Lizenzierung im Urheberrecht

Lizenzierung im Urheberrecht: Welche Lizenz brauche ich, um fremde Bilder, Videos oder Texte online verwenden zu dürfen?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Als Webseitenbetreiber, Agentur und Online-Shop brauchen Sie immer dann eine Lizenz, wenn Sie fremde Fotos, Videos oder Texte verwenden wollen.
  • Nur mit einem Lizenzvertrag können Sie sicher sein, dass Ihnen die Lizenz rechtswirksam eingeräumt wurde.
  • Wenn Sie fremde Werke ohne Lizenz nutzen, drohen Ihnen Abmahnungen und es wird teuer.

Worum geht's?

Ob Sie Fotos, Grafiken, Illustrationen, Software, Texte, Logos oder Videos von anderen verwenden wollen, eins brauchen Sie immer - eine Lizenz. Nur durch eine Lizenz sind Sie nach dem Urheberrechtsgesetz berechtigt, das geschützte Werk zu verwenden. Was genau eine Lizenz ist, welche Arten es gibt und wie Sie diese bekommen, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

1. Was ist eine Lizenzierung?

Durch eine Lizenzierung erhalten Sie die Erlaubnis (sog. Nutzungsrecht), ein Werk zu nutzen. Eine Lizenzierung erfolgt in der Regel durch den Abschluss eines Lizenzvertrags.

Wofür brauche ich eine Lizenz?

  • Wenn Sie fremde Fotos, Grafiken, Illustrationen, Videos, Logos, Musik, Software oder Texte auf Ihrer Webseite verwenden wollen, brauchen Sie immer eine Lizenz. Wenn Sie zum Beispiel das Foto eines Löwen für Ihre Webseite nutzen wollen, brauchen Sie vom Urheber, also dem Fotografen, die Erlaubnis, das Bild auf Ihrer Webseite zu verwenden. Durch die Lizenzierung kann Ihnen der Fotograf somit das Recht einräumen, das Bild des Löwens zu verwenden.

Wofür brauche ich keine Lizenz?

  • Nach derzeitigem Stand benötigen Sie keine Lizenz für KI-geschaffene Ergebnisse (z. B. Texte von ChatGPT oder Bilder von DALL·E 3.) 

Nicht nur im Urheberrecht, sondern auch im Markenrecht benötigen Sie Lizenzen, um fremde Marken zu nutzen, z. B. im Rahmen eines Merchandise. Allerdings hat die Lizenzierung von Marken für Webseitenbetreiber, Agenturen und Online-Shops eine geringe Praxisrelevanz.

2. Welche Arten von Lizenzierungen gibt es im Urheberrecht?

Es gibt zwei Arten von Lizenzen:

  • Einfache Lizenz: Wenn Sie eine einfache Lizenz erhalten, dürfen auch andere den Lizenzgegenstand nutzen. Wenn Sie beispielsweise Fotos von Bilddatenbanken erwerben, handelt es sich dabei in der Regel um einfache Lizenzen.
  • Ausschließliche Lizenz: Wenn Sie eine ausschließliche Lizenz erwerben, dürfen nur Sie allein das Werk nutzen. Aus diesem Grund ist eine ausschließliche Lizenz auch wesentlich teurer als eine einfache Lizenz.
  • Alleinlizenz: Bei dieser besonderen Form, erwerben Sie eine ausschließliche Lizenz mit der Ausnahme, dass der Lizenzgeber das Werk ebenfalls verwerten darf. Sie sind jedoch der einzige, der auch zur Verwertung berechtigt ist. 
Beschränkung von Lizenzen
Die einfache und ausschließliche Lizenz lassen wie folgt einschränken:
  • Räumlicher Umfang: Ihre Lizenz kann weltweit gelten oder räumlich zum Beispiel auf Deutschland beschränkt werden. Für die Verwendung von Lizenzen auf Ihrer Webseite sollten Sie darauf achten, dass Sie eine weltweite Lizenz erwerben, da Ihre Webseite in der Regel weltweit abrufbar ist.
  • Zeitlicher Umfang: Eine Lizenz kann zeitlich unbefristet gelten oder aber z. B. auf drei Jahre beschränkt werden. Wenn Ihre Lizenz zeitlich befristet ist, müssen Sie diese alle paar Jahre verlängern. Die zeitliche Beschränkung ist daher mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Je nachdem, um was es geht, z. B. Fotos oder eine Software, sollten Sie abwägen, ob Sie die Lizenz für immer benötigen oder eine zeitliche Beschränkung für Sie in Ordnung ist.
  • Inhaltlicher Umfang: Eine Lizenz kann inhaltlich beschränkt werden. Dadurch kann der Lizenzgeber zum Beispiel die kommerzielle Nutzung des Werkes untersagen, die Anzahl der Lizenzen (z. B. bei Software) begrenzen oder vorgeben, dass die Lizenz zwar online, aber nicht auf Social Media genutzt werden darf.
  • Persönlicher Umfang: Eine Lizenz kann an eine Person gebunden werden, dann kann das Werk (z. B. Software) nicht von anderen Personen im Unternehmen genutzt werden.
  • Unterlizenzierung: Weiterhin können Sie das Recht erhalten, selbst Unterlizenzen zu erteilen. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn Sie ein Facebook- oder YouTube-Konto haben und das Werk dort nutzen wollen. Sie räumen den Plattformen durch die AGB immer ein einfaches Nutzungsrecht an den Inhalten ein, die Sie hochladen. Daher sollten Sie darauf achten, dass Sie berechtigt sind, Unterlizenzen zu vergeben.
  • Bearbeitung: Für den Fall, dass Sie das Bild oder den Text nachträglich selbst verändern wollen, sollten Sie sich ein Bearbeitungsrecht im Rahmen der Lizenz einräumen lassen.

