Widerrufsbutton: eBay

eBay & Widerrufsbutton: Gibt es eine Lösung für Verkäufer?

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 19. Juni 2026 brauchen alle Onlineshops, die Waren an Verbraucher verkaufen, einen Widerrufsbutton – auch eBay-Händler.
  • Als Verkäufer haben Sie jedoch keinen Einfluss auf die technische Umsetzung. Sie müssen abwarten, bis eBay die Widerrufsfunktion einrichtet.
  • Sobald diese vorliegt, müssen Sie Ihre Widerrufsbelehrung anpassen. Nutzen Sie dafür gern den eRecht24 Premium Widerrufsbelehrungs-Generator.

Worum geht's?

Mit der neuen EU-Buttonpflicht kommt auf viele Onlineshops und Unternehmen eine wichtige Änderung zu: Verbraucher sollen Kaufverträge zukünftig direkt online widerrufen können – und zwar über eine digitale Widerrufsfunktion. Das betrifft auch Händler auf eBay. Doch gerade hier sorgt das Thema für Unsicherheit: Wer ist für die technische Umsetzung verantwortlich – die Plattform oder die Händler? Welche Pflichten haben Verkäufer? Und was passiert, wenn eBay keine passende Lösung bereitstellt? Wir verraten, was Sie über den Widerrufsbutton auf eBay wissen sollten.

 

1. Was ist der Widerrufsbutton?

Beim Widerrufsbutton handelt es sich um eine neue digitale Widerrufsfunktion für Onlineshops und Verkaufsplattformen. Sein Ziel: Verbraucher sollen Online-Verträge genauso einfach widerrufen können, wie sie sie abgeschlossen haben – wie beim Kauf-Button, nur eben für den Widerruf.

Gesetzliche Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673, die alle EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen müssen.

WICHTIG ZU WISSEN

Ab dem 19. Juni 2026 wird der Widerrufsbutton für Unternehmen, die Verbrauchern einen Vertragsabschluss im elektronischen Geschäftsverkehr über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen, in Deutschland zur Pflicht.

2. Für wen gilt die Pflicht für den neuen Widerrufsbutton?

Betroffen sind Betreiber von Websites und Apps, über die Verbraucher unmittelbar online Verträge abschließen können. Neben Online-Shops betrifft das:

  • Händler auf Online-Marktplätzen und Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon
  • Websites mit Buchungsstrecken
  • Kundenportale mit Vertragsfunktion
  • KI-Agenten und -Assistenten, wenn sie einen Vertragsschluss technisch ermöglichen (sog. Agentic Commerce).

Voraussetzung ist, dass für die verkauften Waren im Online-Handel ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Reine B2B-Shops sind von der neuen Pflicht daher nicht betroffen, da für B2B-Verträge zwischen Unternehmern kein Widerrufsrecht greift.

3. Wann muss ich als eBay-Händler einen Widerrufsbutton haben?

Als gewerblicher Verkäufer auf eBay brauchen Sie eine digitale Widerrufsfunktion – z. B. in Form eines Buttons –, wenn Sie in Ihrem Shop an Verbraucher verkaufen (B2C-Bereich). Für die technische Implementierung ist allerdings eBay verantwortlich. Als Händler haben Sie darauf keinen Einfluss. Zum aktuellen Stand (Ende Mai 2026) gibt es noch keine plattformeigene Lösung.

Das Problem ist: Kommt eBay der neuen Verpflichtung nicht nach und können Sie Ihren Kunden somit ab dem 19. Juni 2026 keinen Widerrufsbutton zur Verfügung stellen, haften Sie trotzdem selbst. Obwohl Sie auf die Mithilfe der Plattform angewiesen sind, liegt das Abmahnrisiko bei Ihnen als Online-Händler.

Sollten Sie tatsächlich abgemahnt werden und entsteht Ihnen dadurch ein finanzieller Schaden, können Sie unter Umständen versuchen, dieses Geld von eBay zurückzuholen („Regress“). Ob ein solcher Regressanspruch im Einzelfall aber tatsächlich durchsetzbar ist, ist offen.

