Worum geht's?
Immer mehr Kunden shoppen Online. Damit die Waren beim Endverbraucher landen, müssen Sie verpackt und versendet werden. In den letzten Jahren ist dadurch eine große Menge an Verpackungsmüll entstanden, auf welche der Gesetzgeber im Jahr 2019 mit dem Verpackungsgesetz reagiert hat. Online-Shop-Betreiber stehen in der Pflicht, sich an gewisse Regelungen zu halten und Verpackungen entsprechend zu verwerten. Worauf Sie dabei achten sollten, erklären wir Ihnen in unserem Artikel.
1. Für wen gilt das Verpackungsgesetz?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG; Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungen) trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Das Gesetz löste die Verpackungsordnung ab und setzt die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG um. Zuletzt wurde das Verpackungsgesetz im Jahr 2021 novelliert und umfasst nun neben der Einwegkunststoffrichtlinie auch die Abfallrahmenrichtlinie.
Das Verpackungsgesetz geht mit mehreren Neuerungen für Onlineshops, Hersteller und Sachverständige einher. Der Gesetzgeber schafft mit der “Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ eine hoheitliche Aufsichtsbehörde, die gleich mehrere Kontrollfunktionen übernimmt.
Das Verpackungsgesetz bringt weitreichende Änderungen für Hersteller und Vertreiber mit sich. Als Hersteller gilt derjenige, der verpackte Ware erstmals gewerbsmäßig in den Verkehr bringt. Wer zu diesem Personenkreis gehört und gegen das Verpackungsgesetz verstößt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 200.000 Euro bedacht werden. Betroffen sind davon neben Online-Händlern mit eigenem Online-Shop auch gewerbliche eBay-Verkäufer, Händler auf Amazon Marketplace und Importeure.
2. Was soll das Verpackungsgesetz erreichen?
Das Verpackungsgesetz soll in erster Linie das Recycling stärken – in Zeiten des Klimawandels ein Anliegen mit großem Mehrwert. Die Bundesregierung möchte die Kreislaufwirtschaft vorantreiben und den Umweltschutz stärken.
Das Gesetz soll den Anteil von Mehrweggetränke-Verpackungen erhöhen und dafür sorgen, dass Verpackungsabfälle zukünftig noch öfter haushaltsnah gesammelt werden. Dies erhöht den Wettbewerb zwischen kommunalen und gewerblichen Abholern und stärkt die Verbraucher.
WUSSTEN SIE'S?
Wie wichtig diese Ziele sind, zeigen die von Plastik überschwemmten Strände und die zunehmende Verschmutzung der Meere. Der Anteil von Mehrwegverpackungen ist zwischen dem Jahr 2004 und 2014 von zwei Dritteln auf unter fünfzig Prozent gesunken. Es besteht also ein riesiges Einsparpotenzial, das der Gesetzgeber erkannt hat.
Eine Statistik der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zeigt, dass die Verwertungsmengen der Verpackungen im B2C-Bereich in den Jahren 2018 bis 2021 angestiegen sind. 2021 konnten rund 5,9 Mio. Tonnen gebrauchte Verpackungen aus dem privaten Endverbrauch einer Verwertung zugeführt werden. Dies ist ein Plus von 3 % im Vergleich zum Vorjahr.
3. Welche Verpackungen sind vom Verpackungsgesetz betroffen?
Betroffen sind alle Verpackungen, die in Deutschland in den Verkehr gebracht werden. Je nach Verwendung existieren verschiedene Verpackungen zum Beispiel:
- Verkaufsverpackungen (z. B. Shampooflasche oder Kunststoffverpackung bei Getränketrägern)
- Umverpackungen (z. B. Beutel für frisches Obst/Gemüse)
- Serviceverpackungen (z. B. Pizzakarton vom Lieferanten)
- Versandverpackungen (z. B. Versandkarton oder Briefumschlag)
- Transportverpackungen (z. B. Paletten)
- Mehrwegverpackungen (z. B. Getränkekisten oder Glasflaschen)
- Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen (z. B. PET-Flaschen oder Getränkedosen)
Außerdem muss der Händler zwischen systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und Verpackungen im B2B-Bereich unterscheiden. Systembeteiligungspflichtige Verpackungen betreffen alle Verpackungen, die im B2C-Bereich, also beim privaten Endverbraucher entstehen. Gleichzeitig muss zwischen den unterschiedlichen Verpackungsmaterialien unterschieden werden:
- Glas
- Papier & Pappe
- Kunststoff
- Eisenmetall
- Aluminium
- Verbundwerkstoffe
Wussten Sie schon?
Um keine Abmahnungen zu kassieren, sollten Sie in Ihrem Online-Shop zahlreiche rechtliche Anforderungen beachten. Das A und O sind beispielsweise abmahnsichere Rechtstexte. Was Sie sonst beachten müssen, lesen Sie in unserem Artikel “Abmahnfallen: Wie Onlineshop-Betreiber Verstöße im Onlinehandel vermeiden und ihren Online-Shop rechtssicher gestalten”.
