Worum geht's?
Ein Moment der Unachtsamkeit, ein kurzer Tritt aufs Gaspedal bei Gelb – und plötzlich zeigt die Ampel rot. Das Überfahren einer roten Ampel zählt zu den häufigsten Verkehrsverstößen in Deutschland - und zu den teuersten. Es drohen saftige Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Sogar Freiheitsstrafen können in bestimmten Fällen verhängt werden. Wann Bußgelder gezahlt werden müssen, wie hoch diese ausfallen und wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben, lesen Sie in diesem Artikel.
1. Arten von Rotlichtverstößen: Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß
Das Überfahren einer Ampel trotz Rotlichtzeichen stellt gemäß §§ 49 Abs. 3 Nr. 2 und 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar.
Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn der Verkehrsteilnehmer trotz rot leuchtender Ampel in den von der Ampel geschützten Bereich einfährt. Als geschützter Bereich - auch Gefahrenbereich genannt - wird der gesamte Bereich hinter der Lichtsignalanlage bezeichnet, z. B. ein Bahnübergang oder eine Kreuzung.
ACHTUNG!
Kommt Sie als Autofahrer erst hinter der roten Ampel, aber noch vor dem Gefahrenbereich zum Stehen, liegt lediglich ein sogenannter "Haltelinienverstoß" vor. Dieser wird laut aktuellem Bußgeldkatalog mit einem geringen Bußgeld von 10 Euro geahndet.
Haben Sie eine rote Ampel überfahren, wird die für andere Verkehrsteilnehmer ausgehende Gefahr sanktioniert. Unerheblich ist dabei, ob durch das Überfahren der Rotphase konkret Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Doch Rot ist nicht gleich Rot. Haben Sie eine rote Ampel überfahren, kommt es entscheidend darauf an, wie lange diese beim Überfahren bereits rot war.
einfacher Rotlichtverstoß
Leuchtet das Rotlicht beim Einfahren in den Gefahrenbereich weniger als eine Sekunde, liegt ein sogenannter "einfacher Rotlichtverstoß" vor. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie.
KEINE HALTELINIE VORHANDEN?
Ist keine Haltelinie vorhanden, ist das Einfahren in den Gefahrenbereich maßgeblich. Kommen Sie noch vor der Kreuzung zum Stehen, liegt kein Rotlichtverstoß vor.
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß werden ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt. Gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer oder verursachen einen Unfall, fällt nicht nur das Bußgeld höher aus, sondern Sie kassieren zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
qualifizierter Rotlichtverstoß
Um einen "qualifizierten Rotlichtverstoß" handelt es sich, wenn Sie die Haltelinie vor einer roten Ampel überfahren und die Ampel zu diesem Zeitpunkt bereits länger als eine Sekunde rot leuchtet. Das Bußgeld für einen qualifizierten Rotlichtverstoß fällt mit 200 Euro um einiges üppiger aus. Zusätzlich muss der Fahrer zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot in Kauf nehmen.
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß kann nicht mehr mit Unachtsamkeit erklärt werden, sondern stellt eine ganz besonders grobe Pflichtverletzung dar. Er zeugt von einer sehr unaufmerksamen Fahrweise, die eine Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer darstellen kann.
Rote Ampel mit grünem Pfeil überfahren ohne zu Halten
Ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen ist oft an Ampeln von Kreuzungen angebracht. Bei grüner Ampel können Sie als Autofahrer direkt abbiegen. Bei einer roten Ampel müssen Sie allerdings zunächst - wie bei einem Stopschild - halten und sich vergewissern, dass die Straße sowie Fuß- und Radwege frei sind und Sie beim Abbiegen niemanden gefährden.
Haben Sie an einem grünen Pfeil eine rote Ampel überfahren und nicht angehalten, droht ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Haben Sie dabei den Fuß- oder Radverkehr behindert, droht sogar ein Bußgeld von 100 Euro.
2. Rote Ampel überfahren: Gefährdung und Sachbeschädigung
Wurde durch das Überfahren der roten Ampel ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder eine Sachbeschädigung verursacht, erhöht sich das Bußgeld sowohl bei einem einfachen als auch bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß.
Eine Gefährdung liegt immer dann vor, wenn mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass das Überfahren der roten Ampel zu einem Schaden an Eigentum oder Personen hätte führen können. Eine Gefährdung liegt bei einem sogenannten "Beinahe-Unfall" vor, bei dem das Eintreten eines Unfalls nur durch Zufall ausgeblieben ist.
