Markenschutz

So sichern Sie sich Markenrechte an Ihren Logos & Slogans

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Markenschutz ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil für Unternehmen.
  • Ohne eine präzise Markenrecherche kann Ihre Marke schnell abgemahnt werden.
  • Lassen Sie sich Ihre Marke von einem Anwalt anmelden, um Abmahnungen zu vermeiden.

Worum geht's?

Viele Unternehmer hadern damit, ein Logo oder einen Slogan direkt als Marke einzutragen, da Ihnen der bürokratische Aufwand oder die Kosten zu hoch sind. Doch genau da liegt der Fehler. Sie haben bereits Geld oder Zeit aufgewendet, um Ihr Logo oder Ihren Slogan zu perfektionieren, wieso sollten Sie sich nun nicht auch die exklusiven Rechte daran sichern? Erfahren Sie in diesem Beitrag, was Sie als Marke schützen lassen können und wie Sie Markenschutz erhalten.

 

1. Von der Idee zur Marke - Was lässt sich überhaupt schützen

Marken fördern die Kundenloyalität, steigern Ihr Image und heben Ihre Produkte bzw. Dienstleistungen von der Konkurrenz ab. Marken sind außerdem ein entscheidender Faktor bei der Kaufentscheidung unzähliger Kunden. Das wissen auch Unternehmen wie Bosch, Porsche, Dallmayr und Nike. Auch Sie sollten die Macht der Marken nicht unterschätzen. Doch was kann ich überhaupt als Marke schützen?

Sie können Ihr Logo bzw. Ihren Firmennamen, Ihre Produktbezeichnung, Ihren Slogan oder Ihre Domain als Marke schützen lassen. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Optionen was das Design angeht:

Markenformen
Was kann ich als Marke schützen lassen
  • Wortmarke: Besteht aus Buchstaben, Zahlen oder Zeichen - z.B. Boss, n-tv, check24.de.
  • Bildmarke: Kann ein Icon sein, ein Symbol oder eine Grafik - z.B. Nike-Haken, Apple-Logo.
  • Wort-Bild-Marke: Ist eine Kombination aus Wörtern und Bildern - z.B. Volkswagen aus den Buchstaben V und W, Adidas-Logo mit drei Streifen, buntes Google Logo.
  • Dreidimensionale Marke: Besteht aus einer Form bzw. einer 3D-Gestaltung - z.B. Toblerone-Verpackung, Form des Lindt-Goldhasen.
  • Farbmarke: Ist eine Farbe bzw. ein Farbverlauf - z.B. ADAC-Gelb, Milka-Lila.
  • Klangmarke: Kann ein Geräusch aber auch etwas Gesungenes sein - z.B. Mc-Donald’s „Ich liebe es“.
  • Multimedia-Marke: Besteht aus einem visuellen Element und Klang - z.B. Logo und Sound beim Öffnen von Netflix.

 

Jedoch gibt es auch einige Zeichen, für die Sie nach dem Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (kurz: Markengesetz) keinen Markenschutz erhalten können:

Was wird nicht als Marke geschützt?

    • Zeichen mit fehlender Unterscheidungskraft, z.B. handy.de für Telekommunikation
    • Zeichen, die sich nicht im Register darstellen lassen, z.B. Duft von frisch gemähtem Gras
    • Allgemein beschreibende Angaben, z.B. Apfel für Klasse Obst
    • Branchenübliche Bezeichnungen, z.B. „Diesel“ für Kraftstoff
    • Zeichen mit Täuschungsgefahr, z.B. Vitaminbombe für alkoholische Getränke
    • Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung oder guten Sitten verstoßen, z.B. 9/11 für Flugzeuge
    • Zeichen mit staatlichen Wappen, Flaggen & sonstigen amtlichen Zeichen, z.B. Bundeswappen, Rotes Kreuz
    • Zeichen mit amtlichen Prüf- oder Gewährzeichen, z.B. TÜV-Siegel
    • Zeichen mit Symbolen internationaler Organisationen, z.B. Logo der Vereinten Nationen (UN)
    • Zeichen mit geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geografischen Angaben oder geschützten traditionellen Spezialitäten, z.B. Champagner für Sekt aus Berlin
    • Zeichen mit geschützter Sortenbezeichnung von Pflanzensorten, z.B. Elstar für Äpfel

Für den Schutz kommt es nach dem Markengesetz immer darauf an, dass Marken dazu geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmen zu unterscheiden. Bis 2019 musste die Marke grafisch darstellbar sein, darauf kommt es jetzt nicht mehr an. Nach dem neuen Markenrecht (Markenrechtsmodernisierungsgesetz) muss sich das Zeichen im Markenregister nun so darstellen lassen, dass es klar und eindeutig bestimmt werden kann.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

2. Wie erhalte ich Markenschutz?

In Deutschland können Sie Ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden. Wenn es dann auch zur Eintragung Ihrer Marke kommt, erhalten Sie Markenschutz für Deutschland und das geht in nur vier Schritten:

