AGB für Handwerker

Rechtssichere AGB: Wie Sie Ärger mit Kunden in Ihrem Handwerksbetrieb erfolgreich vermeiden

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Handwerker aufgepasst: Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) legen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Verträge im Voraus fest.
  • Zeitersparnis und Rechtssicherheit sind nur zwei von vielen Pluspunkten, die Handwerksbetriebe durch die Verwendung von AGB haben.
  • Rechtssichere AGB für Ihren Handwerksbetrieb erhalten Sie mit dem eRecht24 Premium AGB-Generator.

Worum geht's?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als das sogenannte “Kleingedruckte”, das Sie vielleicht zuletzt in Ihrem Handy-Vertrag oder im Rahmen Ihrer Online-Shop-Bestellung gesehen haben. Warum AGB Ihren Arbeitsalltag als Handwerker enorm erleichtern können und wie gerade Ihr Betrieb vom Kleingedruckten profitieren kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

1. Was sind überhaupt allgemeine Geschäftsbedingungen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbedingungen, die Sie für eine Vielzahl von Verträgen verwenden können. So muss nicht jedes Detail einzeln verhandelt werden, sondern Sie können Ihren Kunden einfach Ihre AGB vorlegen bzw. auf Ihrer rechtssicheren Handwerks-Webseite bereitstellen. Wenn Sie weitere Informationen zu AGB im Allgemeinen suchen, finden Sie diese in unserem Artikel zum Themenblock AGB-Definition, AGB-Pflicht und Inhalte.

2. Drei Gründe: Warum auch Ihr Handwerksbetrieb AGB nutzen sollte

  1. Zeit- und Kostenersparnis: Die Diskussion mit Kunden im Vorfeld über Themen wie Haftung, Zahlung und Fristen kann sich sehr in die Länge ziehen. Der große Vorteil von AGB ist somit: Sobald Sie einmal in die Erstellung von AGB investiert haben, können Sie diese immer wieder benutzen. Durch AGB spart Ihr Handwerksbetrieb daher Zeit und Geld bei der Abwicklung von Aufträgen.
  2. Rechtssicherheit durch Schriftform: AGB sichern Sie rechtlich besser ab als mündliche Abreden. Da sich die meisten Konflikte erst im Laufe des Vertragsverhältnisses ergeben, haben Sie sicherlich schon einmal bereut, mit einem entsprechenden Auftraggeber nicht vorher eine schriftliche Regelung getroffen zu haben. Besteht zum Beispiel eine wirksame Regelung zur Mitwirkungspflicht in Ihren AGB, ist diese auch von Auftraggebern einzuhalten.
  3. Vorteilhafte Vertragsbedingungen: Durch AGB können Sie Klauseln festlegen, aus denen Ihr Betrieb den größten Nutzen zieht. Sie können beispielsweise den Umfang Ihrer Haftung beschränken oder die Zahlungsfrist verkürzen. Kundenvertrauen: Durch AGB stärken Sie das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihre Waren beziehungsweise Dienstleistungen. Zusätzlich kann Ihr Handwerksunternehmen dadurch noch professioneller und seriöser auf Kunden wirken.

3. AGB - Handwerker in der Pflicht?

AGB erleichtern Ihnen, wie soeben festgestellt, in erster Linie den Arbeitsalltag und ersparen Ihnen überflüssigen Stress mit Kunden. Wenn Sie keine AGB verwenden und zum Beispiel nur den Preis bei Vertragsabschluss individuell vereinbaren, gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Damit sind AGB für Handwerker nicht zwingend erforderlich.

Wir raten Ihnen jedoch, AGB in Ihrem Handwerksbetrieb zu verwenden. Insbesondere auf die Möglichkeit, für Ihr Unternehmen vorteilhafte Regelungen zu verwenden, sollten Sie nicht verzichten. Sehen Sie anhand des folgenden Praxisbeispiels, wieso AGB für Ihr Unternehmen so ein wichtiger Baustein sind.

