Worum geht's?
Abstandsverstöße sind eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle auf Autobahnen. Ein zu geringer Abstand - vor allem bei hohen Geschwindigkeiten - führt am Stauende nicht selten zu Massenkarambolagen mit zahlreichen Verletzten und gar Toten. Verkehrsteilnehmer müssen im Straßenverkehr - ob auf der Autobahn oder innerorts - daher einen Mindestabstand einhalten. Wie Sie den Mindestabstand berechnen, welche Strafe bei Abstandsverstößen droht und wie die Abstandsmessung erfolgt, lesen Sie in unserem Artikel.
1. Welchen Sicherheitsabstand muss ich laut StVO einhalten?
Der Sicherheitsabstand im Straßenverkehr ist in § 4 StVO geregelt. In dieser Norm wird der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug für PKW - anders als beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder beim Überfahren einer roten Ampel - jedoch nur abstrakt formuliert. Laut § 4 StVO muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass es auch dann nicht zu einem Auffahrunfall kommt, wenn plötzlich gebremst werden muss.
Genauere Regelungen finden sich nur für Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsbeschränkung und für LKW, die länger als sieben Meter sind. Diese müssen in der Regel einen so großen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, dass ein überholendes Fahrzeug einscheren kann. Für LKW über 3,5 t und Kraftomnibusse gilt auf Autobahnen ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h ein Mindestabstand von 50 Metern.
INTERESSANT
Die Oberlandesgerichte haben in der Vergangenheit zahlreiche Urteile zur Abstandsmessung gefällt. Mehrfach stand im Raum, ob eine kurzzeitige Unterschreitung des Mindestabstands bereits als Abstandsverstoß gilt. Das OLG Hamm hat am 22.12.2024 (Az. 3 RBs 264/14) ein Urteil gefällt, welches besagt, dass der erforderliche Mindestabstand zu keinem Zeitpunkt pflichtwidrig und subjektiv unterschritten werden darf - auch nicht beim Überholvorgang.
Besondere Verkehrssituationen bedürfen einer weitergehenden Prüfung. Hierbei kann es sich um Situationen im Straßenverkehr handeln, bei denen das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich abbremst.
2. So berechnen Sie den idealen Mindestabstand
Da die StVO nur vage Angaben zum Sicherheitsabstand im Straßenverkehr macht, können Sie den idealen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug anhand von zwei Faustformeln berechnen.
“Halber-Tacho”
Außerhalb von geschlossenen Ortschaften können Sie den Abstand anhand Ihres Tachostandes ablesen. Fahren Sie beispielsweise 100 km/h, sollte der Mindestabstand zum vorausfahrenden Pkw laut “Halber-Tacho-Regel” 50 Meter betragen.
“2-Sekunden-Regel”
Die “2-Sekunden-Regel” können Sie innerorts nutzen. Suchen Sie sich einen markanten Punkt vor Ihnen. Dies kann ein Gebäude, eine Ampel oder ein Fahrradfahrer auf dem Radweg sein. Sobald das Fahrzeug vor Ihnen diesen Punkt passiert, beginnen Sie zu zählen. Erreichen Sie selbst den Punkt, hören Sie auf zu zählen. Die Zeitspanne sollte mindestens 2 Sekunden betragen, damit ein ausreichender Abstand zum Vordermann gegeben ist.
3. Bußgeldkatalog: Abstand auf der Autobahn oder innerorts missachtet
Der Bußgeldkatalog regelt die Strafen für Abstandsverstöße in der Anlage zu § 1 Abs. 1 unter der laufenden Nr. 12 ff. Die Höhe des Bußgeldes bei einem Abstandsverstoß richtet sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit beim Missachten des Abstands. So beträgt das Bußgeld bei weniger als 80 km/h ohne Gefährdung vergleichsweise geringe 25 Euro.
