Geschwindigkeitsüberschreitung

Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot: Mit diesen Strafen müssen Sie rechnen, wenn Sie zu schnell gefahren sind

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen werden innerorts härter bestraft als außerorts. Wenn Sie mehr als 26 km/h zu schnell gefahren sind, kann ein einmonatiges Fahrverbot drohen.
  • Zu schnelles Fahren in der Probezeit kann zusätzlich zu einer Verlängerung der Probezeit führen.
  • Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sinnvoll sein, wenn Sie Messfehler vermuten oder das Blitzerfoto unscharf ist.

Worum geht's?

Geschwindigkeitsverstöße gehören zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Für den Temposünder drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot, wenn er zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde. Wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und welche Konsequenzen drohen, wenn Sie in der Probezeit bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt werden, lesen Sie in unserem Artikel.

 

1. Höchstgeschwindigkeiten innerorts und Richtgeschwindigkeiten außerorts

Je nach Kraftfahrzeug und Gegebenheiten sind unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten in Deutschland vorgeschrieben. Folgende gelten für Pkw und Motorrad innerorts:

  • innerorts: 50 km/h
  • Spielstraßen: 5 - 10 km/h (Schrittgeschwindigkeit)
  • verkehrsberuhigte Zonen/Wohngebiete: 30 km/h

Außerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, beispielsweise auf Landstraßen. Auf Schnellstraßen und Autobahnen gilt - sofern Schilder nichts anderes ausweisen - die sogenannte Richtgeschwindigkeit. Diese beträgt 130 km/h. Halten Sie die Richtgeschwindigkeit nicht ein, begehen Sie keine Ordnungswidrigkeit. Bußgelder, Punkte und Fahrverbote müssen daher nicht befürchtet werden.

Trotzdem ist Vorsicht geboten. Sie sollten die Richtgeschwindigkeit nicht als Freifahrtschein zum Rasen sehen. Geraten Sie unverschuldet in einen Unfall und haben die Richtgeschwindigkeit überschritten, haften Sie nach der Rechtsprechung anteilig für die Unfallschäden. Eine Mithaftung können Sie nur vermeiden, indem sie nachweisen, dass es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zum Unfall mit vergleichbar schweren Schäden gekommen wäre (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14.10.2013, 23 U 313/13).

ACHTUNG

Je nach Witterungs- und Straßenverhältnissen muss die Höchstgeschwindigkeit angepasst werden. Oftmals weisen Verkehrsschilder auf Straßenschäden und Nässe hin und geben eine Höchstgeschwindigkeit vor. Ist dem nicht so, sollten Sie Ihre Höchstgeschwindigkeiten den individuellen Gegebenheiten anpassen, um keinen Unfall zu riskieren.

Bei Sichtweiten unter 50 m durch Nebel, Schnee oder Regen gilt eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sowohl innerorts als auch außerorts.

Sind Sie mit einem Wohnwagen oder Anhänger unterwegs, gilt außerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Für Gespanne mit Ausnahmegenehmigung gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerorts. Auch schwere Wohnmobile ab 3,5 t müssen sich an 80 bis 100 km/h außerorts halten.

2. Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften

Halten Sie sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit, begehen Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Wurden Sie innerorts geblitzt, müssen Sie mit höheren Bußgeldern rechnen als bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts. Grund dafür ist, dass gerade im Stadtverkehr eine große Unfallgefahr und ein hohes Gefahrenpotential bestehen.

Die Sanktionen einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts hängen von der Höhe der Überschreitung ab - sie gelten sowohl in Tempo-50-Zonen als auch in Tempo-30-Zonen. Sind Sie bis zu 20 km/h zu schnell gefahren, wird ein Bußgeld von 30 bis 70 Euro fällig. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen noch nicht.

Doch bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h werden ein Punkt in Flensburg und ein höheres Bußgeld von mindestens 115 Euro verhängt. Haben Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h überschritten, drohen bereits zwei Punkte und ein Fahrverbot für mindestens einen Monat. Waren Sie innerorts mit mehr als 70 km/h zu viel unterwegs, beträgt das Bußgeld satte 800 Euro. Zudem werden zwei Punkte in Flensburg verhängt und Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis für drei Monate abgeben.

Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts

Für einen besseren Überblick haben wir Ihnen die Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften in einer Bußgeldtabelle zusammengefasst:

 

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h zu schnell

30 €

   

11 - 15 km/h zu schnell

50 €

   

16 - 20 km/h zu schnell

70 €

   

21 - 25 km/h zu schnell

115 €

1

 

26 - 30 km/h zu schnell

180 €

1

*(1 Monat)

31 - 40 km/h zu schnell

260 €

2

1 Monat

41 - 50 km/h zu schnell

400 €

2

1 Monat

51 - 60 km/h zu schnell

560 €

2

2 Monate

61 - 70 km/h zu schnell

700 €

2

3 Monate

über 70 km/h zu schnell

800 €

2

3 Monate

*Fahren Sie zweimal innerhalb eines Jahres über 26 km/h zu schnell und werden geblitzt, droht ein Fahrverbot von einem Monat

3. Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften

Außerorts werden Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit statistisch gesehen besonders häufig geblitzt. Während im Stadtverkehr noch auf die Beschilderung geachtet wird, wird sie auf Landstraßen und Autobahnen häufig übersehen oder gar ignoriert.

Auf Landstraßen gilt meistens eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Oft geben Verkehrszeichen auch nur 70 km/h vor. Auf ungefähr einem Drittel der Autobahnstrecken gelten für Pkw ebenfalls Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt werden.

PRAXIS-TIPP

Fahren Sie vorausschauend und achten Sie darauf, dass Sie rechtzeitig die Geschwindigkeit anpassen, wenn es ein Verkehrsschild anordnet. Fahren Sie auch beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer nicht schneller als erlaubt, um Tempoverstöße zu vermeiden.

Laut aktuellem Bußgeldkatalog wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung unter 21 km/h außerorts ein Bußgeld zwischen 20 und 60 Euro verhängt. Bereits ab einer zu hohen Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h müssen Sie mit einem deutlich höheren Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h auf Landstraßen, Autobahnen und Schnellstraßen drohen sogar ein Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkte in Flensburg. Waren Sie mit mehr als 70 km/h zu schnell unterwegs, müssen Sie mit einem Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot rechnen.

Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts

Welche Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften erwarten, können Sie anhand unserer Bußgeldtabelle ablesen:

 

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h zu schnell

20 €

   

11 - 15 km/h zu schnell

40 €

   

16 - 20 km/h zu schnell

60 €

   

21 - 25 km/h zu schnell

100 €

1

 

26 - 30 km/h zu schnell

150 €

1

*(1 Monat)

31 - 40 km/h zu schnell

200 €

1

*(1 Monat)

41 - 50 km/h zu schnell

320 €

2

1 Monat

51 - 60 km/h zu schnell

480 €

2

1 Monat

61 - 70 km/h zu schnell

600 €

2

2 Monate

über 70 km/h zu schnell

700 €

2

3 Monate

*Fahren Sie zweimal innerhalb eines Jahres über 26 km/h zu schnell und werden geblitzt, droht ein Fahrverbot von einem Monat

4. Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem LKW

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für LKW dieselbe zulässige Höchstgeschwindigkeit wie für PKW. Sie dürfen maximal 50 km/h fahren, es sei denn, es ist anderweitig ausgeschildert (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO).

Außerhalb geschlossener Ortschaften differenziert die StVO nach Bauart und Ladung des LKW (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO). So darf ein LKW zwischen 3,5t und 7,5t außerorts, also sowohl auf Landstraßen als auch auf Autobahnen und autobahnähnlichen Schnellstraßen, 80 km/h fahren.

Bei einem Gewicht von über 7,5t liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts bei 60 km/h. Lediglich auf Autobahnen dürfen Fahrer dieser schweren LKW schneller, nämlich 80 km/h, unter bestimmten technischen Voraussetzungen des LKW sogar 100 km/h fahren.

ACHTUNG

Bei einem Verstoß gegen die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten wird wie bei den rechtlichen Konsequenzen von Geschwindigkeitsüberschreitungen von PKW unterschieden, ob dieser innerorts oder außerorts begangen werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften steigt das Unfallrisiko, weshalb die Bußgelder für zu schnelles Fahren innerorts vergleichsweise höher ausfallen als für zu schnelles Fahren außerorts.

