fenster, das sich vor dem Klick auf den Kauf-Button öffnet.

PRAXIS-TIPP

Im besten Fall können Ihre Kunden Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur beim Kaufabschluss einsehen, sondern auch beim Besuch anderer Shopseiten. Platzieren Sie Ihre AGB dafür als Verlinkung im Footer, Header oder im Menü Ihres Onlineshops.

Noch mehr zum Thema “AGB für Shopbetreiber” finden Sie in diesen Artikeln:

AGB für Kleinunternehmer

Egal wie groß das Unternehmen ist: Sind Sie gewerblich tätig, sollten Sie über eigene AGB nachdenken. Das heißt, auch wenn Sie steuerrechtlich als Kleinunternehmer gelten, weil Sie im Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften, können sich vorformulierte Vertragsbedingungen lohnen.

Schließlich gilt: Nur weil Sie (noch) geringere Umsätze erzielen, heißt das nicht, dass es nicht zu Schwierigkeiten mit Geschäftspartnern, Lieferanten und Kunden kommen kann. Rechtssichere AGB sichern Sie als Kleinunternehmer ab.

Sie können in Ihre Kleinunternehmer-AGB zum Beispiel aufnehmen, dass Sie Preise ohne Umsatzsteuer ausweisen. Und: Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen strahlen Professionalität aus, auch wenn Sie mit Ihrem Business noch am Anfang stehen.

4. Was sollten meine AGB beinhalten?

Ihre AGB können umfangreich und detailliert sein, müssen es aber nicht. Was Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, bleibt Ihnen überlassen.

Checkliste
Folgende Inhalte kommen typischerweise in AGB vor:
  • Geltungsbereich: Für welche Geschäftsbereiche gelten die AGB (z. B. Warenbestellung, Dienstleistung, Abonnement)
  • Vertragsschluss: Ab welchem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande (z. B. durch Auslösung der Bestellung, Lieferung, Bezahlung)
  • Preisvorgaben: Unterschiede zwischen B2B- oder B2C-Bereich (Umsatzsteuer inklusive oder nicht, Kosten für Verpackung, Versand oder Zusatzleistungen)
  • Zahlungsbedingungen: Wie können Kunden zahlen (Vorauszahlung, Ratenzahlung, Aufzählung der möglichen Zahlungsmethoden)
  • Zahlungsfälligkeit: Wann müssen Kunden ihrer Zahlungspflicht nachkommen (meist bei Erhalt der Rechnung)
  • Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Produkte sind bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum Ihres Unternehmens
  • Termine für Lieferungen und Leistungen: Wann ist Ihr Unternehmen zur Lieferung verpflichtet, wann nicht (z. B., wenn Ware nicht verfügbar ist)
  • Garantieleistungen: Welche Gewährleistungspflichten gelten (z. B. Neuwaren zwei Jahre, Gebrauchtwaren ein Jahr)
  • Korrektur, Ersatz- und Mängelansprüche: Was passiert, wenn das Produkt beschädigt ankommt oder Kunde nicht mit der Dienstleistung zufrieden ist
  • Abnahme: Wichtig bei Werkverträgen, Regelungen zu Abnahmefristen und Bestimmungen zur Abnahmeverweigerung
  • Haftungsausschlüsse/Haftungsbeschränkungen: Nur bei leichter Fahrlässigkeit, nicht in Bezug auf Personenschäden möglich

 

Auch wenn es Ihnen freisteht, was Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln – es gilt beim AGB-Inhalt stets das Verständlichkeitsgebot. Verfassen Sie Ihre AGB also in einfacher und verständlicher Sprache, sodass Ihre Kunden sie problemlos verstehen.

PRAXIS-TIPP

Kommen Ihre Kunden, Auftraggeber und Geschäftspartner nicht ausschließlich aus dem deutschsprachigen Raum, sollten Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich zur deutschen Fassung auch ins Englische übersetzen lassen.

5. Wann werden AGB Vertragsbestandteil?

Grundsätzlich können Sie mit Ihren Vertragspartnern selbst vereinbaren, wann die AGB Vertragsbestandteil werden. Einzige Voraussetzung: Ihr Geschäftspartner, Kunde oder Lieferant muss die Geschäftsbedingungen kennen und ihnen zustimmen – sich also mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Das ist bereits dann erfolgt, wenn er den Vertrag in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließt.