AUFGEPASST!
Haben Sie eine rote Ampel überfahren und fahren in die Kreuzung ein, ohne den vorfahrtsberechtigten Gegenverkehr zu beachten, gefährden Sie in diesem Moment konkret andere Verkehrsteilnehmer. Eine konkrete Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht allerdings nicht, wenn sich diese zwar in der Nähe der Kreuzung, aber in sicherer Entfernung befinden.
Das Bußgeld für einen einfachen Rotlichtverstoß erhöht sich bei einer Gefährdung laut Bußgeldkatalog von 90 Euro auf satte 200 Euro. Zusätzlich werden ein weiterer Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig. Hat der einfache Rotlichtverstoß zu einer Sachbeschädigung geführt, beziffert sich das Bußgeld auf 240 Euro. Ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg müssen ebenfalls in Kauf genommen werden.
Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß erhöht sich das Bußgeld bei einer Gefährdung von 200 Euro auf 320 Euro. Haben Sie zudem fremdes Eigentum beschädigt, werden laut Bußgeldkatalog 360 Euro fällig. In beiden Fällen sind Sie außerdem Ihren Führerschein für einen Monat los und kassieren zwei Punkte im Flensburger Zentralregister.
3. Bußgeldkatalog: Bei rot über die Ampel gefahren
Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen die Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote in einer Bußgeldtabelle zur Verfügung gestellt. Diese Sanktionen erwarten Sie, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben:
|
Rotlichtverstoß |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
|
Haltelinienverstoß |
10 Euro |
- |
- |
|
Rote Ampel mit grünem Pfeil überfahren ohne anzuhalten |
70 Euro |
1 |
- |
|
… dabei den Fuß- oder Fahrradverkehr behindert |
100 Euro |
1 |
- |
|
… dabei einen Sachschaden verursacht |
120 Euro |
1 |
- |
|
einfacher Rotlichtverstoß |
90 Euro |
1 |
1 Monat |
|
… mit Gefährdung |
200 Euro |
2 |
1 Monat |
|
… mit Sachbeschädigung |
240 Euro |
2 |
1 Monat |
|
qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sekunde rot) |
200 Euro |
2 |
1 Monat |
|
… mit Gefährdung |
320 Euro |
2 |
1 Monat |
|
… mit Sachbeschädigung |
360 Euro |
2 |
1 Monat |
4. Wann wird das Überfahren einer roten Ampel zur Straftat?
Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbot sind nur die eine Seite der Medaille eines Rotlichtverstoßes. Haben Sie eine rote Ampel überfahren, kann es sich dabei auch um eine Straftat handeln. Unter welchen Voraussetzungen ein Rotlichtverstoß nicht mehr nur als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern sogar als Straftat geahndet wird, regelt § 315c Strafgesetzbuch (StGB).
ACHTUNG!
Das StGB sieht vor, dass das Gericht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen darf.
Der Straftatbestand ist erfüllt, wenn Sie die rote Ampel überfahren, sich dabei besonders rücksichtslos verhalten haben und dadurch konkret andere Menschen oder Sachen gefährdet haben.
Allein das Überfahren einer roten Ampel, ohne dass andere Verkehrsteilnehmer oder fremdes Eigentum gefährdet werden, erfüllt noch keinen Straftatbestand. Hier gilt, wie bei der Gefährdung, dass eine konkrete Gefahr vorliegen muss.
Eine solche liegt nicht vor, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer zwar in der Nähe der roten Ampelanlage, aber in sicherer Entfernung befinden. Der Eintritt eines Schadens muss nach der Rechtsprechung vielmehr in "bedrohliche, nächste Nähe" gerückt sein.
Die Rücksichtslosigkeit spielt beim Straftatbestand eine entscheidende Rolle. Wenn Sie die rote Ampel nur aus Unachtsamkeit überfahren haben, handelt es sich nicht um besonders rücksichtsloses Verhalten - auch nicht, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet worden sind.
Erst, wenn Ihnen ein überdurchschnittliches Fehlverhalten vorzuwerfen ist, ist es mit einem Bußgeld und ein paar Punkten nicht mehr getan. Das gilt selbstverständlich auch, wenn es durch das Überfahren der roten Ampel zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, bei dem Menschen verletzt wurden. Verkehrssünder müssen sich in diesem Fall in der Regel auf ein Gerichtsverfahren einstellen.