5. Blitzer zur Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen: Welche Blitzer werden wo eingesetzt?

Innerhalb geschlossener Ortschaften nutzen Polizei und Straßenverkehrsbehörden unterschiedliche Methoden, um Temposünder auf frischer Tat zu ertappen. Überwiegend werden stationäre Blitzsysteme - wie bei Rotlichtverstößen - eingesetzt, aber auch mobile Geschwindigkeitsüberwachungen werden durchgeführt.

Die stationären Blitzer sind oft an Ampelanlagen und in verkehrsberuhigten Zonen (z. B. in einer 30er Zone) zu finden. Häufig wird für fest installierte Blitzer das Radarmessverfahren genutzt. Dieses Messverfahren kann allerdings auch in der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt werden.

In regelmäßigen Abständen setzen Polizisten auch Lasermessungen, insbesondere an Unfallschwerpunkten, gefahrenträchtigen Stellen und besonderen Straßenabschnitten, wie Schulen, Kindergärten etc., ein.

Auf Landstraßen und Autobahnen werden zum Nachweis von Geschwindigkeitsverstößen ebenfalls verschiedene Techniken eingesetzt. Gerade hinter Ortseinfahrten und zu Beginn von 70er-Zonen halten Polizisten häufig mit mobilen Messeinrichtungen, wie Radar- oder Lasermessungen, nach zu schnellen Fahrern Ausschau.

INTERESSANT

Auf Autobahnen werden Sie diese Art der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung seltener vorfinden. Dort werden vor allem stationäre Blitzer eingesetzt. Immer öfter werden in Deutschland auch Brücken dazu genutzt, Blitzsysteme zu befestigen - diese kommen allerdings eher bei Messungen von Abstandsverstößen zum Tragen. Möglich ist auch eine Geschwindigkeitsüberwachung durch das Nachfahren ziviler Polizeiautos.

Die einzelnen Bundesländer haben in ihren Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung festgelegt, dass Geschwindigkeitsmessungen erst in einem bestimmten Abstand von einer Geschwindigkeitsbeschränkung, also einem Verkehrs- oder Ortsschild, durchgeführt werden dürfen. So sollen gefährliche Spontanbremsungen vermieden werden. Der grundsätzlich einzuhaltende Mindestabstand beträgt je nach Bundesland zwischen 75 und 200 m. Nur ausnahmsweise, also beispielsweise bei Gefahrenstellen wie Baustellen, darf auf diesen Abstand verzichtet werden.

6. Regelungen zum Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen

Die Messgenauigkeiten und die Messtoleranzen sind von Blitzsystem zu Blitzsystem unterschiedlich. Grundsätzlich sollten nur geeichte Geräte eingesetzt werden. Nicht geeichte Messsysteme können zwar auch genutzt werden, allerdings sind dann gegebenenfalls höhere Toleranzwerte zu berücksichtigen. Die Eichtoleranzen der Blitzsysteme werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) festgelegt.

Nach PTB werden bei den derzeit eingesetzten stationären Messanlagen bei Geschwindigkeiten

  • unter 100 km/h 3 km/h abgezogen und
  • über 100 km/h 3 % der gemessenen Geschwindigkeit, aufzurunden auf die ganze Zahl, abgezogen.

IN DER PRAXIS BEDEUTET DAS

Wird die Geschwindigkeitsüberschreitung von einem mobilen Überwachungssystem gemessen, sind bei den Verfahren der Laser- und Radarmessung die gleichen Abschläge abzuziehen. Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren werden bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h, bei geeichtem Tacho 5 km/h, bei Geschwindigkeiten über 100 km/h 5 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Hat der Tacho keine gültige Eichung, beträgt der Toleranzabzug in der Praxis 20 % oder sogar mehr.

7. In der Probezeit geblitzt? Diese Folgen haben Geschwindigkeitsverstöße für Fahranfänger

Statistisch gesehen verursachen Fahranfänger die meisten Verkehrsunfälle. Um die Unfallrate zu mildern, stehen sie in der zweijährigen Probezeit besonders unter Beobachtung. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h stellt in der Probezeit - wie ein Rotlichtverstoß oder die Fahrerflucht - einen A-Verstoß dar. Bei einer Tempoüberschreitung von weniger als 20 km/h handelt es sich um einen B-Verstoß.

