Impressum für eBay Kleinanzeigen

Mit Impressum auf eBay Kleinanzeigen rechtssicher verkaufen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Als gewerblicher Händler auf eBay Kleinanzeigen unterliegen Sie der Impressumspflicht.
  • Das Impressum muss jederzeit leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
  • Ihr eBay Kleinanzeigen Impressum müssen Sie einmalig unter „Rechtliche Angaben“ beim Erstellen einer neuen Anzeige hinterlegen.

Worum geht's?

Eigentlich ist eBay Kleinanzeigen nicht in erster Linie dazu gedacht, gewerbliche Verkäufe zu tätigen. Sie können dennoch als gewerblicher Anbieter Produkte und Waren legal auf eBay Kleinanzeigen im Internet verkaufen. Dabei müssen Sie jedoch bestimmte Vorgaben berücksichtigen, die die Plattform selbst und der Gesetzgeber vorgeben. Dazu gehört unter anderem die Impressumspflicht. Wen sie betrifft, was ins Impressum auf eBay Kleinanzeigen gehört und wo es einzubinden ist, erfahren Sie hier.

 

1. Wer braucht ein Impressum auf eBay Kleinanzeigen und warum?

Als gewerblicher Händler unterliegen Sie der Impressumspflicht. Diese legt das Telemediengesetz (TMG) fest – denn bei eBay Kleinanzeigen betreiben Sie als Onlinehändler laut § 5 TMG einen sogenannten geschäftsmäßigen Onlinedienst. Dieser erfordert, dass Sie bestimmte Informationen in einem Impressum bereitstellen.

WUSSTEN SIE'S?

Das Impressum soll Ihre Kunden und andere Anbieter darüber aufklären, wer die Produkte verkauft. Bei Fragen oder Problemen sollen Verbraucher schnell und unkompliziert die Möglichkeit erhalten, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen – beispielsweise aufgrund mangelhafter oder beschädigter Produkte – regelt das Impressum zudem klar die Verantwortlichkeit bei Mängelansprüchen.

Das TMG gibt vor, dass die Angaben im Impressum schriftlich vorliegen und aktuell und korrekt sein müssen. Als Anbieter von geschäftsmäßigen Artikeln auf eBay Kleinanzeigen sind Sie verpflichtet, das Impressum an der betreffenden Stelle in Ihrem Shop bzw. Account einzubinden. Fehlt das Impressum auf Ihrer Seite, kann das rechtliche Folgen wie eine teure Abmahnung nach sich ziehen.

Verkaufen Sie hingegen nur privat Ihr altes Fahrrad oder Ihre Kücheneinrichtung, benötigen Sie kein Impressum – schließlich handeln Sie nicht gewerblich, sondern als privater Verkäufer. Falls Sie sich jetzt fragen, wo privat aufhört und gewerblich anfängt: Sobald Sie "planmäßig und dauerhaft Waren anbieten" betrachtet Sie eBay Kleinanzeigen als geschäftsmäßigen Verkäufer. Dann unterliegen Sie nicht nur Informationspflichten wie der Impressumspflicht, sondern müssen beispielsweise auch ein Gewerbe anmelden.

Gewerbliche Verkäufe zeichnen sich etwa dadurch aus, dass Sie Produkte gezielt einkaufen, um sie weiterzuverkaufen; selbst hergestellte Artikel oder Neuware über einen längeren Zeitraum vertreiben; Dienstleistungen anbieten oder Stellenanzeigen für Ihr Unternehmen aufgeben.

2. Was muss im eBay-Kleinanzeigen-Impressum stehen?

Checkliste
Folgende Angaben gehören ins eBay-Kleinanzeigen-Impressum:
  • Vollständiger Name

  • Ladungsfähige Anschrift

  • bei juristischen Personen zusätzlich Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigten

  • E-Mail-Adresse und/oder Fax bzw. Telefon zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse ist verpflichtend)

  • Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister sowie entsprechende Registernummer (falls vorhanden)

  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls vorhanden)

  • Wirtschafts-Identifikationsnummer (falls vorhanden)

  • Hinweis auf Online-Streitbeilegung

  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde bei Anbietern, deren Tätigkeit der behördlichen Zulassung bedarf (z.B. Rechtsanwälte, Makler, Apotheker und Personen, die mit sprengstoffhaltigen Produkten handeln)

 

Laut Telemediengesetz müssen die Angaben im Rahmen des Impressums nicht nur jederzeit leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar, sondern auch ständig verfügbar sein. Ihre Kunden müssen also jederzeit die Möglichkeit haben, zu sehen, wer ihnen die Produkte anbietet und verkauft.

So könnte beispielsweise ein rechtssicheres Impressum auf eBay Kleinanzeigen aussehen:

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3. Wo und wie wird das Impressum eingebunden?

Als gewerblicher Händler mit eBay Kleinanzeigen PRO müssen Sie das Impressum bei den „Rechtlichen Angaben“ auf eBay Kleinanzeigen angeben. Dazu benötigen Sie einen gewerblichen Account. Haben Sie bislang nur als privater Verkäufer Produkte oder Dienstleistungen angeboten, müssen Sie daher zunächst Ihren privaten Account auf einen gewerblichen umstellen.

Wenn Sie einen gewerblichen Abbount haben, können Sie beim Erstellen einer neuen Anzeige in den "Anzeigedetails" Ihr Impressum unter "Rechtliche Angaben" einfügen. Für jede neue Anzeigen wird das eingetragene Impressum dann automatisch übernommen. 

Gewerbliche Anbieter ohne eBay Kleinanzeigen Pro müssen die rechtlichen Angaben wie Impressum und Widerrufsbelehrung auf eine andere Weise einbinden – und zwar beim Erstellen der konkreten Anzeige, manuell und für jede Anzeige einzeln.

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Sophie Suske
Sophie Suske

Sophie Suske ist freie Texterin und unterstützt seit 2022 das eRecht24 Redaktionsteam. Komplexe Sachverhalte verständlich und für jeden zugänglich aufzubereiten, ist ihre Leidenschaft. Denn nicht erst seit ihrem Masterstudium der Kommunikationswissenschaften weiß Sophie Suske um die Bedeutung von klarer und zielführender Kommunikation.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


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