Impressum für eBay Shops

Was Händler auf eBay zum Impressum wissen müssen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Artikel in einem eigenen eBay-Shop verkaufen und gewerblich auf eBay Handel treiben, benötigen Sie ein Impressum.
  • Was in ein Impressum gehört steht im Digitale-Dienste-Gesetz und gilt auch für das Impressum auf eBay.
  • Das Impressum muss im Verkäuferbereich "Mein eBay" unter „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ abgespeichert werden.

Worum geht's?

Seit über 20 Jahren verkaufen Privatmenschen und gewerbliche Verkäufer Artikel auf eBay.de. Auf dem deutschen Ableger der Online-Verkaufsplattform kamen in den vergangenen Jahren Verkäufe im Wert von über 97 Milliarden Euro zusammen. Wer gewerblich auf eBay Waren verkauft, muss sich dabei an bestimmte Vorgaben halten. Unter anderem besteht eine Impressumspflicht. Welche Angaben ins Impressum gehören und wo es auf eBay.de einzubinden ist, klären wir jetzt.

 

1. Wer braucht ein eBay Impressum und warum?

Wer gewerblich auf eBay.de Handel betreibt und Artikel in einem eigenen eBay-Shop verkauft, benötigt ein Impressum. Die Impressumspflicht für Gewerbetreibende ist gesetzlich im § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz/TMG) festgelegt. Laut DDG (ehemals TMG) zählt der Verkauf von Produkten über eine Verkaufsplattform wie eBay nämlich als geschäftsmäßiger Onlinedienst – und der erfordert ein Impressum.

Das Impressum auf eBay.de muss Informationen enthalten, die es (potenziellen) Kunden erlauben, dem Verkäufer Nachrichten zu schicken, etwa wenn es Fragen zu einem Artikel gibt oder wenn ein Kunde rechtliche Ansprüche geltend machen will, z.B. aufgrund beschädigter Ware. Besucher einer Website oder eines Online-Shops sollen sich unkompliziert informieren können, mit wem genau sie es zu tun haben und wer für die veröffentlichen Inhalte verantwortlich ist.

Ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum kann dementsprechend zu teuren Abmahnungen führen.

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2. Was muss im eBay-Impressum stehen?

Was in ein vollständiges Impressum gehört, steht ebenfalls im Digitale-Dienste-Gesetz. Die dortigen Ausführungen gelten dementsprechend auch für ein Impressum auf eBay.de.

Checkliste
Folgende Angaben gehören ins eBay-Impressum:
  • Name und Vorname

  • Ladungsfähige Adresse

  • Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse

  • Bei juristischen Personen zusätzlich: Rechtsform, Name des Vertretungsberechtigten sowie ggf. Stamm- oder Grundkapital

  • Eintrag ins Handelsregister, Genossenschaftsregister etc. einschließlich Registernummer (falls vorhanden)

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)

  • Wirtschafts-Identifikationsnummer

 

Bieten Sie Ihre Produkte und Waren nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland auf eBay an, gehört außerdem ein Hinweis auf die VAT-Nummer ins Impressum.

3. Wo und wie wird es eingebunden?

Sie müssen das Impressum für Ihren eBay-Shop nicht für sämtliche Anzeigen einzeln und immer neu erstellen, sondern können es einmalig im Verkäuferbereich hinterlegen. Die Angaben werden automatisch für alle Artikel angezeigt, die Sie einstellen.

Wenn Sie bislang noch kein Impressum auf eBay.de haben, gehen Sie wie folgt vor:

Impressum auf eBay.de neu einstellen:

  1. Im Verkäuferbereich „Mein eBay“ einloggen.
  2. In der linken Navigationsleiste unter „eBay-Konto“ auf „Einstellungen“ klicken.
  3. Nach unten bis zu „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer“ scrollen.
  4. Neben „Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen“ auf den Link „Ändern“ klicken.
  5. Auf der aufgerufenen Seite „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ erforderliche Angaben in die vorgesehenen Felder eintragen.
  6. Impressum abschließen und auf „Speichern“ klicken.

Hier können Sie auch andere Rechtstexte wie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Widerrufsbelehrung mit Hinweisen auf das Recht zum Widerruf einfügen.

Möchten Sie das Impressum ändern, weil sich beispielsweise Ihre Anschrift oder andere Angaben geändert haben, gehen Sie folgendermaßen vor:

Impressum auf eBay.de ändern:

  1. Impressum in „Mein eBay“ wie oben beschrieben ändern und Änderung mit „Speichern“ bestätigen.
  2. Im Bereich „Mein eBay“ aktive Angebote markieren, die Sie ändern wollen.
  3. Auf „Überarbeiten“ klicken, um gleichzeitig maximal 200 Angebote zu überarbeiten.
  4. Gewünschte Änderungen auswählen (Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, AGB etc.), aktualisieren und Änderungen der Rechtstexte bestätigen.

Sie können die Angaben im Impressum jederzeit aktualisieren – sie gelten dann jedoch nur für neu eingestellte Artikel.

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Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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