30 km/h zu schnell gefahren? Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar

Erst eine Tempoüberschreitung von mehr als 20 km/h führt zur zweijährigen Verlängerung der Probezeit und zur Pflicht, ein Aufbauseminar zu besuchen. Zudem werden, abhängig von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Bußgelder,
  • Punkte und
  • Fahrverbote verhängt.

Ist die gefahrene Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit unter dieser Grenze, wird lediglich eine dem aktuellen Bußgeldkatalog entsprechende Buße verhängt.

Der Ablauf des Aufbauseminars ist in der FeV geregelt. Im Aufbauseminar werden in kleinen Gruppen von mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern in vier Sitzungen à 135 Minuten unter anderem die Vergehen der Seminarteilnehmer besprochen und geeignete Wege zur Vermeidung von Fehlverhalten im Straßenverkehr vorgestellt.

ACHTUNG

Die Straßenverkehrsbehörde legt eine Frist fest, in welcher Sie das Aufbauseminar abschließen und eine Teilnahmebescheinigung vorlegen müssen. Tun Sie dies nicht, geht das Gesetz davon aus, dass Sie ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind. § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ordnet an, dass ungeeignete Fahrer nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Die Führerscheinbehörde entzieht Ihnen daher dauerhaft den Führerschein.

MPU nach Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen steht es im Ermessen der Führerscheinbehörde, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) des Fahranfängers anzuordnen, wenn die von ihm begangenen Verkehrsverstöße bereits so schwerwiegend waren, dass sie seine charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zweifelhaft erscheinen lassen.

Die MPU wird auch oft beim Fahren mit Alkohol oder Drogen am Steuer angeordnet.

Wird der Fahranfänger in der verlängerten Probezeit erneut beim Geschwindigkeitsverstoß erwischt, wird er schriftlich verwarnt und erhält eine Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten freiwillig eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Hat der verkehrssündige Fahranfänger bis dahin noch nicht aus seinem Fehlverhalten gelernt und kommt es innerhalb von zwei Monaten erneut zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung, wird ihm der Führerschein dauerhaft entzogen.

8. Geschwindigkeitsüberschreitung im europäischen Ausland

Auch im Ausland müssen Sie sich an die dortigen Straßenverkehrsgesetze halten. Hierzulande gibt es auf Autobahnen oft gar kein Tempolimit. Damit ist Deutschland das einzige Land weltweit ohne Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen. Im europäischen Ausland ist die Sachlage deutlich strenger.

Außerorts gilt in den meisten europäischen Ländern ein Tempolimit von 80 bis 90 km/h. In Belgien sind sogar nur 70 km/h erlaubt und in Zypern müssen Kfz 65 km/h einhalten. Während auf Autobahnen meistens 120 bis 130 km/h erlaubt sind, gelten in Zypern und Montenegro nur 100 km/h und in Norwegen sogar nur 80 km/h auf Autobahnen.

Maximal 120 km/h dürfen Autofahrer auf Autobahnen in der Schweiz fahren. Auf sogenannten Autostraßen gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, auf Haupt- und Nebenstraßen außerhalb von Ortschaften beträgt diese 80 km/h und innerhalb von Ortschaften 50 km/h. Es können jedoch auch niedrigere Geschwindigkeiten vorgegeben werden. Auf Autobahnen kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch entsprechende Beschilderung bspw. zeitlich beschränkt oder auf bestimmten Abschnitten – wie in Deutschland – auch dauerhaft reduziert werden.

PRAXIS-TIPP

Achten Sie beim Urlaub im Ausland unbedingt auf die Verkehrsschilder und auf die dortigen Regelungen zur Höchstgeschwindigkeit innerorts und außerorts. Denn auch die Strafen, die für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ausland anfallen, sind mit denen in Deutschland kaum zu vergleichen. Viele europäische Länder bestrafen Temposünder deutlich schärfer als die Deutschen.

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im europäischen Ausland

Sind Sie mit dem Auto ins Ausland unterwegs, gibt es hinter den Ländergrenzen oft entsprechende Informationstafeln zu Geschwindigkeitsbegrenzungen. Sind Sie vor Ort allerdings mit einem Mietwagen unterwegs, weil Sie per Flugzeug oder Zug angereist sind, sollten Sie sich im Vorfeld über die dortigen Straßenverkehrsregeln informieren.

