Domain vergeben, registrieren & verkaufen

Die richtige Domain für Ihr Unternehmen: Darauf sollten Sie bei der Domainvergabe achten

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Möchten Sie Ihr Unternehmen im Internet darstellen, brauchen Sie nicht nur eine Website, sondern auch die passende Domain.
  • Für die Domainvergabe sind verschiedene Vergabestellen zuständig. Sie können die Domain aber einfach über einen Provider registrieren.
  • Ist der Domainname noch nicht vergeben, haben Sie freie Wahl – achten Sie aber darauf, dass Sie keine fremden Namens- und Markenrechte verletzen.

Worum geht's?

Nicht nur interessante und zielgruppengerechte Inhalte, Nutzerfreundlichkeit und ein schönes Webdesign machen Ihre Website einzigartig, sondern auch der richtige Domainname. Aber wer ist eigentlich für die Vergabe von Domains zuständig? Woher Sie eine Domain für Ihren Online-Auftritt bekommen, wie die Domainvergabe abläuft, wie Sie eine Domain verkaufen und welche Möglichkeiten es gibt, wenn die Domain bereits jemand anderem gehört, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

 

1. Was ist eine Domain?

Als Domain wird der Name einer Website bezeichnet. Sie dient dazu, eine bestimmte Webadresse im Internet aufzurufen. Eigentlich geschieht das Aufrufen einer Website über einen langen Zahlencode – die IP-Adresse. Da ein numerischer Code wie 103.66.58.112 jedoch schwer zu merken ist, werden die Codes in einen Domainnamen übersetzt.

Die Übersetzung von IP-Adresse zu Domain erfolgt durch einen DNS-Server (Domain Name System). So wird aus 103.66.58.112 zum Beispiel www.e-recht24.de. Jede Domain wird nur einmalig vergeben, sodass sich jede Internetseite eindeutig einem Domainnamen zuordnen lässt. Doppelte Domainvergaben sind nicht erlaubt, technisch aber auch gar nicht möglich.

Woraus setzt sich eine Domain zusammen?

Domain Bestandteile
Jede Domain setzt sich aus bis zu drei Bestandteilen zusammen, die von hinten nach vorne gelesen werden:
  • Top Level Domain (TLD): Bei der Top Level Domain handelt es sich um den letzten Bestandteil einer Domain. An ihr können User beispielsweise erkennen, aus welchem Land die Internetseite bzw. das dahinter stehende Unternehmen stammt. Bekannte TLD sind die Domainendungen .de und .com.
  • Second Level Domain (SLD): Die Second Level Domain kann frei gewählt werden und ist meistens die Bezeichnung des Projekts, der Firmenname oder die Marke. Die Kombination aus Top und Second Level Domain ist einmalig und darf nicht mehrfach vergeben werden.
  • Third Level Domain: Die auch als Subdomains bezeichneten Third Level Domains befinden sich vor dem Domainnamen und werden mit einem Punkt von der Second Level Domain getrennt. Bekannte Subdomains sind das klassische www., aber auch Endungen wie blog. oder shop.

Beispiel für eine Domain

Am Beispiel der URL https://www.e-recht24.de besteht eine Domain aus folgenden Informationen:

  • www: Subdomain oder Third Level Domain, Angabe des jeweiligen Netzes, hier das World Wide Web als meistgenutzte Form des Internets
  • eRecht24: Second Level Domain, „eigentlicher“ Domainname
  • de: Top Level Domain, existiert als Länderkennung wie z. B .de, .fr, .ch, .at usw. und als generische Top Level Domain wie z. B. .gov (government), .edu (education), .com (commercial), .org (organisation)

„https“ ist Bestandteil der URL, gehört laut Definition aber nicht zur Domain. Die Abkürzung steht für Hypertext Transfer Protocol Secure und meint den Protokollstandard, mit dem sich Daten im World Wide Web sicher übertragen lassen.

Schon gewusst? Domain und URL sind nicht das Gleiche: Während eine Domain der einmalige Name einer Website ist, ist die URL die vollständige Webadresse dieser Internetseite. Die URL führt immer zu einer bestimmten Seite innerhalb der Website.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

2. Domainvergabe: Woher bekomme ich eine Domain für mein Unternehmen?

Sie habe sich einen passenden Domainnamen für Ihr Unternehmen, Ihre Website oder Ihren Onlineshop überlegt und möchten diese Domain nun anmelden? Vor der Domainvergabe sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Wunsch-Domain auch tatsächlich für Ihre Zwecke geeignet ist und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Ist der Domaincheck positiv verlaufen und der Name noch frei verfügbar, können Sie die Wunsch-Domain registrieren. Doch woher bekommen Sie überhaupt eine Domain für Ihr Unternehmen?

