Internationale Rechtstexte für Webseitenbetreiber

Internationaler Verkauf auf eBay und Amazon: Was Sie zu AGB, Widerruf und Datenschutz wissen müssen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wollen Sie auf Ihrer Seite oder auf einer Verkaufsplattform international verkaufen, müssen Sie die unterschiedlichen Anforderungen an ausländische Rechtstexte im Auge behalten.
  • Für den Versand von Waren und das Angebot von Dienstleistungen im internationalen Handel reicht es nicht aus, Rechtstexte aus Deutschland zu übersetzen.
  • Wichtig ist, dass Sie die Gesetze der anderen Länder im Blick behalten UND die AGB, Datenschutzerklärung etc. nach diesen Regelungen in der entsprechenden Sprache schreiben lassen.

Worum geht's?

Verkäufe in Onlineshops im Internet, auch E-Commerce genannt, boomen! Betreiber von Onlineshops und Anbieter bei eBay oder Amazon möchten Ihre Onlinepräsenzen ausbauen und Ihre Produkte nicht nur deutschlandweit, sondern auch ins Ausland verkaufen.
Aber wie schaffen Sie es, im Hinblick auf den Schutz der Kundendaten und die allgemeine Rechtssicherheit im Ausland, keine Abmahnungen zu kassieren? Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, wie Sie auch bei Verkäufen über Ländergrenzen hinaus die Anforderungen fremder Rechtsordnungen meistern und neue Zielmärkte erfolgreich erschließen. 

 

1. Wo liegen die Probleme bei internationalen Verkäufen über eBay und Amazon?

Schon die E-Commerce-Regelungen in Deutschland für Texte wie AGB, Widerruf, Datenschutz und Impressum sind sehr komplex. Ist es da überhaupt möglich, bei internationalen Verkäufen über Ihren Onlineshop die verschiedenen rechtlichen Vorschriften für internationale Rechtstexte aus zahlreichen anderen Ländern zu beachten?

Ein Franzose liest keine deutschen AGB in Online-Shops

Versetzen Sie sich als Anbieter eines Onlineshops einmal in die Lage Ihrer Kunden. Wenn ein französischer Kunde im Onlineshop von amazon.fr Produkte sieht, die er gern kaufen würde, ist der Sitz des Verkäufers zumindest innerhalb der EU kein großes Hindernis.

Die Franzosen sprechen aber nun einmal kein Deutsch. Wenn französische Kunden ausschließlich deutsche Rechtstexte zu sehen bekommen, werden sie zu geschätzt 90% nicht kaufen. Internationale Rechtstexte in verschiedenen Sprachen sind in diesem Fall sehr wichtig.

Korrekte AGB, eine Widerrufsbelehrung und eine Datenschutzerklärung in der Sprache der Kunden sind also nicht nur als Rechtstexte notwendig, sondern vor allem aus Marketingsicht in Ihrem Onlineshop immens wichtig, um erfolgreich im Ausland zu verkaufen.

2. Wann benötigen Sie als Online-Händler ausländische Rechtstexte für Verkaufsplattformen?

Onlineshop-Betreiber und Anbieter bei eBay und Amazon, die über die Onlineshops von ebay.de oder amazon.de an deutsche Kunden verkaufen, benötigen die deutschen Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung.

Wir von eRecht24 stehen Ihnen bei der Gestaltung Ihres Online-Shops mit zahlreichen Tools und kostenfreien Generatoren wie dem Datenschutz-Generator und dem Impressum-Generator zur Seite.

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Alle Anbieter bei Verkaufsplattformen wie Amazon & Co. sowie Onlineshop-Betreiber, die sich gezielt an ausländische Kunden richten (ausländische Domain, englische Sprache usw.) oder direkt über ausländische Plattformen wie ebay.co.uk oder amazon.fr Waren verkaufen, benötigen internationale Rechtstexte, die inhaltlich und sprachlich an diese Länder angepasst sind.

3. Reicht es nicht aus, die deutschen Rechtstexte einfach zu übersetzen?

Nein. Zum einen ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, denn eine juristisch korrekte Übersetzung von AGB, Widerruf & Co. in Ihrem Onlineshop sollte nur durch einen juristischen Fachübersetzer oder Rechtstexter erfolgen. Schon bei zwei oder drei Übersetzungen von Rechtstexten in verschiedene Sprachen wird dies für Shopbetreiber jedoch sehr teuer.


