Impressum für Amazon

Impressumspflicht für Händler auf Amazon

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Betreiben Sie als Online-Händler einen eigenen Shop bei Amazon benötigen Sie ein Impressum.
  • Dies soll Transparenz für Kunden und Mitbewerber schaffen.
  • Das Impressum muss im SellerCentral Bereich in den Einstellungen unter "Impressum & Info zum Verkäufer" hinterlegt werden.

Worum geht's?

In Deutschland verkaufen mehr als 240.000 Händler ihre Produkte auf Amazon. Damit gehört Amazon zu den beliebtesten Verkaufsplattformen im Internet. Allerdings gelten auch hier einige Vorschriften hinsichtlich Rechtssicherheit und Impressumspflicht. Wer über einen eigenen Amazon-Shop Waren vertreibt, sollte unbedingt die rechtlichen Hinweise beachten und sein Impressum korrekt einbinden. Wie das geht, wo das Impressum einzubinden ist und wen die Impressumspflicht überhaupt betrifft, klären wir in diesem Überblick.

 

1. Wer braucht ein Amazon-Impressum und warum?

Wer als Onlinehändler bei Amazon einen eigenen Shop betreibt und Produkte verkauft, benötigt ein Impressum. Die Impressumspflicht gilt sowohl für Seller Central Händler als auch für Vendor Central Händler. Festgelegt ist dies im Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz/TMG): Denn als Onlinehändler betreiben Sie gemäß § 5 DDG (ehemals TMG) einen sogenannten geschäftsmäßigen Onlinedienst – und der erfordert ein Impressum.

Das Impressum soll Transparenz schaffen und Kunden und Mitbewerber darüber aufklären, wer konkret die Produkte verkauft. Der Kunde soll einen Ansprechpartner haben, wenn er beispielsweise eine Frage zu einem Artikel oder Probleme im Versandprozess hat.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Kommt es zu einer Rechtsstreitigkeit – etwa, weil aufgrund beschädigter Ware Mängelansprüche geltend gemacht werden – regelt das Impressum außerdem klar die Verantwortlichkeit.

Die verpflichtenden Angaben müssen schriftlich vorliegen, aktuell und korrekt sein und an der betreffenden Stelle im Shop eingebunden werden. Neben dem Impressum sind Sie als Onlinehändler auf Amazon außerdem verpflichtet, Ihren Kunden eine Widerrufsbelehrung und eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung bereitzustellen.

2. Was muss drin stehen?

Was in einem korrekten Impressum stehen muss, regelt ebenfalls das DDG (ehemals TMG). Die Ausführungen gelten dementsprechend auch für ein Impressum auf Amazon.

Checkliste
Zu den erforderlichen Angaben eines Impressums auf Amazon gehören:
  • Vollständiger Name
  • Ladungsfähige Adresse
  • Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
  • Bei juristischen Personen zusätzlich: Rechtsform, Name des Vertretungsberechtigten sowie Stamm- oder Grundkapital (falls Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden)
  • Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister bzw. Genossenschaftsregister einschließlich Registernummer (falls vorhanden)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Hinweis zum Online-Streitbeteiligungs-Portal der EU, um der gesetzlichen Informationspflicht nachzukommen

 

E-Mail und Telefonnummer dienen dazu, dass sich Ihr Kunde bei Problemen schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen kann. Die E-Mail gehört dabei zu den gesetzlich verpflichtenden Angaben im Amazon-Impressum. Eine Telefonnummer kann, muss aber nicht zwingend im Impressum stehen.

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3. Wo und wie wird es eingebunden?

Ein Impressum muss grundsätzlich leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Betreiben Sie einen Online-Shop auf Amazon, legt das Unternehmen selbst fest, wo Sie Ihr Impressum einbinden müssen.

Den betreffenden Bereich finden Sie im SellerCentral, indem Sie folgendem Pfad folgen:

„Einstellungen“ → „Ihre Informationen und Richtlinien“ → „Impressum & Info zum Verkäufer“.

Geben Sie das Impressum im vorgesehenen Textfeld ein und fügen Sie über den Angaben die Überschrift „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ hinzu.

Wichtig ist außerdem der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis zur Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission („OS-Plattform“). Dazu setzen Sie unter dem Textfenster die beiden Häkchen bei:

  • „Die Europäische Kommission bietet eine Onlineplattform für Streitbeilegung an, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr.“

Anschließend können Sie auf „Speichern“ klicken. Der Link zur Streitbeilegungsplattform wird nun automatisch im Amazon-Impressum angezeigt.

Hinterlegen Sie Ihr Impressum zusätzlich auch bei den „Detaillierten Verkäuferinformationen“ auf Amazon. Diese können Sie über Ihre Shop-Einstellungen ändern. So können Sie sichergehen, dass das Impressum auf den Übersichtsseiten der einzelnen Amazon-Shops erscheint.

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Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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