Schritt für Schritt zum Markenschutz

  1. Detaillierte Markenrecherche: Prüfen Sie genau, ob Ihr Zeichen so oder so ähnlich schon im Markenregister eingetragen ist, sonst kann es schnell zu Abmahnungen anderer Markeninhaber kommen.
  2. Wahl der Waren- und Dienstleistungsklasse(n): Entscheiden Sie, für welche Waren oder Dienstleistungen Ihre Marke gelten soll, z.B. Bekleidung oder Werkzeuge.
  3. Markenanmeldung: Reichen Sie Ihren Antrag beim DPMA ein und begleichen Sie die eingegangene Rechnung innerhalb von drei Monaten.
  4. Prüfung und Eintragung der Marke ins Markenregister: Das DPMA prüft Ihre Anmeldung und entscheidet, ob das Zeichen als Marke eingetragen wird.

Achtung: Waren- und Dienstleistungsklasse(n)

Überlegen Sie sich genau, für welche Waren und Dienstleistungen Sie Ihre Marke nutzen wollen. Es gibt insgesamt 45 Waren- und Dienstleistungsklassen und Sie müssen sich vorher überlegen, für welche Klassen Sie Ihre Marke anmelden wollen. Das ist besonders wichtig, da Sie im Nachhinein keine Klassen mehr hinzufügen können.

Die Lösung ist jedoch nicht, die Marke pauschal für alle Klassen anzumelden. Denn: Jede Klasse kostet. Die Anmeldung von drei Klassen kostet 300€ und für jede weitere Klasse zahlen Sie jeweils 100€. Außerdem müssen Sie Ihre Marke für die Klassen, die Sie auswählen, auch künftig benutzen (sog. Benutzungszwang), sonst kann Ihre Marke für die Klasse nach fünf Jahren ohne Benutzung gelöscht werden.

So einfach es scheint, ist der Prozess einer Markenanmeldung sehr fehleranfällig. Insbesondere bei der Markenrecherche und der Wahl der Waren- und Dienstleistungsklassen kann ungenaues Arbeiten das Aus für Ihre Marke bedeuten.

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MEHR LESEN

Informieren Sie sich ausführlicher zur Markenanmeldung in unserem Beitrag zum Thema “So machen Sie als Unternehmer Ihren Namen oder Ihr Logo zur Marke”.

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3. Was umfasst der Markenschutz?

Ist Ihr Kennzeichen erstmal als Marke geschützt, haben Sie die exklusiven Rechte, die Marke zu verwenden und Markenlizenzen zu vergeben. Ihr Markenschutz entsteht im Übrigen mit der Eintragung im Register. Geschützt ist Ihre Marke allerdings schon seit dem Anmeldetag Ihrer Marke. Daher gilt: Schnell sein lohnt sich.

Ist Ihre Marke erstmal im Markenregister eingetragen, gibt es kein Risiko mehr, oder? Das ist leider nicht richtig. Bei der Eintragung Ihrer Marke prüft das Amt nämlich nicht, ob Ihre Marke die Rechte älterer Marken verletzt.

Für eine Markenverletzung kommt es darauf an, ob Ihr Zeichen mit einer bestehenden Marke identisch oder ähnlich ist und ob die Waren und Dienstleistungen identisch oder ähnlich sind. Auch bei bereits bekannten Marken, wie z.B. Adidas oder Porsche sollten Sie besonders vorsichtig mit ähnlichen Zeichen sein.

BEISPIEL

2014 wollte ein Unternehmen das Bild einer Birne im Stil des Apple-Logos für Elektronikgeräte rechtlich schützen lassen. Apple legte Widerspruch ein und wurde letztendlich darin bestätigt, dass das Logo eine zu hohe Ähnlichkeit mit der Marke “Apple” hatte.

Wie Sie anhand dieses Beispiels sehen, besteht immer das Risiko, dass Inhaber älterer Marken gegen Sie z.B. durch markenrechtliche Abmahnungen vorgehen. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Sie vor Eintragung Ihrer Marke eine umfangreiche Markenrecherche durchführen.

Unsere Partnerkanzlei Siebert Lexow Lang kann Sie bei der Markenrecherche und bei der gesamten Anmeldung Ihrer Marke zum Festpreis unterstützen.

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4. Internationaler Markenschutz

Die Anmeldung einer Marke beim DPMA für Deutschland reicht den meisten Unternehmern bereits aus, da sie gar nicht planen, in weiteren Ländern aktiv zu werden und sie sich so zusätzliche Kosten sparen. Doch gerade wenn Sie einen Online-Shop haben und vorhaben, auch andere Märkte künftig zu bedienen, kann internationaler Markenschutz Sinn machen.

Neben der nationalen Marke gibt es die Unionsmarke und die IR-Marke (International registrierte Marke).

Unionsmarke

Für Unionsmarken ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig. Eine Unionsmarke muss nur einmal angemeldet werden und wird in allen EU-Staaten geschützt.

