Worum geht's?
Flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus, ist der Schreck erst einmal groß. Doch während viele Verkehrssünder Bußgelder und Punkte für einen Verkehrsverstoß noch zähneknirschend akzeptieren, schmerzt ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot besonders. Vor allem Autofahrer, die aus beruflichen Gründen auf ihr Auto angewiesen sind, werden durch ein Fahrverbot vor große organisatorische Herausforderungen gestellt. Wie Sie ein Fahrverbot ggf. umwandeln können, wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel.
1. Wann droht ein Fahrverbot?
Ab wie vielen Punkten ein Fahrverbot droht, kann nicht grundlegend gesagt werden. In der Regel sanktioniert der Bußgeldkatalog ein Vergehen, welches mit zwei Punkten in Flensburg geahndet wird, mit einem Fahrverbot. Bei Wiederholungstätern kann aber bereits ein Punkt in Flensburg ausreichen, um ein Fahrverbot auszusprechen.
Folgende Verkehrsverstöße führen laut Bußgeldkatalog beispielsweise zu einem Fahrverbot:
- Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 31 km/h innerorts
- Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 41 km/h außerorts
- Zweite Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h innerhalb von 12 Monaten
- Nicht an spezielle Witterungsbedingungen (Nebel, Schnee oder Regen) angepasste Geschwindigkeit
- Fahren mit Alkohol am Steuer (Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze)
- Fahren unter Drogeneinfluss
- Qualifizierter Rotlichtverstoß
- Einfacher Rotlichtverstoß und konkrete Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert
- bei mehr als 100 km/h einen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von weniger als 3/10 des halben Tachowertes eingehalten
- Handy am Steuer genutzt und Gefährdung oder Sachbeschädigung verursacht
Ein Fahrverbot wird für eine Dauer von ein bis drei Monaten verhängt. Sie müssen das Fahrverbot allerdings nicht sofort nach Erhalt des Bußgeldbescheids antreten, sondern haben vier Monate Zeit, um Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde abzugeben.
PRAXIS-TIPP
Da das Fahrverbot jeweils einen Kalendermonat beträgt - unabhängig davon, an welchem Tag Sie den Führerschein abgeben - kann es sinnvoll sein, einen kurzen Monat zur Abgabe auszuwählen. Hier bieten sich Monate mit 30 Tagen an oder bestenfalls sogar der Februar.
2. Fahrverbot vs. Fahrerlaubnisentzug
Neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg ist das Fahrverbot die dritte häufige Sanktion, die auf verkehrssündige Fahrer zukommen kann. Für einen temporären Zeitrahmen von ein bis drei Monaten müssen Sie den Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben und erhalten ihn nach Ablauf der Frist automatisch zurück. Während Sie ein Fahrverbot ableisten, verlieren Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht.
ACHTUNG
Anders ist dies beim Entzug der Fahrerlaubnis. Diese drastische Sanktion kann bei sehr schweren Verkehrsverstößen wie beispielsweise wiederholtem oder starkem Konsum von Alkohol oder Drogen am Steuer sowie bei Fahrerflucht drohen. Der Fahrerlaubnisentzug droht meistens für mindestens sechs Monate. Die Fahrerlaubnis kann aber auch für mehrere Jahre entzogen werden.
Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Hier ist auch der große Unterschied zum Fahrverbot. Den Führerschein erhalten Sie beim Fahrverbot automatisch zurück, während Sie beim Entzug der Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis neu beantragen müssen. Oft ist die Neubeantragung an verschiedene Auflagen wie die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU geknüpft.
3. Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen eines Fahrverbots?
Haben Sie einen Verkehrsverstoß im Straßenverkehr begangen, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid von der zuständigen Bußgeldstelle. Neben Punkten im Fahreignungsregister und einem Bußgeld kann im Bußgeldverfahren auch ein Fahrverbot verhängt werden.
Sie haben dann die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei der zuständigen Bußgeldbehörde zu erheben. Müssen Sie neben der Geldbuße auch mit einem Fahrverbot rechnen, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durchaus erfolgversprechend sein. Nicht selten ergeben sich Fehler bei Messungen von Abstand, Geschwindigkeit oder Rotlichtverstößen, die dafür sorgen, dass die rechtlichen Konsequenzen abgemildert werden können.
Juristische Hilfe ist beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid empfehlenswert. Besonders wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht mit ins Boot holen.
Die Bußgeldbehörde prüft nach erhobenem Einspruch im sogenannten Zwischenverfahren, ob der Tatvorwurf aufrechterhalten oder zurückgenommen wird. Die Rechtskraft des Bußgeldbescheides kann durch den Einspruch um sechs Monate oder mehr hinausgezögert werden. Das bedeutet für Sie: Sie können das Fahrverbot aufschieben.