 

3. Lizenzgebühren im Überblick

Wenn Sie eine Lizenz erwerben, fallen in der Regel auch Lizenzgebühren an. Bei der Lizenzgebühr handelt es sich um den Betrag, den Sie als Lizenznehmer dem Urheber dafür zahlen, dass Sie sein Werk nutzen dürfen. Es gibt keine festen Regelungen für Lizenzgebühren, daher unterscheiden sie sich nach dem Lizenzgeber, der Art des Werkes, Aufwand (z. B. Professionalität der Fotografie) sowie dem Markt und der Branche.

Darüber hinaus hängt die Lizenzgebühr davon ab, in welchem Umfang Sie das Werk nutzen dürfen. Wenn Sie ein ausschließliches, weltweites und zeitlich, räumlich sowie inhaltlich unbeschränktes Recht bekommen wollen, müssen Sie auch dementsprechend tief in die Tasche greifen.

ÜBRIGENS

Es gibt auch Lizenzen, bei denen Sie als Lizenznehmer keine Lizenzgebühr zahlen müssen. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, lesen Sie unseren Artikel zum Thema Creative Commons Lizenz: Worauf müssen Unternehmen achten?. Insbesondere Stock-Portale bieten Bilder häufig gratis an. Achten Sie dann ganz besonders auf die Lizenzbedingungen der Bilddatenbanken.

4. Lizenzvertrag

Der Abschluss eines Lizenzvertrags ist keine Pflicht und eine Lizenz könnten Sie theoretisch auch mündlich erhalten. Zur Dokumentation und Rechtssicherheit empfehlen wir Ihnen jedoch immer einen Lizenzvertrag zu schließen. In einem Lizenzvertrag sollten Sie möglichst präzise regeln, in welchem Umfang Ihnen eine Lizenz eingeräumt wird.

Als eRecht24 Premium-Mitglied haben Sie Zugriff auf einen anwaltlich geprüften Mustervertrag zur Rechteübertragung an Bildern, Texten und Videos, mit dem Sie den Erwerb von Lizenzen mit Fotografen, Illustratoren oder Textern unkompliziert und rechtssicher regeln können. Wenn Sie Lizenzen von englischsprachigen Urhebern erwerben, steht Ihnen im Premium-Bereich auch ein Muster auf Englisch zur Verfügung.

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5. Drei Fehler, die Sie beim Lizenzvertrag vermeiden sollten

  • Einfache Lizenz: Es ist ein Unterschied von Tag und Nacht, ob Sie eine ausschließliche oder ein einfache Lizenz erhalten. Wenn Sie sich eine Illustration erstellen lassen und vergessen, dass Sie ein ausschließliches Recht brauchen, werden Sie sich enorm ärgern, wenn Ihre Konkurrenz auf einmal die gleiche Illustration auch verwendet.
  • Inhaltliche Beschränkung: Achten Sie darauf, dass im Lizenzvertrag keine inhaltlichen Beschränkungen stehen, die Sie in der Nutzung beeinträchtigen würden (z. B. Verbot der Nutzung auf Social Media).
  • Kein Recht zur Unterlizenzierung: Wenn Sie planen, das Werk auf Plattformen wie YouTube, Facebook oder Instagram hochzuladen, benötigen Sie zwingend ein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen. Da Sie der Plattform mit dem Upload ein einfaches Nutzungsrecht einräumen, sollten Sie darauf achten, dass Sie zur Unterlizenzierung berechtigt sind.

AUFGEPASST BEIM THEMA URHEBERNENNUNG

Eine nicht zu unterschätzende Fehlerquelle unabhängig vom Lizenzvertrag ist die Benennung des Urhebers. Dieser hat immer das Recht darauf genannt zu werden. Beachten Sie dabei, dass ein Bildnachweis im Impressum nicht immer ausreicht. Stimmen Sie sich also mit dem Urheber ab oder benennen Sie ihn im Zweifel direkt am Werk. Eine fehlende Urheberbenennung kann teuer werden - Sie müssen mit einem 100%igen Aufschlag auf das Honorar rechnen.

6. FAQ

Definition: Was versteht man unter einer Lizenz?


Mit einer Lizenz erhalten Sie die Möglichkeit, ein Werk (z.B. Foto, Grafik, Illustration, Software, Text, Logo oder Video) zu nutzen.

Gibt es immer Lizenzgebühren?


Eine Lizenzgebühr ist keine Pflicht. Dennoch können Sie davon ausgehen, dass Sie für den größten Teil der Werke auch eine Lizenzgebühr zu zahlen haben.

Warum kann ich ein Foto nicht kaufen, sondern muss es lizenzieren?


Das deutsche Urheberrecht geht von einer sehr engen Verbindung zwischen dem Urheber und seinem geschaffenen Werk aus. Demnach regelt das deutsche Gesetz, dass das Urheberrecht an einem Foto nicht verkauft werden kann (§ 29 UrhG), sondern nur Rechte zur Nutzung des Fotos - im Rahmen einer Lizenzierung - vergeben werden können.

Was passiert, wenn ich keine Lizenz habe?


Wenn Sie keine Lizenz haben und beispielsweise ein Foto trotzdem auf Ihrer Webseite nutzen, droht Ihnen eine Abmahnung. Der Urheber kann von Ihnen verlangen, dass Sie das Foto löschen und ihm Schadensersatz zahlen. In der Praxis wird der Schadensersatz fast immer nach der sogenannten "Lizenzanalogie" bestimmt. Dabei wird geprüft, was Sie bezahlt hätten, wenn Sie für das Foto eine Lizenz erworben hätten.

 

 

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Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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