Domainvergabe von Top Level Domains

Je nachdem, für welche Domainendung Sie sich entscheiden, müssen Sie sich für die Domainvergabe von TLD an verschiedene Registrierungsstellen wenden:

  • .de: Domainnamen mit der Länderkennung .de für Deutschland werden von der DENIC vergeben.
  • .com, .net: TLD wie .com oder .net können bei Verisign beantragt werden.
  • .eu: Für Bezeichnungen mit der Domainendung .eu ist die EURid zuständig.
  • .org: Für Domains mit der Endung .org ist die Public Interest Registry (PIR) verantwortlich.

Sie müssen sich für die Domainvergabe nicht zwingend an die offiziellen Vergabestellen wenden. Die Vergabe kann auch bei einem Service-Provider erfolgen, der mit einem Registrar in entsprechender vertraglicher Beziehung steht.

Wenn Sie mit einem Internet-Provider einen Vertrag über Webspace für Ihre Website abschließen, übernehmen diese Anbieter in der Regel die Registrierung der Domain bei der DENIC oder dem zuständigen Registrar. Die Registrierung einer Domain über einen solchen Provider ist meist auch preisgünstiger als bei der DENIC selbst.

Wie wird eine Second Level Domain vergeben?

Second Level Domains werden nach dem Prioritätsprinzip vergeben. Dabei gilt der Grundsatz "first come, first served" – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wer schnell ist und sich den Wunschnamen als Domain sichert, darf diesen als Einziger in der einmaligen Kombination aus Top Level und Second Level Domain für seinen Webauftritt nutzen.

Als Antragsteller müssen Sie jedoch vorab prüfen, ob die Domain Rechte Dritter verletzt. Das betrifft insbesondere das Namensrecht und das Markenrecht bei Domains. Die DENIC trifft keine Prüfpflicht. Nur bei offensichtlichen Rechtsverletzungen ist sie verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen und beispielsweise die betreffende Domain zu sperren.

Domainvergabe von Third Level Domains

Per Third Level Domain lässt sich die eigene Website in weitere Bereiche unterteilen und sinnvoll für die User strukturieren. Da der jeweilige Bereich stets mit der Hauptdomain verbunden bleibt, ist es für Nutzer auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich um ein Produkt, ein Unternehmen oder eine Marke handelt.

Wer eine Subdomain anlegen möchte, braucht zunächst eine Hauptdomain. Per DNS-Eintrag erstellen Sie dann die gewünschten Third Level Domains bei dem Anbieter, der die DNS-Einstellung Ihrer Domain verwaltet – also entweder der Web-Hoster oder der Domain-Registrar. Bei Webhosting-Dienstleistern reicht es meist aus, den Namen für die Subdomain anzugeben. Der Hoster legt die Einträge dann automatisch an.

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PRAXIS-TIPP

Sie sind sich unsicher, ob sich Ihr Wunschname überhaupt als Domain eignet? Bevor Sie die Domain registrieren, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass der Name keine fremden Rechte verletzt. Auf welche Punkte Sie achten sollten und welche Bezeichnungen Sie besser nicht als Domain verwenden, erfahren Sie in unserem Artikel „Domaincheck: Was Sie beim Registrieren oder Kaufen Ihrer Domain beachten müssen“.

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3. Wie wird eine Domain vergeben?

Eine freie Domain können Sie direkt bei einem Webhoster wie IONOS, Checkdomain oder Strato bestellen. Viele Anbieter bieten im Bestellprozess Zusatzpakete wie eine E-Mail-Adresse oder ein Hosting-Paket an, das Sie brauchen, um die Inhalte der Website auf den Server zu laden. Sobald die Domainregistrierung abgeschlossen ist, können Sie die Domain mit Ihrer Internetseite verknüpfen.

Domainvergabe Schritt für Schritt erklärt

Um eine Domain zu registrieren, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Domaincheck: Zunächst prüfen Sie, ob die Domain frei verfügbar oder bereits vergeben ist. Das geht entweder in den Datenbanken der jeweiligen Registrierungsstelle oder beim Service-Provider.
  2. Registrierungsantrag: Ist die Domain frei, stellen Sie einen kostenpflichtigen Registrierungsantrag beim Provider. Dazu müssen Sie Ihre persönlichen Angaben (Name, Adresse, E-Mail, Zahlungsinformationen) angeben.
  3. Datenübermittlung: Der Provider bzw. Domainanbieter übermittelt die Daten zusammen mit Ihrer Wunschdomain an die Registrierungsstelle (z. B. DENIC, Verisign oder EURid) und beauftragt diese mit der Registrierung.
  4. Prüfung: Die Registrierungsstelle prüft die Verfügbarkeit der Domain und trägt die Registrierung in die Datenbank ein.
  5. Benachrichtigung: Sobald die Domain registriert wurde, benachrichtigt die Vergabestelle den Provider. Dieser informiert Sie via E-Mail, dass Ihre Wunsch-Domain auf Ihren Namen registriert wurde.
  6. Domainvergabe: Nun können Sie weitere Einstellungen zur Domain vornehmen und vollständig über den Domainnamen verfügen.

