Widerrufsbutton: Etsy

Etsy-Widerrufsbutton: Welche Pflichten jetzt für Händler gelten

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
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Das Wichtigste in Kürze

  • Verkaufen Sie in Ihrem Etsy-Shop Produkte, für die das gesetzliche Widerrufsrecht gilt, brauchen Sie seit dem 19. Juni 2026 eine digitale Widerrufsfunktion.
  • Ausgenommen ist die Pflicht für Produkte, für die kein Widerrufsrecht besteht. Auf Etsy betrifft das insbesondere individuelle Maßanfertigungen.
  • Passen Sie Ihre Widerrufsbelehrung auf die neue Widerrufsfunktion an. Dafür können Sie die eRecht24 PREMIUM Tools nutzen.

Worum geht's?

Seit dem 19. Juni 2026 gilt eine neue Pflicht im Online-Handel: Wer seinen Kunden den Vertragsabschluss über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglicht, muss ihnen eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Während sich dieser Widerrufsbutton für herkömmliche Online-Shops per HTML-Code integrieren lässt, sind Verkäufer auf Etsy, eBay und Co. auf die Mithilfe der Plattformen angewiesen. Auf dem DIY-Marktplatz Etsy stellt Verkäufer genau das aber vor Herausforderungen. Welche das sind, klären wir in diesem Beitrag.

 

1. Was ist der Widerrufsbutton?

Mit dem Widerrufsbutton sollen Verbraucher online Verträge einfacher widerrufen können als bisher: Ähnlich wie beim Kauf-Button soll der Widerruf über eine Schaltfläche auf der Website oder in der App ermöglicht werden – entweder als klassische Button-Lösung oder über einen eindeutig beschrifteten Link wie “Vertrag widerrufen”.

Grundlage der neuen digitalen Widerrufsfunktion ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673, die alle EU-Mitgliedstaaten bis zum 19. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen mussten. Für Sie als Online-Händler heißt das: Sind Sie betroffen, ist der Widerrufsbutton bereits Pflicht.

WER IST BETROFFEN?

Sie brauchen einen Widerrufsbutton, wenn Sie online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Die Pflicht gilt für:

  • Onlineshops
  • Verkaufsplattformen wie eBay, Amazon und Etsy
  • Kundenportale mit Vertragsfunktion
  • KI-Agenten und -Assistenten, wenn ein direkter Vertragsschluss möglich ist (sog. Agentic Commerce).

Da für Verträge zwischen Unternehmern kein Widerrufsrecht greift, müssen B2B-Shops die neue Buttonpflicht nicht umsetzen. Das gilt im Übrigen auch, wenn Sie als Händler zwar an Verbraucher – also B2C – verkaufen, für die Produkte aber ebenfalls kein Widerrufsrecht besteht. Auf Etsy ist das regelmäßig der Fall.

Tipp: Mit unserem eRecht24 Widerrufsbutton-Check können Sie mit wenigen Klicks prüfen, ob Sie unter die neue Widerrufsbutton-Pflicht fallen. 

2. Wann brauche ich auf Etsy einen Widerrufsbutton – und wann nicht?

Für Ihren Etsy-Shop brauchen Sie in der Regel einen Widerrufsbutton, weil Sie dort Produkte an Verbraucher verkaufen. Es gibt aber eine wesentliche Einschränkung: Auf dem DIY-Marktplatz bieten viele Shops kreative, maßgefertigte Produkte an. Für Maßanfertigungen besteht kein Widerrufsrecht. Verkaufen Sie ausschließlich solche Artikel, benötigen Sie keinen Widerrufsbutton.

Keine Widerrufsbuttonpflicht für maßgefertigte Produkte

Produkte, die Sie nach individuellen Kundenwünschen auf Bestellung anfertigen, sind vom Widerrufsrecht ausgenommen. Darunter fallen beispielsweise:

  • personalisierte Schmuckstücke (z. B. Ringe mit eingraviertem Datum, Armbänder mit individuellen Buchstabenperlen)
  • maßgefertigte Kleidung
  • gemalte Familienportraits, personalisierte Karikaturen
  • gravierte oder bedruckte Gegenstände nach Kundenvorgabe (z. B. Holzschilder, Tassen, Schneidebretter)
  • maßgefertigte Möbel in Sondergröße

WICHTIG

Allein handgefertigte Produkte auf Etsy zu verkaufen, reicht nicht aus, um das Widerrufsrecht ausschließen zu können. Entscheidend ist, dass Ihr Kunde eine individuelle Anpassung vornimmt (z. B. Name, Maße, Foto, Schriftzug), sodass das Produkt für andere Käufer praktisch unverkäuflich wird. Fertigen Sie hingegen z. B. Schmuck an, der nicht personalisiert ist, können Verbraucher den Kaufvertrag mit Ihnen weiterhin innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

3. Wie setze ich den neuen Widerrufsbutton um?

Die Widerrufsfunktion muss klar erkennbar, dauerhaft verfügbar und so eingebunden sein, dass Kunden den Widerruf unkompliziert erklären können. Für die technische Umsetzung ist allerdings Etsy als Plattform verantwortlich. Als Online-Händler haben Sie darauf nur eingeschränkt Einfluss, da Sie den Widerrufsbutton nicht wie auf der eigenen Website hervorgehoben im Footer einbauen können – Sie sind also auf die Mithilfe von Etsy angewiesen.

Nach Druck aus der Community hat die Plattform nun verspätet – zum 30. Juni 2026 – eine Lösung zur Verfügung gestellt. Diese nutzen Sie als Verkäufer automatisch mit. Zumindest aktuell entspricht sie jedoch nicht den gesetzlichen Regelungen, denn:

  • Eine gut sichtbare und eindeutig beschriftete Schaltfläche fehlt.
  • Wer den Weg zum Widerrufsformular überhaupt findet, muss begründen, warum er widerruft – das ist unzulässig, da ein Widerruf grundlos erklärt werden darf.
  • Die Beschriftung des Bestätigungsbuttons erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nicht.

