eBay-Handel: Ab wann gewerblich?

Achtung Abmahnung: Ab wann gelten Sie als gewerblicher Verkäufer bei eBay?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mehr als 15 bis 25 Verkäufe im Monat, hohe Verkaufssummen, viele Bewertungen innerhalb eines gewissen Zeitraums oder eine hohe Anzahl an gleichen, neuwertigen Waren können Indizien für ein Gewerbe darstellen.
  • Im Gegensatz zum Privatverkäufer unterliegt der Gewerbetreibende sämtlichen gesetzlichen Informationspflichten wie einer Impressumspflicht und dem Bereithalten einer Widerrufsbelehrung.
  • Gewerbliche Verkäufer können ihren Online-Shop schnell und einfach über eRecht24 Premium rechtlich absichern.

Worum geht's?

Von kleinen Haushaltsgeräten über Kleidung bis hin zu Autos und Möbeln. Auf eBay kann alles angeboten werden, um einen neuen Besitzer zu finden. Aber dürfen Sie als Privatverkäufer sämtliche Produkte in unbegrenzter Anzahl anbieten? Oder gilt das schon als gewerblicher Online-Handel? Wir klären auf, ab wann Sie gewerblicher Verkäufer auf eBay sind und welche Auswirkungen dies hat.

 

1. Privat oder gewerblich: Welchen Unterschied macht ein gewerblicher Verkauf bei eBay?

Macht es einen Unterschied, ob ich privat oder gewerblich bei eBay verkaufe? Auf jeden Fall! Gewerbetreibende haben weitreichende rechtliche Pflichten. Als Unternehmer sind Sie an das Fernabsatzrecht gebunden. Das bedeutet, dass Sie sich beim Handeln auf eBay an zahlreiche Informationspflichten halten müssen.

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Dazu zählt beispielsweise die Pflicht, ein Impressum führen zu müssen. Außerdem müssen Gewerbetreibende ihre Kunden auf das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen hinweisen. Dazu müssen sie eine Widerrufsbelehrung bereitstellen.

Handeln Sie über die Auktionsplattform eBay gewerblich, müssen Sie außerdem Umsatzsteuer abführen. Zumindest, sofern Sie nicht als Kleinunternehmer gelten. Außerdem müssen Sie die gesetzlichen Gewährleistungspflichten beachten.

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Leseempfehlung

Wann Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen und welche Vor- und Nachteile diese in Steuerfragen beinhaltet, lesen Sie in unserem Artikel.

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Die Folge eines gewerblichen Verkaufs bei eBay ist, dass der Verkäufer dafür verantwortlich ist, dass die gekauften Waren beim Transport nicht verloren gehen oder beschädigt werden.

Gewerbliche Anbieter müssen mit Abmahnungen rechnen. Private Verkäufer sind vor Abmahnungen im Wettbewerbsrecht und im Markenrecht geschützt.

Achtung: weitere Unterschiede im B2B-Verkauf für Gewerbetreibende

Verkaufen Sie an andere Unternehmer - also von Business-to-Business - finden die rechtlichen Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs keine Anwendung. Es gelten weniger strenge Regeln. Im B2B-Handel existiert keine Gewährleistungspflicht. Unternehmer können die gesetzliche Gewährleistung von Neuwaren und Gebrauchtwaren gänzlich ausschließen.

Sie sehen also: ob privat oder gewerblich, der Unterschied ist groß und kann weitreichende Folgen für vermeintliche Privatverkäufer nach sich ziehen. Zudem sollten Sie beachten, dass die Grenze zwischen privatem und dem gewerblichen Verkauf oftmals fließend ist. Es kann daher schnell passieren, dass Sie auf eBay nicht mehr als Privatverkäufer, sondern als gewerblicher Händler gelten.

2. Wann liegt ein Gewerbe vor?

Von einem Gewerbe ist die Rede, wenn eine legale wirtschaftliche und selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und mit einer Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Zudem muss die Tätigkeit auf Dauer angelegt sein.

Insbesondere wird von einem Gewerbe ausgegangen, wenn Sie im Online-Shop oder auf dem eBay Marktplatz wiederholt gleichartige und vor allem neue Produkte veräußern.

Kaufen Sie Produkte mit der Absicht, diese nicht selbst zu nutzen, sondern sie gewinnbringend weiterzuverkaufen, kann ebenfalls von gewerblichen Verkäufen ausgegangen werden.

Wir haben bereits entschiedene Fälle in einer kurzen Checkliste für Sie zusammengefasst.

