Worum geht's?
Sie selbst kennen das Widerrufsrecht sicherlich durch Bestellungen bei Online-Shops. Wenn die Hose nicht passt oder das Geschenk nicht gefällt, schickt man das Produkt zurück und bekommt den Kaufpreis wieder, als hätte es den Vertrag nie gegeben. Ähnlich läuft es auch in Ihrem Handwerk ab – nur, dass Sie keine Bezahlung für Ihre bereits erbrachte Arbeit bekommen. Was Sie tun sollten, damit Ihnen das Widerrufsrecht Ihrer Kunden nicht zum Verhängnis wird, erfahren Sie in diesem Artikel.
1. Widerrufsbelehrung - Handwerker aufgepasst!
Es gibt viele rechtliche Fallstricke für Handwerker - der Widerruf durch Kunden ist einer davon. Sie fragen sich, wo genau denn überhaupt das Problem mit dem Widerruf liegt?
PRAXISBEISPIEL
Das folgende Praxisbeispiel, basierend auf dem Urteil des Landgerichts Coburg (Urteil vom 09.08.2018, Aktenzeichen 21 O 175/18) macht die Problematik sehr deutlich:
In diesem Fall schließt ein Kunde mit dem Handwerksunternehmen in seiner Privatwohnung einen Vertrag über die Umstellung der Heizungsanlage von Öl auf Gas. Der Handwerksbetrieb hat den Kunden nicht über das Widerrufsrecht aufgeklärt. Die Monteure beginnen direkt mit der Arbeit an der Heizungsanlage und als ein wesentlicher Teil der Arbeiten erledigt war, widerruft der Kunde den Vertrag. Das Landgericht entschied, dass der Widerruf wirksam war und dem Handwerksunternehmen somit keine Bezahlung zusteht.
Leider passiert es regelmäßig, dass Handwerker wegen fehlender Widerrufsbelehrung von Kunden über den Tisch gezogen werden. Gerade bei Bauverträgen, aber auch bei Reparaturen oder Renovierungen kommt es beispielsweise aufgrund von Streitigkeiten vor, dass Handwerker die Arbeiten (teilweise) fertigstellen und Kunden den Vertrag widerrufen sowie bereits gezahlte Vorschüsse zurückverlangen. Wenn Handwerker keine Widerrufsbelehrung bei einem Vertrag vorlegen, der außerhalb von Geschäftsräumen, per E-Mail oder Telefon geschlossen wird, setzen Sie sich diesen Risiken aus.
3 HAUPTRISIKEN FEHLENDER WIDERRUFSBELEHRUNGEN
2. Wann haben meine Kunden überhaupt ein Widerrufsrecht?
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie Verträgen, die per E-Mail oder Telefon geschlossen werden, brauchen Sie eine Widerrufsbelehrung, da Kunden in der Regel ein Widerrufsrecht haben.
Sie brauchen jedoch keine Widerrufsbelehrung, wenn Ihre Kunden gar kein Widerrufsrecht haben. Das ist jedoch nur in folgenden Ausnahmen der Fall:
- Produkte individuell gefertigt wurden (z. B. Möbel nach Maßanfertigung).
- gelieferte Waren unmittelbar nach der Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (z. B. Heizöl).
- der Verbraucher den Handwerker ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (z. B. Rohrbruch).
- bei einem Bau eines neuen Gebäudes oder größeren Umbaumaßnahmen, sofern der Vertrag notariell beurkundet wurde.
- wenn die Leistung sofort erledigt wird und nicht mehr als 40 Euro kostet (z.B. kleiner Reparaturleistungen)
Ansonsten haben Kunden ein Widerrufsrecht, wenn Verträge außerhalb von Geschäftsräumen oder per E-Mail oder Telefon geschlossen werden.
3. Wie vermeiden Handwerker negative Folgen durch den Widerruf von Kunden
Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie keine Verträge außerhalb der Geschäftsräume oder online abschließen, sondern Kunden die Verträge bei Ihnen im Büro unterschreiben lassen. Dann besteht für Kunden in der Regel kein Widerrufsrecht. Allerdings lässt sich diese Variante gerade im Handwerk schwer umsetzen, da Sie Verträge in der Regel beim Kunden vor Ort schließen.
Der BGH entschied in einem Urteil (Az. VII ZR 151/22), dass kein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag besteht, wenn der Unternehmer an einem Tag sein Angebot schickt und der Kunde dieses am nächsten Tag außerhalb von den Geschäftsräumen lediglich annimmt. Dadurch hat der Kunde ausreichend Zeit, das Angebot zu prüfen und zu überdenken und der Kunde steht nicht in einer Druck- oder Überraschungssituation. Als Handwerker können Sie jedoch nicht beeinflussen, wie lange sich Ihr Kunde Zeit nimmt, bis er das Angebot annimmt. Verlassen Sie sich also nicht darauf.
Die einfachste Lösung, um negative Folgen durch den Widerruf von Kunden zu vermeiden, ist deshalb die Verwendung einer Widerrufsbelehrung.
Erhält Ihr Kunde bei Vertragsschluss eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, hat er zwei Wochen Zeit, um zu widerrufen. Danach kann er den Vertrag nicht mehr widerrufen. Es gibt somit keinen überraschenden Widerruf Monate später.
4. Wie sieht eine korrekte Widerrufsbelehrung aus?
Sie konnten nun sicherlich schon feststellen, dass eine Widerrufsbelehrung der einfachste Weg ist, ein böses Erwachen und finanzielle Verluste zu verhindern. Doch welche Pflichtangaben müssen Sie in Ihrer Widerrufsbelehrung berücksichtigen?
- ladungsfähige Anschrift Ihres Handwerksunternehmen sowie Firmenbezeichnung
- Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Information über die vierzehntägige Widerrufsfrist
- Hinweis zum Beginn der Widerrufsfrist
- Hinweis, dass der Widerruf ohne die Angabe von Gründen innerhalb der Widerrufsfrist schriftlich (z. B. per E-Mail) oder mündlich erfolgen muss
- Widerrufsformular, das der Verbraucher für den Widerruf nutzen kann
5. Woher bekomme ich eine Widerrufsbelehrung?
Beachten Sie, dass Sie eine Widerrufsbelehrung nicht einfach von jemandem kopieren sollten. Je nachdem, welche handwerkliche Leistung Sie anbieten und wie Ihr Angebot konkret aussieht, müssen Sie die Belehrung an zahlreichen Stellen anpassen.
Deshalb sollten Sie einen Generator für Widerrufsbelehrungen verwenden. Bei eRecht24 Premium finden Sie einen Generator für Widerrufsbelehrungen, der für Handwerker geeignet ist. Außerdem können Sie sich auch direkt AGB für Handwerker erstellen.
6. FAQ




