Worum geht's?
Vereine gibt es in Deutschland viele und vor allem unterschiedliche Arten: Musikverein, Sportverein, Freizeitverein, Heimatverein, aber auch Vereine zur Förderung von Tier-und Naturschutz. Aber was genau ist überhaupt ein Verein? Was zeichnet einen eingetragenen Verein aus? Wie läuft die Vereinsgründung ab? Die wichtigsten Fragen rund um die Vereinsgründung haben wir in diesem Artikel für Sie beantwortet.
1. Vereine: Zwecke und Arten im Überblick
Das Interesse an Vereinen in Deutschland ist groß. Im Schnitt soll einer Umfrage zufolge jeder zweite Bundesbürger Mitglied in einem Verein sein. Üben Sie ein bestimmtes Hobby leidenschaftlich aus oder wollen sich gesellschaftlich engagieren, bietet sich ein Zusammenschluss mit anderen Personen an, um das Interesse gemeinsam zu verfolgen.
Welche Arten von Vereinen gibt es?
Damit die Vereinsgründung erfolgreich ist, ist zunächst ein Überblick über die verschiedenen Arten von Vereinen erforderlich. Unterschieden werden wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Vereine. Nichtwirtschaftliche Vereine, auch Idealvereine genannt, dürfen keine gewerblichen Zwecke verfolgen.
WICHTIG
„Nicht-wirtschaftlich“ bedeutet nicht, dass keine Einnahmen generiert werden dürfen. Die unternehmerischen Tätigkeiten dürfen nur nicht den Hauptzweck des Vereins ausmachen.
Durch eine Eintragung ins Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts erlangt der nicht wirtschaftliche Verein Rechtsfähigkeit. Er kann als juristische Person rechtlich wirksam handeln, Geschäfte abschließen und auch klagen.
GUT ZU WISSEN
Einen eingetragenen Verein erkennen Sie an dem Zusatz „e.V.“.
Wird keine Eintragung vorgenommen, bleibt der nicht wirtschaftliche Verein ein nicht eingetragener Verein. Bedeutet: Er ist keine juristische Person und damit nicht rechtsfähig.
Der wirtschaftliche Verein verfolgt als Hauptzweck nach der Vereinsgründung gewerbliche Interessen und unterscheidet sich damit vom Idealverein. Dieser kann durch staatliche Verleihung Rechtsfähigkeit erlangen.
Wichtig: Stehen wirtschaftliche Interessen im Vordergrund, kann die Wahl einer anderen Rechtsform Vorteile bieten.
Nicht vergessen werden darf der gemeinnützige Verein. Die Gemeinnützigkeit wird auf Antrag vom Finanzamt gewährt und bescheinigt. Wird Ihr Verein als gemeinnützig eingestuft, bringt dies Steuervorteile mit sich.
Sowohl ein eingetragener als auch ein nicht eingetragener Idealverein können als gemeinnützig gelten. Nähere Vorgaben zur Gemeinnützigkeit finden sich in § 52 AO, wonach eine Körperschaft dann gemeinnützige Zwecke verfolgt, „wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“
Hierzu zählen beispielsweise die Förderung von
- Wissenschaft und Forschung,
- Jugend- und Altenhilfe,
- Kunst und Kultur,
- Naturschutz und Landschaftspflege,
- Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie der Unfallverhütung,
- Tierschutz,
- Verbraucherberatung und Verbraucherschutz,
- Gleichberechtigung von Frauen und Männern,
- Schutz von Ehe und Familie,
- Kindergarten und
- Sport.
Ein Förderverein übt keine steuerbegünstigte Tätigkeit aus, sondern sammelt Mittel für andere steuerbegünstigte Körperschaften. Der Förderverein finanziert sich in der Regel durch Spenden und Mitgliedschaftsbeiträge.
2. Vereinsgründung: Voraussetzungen für Gründer
In der Bundesrepublik Deutschland gilt nach Art. 9 des Grundgesetzes die Vereinigungsfreiheit. Jeder Bürger hat dementsprechend das Recht, einen Verein zu gründen.