Bei Vertragsabschlüssen im Netz (beispielsweise beim Kauf in einem Onlineshop) können Sie die Zustimmung Ihrer Kunden zu den AGB zum Beispiel durch Anklicken eines Kästchens einholen – Sie müssen es aber nicht. Eine aktive Bestätigungshandlung ist keine zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit Ihrer AGB.

Verzichten Sie auf ein Kontrollkästchen, müssen Sie eine andere Lösung finden, die AGB gut sichtbar für Ihre Kunden einzubinden, insbesondere, wenn Sie einen Onlineshop betreiben. Es reicht nicht aus, die AGB nur im Footer der Shopseite zu verlinken.

Zusätzlich sollten Sie die entsprechenden Dokumente nach Vertragsschluss per E-Mail als PDF an den Kunden senden und ihn in diesem Zuge auch über sein Widerrufsrecht aufklären. Mehr dazu auch in unserem Artikel “Reicht ein Link auf die AGB für eine wirksame Einbeziehung?”.

Wann sind AGB gültig?

Abgesehen von der Zustimmung durch Ihren Kunden oder Geschäftspartner sind Ihre AGB nur dann gültig, wenn sie mit den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) übereinstimmen.

Auch müssen sie wirksam in den entsprechenden Vertrag einbezogen werden – denn AGB gelten nie für sich allein, sondern immer nur in Kombination mit einem Vertrag.

Was gilt – AGB oder Vertrag?

Sollten sich eine oder mehrere Klauseln aus Ihren AGB mit dem geschlossenen Vertrag widersprechen, gelten die Regelungen des individuellen Vertrags. Der Vertrag hat eine stärkere rechtliche Wirkung als die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Was genau der Unterschied zwischen AGB und Vertrag ist und was passiert, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsschluss nicht bestätigt werden, lesen Sie im Artikel „Was gilt: AGB oder Vertrag?

6. Was darf nicht in meinen AGB stehen?

Auch wenn es Ihnen grundsätzlich frei steht, welche Inhalte Sie in Ihre AGB aufnehmen wollen – komplette Narrenfreiheit besteht bei der Ausformulierung natürlich nicht. Verzichten Sie auf missverständliche, widersprüchliche und undeutliche Klauseln, die einen Nachteil für Ihren Vertragspartner darstellen.

Zu den Klassikern unzulässiger AGB-Klauseln zählen zum Beispiel:

  • Unverbindliche oder unangemessen lange Fristen zur Lieferung, Abnahme oder Zahlung
  • Pauschale Mahngebühren
  • Kurzfristige Preiserhöhungen
  • Vorgaben zur Rücksendung von Produkten
  • Kaufpreiserstattung nur gegen Gutschrift
  • Gutscheinbegrenzung auf ein Jahr
  • Einschränkung der Gewährleistungsrechte

 

Verbraucher dürfen durch Ihre AGB nicht benachteiligt werden. Ob eine Klausel aber ungültig ist oder nicht, muss im Zweifel von einem Anwalt für Vertragsrecht geprüft oder im Streitfall durch ein Gericht entschieden werden. Um einen Rechtsstreit von Anfang an zu vermeiden, empfiehlt es sich, anwaltlich geprüfte AGB zu verwenden.

GUT ZU WISSEN

Werden fehlerhafte AGB-Klauseln verwendet, sind diese unwirksam und es gilt die gesetzliche Regelung. Es spielt dabei keine Rolle, ob die andere Seite auch AGB verwendet und ob diese gültig sind oder nicht. Salvatorische Klauseln, die bei Unwirksamkeit einer Klausel die Geltung einer anderen vorsehen, sind in AGB unzulässig und können abgemahnt werden. Der Grund: Sie verstoßen gegen das Transparenz- und Verständlichkeitsgebot, das AGB erfüllen müssen.

Von welchen AGB-Klauseln Sie besser ebenfalls Abstand nehmen sollten und wie Sie fehlerhafte AGB vermeiden, erfahren Sie im Artikel „Unwirksame Klauseln in AGB“.