Wurde bei einer Abstandsmessung bei Ihnen eine Geschwindigkeit von 120 km/h und ein Abstand von 6 Metern, also einem Zehntel des halben Tachostandes, festgestellt, droht Ihnen ein Bußgeld von 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot. Welche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Abstandsverstößen ansonsten drohen, können Sie anhand der Bußgeldtabelle ablesen:
|
Abstand missachtet |
Bußgeld in Euro |
Punkte in Flensburg |
Fahrverbot in Monaten |
|
…bei weniger als 80 km/h |
|||
|
ohne Gefährdung |
25 |
- |
- |
|
mit Gefährdung |
30 |
- |
- |
|
mit Sachbeschädigung |
35 |
- |
- |
|
…bei mehr als 80 km/h |
|||
|
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes |
75 |
1 |
- |
|
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes |
100 |
1 |
- |
|
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes |
160 |
1 |
- |
|
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes |
240 |
1 |
- |
|
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes |
320 |
1 |
- |
|
…bei mehr als 100 km/h |
|||
|
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes |
75 |
1 |
- |
|
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes |
100 |
1 |
- |
|
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes |
160 |
2 |
1 |
|
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes |
240 |
2 |
2 |
|
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes |
320 |
2 |
3 |
|
…bei mehr als 130 km/h |
|||
|
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes |
100 |
1 |
- |
|
Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes |
180 |
1 |
- |
|
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes |
240 |
2 |
1 |
|
Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes |
320 |
2 |
2 |
|
Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes |
400 |
2 |
3 |
4. Wann drohen höhere Strafen bei einem Abstandsverstoß?
Die Verletzung des erforderlichen Mindestabstandes kann neben bußgeldrechtlichen Konsequenzen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So kann ein Abstandsverstoß unter Umständen als grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Handeln im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB gewertet werden. Dieser Straftatbestand bestraft die Gefährdung des Straßenverkehrs mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
AUFGEPASST
Für eine Strafbarkeit bei einem Abstandsverstoß muss der Täter im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch gefahren sein und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von besonderem Wert gefährdet haben.
Besonders bei Dränglern kommt auch der Straftatbestand “Nötigung im Straßenverkehr” gemäß § 240 StGB in Betracht. Dichtes Auffahren über einen längeren Zeitraum sowie das Nutzen der Lichthupe oder Hupe kann zu einem strafrechtlichen Verfahren führen. Hier droht u. a. der Entzug der Fahrerlaubnis.
5. Abstandsverstoß während der Probezeit
Für Fahranfänger in der Probezeit kann ein Abstandsverstoß besonders schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Als sogenanntes A-Delikt gilt der Abstandsverstoß als schwerwiegender Verstoß gegen die Verkehrsregeln. Mögliche Konsequenzen sind eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
6. Wie funktioniert die Abstandsmessung?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Abstandsmessung im Straßenverkehr durchzuführen. Häufig werden dafür mobile oder stationäre Abstandsblitzer genutzt. In einigen Fällen kann auch eine optische Abstandsmessung stattfinden. Diese ist allerdings sehr ungenau. Mehr zu den einzelnen Systemen zur Abstandsmessung erklären wir Ihnen im Folgenden.
Mobile Videoüberwachung
Neben der Geschwindigkeitsmessung kann mittels mobiler Videoüberwachung auch eine Abstandsmessung durchgeführt werden. Dazu kommen spezielle zivile Fahrzeuge der Polizei zum Einsatz, aus denen ein Kamerasystem mit Videoanlage Abstandsmessungen durchführen kann. Der große Vorteil der mobilen Abstandsmessung ist die Ortsunabhängigkeit.
Die mobile Abstandsmessung stellt die Polizeibeamten jedoch vor eine besondere Herausforderung: Denn bei der mobilen Messung ist besonders darauf zu achten, dass der Abstand und der Winkel unverändert bleiben. Messungenauigkeiten gehen dabei stets zulasten der überwachenden Behörde.
WUSSTEN SIE’S SCHON?