BUßGELDER IN DER SCHWEIZ

Aufgrund der vielen tödlichen Verkehrsunfälle in der Schweiz hat die Schweizer Regierung das Programm "Via Sicura" (sichere Straße) gestartet, das zahlreiche Maßnahmen zur Bestrafung von Verkehrsordnungswidrigkeiten enthält. Dementsprechend sieht der Bußgeldkatalog in der Schweiz für zu schnelles Fahren empfindliche Strafen vor.

Er sanktioniert bereits Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 1 km/h inner- und außerorts mit 40 Schweizer Franken (circa 37 Euro). Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h auf schweizer Autobahnen müssen Sie mit einem Bußgeld von 800 Schweizer Franken (etwa 650 Euro) rechnen.

In Italien müssen Temposünder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h ebenfalls tief in die Tasche greifen. Schlappe 530 Euro werden fällig. Fahren Sie in Frankreich zu schnell, müssen Sie für die hohen Bußgelder das Sparkonto plündern. Hier werden bei 50 km/h oder mehr zu viel schmerzhafte 1.500 Euro fällig. Bei den Briten sind es sogar 2.920 Euro.

In vielen Ländern gelten auch besondere Regelungen für Fahrer in der Probezeit. In Frankreich gilt die Probezeit für drei Jahre. Während dieser Zeit ist außerorts maximal 80 km/h erlaubt - auch für Touristen. Auf Autobahnen gelten nur 110 km/h statt 130 km/h.

Bußgeldbescheid aus dem Ausland: Was nun?

Haben Sie einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten, dürfen Sie diesen nicht ignorieren. Damit Bußgelder auch über nationale Grenzen hinweg vollstreckt werden können, gibt es seit 2010 die EU-weite Vollstreckungshilfe, die immer weiter ausgebaut wird. So können Bußgelder, Geldstrafen, Verwaltungsgebühren und Verfahrenskosten auch hier in Deutschland vollstreckt werden.

Außer Irland, Italien, Griechenland und Kroatien haben 28 EU-Mitgliedstaaten den EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung umgesetzt. Dadurch können Sanktionen ab 70 Euro vollstreckt werden. Aber auch bei einem ausländischen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen. Im Zweifelsfall können Sie sich Hilfe bei einem Anwalt für internationales Verkehrsrecht suchen.

9. Wann ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch bei der zuständigen Bußgeldbehörde zu erheben.

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann durchaus erfolgversprechend sein, denn nicht selten sind Bußgeldbescheide fehlerhaft. Die Ursachen für die Fehlerhaftigkeit der Bescheide liegen häufig an der mangelhaften Beweisführung, wie einer Fehlbedienung der Blitzsysteme oder einem fehlerhaften Aufbau der Anlage.

Daher empfiehlt es sich im Zweifelsfall, juristische Hilfe von einem Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. Das Ziel eines Einspruchs gegen den Bescheid besteht darin, die Sanktion abzuwenden oder zumindest zu mildern.

Fahrer auf den Fotos nicht deutlich erkennbar

Auch bei Ordnungswidrigkeiten gilt wie im Strafrecht: In dubio pro reo. Die Bußgeldstelle muss beweisen, dass der Kraftfahrer den Geschwindigkeitsverstoß tatsächlich begangen hat. Bei einigen Messverfahren (bspw. der Radarmessung) werden von dem Temposünder Beweisfotos angefertigt.

Hier sollten Sie besonders die Augen offen halten: Ist das Nummernschild des Fahrzeugs auf dem Foto nicht einwandfrei zu erkennen, ist der Bußgeldbescheid nicht rechtmäßig und weder Bußgeld noch Punkte und Fahrverbot müssen in Kauf genommen werden.

Ist das Nummernschild zu erkennen, wird der Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zunächst dem Fahrzeughalter zugestellt. Bußgeld, Fahrverbot und Punkte richten sich allerdings an den tatsächlichen Fahrer, der den Geschwindigkeitsverstoß begangen hat.