Je nach Domainanbieter und Vergabestelle dauert der Prozess bis zur erfolgreichen Registrierung zwischen wenigen Minuten und mehreren Stunden. Nach Registrierung und Kauf gehört Ihnen der Domainname dann in der Regel für ein Jahr.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Was mache ich, wenn die Domain bereits vergeben ist?

2022 waren bei der DENIC laut Statista allein über 17 Millionen Domains mit der Endung .de registriert. Es kann Ihnen bei der Domainvergabe daher passieren, dass der gewünschte Domainname schon vergeben ist. Soll es dennoch unbedingt diese Domain werden, besteht die Möglichkeit, eine vergebene Domain zu kaufen. So gehen Sie vor:

  • Inhaber ausfindig machen: Versuchen Sie herauszufinden, wem die Domain gehört. Da die Vergabestellen seit der Datenschutzgrundverordnung die Kontaktdaten der Inhaber nicht mehr öffentlich zugänglich machen, geht das am besten über das Impressum auf der entsprechenden Website.
  • Auskunftsanfrage stellen: Ist unter der Domain keine Website gelistet oder fehlt das Impressum trotz Impressumspflicht, können Sie in einigen Fällen Auskunft bei der Vergabestelle über den Inhaber verlangen. Diese Fälle sind jedoch begrenzt – etwa, wenn Sie selbst Namens- oder Kennzeichnungsrechte an der Domain geltend machen wollen oder persönlich von Rechtsverletzungen auf der Seite betroffen sind.
  • Domaininhaber kontaktieren: Wissen Sie, wer der Inhaber Ihrer Wunsch-Domain ist, kontaktieren Sie ihn und fragen Sie ihn nach einem Verkauf der Domain.
  • Kaufpreis aushandeln: Ist der Inhaber interessiert, handeln Sie einen angemessenen Preis für die Domain aus. Halten Sie sämtliche Regelungen, den Domainnamen und die Ablösesumme in einem Kaufvertrag fest.
  • Inhaberwechsel durchführen: Nach dem Kauf ist der Inhaberwechsel dem Provider mitzuteilen. Dafür gibt es spezielle Vorlagen, die in der Regel durch die Provider zur Verfügung gestellt werden. Ist der Domaintransfer abgeschlossen, gehört die Internetadresse Ihnen.

Was ist, wenn der andere Domaininhaber die Domain nicht verkaufen will?

Ist ein Kauf der registrierten Domain nicht möglich, gibt es eine weitere Alternative, wie Sie den Domainnamen noch verwenden können: Überlegen Sie sich, wie Sie die Kombination zwischen Top Level Domain und Second Level Domain so ändern können, dass sie sich registrieren lässt.

  • Andere TLD: Entscheiden Sie sich für eine andere Top Level Domain – also beispielsweise .com statt .de – lässt sich die Domain möglicherweise noch vergeben.
  • Anpassung des Domainnamens: Ändern Sie die Second Level Domain, indem Sie z. B. in Ihrem Firmennamen Zahlen einfügen oder diesen durch einen Bindestrich trennen. Auch Umlaute wie ä, ü, ö und ß sind möglich.

Kann ich auch mehrere Domains registrieren?

Ja, Sie können auch mehrere Domains auf einmal registrieren. Das ist sogar sinnvoll, damit Nutzer und potenzielle Kunden Ihr Unternehmen leichter im Internet finden können. Aus folgenden Gründen kann es ratsam sein, bei der Domainvergabe mehrere Internetadressen zu reservieren:

  • Geben Nutzer Ihre Domain mit einer anderen Endung ein (z. B. .de statt .com), kommen sie dennoch auf Ihre Website.
  • Haben Sie Ihr Unternehmen umbenannt, können Sie sowohl eine Domain mit Ihrem alten als auch mit Ihrem neuen Firmennamen registrieren. So werden Sie auch von Nutzern gefunden, die lediglich den alten Unternehmensnamen kennen.
  • Enthält Ihre Domain Fantasienamen oder Ihren Nachnamen, steigt das Risiko, dass sich potenzielle Kunden beim Eingeben der Domain vertippen und die Website nicht finden können. Reservieren Sie „Tippfehler-Domains“ mit ähnlich klingenden Schreibweisen, können Sie dieses Risiko reduzieren.