Während nicht eingetragene Vereine unabhängiger sind und sich besonders für temporäre Vereinigungen eignen, zeichnet sich der eingetragene Verein durch die Eintragung ins Vereinsregister aus. Dadurch wird der Verein rechtsfähig, kann klagen und über ein eigenes Vereinsvermögen verfügen.
Anders als der nicht eingetragene Verein, der zur Vereinsgründung nur zwei Mitglieder braucht, ist für die Eintragung eine Mindestmitgliederzahl von sieben Personen notwendig.
AUFGEPASST
Nach Eintragung ist die Mindestmitgliederzahl von sieben Personen nicht mehr zwingend. Sinkt die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei herab, kann dem Verein jedoch die Rechtsfähigkeit entzogen werden.
Die Eintragung kann auch für die Vereinsmitglieder vorteilhaft sein. Wollen diese nicht mit ihrem eigenen Vermögen für Verbindlichkeiten des Vereins einstehen oder für Verfehlungen haften, gehen sie mit einer Eintragung auf Nummer sicher.
ÜBRIGENS
Für fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können Mitglieder des Verins weiterhin haftbar gemacht werden. Wollen Sie sich als Vorstand absichern, können ebenfalls entsprechende Anpassungen in der Satzung vorgenommen werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
3. Ablauf der Vereinsgründung: 5 Schritte im Überblick
Schritt 1: Gründungsmitglieder festlegen
Das Wichtigste vorab: Sie brauchen mindestens sieben Mitglieder, um Ihren Verein ins Vereinsregister eintragen zu können.
Für die Gründung Ihres Vereins reichen zu Beginn allerdings zwei Mitglieder aus. Bis zum Zeitpunkt der Anmeldung muss die Mitgliederzahl jedoch auf mindestens sieben gewachsen sein.
Nach der Eintragung darf die Anzahl der Mitglieder nicht weniger als drei sein. Sinkt die Zahl unter drei, droht ein Entzug der Rechtsfähigkeit.
Schritt 2: Satzungsentwurf
Der nächste Schritt zur Vereinsgründung ist der Entwurf der Satzung.
Die Satzung muss zwingend:
(1) den Zweck,
(2) den Namen,
(3) den Sitz des Vereins und
(4) die Angabe der beabsichtigten Eintragung enthalten.
Neben den Muss-Inhalten gibt das BGB auch Soll-Inhalte vor. Auch wenn Satzungen relativ frei gestaltet werden können, sind nicht alle Inhalte rechtlich zulässig. Die Kann-Inhalte eröffnen Ihnen die Möglichkeit Ihre Vereinssatzung individuell zu gestalten. So können Sie beispielsweise neben den gesetzlich vorgesehenen Pflichtorganen noch weitere Vereinsorgane wie einen Beirat bilden.
ACHTUNG
Eine Satzung ist nicht nur zur Vereinsgründung verpflichtend, sondern auch für die Eintragung an sich. Da Sie diese bei der Anmeldung vorlegen müssen, muss diese auch schriftlich und in deutscher Sprache verfasst sein.
Die Pflicht zum Beschluss einer Satzung und zur Festlegung des Vereinszwecks dient im Übrigen auch der Feststellung der Gemeinnützigkeit. Das Finanzamt prüft den gemeinnützigen Zweck anhand Ihrer Satzung.
Schritt 3: Abstimmung mit dem Finanzamt
Soll der Verein als gemeinnützig anerkannt werden, sollte der Satzungsentwurf zuvor mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden. Es empfiehlt sich, den Vereinszweck in der Gründungsversammlung festzulegen und Ungenauigkeiten in der Formulierung der Satzung zu vermeiden.
Ungenauigkeiten in der Formulierung des Vereinszwecks können zur Ablehnung der Gemeinnützigkeit und im schlimmsten Fall zur Ablehnung der Eintragung in das Vereinsregister führen.
Schritt 4: Gründungsversammlung
Der nächste Schritt ist die sogenannte Gründungsversammlung. Die Gründungsmitglieder halten diese Versammlung ab, um die Vereinssatzung zu verabschieden und ihren Vorstand zu wählen.
