Abofallen im Internet

Achtung Abzocke: Erfahren Sie, wie Sie Abofallen im Internet erkennen und erfolgreich meiden

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Abofallen betreffen Verbraucher ebenso wie Unternehmen und machen sich häufig erst durch überraschend eintreffende Rechnungen oder Mahnungen bemerkbar.
  • Betroffene zahlen häufig das geforderte Geld, jedoch müssten sie das gar nicht.
  • Vermeiden Sie unseriöse Abos, indem Sie Warnsignale frühzeitig erkennen und wissen, wie Sie mit einer Abofalle umgehen.

Worum geht's?

Abofallen sind ein altbekanntes Problem, das sich vom Telefon längst ins Internet verlagert hat. Den Betrügern fallen dabei immer wieder neue Maschen ein, um Ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Da eine Abofalle die Opfer meist völlig unvorbereitet trifft, erklären wir Ihnen in diesem Artikel, wie Sie sich vor Abofallen schützen und was Sie tun können, wenn Sie bereits in die Abofalle getappt sind.

 

1. Was ist eine Abofalle?

Überraschende Rechnungen für ein Abo, obwohl Sie gar nichts gekauft haben? Ihr Abo ist plötzlich wesentlich teurer als erwartet? Sie haben neben dem Abo unwissentlich noch 3 weitere Abos abgeschlossen? - Dann handelt es sich wohl um Betrug in Form einer Abofalle. Abofallen zeichnen sich dadurch aus, dass ein Internetnutzer unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt. Häufig treten Verbraucherinnen und Verbraucher in die Abofalle, jedoch kann es genauso gut Firmen bzw. die Mitarbeiter eines Unternehmens treffen.

2. So erkennen Sie Abofallen im Internet

Indizien für eine Abofalle sind:

  • Preis: Gratis-Angebote, Geschenkaktionen, kostenlose Downloads, Probeabos und besonders preiswerte Angebote können Indizien für eine Abofalle sein. Häufig werden die Angebote erst nach vorheriger Registrierung (z. B. per E-Mail) freigeschaltet und/oder es gibt versteckte Preise im Kleingedruckten der Webseite bzw. in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Falsch beschriftete Buttons: Auch Buttons mit einer Aufschrift, die eigentlich keinen Kauf suggerieren (z.B. “jetzt testen” oder “jetzt Überraschung sichern”) gelten als Indizien.
  • Versteckte Abos: Selbst Gewinnspiele oder Werbebanner in Apps können durch Klicken die Abofalle auslösen.

AUFGEPASST

Prdoukte wie Software, persönlichkeitstests & Wissenstests, Horoskope & Ahnenforschung, Lernmaterialien für Schule oder Uni sind häufig von Abofallen betroffen.

3. Checkliste: Sicher vor Abofallen

Damit Sie sich vor Abofallen bestmöglich schützen können, haben wir für Sie eine Checkliste erstellt, die Sie durchgehen sollten, bevor Sie auf ein vermeintlich kostenloses Angebot reinfallen.

Checkliste
Abofallen erfolgreich erkennen & vermeiden
  • Eingabe persönlicher Daten: Seien Sie vorsichtig, sobald Sie gegen Erhalt eines kostenlosen Angebots aufgefordert werden, persönliche Daten, wie E-Mail Adresse, Telefonnummer, Anschrift oder Kreditkartendetails, anzugeben.
  • Besonders günstige Preise oder kostenlos: Schauen Sie genau hin, wenn Sie ein Abo bzw. eine Dienstleistung kostenlos oder unrealistisch günstiger als bei anderen Shops erhalten. Prüfen Sie insbesondere das Kleingedruckte auf versteckte Kosten.
  • Fehlendes Impressum: Das Impressum ist in Deutschland für fast alle Webseiten verpflichtend. Wer also kein Impressum hat, riskiert hohe Geldbußen, möchte die Adresse nicht angeben oder existiert schlichtweg nicht und kann keine seriösen Absichten haben.
  • Unklare Seitenstruktur: Unklare Webseiten oder wechselnde Sprachen können Hinweis auf eine betrügerische Webseite geben.
  • Unstimmige URL: Achten Sie auf Unstimmigkeiten bei der Internetadresse (z. B.
  • Tippfehler oder eine andere Endung (z. B. “.de.it” statt “.de”). Außerdem sollten Sie prüfen, ob die Internetadresse zu dem Angebot passt.
  • Recherche: Informieren Sie sich über den Anbieter und achten Sie auf Berichte über betrügerische Aktivitäten anderer Nutzer.