5. Rotlichtverstoß im europäischen Ausland: Wird der Verstoß in Deutschland geahndet?
Sind Sie mit dem Auto, dem Wohnmobil oder einem anderen Kfz im Ausland unterwegs, müssen Sie sich an das dort geltende Verkehrsrecht halten. Wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen oder eine rote Ampel überfahren, müssen Sie auch im europäischen Ausland mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
In Deutschland sind die Sanktionen für Verkehrsdelikte vergleichsweise milde im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarn. Folgende Bußgelder erwarten Sie bei einem Rotlichtverstoß im Ausland:
- Belgien: ab 175 Euro
- Dänemark: ab 270 Euro
- Finnland: ab 10 Tagessätzen
- Frankreich: ab 135 Euro
- Griechenland: 700 Euro
- Italien: ab 175 Euro
- Niederlande: 250 Euro
- Norwegen: 670 Euro
- Österreich: ab 70 Euro
- Polen: ab 70 Euro
- Schweden: ab 245 Euro
- Tschechien: ab 100 Euro
- Ungarn: ab 140 Euro
Besonders teuer wird es in den skandinavischen Ländern, wenn Sie eine rote Ampel überfahren. Dänemark und Finnland haben kein fixes Bußgeld, sondern orientieren sich am monatlichen Nettoverdienst des Verkehrssünders.
Haben Sie im Ausland eine rote Ampel überfahren, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid im Briefkasten rechnen. Dadurch, dass in manchen europäischen Ländern die Halterhaftung gilt und diese in Deutschland nicht zulässig ist, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen. Kontaktieren Sie bestenfalls einen Anwalt, der auf internationales Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Rote Ampel in der Schweiz überfahren
Kleinere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden in der Schweiz mit "Ordnungsbussen" geahndet. Diese sind im Ordnungsbussenkatalog geregelt. Ein Rotlichtverstoß stellt aber nur dann einen "kleineren Verstoß" dar, wenn durch das Überfahren der roten Ampel keine Personen konkret gefährdet oder verletzt werden und kein Sachschaden verursacht wird. In diesem Fall wird ein Bußgeld von 250 Schweizer Franken (ca. 230 Euro) verhängt. Ein Punktesystem wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht.
AUFGEPASST!
Grobe Verkehrsverstöße werden in der Schweiz nach dem Strafrecht in einem Verfahren verfolgt. Haben Sie andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet, als Sie die rote Ampel überfahren haben, müssen Sie mit mehr als einem Bußgeld rechnen. Die Polizei überweist den Verkehrsverstoß dann an die zuständigen Strafuntersuchungsbehörden. Der Strafrichter entscheidet schließlich nach freiem Ermessen, abhängig vom Strafrahmen, über die Höhe des zu zahlenden Bußgelds.
Haben Sie den Verkehr in schwerer Weise gefährdet, während Sie eine rote Ampel überfahren haben, wird Ihnen der Führerschein für mindestens einen Monat entzogen. Wurde Ihnen der Führerschein in den letzten zwei Jahren bereits einmal entzogen, müssen Sie mit einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten rechnen.
Zusätzlich können vom Straßenverkehrsamt sogenannte "Administrativmaßnahmen" verhängt werden. Die Behörde kann z. B. Verkehrsunterricht, Kontrollfahrten sowie verkehrsmedizinische oder verkehrsmedizinisch-psychologische Untersuchungen zur Abklärung der Fahreignung anordnen.
6. Rote-Ampel-Blitzer & mobile Videoüberwachung: Nachweis über den Rotlichtverstoß
Zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß liegt nur eine Sekunde. Diese Sekunde entscheidet darüber, ob Sie nur 90 Euro und einen Punkt in Flensburg oder das weitaus schmerzhaftere Bußgeld von 200 Euro zahlen und einen zusätzlichen Punkt sowie ein einmonatiges Fahrverbot in Kauf nehmen müssen. Dementsprechend sind die Anforderungen an den Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes sehr hoch.
Grundsätzlich werden Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der Einhaltung der Lichtzeichenanlagen durch verschiedene Maßnahmen kontrolliert.
