Worum geht's?
Um das Copyright ranken sich viele Mythen, wie zum Beispiel: Es ist einfach ein anderes Wort für das deutsche Urheberrecht; der Inhaber des Copyrights ist der Urheber des Werkes; ohne Copyright-Zeichen © kann jeder ein Werk für eigene Zwecke nutzen oder alternativ auch: Das Copyright-Symbol ist komplett unnütz. Doch was stimmt wirklich? Zeit, um mit ein paar Mythen aufzuräumen. Wir klären die wichtigsten Fakten zum Copyright.
1. Copyright und Urheberrecht – worin besteht der Unterschied?
Auch wenn beide Begriffe eine wichtige Rolle beim Schutz geistigen Eigentums spielen, unterscheiden sich Copyright und Urheberrecht in einigen Punkten – und das, obwohl sie im allgemeinen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet werden.
Während das Urheberrecht hierzulande die Rechte von Urhebern künstlerischer Werke schützt, stammt das Copyright aus dem angloamerikanischen Raum. In Deutschland ist das amerikanische Copyright-Zeichen © dennoch obligatorisch. Das heißt: Es ist nicht rechtlich erforderlich, eigene Inhalte mit dem bekannten Copyright-Vermerk © zu kennzeichnen.
Die wichtigsten Unterschiede von Copyright und Urheberrecht auf einen Blick:
Copyright | Urheberrecht | |
Idee | Schutz von wirtschaftlichen Interessen (Verwertung, Kopie des Werks) | Schutz eines künstlerischen Werkes, das untrennbar mit Urheber verbunden ist |
Rechteinhaber | Lizenzinhaber (kann auch ein Unternehmen wie ein Verlag oder eine Verwertungsgesellschaft sein) | Urheber als natürliche Person |
ursprüngliche Zielsetzung | schützt die generellen Rechte am Werk | schützt den Urheber |
Kennzeichen | ©-Zeichen (Symbol-Charakter) | - |
Übertragung | Übertragung und vollständiger Verzicht auf Rechte ist möglich | Übertragung von Urheberrechten nicht möglich, nur von Nutzungsrechten am Werk |
Rechtsgültigkeit | USA, Großbritannien, Kanada etc. | Deutschland, Frankreich, Niederlande, Österreich etc. |
Einschränkungen | z. B. Fair Use (Verwendung für Kritik, Kommentar, Parodie etc. erfordert keine Genehmigung) | z. B. Recht auf Privatkopie, Zitatrecht |
Das Urheberrecht schützt das Werk eines Urhebers und sichert diesem die alleinigen Verwertungs- und Nutzungsrechte zu. Zwar lassen sich diese – etwa über eine Lizenzierung – übertragen, dennoch sind die Urheberpersönlichkeitsrechte (z. B. das Recht auf Urhebernennung) untrennbar mit dem Urheber verknüpft. Im deutschen Urheberrecht kann der Urheber daher auch nur eine natürliche Person sein, nicht aber eine juristische Person wie ein Unternehmen oder ein Verein.
Beim Copyright ist das anders, denn dieses gibt an, wer das Recht zur wirtschaftlichen Verwertung eines Werkes hat. Im Gegensatz zur natürlichen Person des Urhebers kann das als Lizenzinhaber auch eine Firma oder eine Bildagentur sein. Der Rechteinhaber muss beim Copyright also nicht zwingend mit dem Urheber des Werkes identisch sein.
SCHON GEWUSST?
Urheberrechtsschutz entsteht automatisch mit der Schöpfung eines Werkes. Eine gesonderte Kennzeichnung ist nicht erforderlich. Zumindest in der Vergangenheit war dies beim Copyright anders: Bis zum Jahr 1989 mussten Werke in den USA explizit bei der amerikanischen Kongressbibliothek angemeldet werden, sonst bestand kein Urheberrecht. Heute entsteht das Copyright genau wie das Urheberrecht mit der Schaffung des Werkes.
Übrigens: Der Begriff “Copyright” gewährte im Jahr 1710 Buchautoren in Großbritannien zum ersten Mal das Recht, ihre eigenen Werke zu veröffentlichen und drucken. Vorher lag dieses “Right to Copy” ausschließlich bei den Verlegern.
2. Welche Bedeutung hat das Copyright für meine Inhalte?
Um mit einem verbreiteten Irrtum aufzuräumen: In Deutschland wird dem Copyright oftmals eine (rechtliche) Bedeutung zugewiesen, die es gar nicht hat. Tatsächlich ist es nicht erforderlich, das Copyright-Zeichen © neben dem eigenen Bild, Text oder gleich im Footer der ganzen Website anzugeben, damit die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind.
Das Copyright bei Webseiten, Fotos oder Texten entsteht automatisch. Das Copyright-Zeichen © braucht es dafür nicht – und zwar allein deswegen, weil es sich dabei nicht um deutsches, sondern amerikanisches Recht handelt, was hierzulande gar nicht zum Tragen kommt, wenn es um Ihre eigenen Inhalte geht.
Das heißt aber nicht, dass der ©-Vermerk unnütz ist. Gemäß § 10 UrhG (Urhebergesetz) gilt nämlich die Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft: Kennzeichnen Sie Ihre Inhalte mit dem ©-Zeichen und Ihrem Namen, weist Sie das als Rechteinhaber aus. Will jemand Ihre Urheberschaft bestreiten, liegt die Beweislast bei ihm. Er muss also nachweisen, dass das “c” für Copyright unzutreffend ist.
PRAXIS-TIPP
Das Copyright-Zeichen für Ihre eigenen Inhalte zu verwenden, hat eine Signalwirkung nach außen – denn mit ihm machen Sie deutlich, dass Sie die Rechte an den Inhalten haben und nicht zögern, dagegen vorzugehen, sollte jemand gegen diese Rechte verstoßen.