Legen Sie innerhalb der zweiwöchigen Frist keinen Einspruch ein, ist das Fahrverbot rechtskräftig. Sie können dann nicht mehr gegen den Bußgeldbescheid vorgehen. Akzeptieren Sie die Strafe und zahlen das Bußgeld schon vor Ablauf dieser Frist, wird der Bußgeldbescheid bereits vor Ablauf der zwei Wochen rechtskräftig.
INTERESSANT
Sie können gegen den Bußgeldbescheid auch teilweise Einspruch einlegen. Dementsprechend können Sie den Einspruch beispielsweise nur auf das Fahrverbot beschränken. Ein solches Vorgehen macht Sinn, wenn der Tatvorwurf in Teilen berechtigt ist und Sie das Fahrverbot - z. B. aus Sorge um Ihren Job - unbedingt umgehen möchten.
4. Kann ich mein Fahrverbot zeitlich verschieben?
Ersttäter können ihren Führerschein jederzeit innerhalb einer Vier-Monats-Frist bei der zuständigen Behörde abgeben. Sind Sie ein Wiederholungstäter, müssen Sie den Führerschein sofort abgeben. Als Fristbeginn des Fahrverbots gilt in beiden Fällen der Tag, an dem der Führerschein in amtliche Verwahrung abgegeben wurde.
ZUR INFO
Als Ersttäter gelten Fahrer, die innerhalb von zwei Jahren vor der Tat noch kein Fahrverbot ableisten mussten. Sie haben ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids vier Monate Zeit, den Führerschein abzugeben.
Wer innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ein Fahrverbot in Kauf nehmen musste, also als Wiederholungstäter gilt, profitiert nicht von diesem zeitlichen Aufschub. Ihm droht ein sofortiger Führerscheinentzug.
Nur ein Fahrer, gegen den in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde, kann das Fahrverbot also verschieben. Eine Ausnahme gilt auch dann, wenn das Fahrverbot durch ein gerichtliches Urteil angeordnet wurde. In diesem Fall kann das Gericht den Zeitraum bis zum Beginn des Fahrverbots bestimmen. Nicht möglich ist es, ein Fahrverbot auf verschiedene Zeiträume aufzuteilen.
5. Wie kann ich ein Fahrverbot umgehen?
In einigen Fällen ist es möglich, das Fahrverbot in eine angemessen erhöhte Geldstrafe umzuwandeln. Generell lässt sich sagen: Die Chance der Umwandlung eines Fahrverbots in eine Geldstrafe ist eher unwahrscheinlich, wenn Sie
- wiederholte Verkehrsverstöße begangen haben,
- Punkte in Flensburg haben,
- andere Verkehrsteilnehmer durch die Verkehrsordnungswidrigkeit gefährdet haben oder
- den Verkehrsverstoß unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss begangen haben.
Ein Fahrverbot lässt sich unter Umständen umgehen, wenn Sie vor Gericht glaubhaft machen können, dass ein Fahrverbot eine "unzumutbare Härte" darstellt. Sie müssen dabei beweisen, dass Sie wegen des Fahrverbots Ihren Arbeitsplatz oder Ihre wirtschaftliche Existenz verlieren könnten. Häufig verlangen Gerichte entsprechende Stellungnahmen des Arbeitgebers, die Ihre Angaben bestätigen. In der Regel wird vom Gericht stattdessen das ursprüngliche Bußgeld verdoppelt oder gar verdreifacht.
6. Was passiert, wenn Sie trotz Fahrverbot beim Fahren eines Fahrzeugs erwischt werden?
Fahren trotz Fahrverbot wird gemäß § 21 StVG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Darüber hinaus kann es zu einem weiteren Fahrverbot kommen, welches an das bisherige Fahrverbot angehängt wird. Unter Umständen wird der Führerschein auch dauerhaft entzogen.
AUFGEPASST!
Beachten Sie, dass sich das Fahrverbot auf sämtliche Kraftfahrzeuge des Straßenverkehrs bezieht. Wurde ein Fahrverbot verhängt, dürfen Sie auch kein Mofa oder ein Microcar fahren.
7. Fazit zum Fahrverbot
Bei einem Verstoß auf deutschen Straßen können ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg verhängt werden. Als Nebenfolge kann im Bußgeldverfahren auch ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten drohen. Besonders Lkw-Fahrer, Spediteure, Vertreter oder Paketboten, die auf Ihren Führerschein angewiesen sind, trifft ein Fahrverbot hart.
Unter der Voraussetzung, dass Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen. Greifen Sie hier auf die Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht zurück.
8. FAQ