RECHTSTIPP

Grundsätzlich können Sie die Widerrufsfunktion von Etsy verwenden. Allerdings erfüllt diese aktuell nicht alle gesetzlichen Vorgaben. Um sich zusätzlich abzusichern, können Sie ergänzend die eRecht24 PREMIUM Widerrufsbutton-Lösung als Direktlink in Ihrem Etsy-Shop hinterlegen.

Unser Tipp: Mit eRecht24 PREMIUM Widerrufsbutton auf Etsy umsetzen

Bei eRecht24 haben wir eine Widerrufsbutton-Lösung entwickelt, die sich nicht nur per HTML-Code im Shop integrieren lässt, sondern auch als Direct Link. Diesen können Sie im Widerrufsbutton Manager in Ihrem eRecht24 PREMIUM Account generieren und als URL in Ihrem Etsy-Shop verlinken. Für Ihre Kunden sieht das Ganze dann so aus:

Screenshot Widerrufsbutton

Der Direktlink zur eRecht24 PREMIUM Widerrufsbutton-Lösung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsfunktion. Etsy erlaubt es jedoch nicht, den Link dauerhaft sichtbar im Footer zu platzieren. Hinterlegen Sie ihn deshalb möglichst gut sichtbar und mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen“ an folgenden Stellen:

  • im Shop-Profil
  • auf den einzelnen Produktseiten
  • in der Widerrufsbelehrung
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eRecht24 PREMIUM Widerrufsbutton

Wenn Sie sich nicht allein auf die aktuelle Etsy-Lösung zum Widerrufsbutton verlassen möchten, können Sie Ihren Shop mit dem eRecht24 PREMIUM Widerrufsbutton zusätzlich absichern. 

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Wichtig: Widerrufsbelehrung anpassen

Haben Sie die Widerrufsfunktion umgesetzt, müssen Sie in Ihre Widerrufsbelehrung einen Hinweis auf die neue Funktion aufnehmen. Es ist dabei unerheblich, ob Sie die Lösung von Etsy oder eine externe Lösung wie unsere nutzen. Entscheiden Sie sich für unsere Widerrufsfunktion, ist zusätzlich Ihre Datenschutzerklärung für Etsy anzupassen.

Für die Aktualisierung der Rechtstexte (Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung) können Sie gern unsere eRecht24 PREMIUM Generatoren nutzen.

4. Was kann passieren, wenn ich keinen Widerrufsbutton habe?

Ohne Widerrufsfunktion sind Sie als Händler haftbar – und zwar auch dann, wenn Etsy als Plattform der Pflicht nicht vernünftig nachkommt. Obwohl Sie auf die gesetzeskonforme Umsetzung durch Etsy als Verkäufer keinen Einfluss haben, können Sie wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

Abmahnungen aussprechen darf im Wettbewerbsrecht allerdings nicht jede beliebige Person und auch nicht jedes Unternehmen, sondern nur direkte Wettbewerber und befugte Verbände wie z. B. die Wettbewerbszentrale. Damit ein Verband abmahnbefugt ist, muss er auf der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8b UWG eingetragen sein.

Aktuell sind noch keine Abmahnungen bekannt. Da viele Mitbewerber die Pflicht aufgrund der technischen Vorgaben ebenfalls nicht vollständig erfüllen können, ist die Wahrscheinlichkeit auch eher gering. Gänzlich ausschließen lässt sie sich jedoch nicht. Wenn Sie sich zusätzlich absichern möchten, können Sie unsere eRecht24 PREMIUM Widerrufslösung verwenden.

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Weiterlesen:

5. FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Widerrufsbutton-Pflicht auf Etsy

Wo finde ich den Widerrufsbutton?

Die Widerrufsfunktion auf Etsy ist in der Bestellübersicht versteckt: Nach Auswahl einer konkreten Bestellung erscheint eine neue Option zum Widerruf. Einen gut sichtbaren Button bzw. eindeutig beschrifteten Link, z. B. im Footer der Plattform, gibt es bislang nicht.

Wie muss der Widerrufsbutton aussehen?

Die Widerrufsfunktion – umgesetzt über einen Button oder einen Link – muss gut sichtbar mit „Vertrag widerrufen" beschriftet und von jeder Unterseite der Website oder App erreichbar sein. Nach dem Klick folgt ein Formular, über das der Käufer durch die Angabe von Namen, Bestelldaten und E-Mail-Adresse den Widerruf verifiziert. Gründe für den Widerruf dürfen nicht abgefragt werden. Bestätigt wird der Widerruf über einen zweiten Button/Link, der ebenfalls eindeutig beschriftet sein muss (“Widerruf bestätigen"). Nach dem Klick folgt eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.

Wann kommt der Widerrufsbutton?

Pflicht ist der Widerrufsbutton bzw. die digitale Widerrufsfunktion bereits seit dem 19.06.2026. Etsy hat seinen Verkäufern eine eigene Lösung am 30.06.2026 zur Verfügung gestellt. Diese entspricht jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Wo muss der Widerrufsbutton platziert werden?

Die Widerrufsfunktion muss in Ihrem Etsy-Shop dauerhaft verfügbar sein. Im Gegensatz zum klassischen Onlineshop, bei dem Sie die Funktion als Button oder Link im Footer platzieren können, können Sie bei Etsy nur einen Direct Link auf den Produktseiten und im Profil hinterlegen, wenn Sie eine externe Lösung wie den eRecht24 Widerrufsbutton verwenden möchten.

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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