Wichtig: Die Angabe des Copyrights ist freiwillig. Es ist nicht zwingend notwendig, um Ihre Inhalte zu schützen. Urheberrechtlicher Schutz entsteht automatisch durch die Schöpfung des Werkes, sofern dieses eine gewisse Gestaltungshöhe aufweist.
3. Muss ich das Copyright bei fremden Inhalten angeben?
Während das Urheberrecht an denjenigen gebunden ist, der ein künstlerisches Werk geschaffen hat, kann das Copyright auch auf weitere Personen übertragen werden. Der Lizenzinhaber hat (je nach Lizenzierung) die Nutzungs-, Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte an dem Werk – sprich, die Rechte zur Kopie (= Copyright).
Für Inhalte, die nicht aus Ihrer eigenen Feder stammen, heißt das: Nutzen Sie z. B. fremde Bilder für Ihre Unternehmenswebsite, müssen Sie den Urheber bzw. den Rechteinhaber des Werkes angeben – unabhängig davon, ob dieser aus Deutschland oder den USA stammt.
Ein Beispiel: Sie haben über eine Bilddatenbank wie iStock oder Adobe Stock eine Lizenz für ein Foto erworben, das Sie nun für die Illustration eines Blogartikels auf Ihrer Website nutzen möchten. Diese dient nicht nur persönlichen Zwecken, sondern ist das Aushängeschild für Ihr digitales Business.
Die Lizenz, die Sie benötigen, um das Foto kommerziell für Ihre Website verwenden dürfen, befreit Sie nicht von der Pflicht, den Urheber zu benennen: Je nachdem, was in den AGB der Bildplattform steht, müssen Sie in der Regel den Urheber bzw. Rechteinhaber und die Plattform als Quelle angeben. Das Copyright-Zeichen ist nicht zwingend erforderlich, kann aber Klarheit schaffen.
Achten Sie darauf, welche Vorgaben die Plattform bei der Angabe des Lizenzinhabers macht – denn die Nutzungsbedingungen können sich von Plattform zu Plattform stark unterscheiden. Erwerben Sie die Nutzungsrechte an einem Bild direkt vom Urheber, reicht es aus, den Fotografen unter dem Bild zu nennen.
ACHTUNG
Sind Sie selbst weder Urheber noch Rechteinhaber eines Werkes, dürfen Sie Ihren Namen nicht neben dem © Copyrightvermerk angeben. Das wäre irreführend und damit ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Für weitere Informationen zum Thema Bildrechte und Bildnachweis lesen Sie gern hier weiter:
- Bildnachweise im Impressum
- Bildrechte: So nutzen Sie Bilder rechtssicher auf Webseiten und Blogs
- Creative Commons Lizenz: Worauf müssen Unternehmen achten?
- Fotos, Filme, Bildrechte: Was darf ich auf meiner Website, im Onlineshop und bei eBay & Co veröffentlichen?
- Bildschirmfotos im Visier: Digitale Schnappschüsse und ihre rechtlichen Konsequenzen
4. Begehe ich eine Urheberverletzung, wenn ich kein Copyright angebe?
Geben Sie bei fremden Inhalten den Urheber bzw. den Rechteinhaber nicht an, kann das eine Urheberrechtsverletzung nach sich ziehen. Die Folge: Eine Abmahnung, mit der der Urheber folgende Rechte und Ansprüche geltend machen kann:
- Anspruch auf Unterlassung
- Anspruch auf Schadenersatz
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung
- Erstattung der eigenen Anwaltskosten
Während der Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Vernichtung und Erstattung der Anwaltskosten auch dann entsteht, wenn Sie nichts von der Urheberverletzung wussten, bedarf es für einen Schadensersatzanspruch ein schuldhaftes Handeln. Ist z. B. ein Foto mit einem © Copyright-Vermerk gekennzeichnet und übernehmen Sie es dennoch ohne Genehmigung und Nennung des Urhebers, werden Sie sich nicht auf Unwissenheit berufen können.
Schadensersatzforderungen können im Urheberrecht sehr hoch ausfallen. Geben Sie nicht den Urheber an, obwohl Sie es müssten, kann es passieren, dass Sie doppelt so hohe Lizenzgebühren an den Urheber zahlen müssen. Ein Aufschlag von 100 Prozent auf das ursprüngliche Honorar des Kreativen ist gängige Praxis.
5. Was kann ich tun, wenn jemand meine eigenen Urheberrechte verletzt?
Verstößt jemand gegen Ihre eigenen Urheberrechte und nutzt z. B. einen Text, ein Video oder ein Foto von Ihnen ohne Erlaubnis, können Sie außergerichtlich gegen den Verstoß vorgehen und die Person abmahnen.
Als Urheberin oder Urheber haben Sie die im vorangegangenen Kapitel genannten Rechte. Entsteht Ihnen durch die Urheberrechtsverletzung ein wirtschaftlicher Schaden, weil Ihnen z. B. Lizenzgebühren entgangen sind, können Sie diese als Schadensersatz vom Rechtsverletzer zurückfordern. Voraussetzung ist, dass der Rechtsverletzer zumindest fahrlässig Ihre Urheberrechte verletzt hat.
Genau aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, Ihre Inhalte mit dem Copyright-Symbol und Ihrem Namen zu versehen und dadurch unmissverständlich anzugeben, dass Sie der Urheber sind – denn dann kann jemand, der Ihre Urheberrechte verletzt, kaum argumentieren, er hätte von diesen nichts gewusst.
6. FAQ: Häufige Fragen zum Copyright
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