Rote Ampel Blitzer
In Betracht kommt zum einen die Verkehrskontrolle durch Ampelblitzer. Diese stellen präzise fest, wie lange die Ampel beim Überqueren der Haltelinie und Einfahren in den Gefahrenbereich bereits rot war. Blitzer sind meist recht unauffällig konstruiert und nutzen oft Schwarzlicht, um so den Verkehrssünder unbemerkt zu blitzen.
WUSSTEN SIE’S SCHON?
Der Rotblitzer wird meist durch das Durchfahren einer in den Boden vor- und hinter der Haltelinie eingebrachten Induktionsschleife ausgelöst. Sobald ein Autofahrer die erste Kontaktschleife überfahren hat, wird der Blitzer ausgelöst. Überfährt der Autofahrer dann noch die zweite Kontaktschleife, schießt der Blitzer ein zweites Bild.
Durch die zwei Kontaktschleifen kann durch den Blitzer festgestellt werden, ob der Fahrer tatsächlich in den von der Ampel geschützten Gefahrenbereich eingefahren oder noch rechtzeitig stehen geblieben ist, ohne die Haltelinie endgültig zu überschreiten. Ist der Fahrer noch vor dem Gefahrenbereich zum Stehen gekommen, liegt nur ein Haltelinienverstoß vor, für den ein kleines Verwarngeld von 10 Euro verhängt wird.
Die Bußgeldbehörde kann anschließend mit Hilfe des fotografierten Nummernschildes den Fahrer und dessen Adresse ermitteln und ihm so die teuren Fotos zustellen.
Mobile Rotlichtüberwachung per Video
Zum anderen können Polizisten oder befugte Ordnungsbeamte einen Rotlichtverstoß feststellen und an die Bußgeldstelle weitergeben. Meistens setzen sie bei der mobilen Rotlichtüberwachung gleich mehrere Videokameras zur Beweisführung ein - ähnlich wie bei der Feststellung eines Abstandsverstoßes. Eine Kamera filmt die Ampelanlage samt Signalphasen, um den Rotlichtverstoß zu dokumentieren, eine andere wird entgegen der Fahrtrichtung positioniert, um den Fahrer identifizieren zu können.
Der Polizist oder befugte Ordnungsbeamte kann einen Rotlichtverstoß auch ohne technische Hilfsmittel ahnden. Der Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ohne technische Hilfsmittel ist jedoch nicht einfach. Eine Möglichkeit ist, dass der Polizist bzw. Ordnungsbeamte zur Unterscheidung eines einfachen von einem qualifizierten Rotlichtverstoß die Sekunden mitzählt ("21, 22, 23").
ABER ACHTUNG!
Grundsätzlich gehen die Verkehrsrichter davon aus, dass das Mitzählen mit einem hohen Fehlerrisiko behaftet ist, sodass in der Regel erst von einem qualifizierten Rotlichtverstoß ausgegangen werden kann, wenn der Polizist oder Ordnungsbeamte die Zahl "23" vollständig ausgesprochen oder beim stillen Zählen genannt hat.
Gefühlsmäßige Schätzungen, dass die Ampel beim Überqueren schon für mindestens eine Sekunde lang rot war, bevor der Fahrer die Haltelinie überfahren hat, lassen die Gerichte als Beweis in der Regel nicht genügen. Grund dafür ist auch hier das hohe Fehlerrisiko solcher Schätzungen. Die Verkehrsrichter verlangen daher Tatsachen, auf denen die Schätzung der Dauer der Rotlichtphase beruht.
Dafür müssen Polizisten bzw. Ordnungsbeamte darlegen, nach welcher Methode sie die Zeit geschätzt haben, in welcher Entfernung sich das Fahrzeug zur Haltelinie befand, als die Ampel auf Rot umgesprungen ist und mit welcher Geschwindigkeit es in die Kreuzung eingefahren ist. Lediglich bei sehr langen Rotlichtphasen ist es denkbar, dass ein Polizist oder Ordnungsbeamter die Zeitspanne gefühlsmäßig schätzt.
DOCH GRUNDSÄTZLICH GILT
Wurden bei einem Rotlichtverstoß keine technischen Mittel zur Beweisführung eingesetzt, haben Sie als Verkehrssünder gute Karten mit einem blauen Auge sowie 90 Euro für einen einfachen Rotlichtverstoß davonzukommen.
7. Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Diese Konsequenzen drohen
Junge Fahrer verursachen laut Statistik die meisten Verkehrsunfälle. Um Fahranfänger daher zu verantwortungsbewusstem Fahren zu animieren und die Unfallrate zu mildern, stehen sie in der zweijährigen Probezeit unter besonderer Beobachtung.
Wenn Sie eine rote Ampel überfahren und noch in der Probezeit sind, handelt es sich dabei um einen sogenannten A-Verstoß. Dieser Verstoß stellt - im Gegensatz zu den B-Verstößen - einen schwerwiegenden Verstoß dar. Beispiele hierfür sind die Fahrerflucht und die Nötigung im Straßenverkehr.
ÜBRIGENS
Kann einem Fahranfänger nachgewiesen werden, dass er ein A-Delikt begangen hat, muss er eine zweijährige Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen und ein Aufbauseminar besuchen. Bei einem Rotlichtverstoß werden zudem, abhängig davon, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, die üblichen Sanktionen laut Bußgeldtabelle fällig.
Das Aufbauseminar müssen Sie innerhalb einer von der Straßenverkehrsbehörde festgelegten Zeit absolvieren. Tun Sie dies nicht, geht das Gesetz davon aus, dass Sie ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind. § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ordnet an, dass ungeeignete Fahrer nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Die Führerscheinbehörde entzieht Ihnen dann dauerhaft den Führerschein.
Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen kann die Führerscheinbehörde auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) des Fahranfängers anordnen. Das ist besonders dann der Fall, wenn die von ihm begangenen Verkehrsverstöße bereits so schwerwiegend waren, dass sie seine charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zweifelhaft erscheinen lassen.
Wird der Fahranfänger in der verlängerten Probezeit erneut dabei erwischt, eine rote Ampel zu überfahren, wird er schriftlich verwarnt und erhält eine Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten freiwillig eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren.
AUFGEPASST!
Haben Sie bis dahin noch nicht aus Ihrem Fehlverhalten gelernt und kommt es innerhalb von zwei Monaten erneut zu einem Rotlichtverstoß, wird Ihnen der Führerschein dauerhaft entzogen.
8. Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad oder zu Fuß: Mit diesen Sanktionen müssen Sie rechnen
Es drohen allerdings nicht nur rechtliche Sanktionen beim Überfahren einer roten Ampel mit einem Kraftfahrzeug. Auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Für Fahrradfahrer besonders bitter: Ab einem Bußgeld drohen - wie beim Rotlichtverstoß mit dem Auto - Punkte in Flensburg.
Haben Sie bereits sieben Punkte im Fahreignungsregister gesammelt, wird Ihnen durch den Punkt durch den Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad sogar die Fahrerlaubnis entzogen. Welche sonstigen Bußgelder oder Verwarngelder Sie erwarten, wenn Sie mit dem Drahtesel eine rote Ampel überfahren haben oder als Fußgänger bei Rot über die Straße gelaufen sind, können Sie anhand unserer Bußgeldtabelle ablesen:
|
Rotlichtverstoß |
Bußgeld/Verwarngeld |
Punkte |
|
als Fahrradfahrer |
||
|
einfacher Rotlichtverstoß |
60 Euro |
1 |
|
… mit Gefährdung |
100 Euro |
1 |
|
… mit Sachbeschädigung |
120 Euro |
1 |
|
qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sekunde rot) |
100 Euro |
1 |
|
… mit Gefährdung |
160 Euro |
1 |
|
… mit Sachbeschädigung |
180 Euro |
1 |
|
als Fußgänger |
||
|
Überqueren einer Straße bei Rot |
5 Euro |
- |
|
… mit Unfallfolgen |
10 Euro |
- |
Bei Fußgängern wird nicht zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. Grundsätzlich müssen aber auch Fußgänger, die eine rote Ampel überquert haben, mit Punkten in Flensburg und einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Fußgänger wiederholt Verstöße im Straßenverkehr begeht und sich unbelehrbar zeigt.
9. Gibt es auch Strafen, wenn ich bei Gelb über die Ampel gefahren bin?
Egal ob mit dem Auto, Rad oder zu Fuß - haben Sie eine Ampel bei Rot überfahren, drohen rechtliche Konsequenzen. Aber werfen wir doch einen Blick auf die rechtlichen Umstände, wenn Sie eine gelbe Ampel überfahren. Droht auch hier eine Geldbuße?