AGB ZU IHREM VORTEIL NUTZEN

Wenn Sie beispielsweise einen Malerbetrieb haben und keine AGB verwenden, hat Ihr Auftraggeber laut Gesetz 30 Tage Zeit, Ihre Rechnung zu begleichen. Wenn Sie allerdings AGB verwenden, können Sie diese Frist verkürzen und regeln, dass Ihr Kunde innerhalb von 14 Tagen die Rechnung begleichen muss. Da späte Zahlungen für Unternehmen nie von Interesse sind, liegt der Vorteil von AGB auf der Hand.

4. Was muss in den AGB für meinen Handwerksbetrieb stehen?

Zu den folgenden Inhalten dürfen Regelungen in Ihren AGB nicht fehlen:

  • Gegenstand und Umfang der handwerklichen Leistung
  • Hinweis zu Preisen & Zahlungsbedingungen
  • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  • Abnahme & Beschränkung Ihrer Haftung
  • Lieferung und Lieferzeit (sofern relevant)
  • Eigentumsvorbehalt (sofern relevant)
  • Verweis auf die Datenschutzerklärung Ihres Handwerks

5. Typische Fehlerquellen von Handwerker-AGB

Es gibt unzählige Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die als fehlerhaft gelten. Klauseln, die Sie für Ihren Handwerksbetrieb verwenden, müssen daher klar verständlich sein, nicht gegen Gesetze verstoßen, den Vertragspartner nicht benachteiligen und insgesamt den §§ 305 ff. BGB entsprechen. Nachfolgend finden Sie Beispiel-Klauseln, die als unwirksam gelten:

  • “Der Auftragnehmer haftet nicht für verursachte Schäden.” → Ein Ausschluss der Haftung für alle verursachten Schäden ist nicht möglich. Die Haftung kann zwar eingeschränkt werden, jedoch nur in einem ganz bestimmten Umfang. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit – z. B. eine Verletzung durch herunterfallendes Werkzeug – können Sie nicht ausschließen.
  • “Als abgenommen gilt das Werk auch, wenn der Auftragnehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert hat.” → Man kann vereinbaren, dass ein Werk automatisch als abgenommen gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb der Frist reagiert ( sogenannte Abnahmefiktion), allerdings ist genau auf die Wortwahl zu achten. So reicht laut Gesetz die Angabe von einem einzigen Mangel aus und es darf nicht darauf ankommen, ob ein Mangel “wesentlich” ist.
  • “Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von 7 Tagen widerrufen.” → Sie müssen bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen - also beispielsweise vor Ort bei Ihrem Kunden - geschlossen werden, Ihren Auftraggeber auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung) hinweisen. Die Widerrufsbelehrung sollte jedoch nicht in den AGB stehen, sondern nur einen Verweis enthalten.
  • “Die Gewährleistungsansprüche des Auftragnehmers für die durchgeführte Wartungsleistung enden nach 8 Monaten." → Sie können die Gewährleistungsfrist nur in bestimmten Fällen über Ihre AGB verkürzen und dabei ist besondere Vorsicht geboten. Es kommt darauf an, ob Sie einen Vertrag mit einer Privatperson oder einem Unternehmen schließen und welche Leistung Sie anbieten.

 

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Bei fehlerhaften Regelungen in Ihren AGB finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung, die für Sie in der Regel nachteilig sind. Lesen Sie unseren Artikel “Achtung: Diese Klauseln in AGB sind nicht erlaubt”, um noch mehr über unwirksame Klauseln zu erfahren.

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6. Wie bekomme ich AGB für mein Handwerk?

Genauso einzigartig wie jeder Handwerksbetrieb, sollten auch die jeweiligen AGB sein. Schließlich hat eine Tischlerei andere vertragliche Interessen als ein Dachdeckerbetrieb. Daher gibt es keine allgemeingültigen AGB für Ihr Handwerk. Die einzelnen Klauseln der AGB sollten stattdessen so gestaltet sein, dass sie zum jeweiligen Betrieb passen.

Die Erstellung von AGB erfordert durch die rechtliche Komplexität ebenso wie ihr eigenes Handwerk ein hohes Maß an Genauigkeit und Fachwissen. Wägen Sie daher genau ab, ob Sie Ihre AGB selbst auf Basis eines Musters erstellen oder auf einen AGB-Generator zurückgreifen.