4. Was änderte sich durch das Verpackungsgesetz?
Das Verpackungsgesetz begründet zahlreiche Pflichten für Online-Händler, Sachverständige und weitere Stellen. Wenn Sie die Verhängung von Bußgeldern in Höhe von bis zu 200.000 Euro vermeiden möchten, sollten Sie die nachfolgenden Ausführungen genau beachten.
a) Pflicht zur Registrierung
Das Verpackungsgesetz führt eine Registrierungspflicht ein. Hersteller müssen sich seit Juli 2022, bevor sie zum ersten Mal eine verpackte Ware verschicken, bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) registrieren. Verpackungen, die nicht ordnungsgemäß registriert sind, dürfen nicht mehr in Umlauf gebracht werden.
Die Registrierungspflicht gilt gleichermaßen für Großkonzerne, Onlineshops und Einzelhändler. Interessenten haben die Möglichkeit, das Herstellerregister im Internet einzusehen. Die Bundesregierung nutzt die Registrierungspflicht zur Verpackungslizenzierung, um die Transparenz von Verpackungsabläufen zu steigern.
b) Beteiligungspflicht
Die Beteiligungspflicht verpflichtet Hersteller und Vertreiber, sich an einem dualen System zu beteiligen. Sie müssen sich bei einem System wie beispielsweise dem „Grünen Punkt“ lizenzieren lassen. Der Gesetzgeber möchte durch die Beteiligungspflicht eine Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen erreichen.
c) Einrichtung einer Marktüberwachung - Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
Das Verpackungsgesetz sieht die Errichtung einer Einrichtung namens „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ vor. Die Einrichtung soll den Verpackungsmarkt überwachen. Die Führung obliegt den dualen Systemen und Branchenbetreibern.
Die Stiftung übernimmt verschiedene Aufgaben, unter anderem die Registrierung von Herstellern. Sie überwacht Branchenlösungen, nimmt Mengenmeldungen entgegen und prüft die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Außerdem entscheidet sie im Einzelfall, ob eine Verpackungsart zulässig ist oder nicht. Sie arbeitet mit den Landesvollzugsbehörden zusammen, meldet verdächtige Sachverhalte und zeigt Verstöße an.
d) Ausschreibungsverfahren für duale Systeme
Die dualen Systeme wie der „Grüne Punkt“ sind nach dem neuen Verpackungsgesetz dazu verpflichtet, Meldungen gegenüber der Aufsichtsbehörde zu machen. Dies ermöglicht eine bessere Kontrolle und Überwachung des Markts. Die Betreiber der dualen Systeme müssen ihre Leistungen fortan über ein offenes Ausschreibungsverfahren vergeben.
e) Eingliederung von Sachverständigen
Das Verpackungsgesetz schafft neue Vorschriften für die Tätigkeit von Sachverständigen. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Buchprüfer übernehmen ab sofort Prüfaufgaben. Sie dürfen nur nach vorheriger Registrierung tätig werden.
f) Neue Vorschriften für Letztvertreiber
Das Verpackungsgesetz schafft eine neue Regelung für Letztvertreiber von Getränkeverpackungen. Letztvertreiber ist dasjenige Unternehmen, das eine Verpackung an den Endverbraucher bzw. Konsumenten abgibt.
Normalerweise handelt es sich um Supermärkte, häufig aber auch um Onlineshops. Diese müssen in Zukunft auf die Letztnutzung der Verpackung hinweisen. So kann sich der Verbraucher noch bewusster für ökologisch vorteilhafte Verpackungen entscheiden.
g) Ausweitung der Pfandpflicht
Auf Einwegverpackungen von Fruchtsäften und Mischgetränken war bisher kein Pfand zu entrichten. Das Verpackungsgesetz ändert diese Regelung. Seit dem 1. Januar 2019 sind Getränke mit einem Molkeanteil von über 50 Prozent mit einem Pfand von 25 Cent belegt. Onlineshops müssen auch angeben, dass es sich um ein solches Produkt handelt. Diese Regelung soll Verbraucher animieren, verstärkt Mehrwegverpackungen zu kaufen.
5. Welche Kosten entstehen durch das Verpackungsgesetz?
Hersteller und Importeure sind dazu verpflichtet, Verpackungsabfälle zurückzunehmen und zu verwerten. Dies müssen sie selbst finanzieren. Je nach Gewicht und Material werden Lizenzkosten für systembeteiligungspflichtige Verpackungen erhoben.
Je nach zugelassenem System entstehen unterschiedliche Kosten nach entsprechenden Lizenztarifen. Das bekannteste System ist der Grüne Punkt.
6. Fazit
Das Verpackungsgesetz soll die Umwelt und den Verbraucher schützen. Nachhaltige Verpackungen erfahren eine deutliche Förderung. Für Hersteller und Händler ist das Verpackungsgesetz zwar mit mehr Aufwand verbunden, der Verbraucher erhält aber die Möglichkeit, seine Entscheidungen stärker zum Wohle der Umwelt auszurichten.
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