Zum aktuellen Zeitpunkt (26. Mai 2026) bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig als abzuwarten, bis eBay seinen Verkäufern die neue Widerrufsfunktion zur Verfügung stellt.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

4. Gibt es Tools oder Apps für eBay?

Nein, die gibt es so nicht, da eBay keine externen Lösungen zulässt. Im Gegensatz zum Widerrufsbutton für Shopify können Sie sich somit nicht mit einer eigenen Integration oder einer spezialisierten Drittanbieter-App behelfen.

Schon das Einfügen einer URL zu einem Muster-Widerrufsformular auf einer externen Webseite würde gegen die Richtlinien der Plattform verstoßen. Sie müssen also mit dem vorliebnehmen, was Ihnen eBay zur Verfügung stellt – und sich gedulden, solange noch keine Lösung vorhanden ist.

WICHTIG

Auch wenn Sie selbst die Umsetzung nicht beschleunigen können, bleiben Sie als Online-Händler trotzdem für den rechtlichen Inhalt verantwortlich. Im Klartext heißt das: Sie müssen Ihre Widerrufsbelehrung anpassen und dort einen Hinweis auf die neue Widerrufsfunktion aufnehmen.

5. Was passiert, wenn ich keinen Widerrufsbutton habe?

Sollten Sie zum 19. Juni 2026 keinen Widerrufsbutton bzw. einen Widerrufslink in Ihrem eBay-Shop eingebunden haben, kann Ihnen theoretisch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung drohen. Im Unterschied zu einem eigenen Online-Shop sind Sie als eBay-Verkäufer aber darauf angewiesen, dass die Plattform die Funktion einrichtet.

Sollte dies nicht fristgerecht passieren und sollten Sie dann tatsächlich abgemahnt werden, können Sie versuchen, entstandene Schäden gegenüber der Plattform geltend zu machen.

Wichtig ist es, Ihre Rechtstexte anzupassen: Ab Juni 2026 muss ein Hinweis auf die neue Widerrufsfunktion in Ihrer Widerrufsbelehrung enthalten sein. Nutzen Sie für die Aktualisierung gern unseren bereits aktualisierten eRecht24 Premium Widerrufsbelehrungs-Generator.

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Weiterlesen:

6. FAQ: Häufige Fragen zum Widerrufsbutton auf eBay

Wer braucht einen Widerrufsbutton?

Einen Widerrufsbutton brauchen alle Unternehmer, die online Verträge mit Verbrauchern über eine elektronische Schaltfläche abschließen – z. B. in einem Onlineshop. Er ist nicht erforderlich, wenn der Kaufabschluss ausschließlich per E-Mail erfolgt. Außerdem muss für die Produkte ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Ausnahmen gelten beispielsweise für Maßanfertigungen oder schnell verderbliche Waren. Auch Shops, deren Angebote sich ausschließlich an Geschäftskunden richten (B2B), sind von der Pflicht nicht betroffen.

Wer muss sich um den Button kümmern: Ich als Verkäufer oder eBay als Plattform?

Betreiben Sie einen eBay-Shop, verkaufen Sie dort in der Regel Waren an Verbraucher (B2C) und benötigen einen Widerrufsbutton. Für dessen technische Umsetzung sind aber nicht Sie als Händler, sondern eBay als Plattform verantwortlich, da Sie keinen Einfluss auf die Implementierung haben und auch keine Drittanbieter-Lösungen nutzen können.

Kann ich den Button in die Artikelbeschreibung einbauen?

Nein, das ist aller Voraussicht nach nicht ausreichend. Die digitale Widerrufsmöglichkeit muss klar erkennbar und dauerhaft verfügbar sein – und so eingebunden werden, dass Ihre Kunden den Widerruf unkompliziert online erklären können. Eine bloße Erwähnung oder ein einfacher Link innerhalb der Artikelbeschreibung genügen dafür nicht.

Ist der Rückgabeprozess als Widerrufsfunktion ausreichend?

Sie brauchen eine digitale Widerrufsfunktion in Form eines Buttons oder eines eindeutigen Links. Dieser muss klar gekennzeichnet sein und den Kunden durch ein zweistufiges Verfahren führen, in dem er den Widerruf noch einmal bestätigen muss. Sobald der Vertrag widerrufen wird, müssen Sie ihm den Eingang des Widerrufs per E-Mail bestätigen. Ob eBays Rückgabeprozess diese neuen Anforderungen erfüllen wird, ist noch abzuwarten.

 

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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