Verwendung von Muster-AGB

Wenn Sie Muster-AGB verwenden, sollten Sie darauf achten, dass diese aktuell sind, da sich Gesetze ändern und es regelmäßig neue Rechtsprechung gibt. Leider ist oft allerdings gar nicht klar, welchen Stand ein Muster hat. Keinesfalls sollten Sie AGB ohne Überprüfung von anderen Unternehmen einfach kopieren. Die Nutzung fremder AGB kann dazu führen, dass:

  • die AGB für Ihren eigenen Handwerksbetrieb keinen Sinn ergeben,
  • unwirksame AGB enthalten sind, für die sie abgemahnt werden oder
  • die AGB einem urheberrechtlichen Schutz unterliegen und Sie mit dem Kopieren eine Abmahnung riskieren.

AGB-Muster können Sie daher nur als Grundlage für Ihre AGB verwenden. Die AGB müssen immer Ihrem Betrieb angepasst werden und gegebenenfalls ergänzt werden, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen und die AGB alle Interessen Ihres Betriebs abdecken.

AGB-Generator: schnell & kostengünstig AGB erstellen

Eine bessere Möglichkeit, rechtssichere AGB zu erhalten, ist ein AGB-Generator. Von einem AGB-Generator können Sie sich in nur wenigen Minuten AGB erstellen lassen. Schritt für Schritt werden Sie durch den Prozess geführt. Nach der Eingabe von Informationen zu Ihrem Unternehmen erhalten Sie ausformulierte AGB und müssen sich nicht selbst Gedanken über die einzelnen Klauseln und deren Rechtssicherheit machen.

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7. FAQ

Ist ein Vertrag ohne AGB rechtlich wirksam?

Ja. Ein Vertrag braucht keine AGB, um gültig zu sein. Im Gegenteil: Da ein Vertrag individuelle Vereinbarungen enthält, hat er immer Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Lesen Sie weitere Details zum Verhältnis von AGB und Vertrag in unserem Artikel zum Thema “Wann gilt beim Vertragsschluss der Vertrag statt die AGB?

Droht mir eine Abmahnung bei fehlerhaften AGB?

Ja. Fehlerhafte Klauseln in den AGB führen schnell zu teuren Abmahnungen. Wenn Sie detaillierte Informationen darüber suchen, wie Sie bei der Verwendung von AGB keine Abmahnung kassieren, lesen Sie unseren Artikel zum Thema “Wie Sie mit rechtssicheren AGB keine Abmahnung befürchten müssen”.

Wenn ich AGB habe, gelten diese automatisch für meine Kunde?

Nein. Damit Ihre AGB auch Bestandteil des Vertrages werden, müssen Sie Ihre Kunden ausdrücklich auf Ihre AGB hinweisen, damit diese die Möglichkeit haben, sie zu lesen und zu akzeptieren. Sofern Sie Ihre handwerkliche Leistung über Ihre Webseite anbieten wollen, lesen Sie in unserem Artikel zum Thema “Brauche ich eine Checkbox für meine AGB?”, wie Sie die AGB online richtig platzieren.

Kann ich auch gegenüber meinen Lieferanten AGB verwenden?

Ja. Auch gegenüber Ihren Lieferanten und anderen Geschäftspartnern können Sie allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden. Die AGB, die Sie für Ihre privaten Kunden (Verbraucher) nutzen, unterscheiden sich allerdings deutlich von den AGB, die Sie für Ihre Geschäftspartner einsetzen. Daher sollten Sie bei der Gestaltung Ihrer AGB genau aufpassen, für wen Sie diese verwenden wollen.

Kann ich mit meinen Kunden auch die VOB/B vereinbaren?

Ja, sofern es sich bei Ihrer Leistung um eine Bauleistung handelt. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B) ist als AGB einzuordnen. Das heißt: Die VOB/B müsste ebenso wie Ihre selbst erstellten AGB ausdrücklich mit Ihren Kunden vereinbart werden. Wir raten Ihnen allerdings davon ab, die VOB/B mit Ihren Kunden zu vereinbaren. Das liegt daran, dass die VOB/B Regelungen enthält, wie zum Beispiel zur Gewährleistung, die für Sie als Auftragnehmer nachteilig oder gegenüber privaten Kunden sogar unwirksam sind.

 

Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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