Checkliste
Wann liegt gewerbliches Handeln vor?
  • Powerseller bei eBay
  • wiederholte, ständige Verkäufe
  • dauerhafte Verkäufe
  • Kauf von Artikeln für den Weiterverkauf
  • Verkauf von selbst hergestellten Artikeln
  • Verkauf von überwiegend Neuware
  • Verkauf von hochwertigen Gegenständen und antiken Raritäten
  • mehrere gleichartige Waren im Angebot
  • Verkäufer stellt Impressum, Widerrufsbelehrung und ggf. AGB bereit
  • Verkauf von Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen bei eBay (siehe Urteil vom LG Hannover, 15.04.2005, Az. 18 O 115/05)

3. Wie viel darf ich als Privatperson auf eBay verkaufen?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Grenze, ab welcher Sie vom Privatverkäufer zum Gewerbetreibenden auf eBay werden. Allerdings sind bereits einige Urteile von Gerichten gesprochen worden, an welchen Sie sich orientieren können.

Das LG Dessau-Rosslau entschied im Januar 2017 (Az. 3 O 36/16), dass 15 bis 25 Verkäufe pro Monat ausreichen, um die Tätigkeit als gewerblich zu betrachten. Auch eine professionelle Online-Shop-Gestaltung mit Logos und Etiketten kann als Gewerbe angesehen werden.

Das LG Hanau (28.09.2006, Az. 5 O 51/06) und das OLG Frankfurt (27.07.2004, Az. 6 W 54/04) haben bereits einige Jahre vorher entschieden, dass 25 Verkäufe innerhalb von zwei Monaten oder mehr als 40 Verkäufe innerhalb von wenigen Monaten als gewerbliche Tätigkeit gewertet werden können.

Vom LG Berlin wurde am 05.09.2006 (Az. 103 O 75/06) auch das Angebot von gebrauchter Kinderkleidung mit mehr als 80 Anzeigen in einem Monat als gewerblich angesehen.

Allein anhand dieser Beispiele lässt sich gut erkennen, dass sich die Anzahl der Verkäufe nicht an Regeln orientiert, sondern die Ausnahme die Regel ist. Sie können sich an den 15 bis 25 Verkäufen pro Monat orientieren. Grundsätzlich sollte jeder Fall individuell überprüft werden.

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Auch zwischen Käufer und Verkäufer unterscheiden sich die Pflichten. So ist es auch beim beliebten Portal Kleinanzeigen (ehemals eBay Kleinanzeigen). Welche Rechte und Pflichten Sie als Verkäufer auf Kleinanzeigen haben, lesen Sie in unserem Artikel.

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4. Anzahl der Bewertungen beim eBay-Handel: Ab wann gewerblich?

Spannend ist, dass nicht nur die Anzahl der Verkäufe, sondern auch die Anzahl der Bewertungen von Gerichten als Indiz für ein Gewerbe angesehen werden kann. Beispielsweise hat das OLG Hamm in einem Urteil vom 21.08.2012 (Az. I-4 U 114/12) entschieden, dass bei 129 Bewertungen in sechs Monaten eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Ein ähnliches Urteil fällte das OLG Hamm bereits ein Jahr zuvor (Az. I-4 U 204/10), indem bereits 26 Kundenbewertungen innerhalb eines Monats als gewerbliche Tätigkeit betrachtet wurden. Auch bei den Bewertungen ist Obacht geboten. Viele Bewertungen weisen schließlich auf viele Käufe hin.

5. Fazit

eBay: Ab wann verkaufen Sie gewerblich und was gilt noch als Privatverkauf?

  1. Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob eBay-Verkäufer als privat oder gewerblich gelten. Für eine gewerbliche Tätigkeit spricht unter anderem eine Vielzahl von Angeboten sowie eine gewisse Anzahl von Verkäufen innerhalb eines Monats.
  2. Verkaufen Sie ausschließlich Flohmarktartikel aus Ihrem eigenen Haushalt in unregelmäßigen Abständen und/oder in einer kleinen Stückzahl im Monat, handeln Sie privat. Wichtig ist hierbei allerdings, dass die Verkaufssummen gering bleiben sollten.
  3. Achtung: Gewerbliche Verkäufer treffen eine Vielzahl von gesetzlichen Pflichten. Dazu gehört beispielsweise die sogenannte Impressumspflicht. Außerdem müssen Händler Widerrufsbelehrungen in ihren Angeboten einbinden.
  4. Auch steuerrechtlich kommt einiges auf Sie zu, wenn Sie gewerblich bei eBay verkaufen. Die Umsatzsteuer kann anfallen, sofern Sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen. 
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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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