 

Sollten Sie an der Seriosität eines Anbieters zweifeln, raten wir Ihnen, keine Produkte oder Dienstleistungen von dieser Webseite zu kaufen oder vermeintlich gratis herunterzuladen.

4. Reingefallen auf die Abofalle: Was tun?

Wenn Sie auf die Abofalle reingefallen sind, schnappt auch schon die Kostenfalle zu. Die Betrüger werden Druck auf Sie ausüben, um schnell an Ihr Geld zu gelangen. Druckmittel der Betrüger können sein:

  • Rechnungen
  • Mahnungen
  • ein vermeintliches Anwaltsschreiben
  • Zahlungsaufforderung eines Inkasso-Büros
  • Androhung über einen negativen Schufa-Eintrag

Nur die wenigsten Betroffenen wehren sich gegen diese Geschäftemacherei. Aus Unkenntnis oder aus Angst vor den in den Rechnungen angedrohten Konsequenzen zahlen sie den geforderten Betrag (meist gerade noch unter 100 Euro), um die Sache aus der Welt zu schaffen. Berufen Sie sich stattdessen auf Ihre Rechte und gehen Sie wie nachfolgend beschrieben vor.

Schritt-für-Schritt: Raus aus der Abofalle

  1. Nicht einschüchtern lassen
    Das Wichtigste ist zunächst, Ruhe zu bewahren und sich nicht einschüchtern zu lassen. Zahlen Sie nicht. Schieben Sie die Rechnung oder das Mahnschreiben jedoch auch nicht auf die lange Bank, denn von allein erledigt sich das Problem nicht.
  2. Den vermeintlichen Vertrag prüfen
    Prüfen Sie, ob zwischen Ihnen und dem Verkäufer überhaupt ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, denn häufig sind solche vermeintlichen Vertragsabschlüsse unwirksam. Per Gesetz erfordert ein Vertrag zwei Willenserklärungen. Bei Einkäufen im Internet soll die Button-Lösung Ihnen transparent deutlich machen, dass Sie nun eine Willenserklärung zum Kauf abgeben. Nur wenn Sie auf einen Button mit der Aufschrift “zahlungspflichtig bestellen”, “kostenpflichtig bestellen” oder “jetzt kaufen” geklickt haben, haben Sie auch einen wirksamen Vertrag geschlossen. Wenn Sie feststellen, dass Sie keinen Button zur Zahlungspflicht geklickt haben, ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen und Sie sollten dem Schreiben widersprechen. Es liegt dann beim Anbieter, den Vertragsschluss zu beweisen.
  3. Vertrag widerrufen
    Wenn Sie feststellen, dass der Vertrag wirksam zustande gekommen ist, sollten Sie den Vertrag widerrufen. Dafür haben Sie bei einem online geschlossenen Vertrag 14 Tage ab Vertragsschluss Zeit.
  4. Vertrag anfechten und/oder kündigen
    Darüber hinaus besteht bei wirksam geschlossenen Verträgen die Möglichkeit, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung (z. B. wenn die Kosten auf der Webseite versteckt sind) oder Irrtum (z. B. unübersichtliche intransparente Internetseiten) anzufechten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Damit Sie das Abo jedoch so schnell wie möglich beenden und nicht auf den Ablauf einer Kündigungsfrist warten müssen, sollten Sie den Vertrag entweder fristlos kündigen oder anfechten und hilfsweise kündigen.
  5. Beweise sichern
    Bewahren Sie alle Belege auf. Dazu gehören insbesondere jeglicher Schriftverkehr, E-Mails, AGB und der (vermeintliche) Vertrag. Erstellen Sie Screenshots zur Beweissicherung, da Betreiber die Seite jederzeit ändern oder löschen könnten.

In den meisten Fällen reagieren die Betrüger nicht, da sie den Aufwand scheuen und auf schnelles Geld aus sind und das Thema ist für Sie erledigt. Wird Ihr Widerspruch, Ihr Widerruf, Ihre fristlose Kündigung oder Ihre Anfechtung ignoriert und Sie erhalten weitere Schreiben oder sogar einen gerichtlichen Mahnbescheid, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten.

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KANZLEI SIEBERT LEXOW LANG

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Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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