Worum geht's?
Viele Unternehmer hadern damit, ein Logo oder einen Slogan direkt als Marke einzutragen, da Ihnen der bürokratische Aufwand oder die Kosten zu hoch sind. Doch genau da liegt der Fehler. Sie haben bereits Geld oder Zeit aufgewendet, um Ihr Logo oder Ihren Slogan zu perfektionieren, wieso sollten Sie sich nun nicht auch die exklusiven Rechte daran sichern? Erfahren Sie in diesem Beitrag, was Sie als Marke schützen lassen können und wie Sie Markenschutz erhalten.
1. Von der Idee zur Marke - Was lässt sich überhaupt schützen
Marken fördern die Kundenloyalität, steigern Ihr Image und heben Ihre Produkte bzw. Dienstleistungen von der Konkurrenz ab. Marken sind außerdem ein entscheidender Faktor bei der Kaufentscheidung unzähliger Kunden. Das wissen auch Unternehmen wie Bosch, Porsche, Dallmayr und Nike. Auch Sie sollten die Macht der Marken nicht unterschätzen. Doch was kann ich überhaupt als Marke schützen?
Sie können Ihr Logo bzw. Ihren Firmennamen, Ihre Produktbezeichnung, Ihren Slogan oder Ihre Domain als Marke schützen lassen. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Optionen was das Design angeht:
- Wortmarke: Besteht aus Buchstaben, Zahlen oder Zeichen - z.B. Boss, n-tv, check24.de.
- Bildmarke: Kann ein Icon sein, ein Symbol oder eine Grafik - z.B. Nike-Haken, Apple-Logo.
- Wort-Bild-Marke: Ist eine Kombination aus Wörtern und Bildern - z.B. Volkswagen aus den Buchstaben V und W, Adidas-Logo mit drei Streifen, buntes Google Logo.
- Dreidimensionale Marke: Besteht aus einer Form bzw. einer 3D-Gestaltung - z.B. Toblerone-Verpackung, Form des Lindt-Goldhasen.
- Farbmarke: Ist eine Farbe bzw. ein Farbverlauf - z.B. ADAC-Gelb, Milka-Lila.
- Klangmarke: Kann ein Geräusch aber auch etwas Gesungenes sein - z.B. Mc-Donald’s „Ich liebe es“.
- Multimedia-Marke: Besteht aus einem visuellen Element und Klang - z.B. Logo und Sound beim Öffnen von Netflix.
Jedoch gibt es auch einige Zeichen, für die Sie nach dem Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (kurz: Markengesetz) keinen Markenschutz erhalten können:
Was wird nicht als Marke geschützt?
Für den Schutz kommt es nach dem Markengesetz immer darauf an, dass Marken dazu geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmen zu unterscheiden. Bis 2019 musste die Marke grafisch darstellbar sein, darauf kommt es jetzt nicht mehr an. Nach dem neuen Markenrecht (Markenrechtsmodernisierungsgesetz) muss sich das Zeichen im Markenregister nun so darstellen lassen, dass es klar und eindeutig bestimmt werden kann.
2. Wie erhalte ich Markenschutz?
In Deutschland können Sie Ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden. Wenn es dann auch zur Eintragung Ihrer Marke kommt, erhalten Sie Markenschutz für Deutschland und das geht in nur vier Schritten:
Schritt für Schritt zum Markenschutz
- Detaillierte Markenrecherche: Prüfen Sie genau, ob Ihr Zeichen so oder so ähnlich schon im Markenregister eingetragen ist, sonst kann es schnell zu Abmahnungen anderer Markeninhaber kommen.
- Wahl der Waren- und Dienstleistungsklasse(n): Entscheiden Sie, für welche Waren oder Dienstleistungen Ihre Marke gelten soll, z.B. Bekleidung oder Werkzeuge.
- Markenanmeldung: Reichen Sie Ihren Antrag beim DPMA ein und begleichen Sie die eingegangene Rechnung innerhalb von drei Monaten.
- Prüfung und Eintragung der Marke ins Markenregister: Das DPMA prüft Ihre Anmeldung und entscheidet, ob das Zeichen als Marke eingetragen wird.
Achtung: Waren- und Dienstleistungsklasse(n)
Überlegen Sie sich genau, für welche Waren und Dienstleistungen Sie Ihre Marke nutzen wollen. Es gibt insgesamt 45 Waren- und Dienstleistungsklassen und Sie müssen sich vorher überlegen, für welche Klassen Sie Ihre Marke anmelden wollen. Das ist besonders wichtig, da Sie im Nachhinein keine Klassen mehr hinzufügen können.
Die Lösung ist jedoch nicht, die Marke pauschal für alle Klassen anzumelden. Denn: Jede Klasse kostet. Die Anmeldung von drei Klassen kostet 300€ und für jede weitere Klasse zahlen Sie jeweils 100€. Außerdem müssen Sie Ihre Marke für die Klassen, die Sie auswählen, auch künftig benutzen (sog. Benutzungszwang), sonst kann Ihre Marke für die Klasse nach fünf Jahren ohne Benutzung gelöscht werden.
So einfach es scheint, ist der Prozess einer Markenanmeldung sehr fehleranfällig. Insbesondere bei der Markenrecherche und der Wahl der Waren- und Dienstleistungsklassen kann ungenaues Arbeiten das Aus für Ihre Marke bedeuten.
MEHR LESEN
Informieren Sie sich ausführlicher zur Markenanmeldung in unserem Beitrag zum Thema “So machen Sie als Unternehmer Ihren Namen oder Ihr Logo zur Marke”.