Viel wichtiger ist aber: Die Rechtstexte wie etwa allgemeine Geschäftsbedingungen oder eine Datenschutzerklärung Ihres Onlineshops müssen als Texte auch inhaltlich an das Recht des jeweiligen Landes angepasst werden. Anwälte und Rechtstexter müssen dabei zahlreiche rechtliche Unterschiede im Rahmen Ihres Onlineshops beachten, die bei einer bloßen Übersetzung nicht berücksichtigt werden.

Wichtig zu wissen: Texte aus einem klassischen Online-Shop passen rechtlich gar nicht zum Verkauf auf eBay und Amazon. Daher sollten Sie keinesfalls ohne juristische Unterstützung Rechtstexte aus Ihrem Online-Shop für Ihren Handel auf ebay oder amazon übernehmen. Dies gilt natürlich nicht nur international, sondern auch für den Handel in Deutschland.

Möchten Sie als Händler oder Online-Shop nun zunächst einmal Ihre deutschen Rechtstexte rechtssicher gestalten, stehen wir Ihnen hierbei mit eRecht24 Premium zur Seite. Mit unserem AGB-Generator können Sie nicht nur rechtssichere AGB für Ihren Online-Shop, sondern auch für eBay- und Amazon-Shops erstellen.

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4. Wo finde ich internationale Rechtstexte für Amazon und eBay?

Ausländische Rechtstexte für Amazon und ebay

Möchten Sie Ihren Onlinehandel ausweiten und neue Zielmärkte erschließen, sind Impressum, AGB und Datenschutzerklärung sprachlich und rechtlich an den jeweiligen Markt anzupassen. Um von keiner Abmahnwelle erfasst zu werden, empfiehlt es sich, die Unterstützung von spezialisierten Anwälten heranzuziehen. Wie bereits oben erläutert, raten wir von einer bloßen Übersetzung der Texte ab. Wenn Sie sich durch einen Rechtsanwalt unterstützen lassen, wird Ihnen oftmals eine Haftungsübernahme, sowie ein update service zugesichert.

Besonderheiten im Handel anhand dem Beispiel: ebay Frankreich

Wenn ein deutscher Anbieter mit Niederlassung in Deutschland auf der französischen Plattform von eBay handeln will, sind folgende Punkte in den Rechtstexten zu beachten:

Vertragsschluss nach französischem Recht

Beim Vertragsschluss im Onlineshop gibt es im französischen Recht einige wichtige Unterschiede zu den Regelungen des BGB in Deutschland. Der Code Civil regelt Kaufverträge in Buch III, Titel VI, Artikel 1582 und folgende.

Unterschiede gibt es im französischen Recht vor allem bei Fragen des Vertragsschlusses und der Eigentumsübertragung nach Abschluss eines Kaufvertrags in Onlineshops.

Vor allem beim Thema, wann ein Vertrag zustande kommt, gelten in Frankreich gemäß Rechtstexten andere Regeln. Schon das Anbieten von Waren im Internet z.B. auf Verkaufsplattformen ist nach französischem Recht ein wirksames Vertragsangebot, das der Kunde direkt mit seiner Bestellung annimmt.

Rechtstexte in Deutschland regeln diesen Punkt oft anders. Hier kommt erst mit der Bestätigung des Händlers, z. B. an die E-Mail-Adresse des Kunden, ein wirksamer Vertrag zustande.

Französische AGB für eBay

Diese zahlreichen Besonderheiten des französischen Vertragsrechts müssen in den AGB von eBay-Händlern korrekt umgesetzt werden. Eine bloße Übersetzung von Rechtstexten ist daher nicht ausreichend, da bei Fehlern teure Abmahnungen drohen. 

Französisches Sprachengesetz

Eine Besonderheit ist das sogenannte „französische Sprachengesetz“ (Gesetz Nr. 94-665). Dieses Gesetz schreibt vor, dass wesentliche Punkte in Werbung und Angeboten in Ihrem Shop zwingend in französischer Sprache dargestellt werden müssen.

Ist das nicht der Fall, drohen den Onlineshops Geldbußen und der Vertrag ist unter Umständen unwirksam. Schon deshalb sollten Anbieter auf eBay Frankreich nur mit korrekten französischen Rechtstexten auftreten.

Impressum nach französischem Recht?

Wenn Sie als Anbieter keine Niederlassung in Frankreich haben, gelten grundsätzlich nicht die französischen, sondern die deutschen Vorschriften zum Impressum. Richten Sie sich mit Ihren Angeboten aber hauptsächlich an französische Verbraucher (B2C), müssen Sie zusätzlich die französischen Vorschriften zum Vertragskaufrecht und Gewährleistungsrecht beachten. Die Impressumsangaben müssen in französischer Sprache auf den Verkaufsplattformen eingebunden werden. Mehr Informationen dazu, wie ein Impressum für den französischen Markt gestaltet werden sollte, finden Sie in unserem Artikel „ Muster-Impressum für französische Webseiten”.