PRAXIS-TIPP

Wenn Ihre Unionsmarke in einem Land nicht eintragungsfähig ist, erhalten Sie in allen EU-Ländern keinen Markenschutz. Auch hier ist eine umfangreiche Markenrecherche vor der Anmeldung das A und O.

IR-Marke

Für die IR-Marke ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zuständig. Je nachdem, welche Länder Sie bei der Anmeldung auswählen, können Sie Markenschutz in über 100 Ländern erhalten.

ACHTUNG

Damit Sie überhaupt eine IR-Marke anmelden können, brauchen Sie zunächst eine beim DPMA oder EUIPO eingetragene Marke.

5. Was kann ich tun, wenn mein Markenschutz verletzt wurde?

Wenn jemand Ihre Marke ohne Zustimmung benutzt, können Sie dagegen vorgehen. Der schnellste und preiswerteste Weg ist es, Widerspruch beim DPMA einzulegen, wenn jemand eine ähnliche oder identische Marke eintragen lässt. Der Haken bei der Sache ist, dass Sie nur drei Monate Zeit haben, Widerspruch einzulegen. Daher sollten Sie neue Markeneintragungen im Blick haben und Markenüberwachungen durchführen.

Wenn Sie die Widerspruchsfrist verpasst haben, können Sie natürlich trotzdem gegen den Nachahmer vorgehen. Sie können einen Antrag auf Markenlöschung beim DPMA stellen oder den Nachahmer abmahnen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern. Weiterhin können Sie eine Markenverletzungsklage vornehmen, wobei diese teuer ist und sich in die Länge ziehen kann.

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Eine Checkliste für den Umgang mit Markenverletzungen finden Sie in unserem Artikel “Wie ich gegen die unerlaubte Nutzung meiner Marke vorgehe und selbst sicher vor Abmahnungen bin”.

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6. Wie lange genießt meine Marke den Markenschutz?

Ihre Marke - egal ob nationale Marke, Unionsmarke oder IR-Marke - ist für 10 Jahre geschützt. Ihr nationaler Markenschutz endet bei Marken, die bis zum 13. Januar 2019 eingetragen wurden, 10 Jahre nach dem Anmeldetag zum Ende des Monats. Bei Marken, die nach dem 14. Januar 2019 eingetragen wurden, endet der Markenschutz 10 Jahre nach dem Anmeldetag.

WICHTIG

Verlängern Sie Ihre Marke rechtzeitig, sonst ist Ihre Marke weg!

Ihren Markenschutz können Sie immer wieder um jeweils 10 Jahre verlängern. Dafür müssen Sie bei nationalen Marken eine Verlängerungsgebühr innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf der Schutzdauer zahlen.

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Mehr Informationen zum Thema Markenverlängerung erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema “Wann muss ich meine Marke verlängern und wie teuer ist das?”.

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7. FAQ

Wie viel kostet es, eine Marke zu schützen?

Der nationale Markenschutz ist am günstigsten und kostet aktuell 300 € (bei Online-Anmeldungen 290 €) für drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Wenn Sie eine Unionsmarke anmelden, müssen Sie 850 € für eine Waren- und Dienstleistungsklasse zahlen. Der Preis erhöht sich, wenn Sie Ihre Marke für mehr Waren- und Dienstleistungsklassen schützen lassen wollen.

Wann sollten Sie Markenschutz anmelden?

Ihr Zeichen können Sie jederzeit anmelden. Es besteht keine Pflicht per Gesetz, eine Marke anzumelden. Wenn Sie sich mit der Markenanmeldung jedoch Zeit lassen, riskieren Sie es, dass z. B. ein Konkurrent das Zeichen vor Ihnen als Marke einträgt und Sie schlimmstenfalls noch abmahnt. Daher gilt: Je eher, desto besser. Wichtig ist auch, dass Ihr Markenschutz nach Eintragung rückwirkend gilt. Der Tag der Anmeldung ist also maßgeblich für den Beginn Ihres Markenschutzes.

Wann bekomme ich keinen Markenschutz?

Wenn Ihr Zeichen keine Unterscheidungskraft hat, sich nicht im Register darstellen lässt, allgemein beschreibend ist, eine branchenübliche Bezeichnung ist, Täuschungsgefahr besitzt, gegen die öffentliche Ordnung oder guten Sitten verstößt oder Hoheitszeichen oder sonstige amtliche Zeichen enthält, erhalten Sie keinen Markenschutz.

Was versteht man unter Markenschutz?

Markenschutz bedeutet, dass Ihr Logo oder Slogan für die Dauer von 10 Jahren geschützt ist, wobei Sie Ihre Marke beliebig oft verlängern können. Durch den Markenschutz haben Sie die exklusiven Rechte, die Marke auf Produkten und Dienstleistungen anzubringen. So können Sie sich durch den Markenschutz von der Konkurrenz abheben.

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KANZLEI SIEBERT LEXOW LANG

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Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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