Ampeln sind so konstruiert, dass ein Verkehrsteilnehmer genügend Zeit hat, sich auf ein neues Signal einzustellen und entsprechend zu reagieren, da die Ampel bekanntermaßen erst auf Gelb schaltet, bevor sie rot leuchtet.
WUSSTEN SIE’S SCHON?
Ein Gelblichtverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeug bei Gelb in den von der Ampel geschützten Bereich einfährt. Laut aktuellem Bußgeldkatalog fallen für den Verkehrssünder 10 Euro für das Überfahren einer gelben Ampel an. Allerdings muss der Fahrer weder Punkte noch ein Fahrverbot befürchten.
Schaltet die Ampelanlage von Grün auf Gelb und befindet sich der Fahrer schon kurz vor der Haltelinie, kann er oft nur noch mit einer Not- bzw. Vollbremsung vor ihr zum Stehen kommen, wovon eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen kann. Laut aktuellem Bußgeldkatalog wird daher erst ein Bußgeld verhängt, wenn der Fahrer trotz gelb leuchtender Ampel die Haltelinie überfährt, obwohl er gefahrlos vor ihr hätte anhalten können.
Unterm Strich bedeutet eine gelbe Ampel also grundsätzlich "Halt", wenn das Anhalten noch ohne Gefahr möglich ist. Andernfalls heißt Gelb "Weiterfahren". Ein Bußgeld wird dann nicht verhängt. Häufig kann dem Autofahrer nicht nachgewiesen werden, ob ein Anhalten vor der Ampel noch gefahrlos möglich gewesen wäre, sodass gar kein Bußgeldbescheid ergeht. Ampelblitzer machen zudem meistens erst Fotos, wenn Sie die Ampel trotz Rotlicht überqueren.
10. Wann ist ein Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß sinnvoll?
Ergeht ein Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes, können Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dies ist bei der zuständigen Bußgeldbehörde möglich. In einigen Fällen kann dadurch ein Rotlichtverstoß erfolgreich widerlegt oder die Strafe gemildert werden. Wir zeigen Ihnen fünf Fälle auf, bei denen ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein kann.
Fall #1: Sie sind nicht der Fahrer
Auch bei Ordnungswidrigkeiten gilt wie im Strafrecht: In dubio pro reo. Die Bußgeldstelle muss beweisen, dass Sie den Rotlichtverstoß tatsächlich begangen haben. Das bedeutet: Ist das Nummernschild des Fahrzeugs auf dem Foto nicht einwandfrei zu erkennen, ist der Bußgeldbescheid auch nicht rechtmäßig und weder Bußgeld noch Punkte und Fahrverbot müssen in Kauf genommen werden.
Ist das Nummernschild zu erkennen, wird der Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes zunächst stets Ihnen als Fahrzeughalter zugestellt. Bußgeld, Fahrverbot und Punkte richten sich allerdings an den Fahrer, der über die rote Ampel gefahren ist.
Doch oft ist dieser auf den Blitzerfotos kaum zu erkennen. Die Fotos sind zu unscharf, zu grell oder zu dunkel und als Beweis vor Gericht daher nicht ausreichend. Die Bußgeldbehörde verschickt daher zunächst einen Zeugenbefragungsbogen im Rahmen der Fahrerermittlung, auf den Sie grundsätzlich wahrheitsgemäß antworten müssen.
PRAXIS-TIPP
Aufgrund des Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechts müssen Sie allerdings weder sich selbst noch einen Angehörigen belasten. Es steht Ihnen auch frei, überhaupt auf den Zeugenbefragungsbogen zu antworten. Beachten Sie dabei allerdings, dass viele Behörden auf Schweigen mit weiteren Ermittlungen reagieren.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch eine Fahrtenbuchauflage anordnen, deren Dauer in der Regel zwischen 6 und 18 Monaten liegt. Führen alle Ermittlungen innerhalb des Zeitraums der Verfolgungsverjährung gemäß § 26 Abs. 3 StVG ins Leere, wird das Verfahren eingestellt.
Fall #2: Geschätzter qualifizierter Rotlichtverstoß genügt als Beweis nicht
Wie bereits dargestellt, sind die Anforderungen an den Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes hoch, sodass die Strafe oft auf einen einfachen Rotlichtverstoß gemindert werden kann. Hat der Polizist oder der befugte Ordnungsbeamte den Kraftfahrer nur rein zufällig dabei beobachtet, wie er über Rot gefahren ist, genügt dies als Beweis für einen qualifizierten Rotlichtverstoß nicht.