WICHTIG
Der Vorstand und die Mitgliederversammlung sind die beiden Pflichtorgane des Vereins. Der Vorstand übernimmt die Leitung des Vereins und vertritt den Verein auch nach außen.
Während der Versammlung ist ein Gründungsprotokoll anzufertigen, das die wichtigsten Ergebnisse festhält.
Sie können recht frei bestimmen, wie sich der Vorstand zusammensetzt. Häufig sind 1-5 Personen im Vereinsvorstand organisiert.
Schritt 5: Anmeldung zur Eintragung im Vereinsregister
Im letzten Schritt sollte die Eintragung Ihres Vereins vorgenommen werden. § 59 BGB macht hierzu folgende Vorgaben:
- Der Vorstand muss den Verein zur Eintragung anmelden
- Der Anmeldung müssen Sie Abschriften der Satzung und der Urkunden zur Vorstandsbestellung beifügen.
- Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet werden und die Angabe des Tages der Errichtung enthalten.
GUT ZU WISSEN
Viele Vereinsregister werden bereits elektronisch geführt, sodass eine Anmeldung elektronisch vorgenommen werden kann.
Zuständig für die Anmeldung und Eintragung ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Da die Bundesländer aber Vereinsangelegenheiten auch bestimmten Amtsgerichten zuweisen können, sollten Sie sich vorab informieren, welches Amtsgericht für Ihre Anmeldung zuständig ist.
Folgende Unterlagen müssen Sie für die Eintragung bereithalten:
- Notariell beglaubigtes Anmeldungsschreiben
- eine Abschrift der Satzung (hierüber wird geprüft, ob mindestens sieben Mitglieder das Satzungsoriginal unterzeichnet haben)
- Abschrift von Unterlagen, aus denen sich die Bestellung des Vereinsvorstands ergibt (das kann zum Beispiel die Abschrift des Gründungsprotokolls sein)
Wichtig: Die Unterschriften zur Anmeldung der Eintragung müssen von einem Notar beglaubigt werden. Hierzu ist das persönliche Erscheinen vor dem Notar notwendig.
Nach der Eintragung ins Register erhalten Sie einen Registerauszug. Hiermit können Sie den Status als e.V. und die Eintragung nachweisen. Nach der Eintragung erhält ihr Verein dann auch den offiziellen Zusatz „e.V.“.
GUT ZU WISSEN
Den Registerauszug brauchen Sie als Nachweis zum Beispiel für die Eröffnung des e.V.- Bankkontos und beim Finanzamt.
4. Eingetragenen Verein gründen: Kosten
Die Gründungskosten für den e.V. sind für Sie als Gründer überschaubar. Neben Notar- und Registrierungsgebühren zwischen 10 und 30 Euro fallen Kosten für die Eintragung ins Vereinsregister an. Ist Ihr Verein gemeinnützig, werden keine Gebühren für die Eintragung erhoben. Insgesamt sollten Sie für die Vereinsgründung mit Kosten zwischen 120 Euro und 140 Euro rechnen.
5. Vor-und Nachteile der Vereinsgründung als Checkliste
In der nachfolgenden Checkliste haben wir Ihnen die Vor-und Nachteile der Gründung eines e.V. zusammengestellt.
- Verfolgung gemeinsamer Interessen in organisierter Form
- Haftung des e.V. mit seinem Vereinsvermögen
- keine Haftung von Mitgliedern für Verbindlichkeiten des Vereins
- geringe Gründungskosten und kein Stammkapital notwendig
- Neuaufnahme und Ausscheiden von Mitgliedern möglich
- Steuervorteile durch Einstufung als gemeinnütziger Verein möglich
- wirtschaftliche Betätigung nur als Nebenzweck möglich
- Formalitäten bei der Gründung müssen eingehalten werden
- Zum Zeitpunkt der Eintragung muss Ihr Verein mindestens sieben Mitglieder haben
- sinkt die Mitgliederzahl nach der Eintragung auf unter drei Personen, kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden
- Kosten in Höhe von circa 150 Euro.
6. FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Vereinsgründung
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