Dürfen Händler Produkte ohne CE-Kennzeichnung verkaufen?

Achtung Händler: Bei fehlender CE-Kennzeichnung drohen teure Abmahnungen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Elektrogeräte, Spielzeuge und Ladekabel müssen über ein CE-Zeichen verfügen, wenn sie in der EU vertrieben werden.
  • Verkaufen Händler Produkte ohne CE-Kennzeichnung kann dies einen Wettbewerbsverstoß darstellen und abgemahnt werden.
  • Ist Ihr Online-Shop rechtssicher? Mit eRecht24 Premium können Sie sich ganz einfach ohne viel Aufwand rechtlich absichern.

Worum geht's?

Als Hersteller von Elektrogeräten - von Smartphone über Maschine bis hin zum Messgerät - müssen Sie bei Ihren Produkten einiges beachten. Unter anderem spielt immer wieder das CE-Kennzeichen eine Rolle. Aber kann ein fehlendes CE-Kennzeichen auch abgemahnt werden? Hat ein Produkt ohne CE-Kennzeichnung ein Sachmangel? Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel.

 

1. Wofür steht das CE-Kennzeichen?

Was ist das CE-Kennzeichen eigentlich? Das CE-Zeichen wird für die Kennzeichnung von Produkten verwendet, um die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards nachzuweisen. Betroffen sind dabei zum Beispiel Spielzeuge, Maschinen aber eben auch Elektrogeräte. 

Bei “CE” handelt es sich um die französische Abkürzung von “Conformité Européenne” - zu Deutsch “Europäische Konformität”. Nur Produkte mit der CE-Kennzeichnung dürfen auf dem europäischen Markt vertrieben werden. Dazu ist wichtig zu wissen, dass das CE-Zeichen kein Gütesiegel oder Qualitätszeichen darstellt, sondern für Produktsicherheit steht.

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2. Welche Produkte müssen über ein CE-Kennzeichen verfügen?

Die Europäische Union hat bestimmte Richtlinien für die CE-Kennzeichnung festgelegt. Folgende Produkte, die in der EU vertrieben werden, brauchen daher ein CE-Zeichen:

  • Spielzeug
  • Elektrogeräte wie Smartphones, Computer, Tablets, Haushaltsgeräte, etc.
  • Ladekabel für Elektrogeräte
  • Aufzüge
  • Messgeräte
  • Maschinen
  • etc.

3. Dürfen im Online-Shop Produkte ohne CE-Kennzeichnung verkauft werden?

Grundsätzlich müssen alle Produkte, die unter die EU-Richtlinie fallen und in der Europäischen Union vertrieben werden, ein CE-Kennzeichen aufweisen. Vertreiben Sie in Ihrem Online-Shop Produkte in der EU, die kein CE-Zeichen besitzen, können Sie abgemahnt werden.

Dazu hat das Landgericht Frankfurt am Main bereits 2016 ein Urteil gefällt. In diesem Fall ging es um einen Hersteller, der Fußbodenheizmatten vertrieb. Dabei waren auch Heizmatten mit einer Wechselspannung von 50 bis 1.000 Volt, die unter die CE-Kennzeichnungspflicht fallen. 

Er hatte weder auf der Verpackung noch auf dem Produkt selbst eine CE-Kennzeichnung angebracht. Dagegen ging dann ein Konkurrent vor. Er argumentierte, dass die Heizmatten nicht ohne CE-Vermerk verkauft werden dürfen. 

Das LG Frankfurt am Main gab dem Konkurrenten (Urteil vom 06.01.2016, Az. 3-8 O 144/14) recht. Nachdem der Händler in Berufung ging, entschied auch das OLG Frankfurt (Urteil vom 23.03.2017, Az. 6 U 23/16), dass es sich bei einer fehlenden CE-Kennzeichnung um einen Wettbewerbsverstoß handelt.

Waren, die der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen, müssen mit dem CE-Zeichen auf dem Produkt oder der Verpackung versehen werden, wenn Sie die Waren in der EU verkaufen. Produkte ohne CE-Kennzeichnung dürfen in der EU nicht vertrieben werden.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

4. Wie erhalten Sie als Händler eine CE-Kennzeichnung für Ihre Waren?

Damit Ihr Produkt eine CE-Kennzeichnung erhält, müssen Hersteller ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen. Dieses gestaltet sich in folgenden Schritten:

  1. Erfüllt Ihr Produkt die EU-Anforderungen?
  2. Entspricht Ihr Produkt den spezifischen Anforderungen der EU?
  3. Muss das Produkt von einer unabhängigen Stelle überprüft werden?
  4. Sie testen das Produkt.
  5. Sie dokumentieren den Test technisch.
  6. Das Produkt bekommt die CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung.

Diese entsprechenden Kontrollen werden von den zuständigen Marktaufsichtsbehörden durchgeführt. Bei dieser Prüfung entstehen Kosten. Diese richten sich nach der Komplexität des Produkts, dem Einsatzbereich und den entsprechenden Richtlinien und können daher variieren.

5. Ist eine fehlende CE-Kennzeichnung ein Sachmangel?

Im Rahmen eines Rechtsstreits verklagte ein Bauherr seinen Fensterbauer, weil dieser zum Teil Fenster und Rollläden mit fehlendem CE-Kennzeichen verbaute, mit dessen Qualität er nicht zufrieden war. Der mehrfachen Aufforderung den Mangel zu beseitigen, kam der Fensterbauer nicht nach.

Das OLG Oldenburg (Urteil vom 04.09.2018, Az. 2 U 58/18) entschied in zweiter Instanz, dass Produkte ohne CE-Kennzeichnung nicht per se einen Sachmangel gemäß BGB darstellen, nur weil das CE-Zeichen fehlt. Vielmehr muss die Beschaffenheit des Produkts einen Mangel aufweisen, damit ein Sachmangel vorliegt.

Aber Achtung!

Produkte ohne CE-Kennzeichnung dürfen in der EU nicht vertrieben werden. Hierbei handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß, der abgemahnt werden kann.

6. Fazit

Verstoßen Hersteller gegen die Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung drohen teure Abmahnungen. Deswegen ist es wichtig, dass Sie Ihre Artikel auf die erforderlichen Herstellerangaben hin überprüfen. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind, welche Kennzeichnungen Sie anbringen müssen.

Stellt sich bei den Überprüfungen heraus, dass die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung fehlt, sollten Hersteller die betroffenen Produkte umgehend aus dem Sortiment nehmen und dafür sorgen, dass die entsprechenden Kennzeichnungen angebracht werden. Erst dann sollten Sie die Produkte in den Verkehr bringen.

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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