Französische Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht ist in der EU seit Juni 2014 in großen Teilen einheitlich geregelt. Allerdings muss auch beim Handel auf ebay.fr die Widerrufsbelehrung in zahlreichen Punkten wie etwa bei der Teillieferung, der Kostentragung oder dem Speditionsversand individuell erstellt werden. Mit der Erstellung können Sie einen Rechtstexter oder einen Anwalt beauftragen. Auch hier ist eine Übersetzung der Texte ins Französische zu empfehlen, damit Verbraucher in Frankreich diese auch verstehen können und insbesondere AGB auch in den Vertrag mit einbezogen werden.

Französische Datenschutzerklärung

Auch Rechtstexte wie die Datenschutzerklärung müssen an das französische Recht angepasst werden. Weiter ist für Anbieter – eigentlich - eine Pflichtregistrierung bei der französischen Datenschutzbehörde (Commission nationale de l'informatique et des libertés, „CNIL“) notwendig. Diese Pflicht besteht aber nur für Händler mit Niederlassung in Frankreich. Bei Händlern mit Sitz in Deutschland, die über ebay.fr verkaufen, ist diese Registrierung nicht notwendig.

5. Welche Rechtstexte benötigen Sie beim Internationalen Handel in Ihrem Online-Shop?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB sind das rechtliche Grundgerüst aller Verkäufe, auch bei Verkaufsplattformen. Im Gegensatz zum eigenen Onlineshop weisen gängige Verkaufsplattformen die Besonderheit auf, dass der Betreiber rechtliche Vorgaben wie beispielsweise zum Vertragsschluss oder zur Vertragsabwicklung macht, die Sie als Anbieter in Ihren AGB korrekt umsetzen müssen.


Auch die Verbraucherrechte-Richtlinie der EU führt nicht dazu, dass es in ganz Europa einheitliche Regelungen für Kaufverträge gibt. Zusätzlich zu den allgemeinen Regeln können Länder nach wie vor weitere Vorgaben für die Datenschutzerklärung oder das Impressum vorsehen. Oder wissen Sie was genau mit „invitation to treat“, „placing an order by electronic means“ oder „Vente à distance : conclusion du contrat /“ gemeint ist und wie Sie diese Punkte rechtssicher einbinden?


Bei den AGB sollten Sie als Händler also besser nicht schlampen oder einfach per copy & paste fremde AGB übernehmen, sondern professionelle AGB für den internationalen Handel nutzen.

Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular

Auch die Regelungen zum Widerrufsrecht wurden durch die Verbraucherrechte-Richtlinie harmonisiert. Trotzdem benötigen Sie eine individuell angepasste Widerrufsbelehrung, wenn Sie als Online Händler über Ländergrenzen hinweg tätig werden. Denn auch bei der Widerrufsbelehrung gibt es länderspezifische Besonderheiten zu beachten.


Auch das Widerrufsformular muss in der jeweiligen Landessprache im Shop angeboten werden.

Impressum

Auch beim Impressum gibt es in fast jedem Land der EU abweichende Regelungen, die oft nur Details betreffen. Setzen Sie diese auf Ihrer Webseite aber nicht um, können Anbieter auf ebay.co.uk mit Abmahnungen rechnen.

Datenschutzerklärung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht seit 2018 einheitliche Regelungen zum Datenschutz in der EU vor. Ziel ist die Gewährleistung eines einheitlichen Datenschutzniveaus, wobei den Mitgliedsstaaten ein Handlungsspielraum für nationale Sonderregelungen gegeben wurde. Und diese müssen Sie als Shop-Anbieter einhalten, wenn Sie mit Franzosen, Engländern, Spaniern oder Österreichern Geschäfte machen wollen.

AUFGEPASST

Sie sind als Online Händler international tätig, haben aber keine internationalen Rechtstexte in Ihrem Shop? Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Erstellung rechtlich und sprachlich angepasster Rechtstexte für Ihre Website oder Ihr Angebot auf Verkaufsplattformen beauftragen.

Sie sind als Online-Händler in Deutschland tätig und fragen sich nun, ob die Rechtstexte auf Ihrer Website den nationalen Anforderungen genügen? Oder Sie merken gerade, dass Sie noch gar keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website eingebunden haben? Für alle Rechtstexte in deutscher Sprache - inklusive AGB - haben wir bei eRecht24 Premium die Lösung für Sie.

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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