3. Was umfasst der Markenschutz?
Ist Ihr Kennzeichen erstmal als Marke geschützt, haben Sie die exklusiven Rechte, die Marke zu verwenden und Markenlizenzen zu vergeben. Ihr Markenschutz entsteht im Übrigen mit der Eintragung im Register. Geschützt ist Ihre Marke allerdings schon seit dem Anmeldetag Ihrer Marke. Daher gilt: Schnell sein lohnt sich.
Ist Ihre Marke erstmal im Markenregister eingetragen, gibt es kein Risiko mehr, oder? Das ist leider nicht richtig. Bei der Eintragung Ihrer Marke prüft das Amt nämlich nicht, ob Ihre Marke die Rechte älterer Marken verletzt.
Für eine Markenverletzung kommt es darauf an, ob Ihr Zeichen mit einer bestehenden Marke identisch oder ähnlich ist und ob die Waren und Dienstleistungen identisch oder ähnlich sind. Auch bei bereits bekannten Marken, wie z.B. Adidas oder Porsche sollten Sie besonders vorsichtig mit ähnlichen Zeichen sein.
BEISPIEL
2014 wollte ein Unternehmen das Bild einer Birne im Stil des Apple-Logos für Elektronikgeräte rechtlich schützen lassen. Apple legte Widerspruch ein und wurde letztendlich darin bestätigt, dass das Logo eine zu hohe Ähnlichkeit mit der Marke “Apple” hatte.
Wie Sie anhand dieses Beispiels sehen, besteht immer das Risiko, dass Inhaber älterer Marken gegen Sie z.B. durch markenrechtliche Abmahnungen vorgehen. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Sie vor Eintragung Ihrer Marke eine umfangreiche Markenrecherche durchführen.
Unsere Partnerkanzlei Siebert Lexow Lang kann Sie bei der Markenrecherche und bei der gesamten Anmeldung Ihrer Marke zum Festpreis unterstützen.
4. Internationaler Markenschutz
Die Anmeldung einer Marke beim DPMA für Deutschland reicht den meisten Unternehmern bereits aus, da sie gar nicht planen, in weiteren Ländern aktiv zu werden und sie sich so zusätzliche Kosten sparen. Doch gerade wenn Sie einen Online-Shop haben und vorhaben, auch andere Märkte künftig zu bedienen, kann internationaler Markenschutz Sinn machen.
Neben der nationalen Marke gibt es die Unionsmarke und die IR-Marke (International registrierte Marke).
Unionsmarke
Für Unionsmarken ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig. Eine Unionsmarke muss nur einmal angemeldet werden und wird in allen EU-Staaten geschützt.
PRAXIS-TIPP
Wenn Ihre Unionsmarke in einem Land nicht eintragungsfähig ist, erhalten Sie in allen EU-Ländern keinen Markenschutz. Auch hier ist eine umfangreiche Markenrecherche vor der Anmeldung das A und O.
IR-Marke
Für die IR-Marke ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zuständig. Je nachdem, welche Länder Sie bei der Anmeldung auswählen, können Sie Markenschutz in über 100 Ländern erhalten.
ACHTUNG
Damit Sie überhaupt eine IR-Marke anmelden können, brauchen Sie zunächst eine beim DPMA oder EUIPO eingetragene Marke.
5. Was kann ich tun, wenn mein Markenschutz verletzt wurde?
Wenn jemand Ihre Marke ohne Zustimmung benutzt, können Sie dagegen vorgehen. Der schnellste und preiswerteste Weg ist es, Widerspruch beim DPMA einzulegen, wenn jemand eine ähnliche oder identische Marke eintragen lässt. Der Haken bei der Sache ist, dass Sie nur drei Monate Zeit haben, Widerspruch einzulegen. Daher sollten Sie neue Markeneintragungen im Blick haben und Markenüberwachungen durchführen.
Wenn Sie die Widerspruchsfrist verpasst haben, können Sie natürlich trotzdem gegen den Nachahmer vorgehen. Sie können einen Antrag auf Markenlöschung beim DPMA stellen oder den Nachahmer abmahnen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern. Weiterhin können Sie eine Markenverletzungsklage vornehmen, wobei diese teuer ist und sich in die Länge ziehen kann.
MEHR LESEN
Eine Checkliste für den Umgang mit Markenverletzungen finden Sie in unserem Artikel “Wie ich gegen die unerlaubte Nutzung meiner Marke vorgehe und selbst sicher vor Abmahnungen bin”.
6. Wie lange genießt meine Marke den Markenschutz?
Ihre Marke - egal ob nationale Marke, Unionsmarke oder IR-Marke - ist für 10 Jahre geschützt. Ihr nationaler Markenschutz endet bei Marken, die bis zum 13. Januar 2019 eingetragen wurden, 10 Jahre nach dem Anmeldetag zum Ende des Monats. Bei Marken, die nach dem 14. Januar 2019 eingetragen wurden, endet der Markenschutz 10 Jahre nach dem Anmeldetag.
WICHTIG
Verlängern Sie Ihre Marke rechtzeitig, sonst ist Ihre Marke weg!
Ihren Markenschutz können Sie immer wieder um jeweils 10 Jahre verlängern. Dafür müssen Sie bei nationalen Marken eine Verlängerungsgebühr innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf der Schutzdauer zahlen.
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Mehr Informationen zum Thema Markenverlängerung erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema “Wann muss ich meine Marke verlängern und wie teuer ist das?”.