Ebenfalls nicht ausreichend ist auch bei einer gezielten Rotlichtüberwachung die gefühlsmäßige Schätzung der Dauer der Rotphase durch einen Polizisten oder befugten Ordnungsbeamten. Sie müssen vielmehr Tatsachen, wie die Entfernung des Fahrzeugs zur Haltelinie und die Geschwindigkeit des Kfz, vortragen, auf denen die Schätzung beruht. Wurde als Beweis das Zählen der Sekunden ("21, 22, 23") durch den Polizisten oder befugten Ordnungsbeamten angegeben, ist dies ebenfalls angreifbar.
Beim Beweis durch Schätzungen und Mitzählen gilt daher als Faustregel: Je kürzer die Zeitspanne war, in der die Ampel beim Überfahren rot geleuchtet hat, desto eher wird ein Einspruch Erfolg haben.
Fall #3: Dauer der Gelbphase ist zu kurz
Nähern Sie sich einer Ampel, dürfen Sie auf eine ausreichend lange Gelbphase vertrauen. Die Dauer der Gelbphase ist nach den Vorschriften zur StVO von der Höchstgeschwindigkeit abhängig und so bemessen, dass Sie noch rechtzeitig vor der Ampel zum Stehen kommen können, bevor diese auf Rot schaltet.
- zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h = drei Sekunden
- zulässige Geschwindigkeit von 60 km/h = vier Sekunden
- zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h = fünf Sekunden
Sollte die Dauer der Gelbphase zu kurz sein, kann eine Verfahrenseinstellung erwirkt werden. Dafür muss die genaue Dauer der Gelbphase allerdings durch ein Sachverständigengutachten festgestellt werden. Die Kosten für den Gutachter können sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren. Hier lohnt sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die die Kosten des Gutachtens übernimmt.
Fall #4: Fehler bei der Berechnung der Rotlichtphase
Auch bei der Messung der Dauer der Rotlichtphase können Fehler auftreten. So kann beispielsweise bei einem Ampelblitzer die erste Induktionsschleife falsch platziert sein, sodass die Messung fehlerhaft ist. Denn für eine korrekte Messung der Rotlichtphase ist erforderlich, dass die Induktionsschleife direkt an der Haltelinie platziert wurde.
In der Regel liegt die erste Induktionsschleife, die die Messung auslöst, aber hinter der Haltelinie. Daher muss bei der Berechnung der Rotlichtphase zugunsten des Fahrers vom gemessenen Wert die Zeit abgezogen werden, die er benötigt hat, um die Strecke von der Haltelinie bis zur ersten Induktionsschleife zurückzulegen. Dadurch kann die Rotphase um bis zu 0,3 Sekunden, bei sehr langsamer Fahrt sogar um 0,5 Sekunden gemindert werden.
Fall #5: Fehler bei der mobilen Rotlichtüberwachung
Fehler können auch bei der mobilen Rotlichtüberwachung passieren, bei der ein Polizist oder ein befugter Ordnungsbeamter Videokameras einsetzt. Diese Videokameras müssen in bestimmten Zeitabschnitten geeicht werden. Daher sollte festgestellt werden, ob das Gerät ordnungsgemäß geeicht wurde und die Eichung noch gültig ist.
ACHTUNG
Ist die Videokamera nicht ordnungsgemäß geeicht oder die Eichung ungültig, wird der Rotlichtkamera aber nicht jeder Beweiswert abgesprochen. Vielmehr wird der Messung zugunsten des Fahrzeugführers ein Sicherheitszuschlag zugrunde gelegt, der in der Regel durch einen Sachverständigen ermittelt werden muss.
11. Fazit: Rote Ampel überfahren
Unabhängig davon, ob Sie als Radfahrer oder Autofahrer eine rote Ampel überfahren haben, drohen rechtliche Konsequenzen. Diese reichen von einem Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis.
Oftmals kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen. Sind Sie sich unsicher, wie Sie Einspruch einlegen, sollten Sie sich Hilfe bei einem Anwalt für Verkehrsrecht suchen.
12. FAQ zum Thema “rote Ampel überfahren”
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- Handy am Steuer
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Park- und Halteverstöße