Doch oft ist dieser auf den Blitzer-Fotos kaum zu erkennen. Die Fotos sind unscharf oder schlecht belichtet und als Beweis vor Gericht daher unzureichend. Die Bußgeldbehörde verschickt deshalb zunächst einen Zeugenbefragungsbogen im Rahmen der Fahrerermittlung. Auf diesen müssen Sie als Fahrzeughalter grundsätzlich wahrheitsgemäß antworten.

ACHTUNG!

Geben Sie keine unbeteiligte Person als tatsächlichen Fahrer an, denn dies stellt gemäß § 164 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat dar. Aufgrund des Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechts müssen Sie weder sich selbst noch einen Angehörigen belasten. Es steht Ihnen frei, überhaupt auf den Zeugenbefragungsbogen zu antworten.

Beachten Sie allerdings, dass viele Behörden auf Schweigen mit weiteren Ermittlungen reagieren. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch eine Fahrtenbuchauflage anordnen, deren Dauer in der Regel zwischen 6 und 18 Monaten liegt. Führen alle Ermittlungen innerhalb des Zeitraums der Verfolgungsverjährung gemäß § 26 Abs. 3 StVG ins Leere, wird das Verfahren eingestellt.

Fehler bei der Messung

Vor allem die Messung der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung kann fehlerhaft sein. Moderne Blitzsysteme sind zwar oft zuverlässig, aber besonders bei der mobilen Geschwindigkeitskontrolle kann es zu Fehlern in der Bedienung der Blitzer kommen.

Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit des Messverfahrens, können Sie einen Sachverständigen beauftragen. Die Gutachten sind allerdings sehr aufwändig und teuer. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, können Sie prüfen, ob die Versicherung die Kosten des Gutachtens übernimmt.

ÜBRIGENS

Überprüft werden sollte zunächst, ob das Messgerät ordnungsgemäß geeicht war oder ob die Eichmarken zum Messzeitpunkt beschädigt waren. Ist der Blitzer nicht ordnungsgemäß geeicht oder die Eichung ungültig, wird ihm aber nicht jeder Beweiswert abgesprochen. Vielmehr wird der Messung zugunsten des Fahrzeugführers ein höherer Toleranzabzug zugrunde gelegt, der in der Regel durch einen Sachverständigen ermittelt werden muss.

Die Messung muss auch aus einer geeigneten Entfernung zum Verkehrsschild durchgeführt werden. Die Mindestabstände werden durch die einzelnen Bundesländer in ihren Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung festgelegt. In Berlin muss der Abstand beispielsweise 75 m zum geschwindigkeitsverändernden Verkehrsschild und 150 m zu Ortsschildern betragen.

10. So vermeiden Sie Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr

Besonders wenn der Verkehr flüssig läuft oder es wenig Verkehr gibt, sitzt der Fuß etwas lockerer auf dem Gaspedal und die Höchstgeschwindigkeit gerät in Vergessenheit. Um den teuren Bußgeldbescheid im Briefkasten zu vermeiden, können Sie einige Vorkehrungen treffen. In unserer übersichtlichen Checkliste haben wir Ihnen Präventionsmaßnahmen zusammengefasst:

So vermeiden Sie einen Geschwindigkeitsverstoß
Checkliste für Auto-, Motorrad- und LKW-Fahrer
  • Passen Sie Ihre Geschwindigkeit der jeweiligen Verkehrssituation an.
  • Fahren Sie entsprechend Ihren persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften Ihres Fahrzeugs.
  • Fahren Sie nur so schnell, dass Sie innerhalb der übersehbaren Strecke halten können.
  • Fahren Sie rücksichtsvoll.
  • Halten Sie sich an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und beachten Sie die Verkehrsschilder.

11. Fazit

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Kavaliersdelikt. Besonders bei schwierigen Wetterverhältnissen wie Nebel, Regen oder Schnee führt eine überhöhte Geschwindigkeit schnell dazu, dass Sie die Kontrolle über Ihr Fahrzeug verlieren und Sie einen Verkehrsunfall verursachen.

Behalten Sie aber auch bei gutem Wetter und passablen Straßenverhältnissen das Tempolimit im Blick. Werden Sie mit überhöhtem Tempo geblitzt, müssen Sie mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, droht eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Wurden Sie bei überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und in Ihrem Briefkasten liegt ein Bußgeldbescheid, können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Benötigen Sie dabei Unterstützung, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht mit dem Fall beauftragen.

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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