7. Wie komme ich an rechtssichere AGB?

Um an rechtssichere AGB für Ihr Unternehmen oder Ihren Onlineshop zu kommen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • AGB selbst erstellen
  • AGB von einem Anwalt erstellen und prüfen lassen
  • AGB-Muster nutzen
  • AGB-Generator verwenden

AGB selbst verfassen

Entscheiden Sie sich dafür, Ihre AGB selbst zu verfassen, verzichten Sie bitte darauf, diese einfach von einem anderen Unternehmen, einer Website oder einem fremden Shop zu kopieren. Das kann ansonsten dazu führen, dass Sie aufgrund einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden – denn die Urheberrechte liegen auch bei AGB beim Verfasser.

Damit ein Text geschützt ist, muss er eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen. Diese ist nicht nur bei literarischen Werken gegeben, sondern auch bei AGB, wenn diese sich von der gebräuchlichen juristischen Ausdrucksweise abheben.

Daneben wissen Sie beim Kopieren fremder Geschäftsbedingungen nicht, ob diese überhaupt rechtlich gültig sind. So kann es leicht passieren, dass ungültige Klauseln sich als nachteilig für Ihr Unternehmen ergeben und im schlimmsten Fall zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen.

AGB-Muster verwenden

Auch bei Muster-AGB sollten Sie vorsichtig sein – denn sie sind für individuelle Regelungen nicht gedacht und können somit Ihrem Business ohne eine Anpassung nicht gerecht werden. Benötigen Sie maßgeschneiderte AGB für Ihr Unternehmen, ist die Nutzung von Mustern nicht die beste Wahl.

AGB-Generatoren

AGB-Generatoren sind eine beliebte Variante, Allgemeine Geschäftsbedingungen unkompliziert zu erstellen – vor allem dann, wenn der Generator juristisch geprüft ist. Generierte AGB lohnen sich vor allem für Selbstständige, kleinere Unternehmen und einfachere Geschäftsmodelle.

Aber auch wenn Sie ein größeres oder haftungsträchtiges Business führen, können Sie einen AGB-Generator nutzen. Hier ist es aber sinnvoll, die erstellten AGB nochmals durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

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AGB vom Anwalt

Auf der sichersten Seite sind Sie, wenn Sie Ihre AGB vom Anwalt erstellen lassen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie ein größeres Unternehmen führen oder es sich um ein komplexeres Geschäftsmodell handelt. Ein Anwalt kann für Sie AGB erstellen, die genau auf Ihre Geschäfte zugeschnitten sind.

Das wird vor allem dann wichtig, wenn Sie mit Ihrem digitalen Business an Verbraucher verkaufen – denn für den B2C-Bereich gelten die strengen Vorschriften des Fernabsatzrechts. Komplizierter wird es auch dann, wenn zum Kundenstamm sowohl Privat- als auch Geschäftskunden zählen. Viele Bestimmungen, die im B2B-Bereich wirksam sind, sind beim Verkauf an Privatpersonen unzulässig.

Ein Anwalt kann Sie in diesen Fällen professionell beraten und sicherstellen, dass Ihre AGB nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Sollte dennoch eine Formulierung unzulässig sein, ist der Anwalt dafür haftbar.

8. FAQ: Häufige Fragen zu AGB


Was versteht man unter den AGB?

Die Abkürzung AGB steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Gemeint sind damit vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von ähnlichen Verträgen gelten.

Für was braucht man AGB?

AGB dienen dazu, Verträge zu standardisieren. So müssen Rechte und Pflichten zwischen zwei Vertragsparteien nicht bei jedem Vertragsabschluss erneut ausgehandelt werden, was den Kaufprozess stark vereinfacht.

Sind AGB zwingend erforderlich?

Nein, zwingend erforderlich sind AGB nicht. Es gibt keine AGB-Pflicht für Unternehmen. Wer einen Onlineshop betreibt, sollte aber über Allgemeine Geschäftsbedingungen nachdenken – denn als Händler im E-Commerce müssen Sie beim Verkauf an Privatpersonen gewisse Informationspflichten einhalten. Diese lassen sich am besten mit AGB umsetzen.

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Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


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