Worum geht's?
Mit der neuen EU-Buttonpflicht kommt auf viele Onlineshops und Unternehmen eine wichtige Änderung zu: Verbraucher sollen Kaufverträge zukünftig direkt online widerrufen können – und zwar über eine digitale Widerrufsfunktion. Das betrifft auch Händler auf eBay. Doch gerade hier sorgt das Thema für Unsicherheit: Wer ist für die technische Umsetzung verantwortlich – die Plattform oder die Händler? Welche Pflichten haben Verkäufer? Und was passiert, wenn eBay keine passende Lösung bereitstellt? Wir verraten, was Sie über den Widerrufsbutton auf eBay wissen sollten.
1. Was ist der Widerrufsbutton?
Beim Widerrufsbutton handelt es sich um eine neue digitale Widerrufsfunktion für Onlineshops und Verkaufsplattformen. Sein Ziel: Verbraucher sollen Online-Verträge genauso einfach widerrufen können, wie sie sie abgeschlossen haben – wie beim Kauf-Button, nur eben für den Widerruf.
Gesetzliche Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673, die alle EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen müssen.
WICHTIG ZU WISSEN
Ab dem 19. Juni 2026 wird der Widerrufsbutton für Unternehmen, die Verbrauchern einen Vertragsabschluss im elektronischen Geschäftsverkehr über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen, in Deutschland zur Pflicht.
2. Für wen gilt die Pflicht für den neuen Widerrufsbutton?
Betroffen sind Betreiber von Websites und Apps, über die Verbraucher unmittelbar online Verträge abschließen können. Neben Online-Shops betrifft das:
- Händler auf Online-Marktplätzen und Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon
- Websites mit Buchungsstrecken
- Kundenportale mit Vertragsfunktion
- KI-Agenten und -Assistenten, wenn sie einen Vertragsschluss technisch ermöglichen (sog. Agentic Commerce).
Voraussetzung ist, dass für die verkauften Waren im Online-Handel ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Reine B2B-Shops sind von der neuen Pflicht daher nicht betroffen, da für B2B-Verträge zwischen Unternehmern kein Widerrufsrecht greift.
3. Wann muss ich als eBay-Händler einen Widerrufsbutton haben?
Als gewerblicher Verkäufer auf eBay brauchen Sie eine digitale Widerrufsfunktion – z. B. in Form eines Buttons –, wenn Sie in Ihrem Shop an Verbraucher verkaufen (B2C-Bereich). Für die technische Implementierung ist allerdings eBay verantwortlich. Als Händler haben Sie darauf keinen Einfluss. Zum aktuellen Stand (Ende Mai 2026) gibt es noch keine plattformeigene Lösung.
Das Problem ist: Kommt eBay der neuen Verpflichtung nicht nach und können Sie Ihren Kunden somit ab dem 19. Juni 2026 keinen Widerrufsbutton zur Verfügung stellen, haften Sie trotzdem selbst. Obwohl Sie auf die Mithilfe der Plattform angewiesen sind, liegt das Abmahnrisiko bei Ihnen als Online-Händler.
Sollten Sie tatsächlich abgemahnt werden und entsteht Ihnen dadurch ein finanzieller Schaden, können Sie unter Umständen versuchen, dieses Geld von eBay zurückzuholen („Regress“). Ob ein solcher Regressanspruch im Einzelfall aber tatsächlich durchsetzbar ist, ist offen.
Zum aktuellen Zeitpunkt (26. Mai 2026) bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig als abzuwarten, bis eBay seinen Verkäufern die neue Widerrufsfunktion zur Verfügung stellt.
4. Gibt es Tools oder Apps für eBay?
Nein, die gibt es so nicht, da eBay keine externen Lösungen zulässt. Im Gegensatz zum Widerrufsbutton für Shopify können Sie sich somit nicht mit einer eigenen Integration oder einer spezialisierten Drittanbieter-App behelfen.
Schon das Einfügen einer URL zu einem Muster-Widerrufsformular auf einer externen Webseite würde gegen die Richtlinien der Plattform verstoßen. Sie müssen also mit dem vorliebnehmen, was Ihnen eBay zur Verfügung stellt – und sich gedulden, solange noch keine Lösung vorhanden ist.
WICHTIG
Auch wenn Sie selbst die Umsetzung nicht beschleunigen können, bleiben Sie als Online-Händler trotzdem für den rechtlichen Inhalt verantwortlich. Im Klartext heißt das: Sie müssen Ihre Widerrufsbelehrung anpassen und dort einen Hinweis auf die neue Widerrufsfunktion aufnehmen.
5. Was passiert, wenn ich keinen Widerrufsbutton habe?
Sollten Sie zum 19. Juni 2026 keinen Widerrufsbutton bzw. einen Widerrufslink in Ihrem eBay-Shop eingebunden haben, kann Ihnen theoretisch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung drohen. Im Unterschied zu einem eigenen Online-Shop sind Sie als eBay-Verkäufer aber darauf angewiesen, dass die Plattform die Funktion einrichtet.
Sollte dies nicht fristgerecht passieren und sollten Sie dann tatsächlich abgemahnt werden, können Sie versuchen, entstandene Schäden gegenüber der Plattform geltend zu machen.
Wichtig ist es, Ihre Rechtstexte anzupassen: Ab Juni 2026 muss ein Hinweis auf die neue Widerrufsfunktion in Ihrer Widerrufsbelehrung enthalten sein. Nutzen Sie für die Aktualisierung gern unseren bereits aktualisierten eRecht24 Premium Widerrufsbelehrungs-Generator.
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6. FAQ: Häufige Fragen zum Widerrufsbutton auf eBay
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