ÜBRIGENS

Wenn Sie mehrere Domains registrieren, benötigen Sie nicht auch mehrere Internetseiten: Bei den meisten Domain-Registraren ist es einfach, die verschiedenen Domains allesamt auf Ihre Website weiterzuleiten. Wie viele der Domainnamen Sie anschließend für Hosting und E-Mail freischalten können, hängt vom abgeschlossenen Hosting-Paket ab.

Wie Sie den richtigen Hosting-Anbieter finden und was es beim Thema Webhosting rechtlich zu beachten gilt, lesen Sie in unserem Beitrag „Hosting und rechtliche Fallstricke“.

Sie haben Ihre Website bereits gehostet und stehen kurz vor der Veröffentlichung? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag „Rechtssichere Webseiten gestalten“. Dort erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um rechtlich mit Ihrem Webauftritt auf der sicheren Seite zu sein.

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4. Domain verkaufen: So geht’s

Verschiedene Plattformen im Internet bieten den Domainverkauf über einen Domain Marktplatz oder eine spezielle Domain-Auktion an. Beim Domain-Markt spielen unter anderem United Domains, Sedo, Flippa oder Checkdomain ganz oben mit. Auf diesen Marktplätzen können Domain-Verkäufer - egal ob Unternehmer oder Privatperson - Ihre Domain, die sie nicht mehr benötigen, an den Mann bringen.

Sie müssen aber nicht auf spezielle Domain-Marktplätze zurückgreifen, wenn Sie Ihre Domain verkaufen wollen. Auch beim Auktionsriesen eBay können Domains zum Verkauf angeboten werden. 

Es gibt nicht nur die Option .de-Domain oder .com-Domain direkt zum Kauf anzubieten, sondern auch andere Domainendungen werden akzeptiert. Bei einigen Plattformen ist der Domainverkauf je nach Domain kostenlos.

AUFGEPASST!

Achten Sie beim Ankauf von Domains über Internetportale darauf, dass Sie keine Markenrechte verletzen. Auch wenn die Domainregistrierung nicht direkt Markenrechte verletzt, so begehen Sie aber eine Rechtsverletzung, sobald Sie die Domain nutzen. Sei es auch nur, um Affiliatelinks zu setzen oder Werbeanzeigen zu schalten.

5. Fazit zum Thema Domain vergeben, registrieren & verkaufen

Wenn Sie eine Domain registrieren lassen möchten, sollten Sie zunächst überprüfen, ob Sie Namens- oder Markenrechte eines Dritten verletzen. Die Domainvergabe erfolgt über mehrere Schritte. Ist Ihre Wunschdomain nicht verfügbar, können Sie versuchen, den Inhaber der Domain ausfindig zu machen, ihn zu kontaktieren und ihm die Domain abzukaufen.

Wenn Sie bereits eine Domain registriert haben, sollten Sie daran denken, dass eine rechtssichere Website der wichtigste Grundstein Ihrer Internetpräsenz ist. Dazu sind einige Punkte nötig, die Sie nicht vergessen sollten. Vom Impressum über die Datenschutzerklärung bis hin zum SSL-Zertifikat gibt es viel zu beachten. Im Folgenden finden Sie unsere Linkübersicht zu allen relevanten Themen rund um die rechtssichere Webseite:

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6. FAQ: Häufige Fragen zur Domainvergabe

Was versteht man unter einer Domain?

Eine Domain ist der Name einer Website. Durch die Domain können Nutzer im Internet eine Internetseite finden und aufrufen. Jede Domain wird weltweit nur einmal vergeben und setzt sich aus Top Level Domain (Domainendung), Second Level Domain (Mittelteil oder eigentlicher Domainname) und Third Level Domain (Präfix bzw. Subdomain) zusammen. URL und Domain sind zwar nicht das Gleiche, aber die Domain ist wesentlicher Bestandteil einer URL.

Was ist eine Domain? Beispiele

Am Beispiel der Domain www.erecht-24.de ist die Endung .de die Top Level Domain, der Domainname erecht-24 die Second Level Domain und der Präfix www. die Third Level Domain oder Subdomain. Will ein Nutzer diese Domain aufrufen, muss er die Top und die Second Level Domain eingeben. Die Subdomain kann auch weggelassen werden.

Wer vergibt die Domain?

Je nachdem, welche Endung die Domain haben soll, sind verschiedene Vergabestellen für die Vergabe zuständig: Für Top Level Domains mit der Endung .de ist das die DENIC, für .com Verisign, für EURid und für .org Public Interest Registry (PIR). An der Spitze dieser Registrierungsstellen steht die ICANN.

 

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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