In gerichtlichen Verfahren hat sich gezeigt, dass die mobile Videoüberwachung zusammen mit der optischen Abstandsmessung ohne technische Hilfsmittel die meisten Messungenauigkeiten aufzeigen. Hier kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen.
Stationäre Videoüberwachung
Eine weitere Möglichkeit der Abstandskontrolle bietet die stationäre Videoüberwachung. Üblicherweise befinden sich die Abstandsblitzer auf Autobahnbrücken.
Für die stationäre Abstandsmessung werden Kontrollpunkte auf der Autobahn markiert. Zwei Kameras sind dabei im Einsatz. Eine Kamera filmt das Verkehrstreiben und die andere Kamera fotografiert das betroffene Fahrzeug. Anhand der Kontrollpunkte kann der Computer berechnen, ob der Mindestabstand eingehalten wird.
Optische Abstandsmessung ohne technische Messgeräte
Neben den technischen Hilfsmitteln kann der Abstand zum vorausfahrenden Pkw auch durch Polizeibeamte mittels optischer Abstandsmessung durchgeführt werden. Dabei müssen die kontrollierenden Polizeibeamten jedoch eine längere Fahrstrecke beobachten, als dies bei der Messung durch technische Hilfsmittel der Fall ist. So ist aber z. B. eine Überprüfung von einem Fahrtweg von 600 m in der Regel ausreichend.
INTERESSANT
Damit das Messergebnis des selbst messenden Polizeibeamten verwertbar ist, muss dieser über ausreichend Erfahrung in der Abstandsmessung verfügen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die optische Abstandsmessung ohne Hilfsmittel besonders fehleranfällig ist.
7. Toleranzabzug bei der Abstandsmessung
Bei der mobilen Abstandsmessung wird üblicherweise ein Toleranzwert von 5 Prozent abgezogen. Der Toleranzabzug erfolgt vorsorglich, da Messfehler nicht ausgeschlossen werden können. Bei der Abstandskontrolle durch stationäre Videoüberwachung wird in der Regel ein Toleranzwert von drei Metern abgezogen.
AUFGEPASST
Durch die hohe Fehleranfälligkeit erfolgt der höchste Toleranzabzug bei der optischen Abstandsmessung ohne technische Hilfsmittel. Hier werden mindestens 35 % als Toleranz abgezogen.
8. Wie Sie einen Abstandsverstoß vermeiden
Die rechtlichen Konsequenzen bei einer Abstandsunterschreitung können gravierend sein. Ein Fahrverbot kann vor allem für Personen, die beruflich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, die Existenz bedrohen. Aus diesem Grund sollten Sie Abstandsverstöße unbedingt vermeiden.
Damit Sie kein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bei Abstandsverstößen kassieren, sollten Sie zu jeder Zeit den erforderlichen Mindestabstand einhalten. Dies kommt nicht nur Ihrem Portemonnaie zugute, sondern schützt Sie auch vor Auffahrunfällen durch plötzliches Abbremsen des Vorausfahrenden.
Beachten Sie die Faustformeln, die wir Ihnen in Kapitel 2 genannt haben. Im Zweifelsfall sollten Sie lieber mehr Abstand zum Vordermann lassen als zu wenig, um im Ernstfall rechtzeitig bremsen zu können.
9. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes
Landet bei Ihnen bereits ein Bußgeldbescheid im Briefkasten, sollten Sie diesen - vor allem bei höheren Sanktionen wie Fahrverboten und Punkten in Flensburg - anwaltlich überprüfen lassen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen einlegen und Akteneinsicht beantragen.
PRAXIS-TIPP
Besonders bei einer optischen Abstandsmessung auf der Autobahn oder innerorts kommt es regelmäßig zu falschen Berechnungen des Abstandes. Aber auch das mobile und stationäre Messverfahren können fehlerhaft sein. Fand beispielsweise ein Wechsel der Spur statt oder ein anderer Pkw-Fahrer fuhr mit Ihnen auf gleicher Höhe, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein.
10. Fazit zur Abstandsmessung und zur Abstandsunterschreitung
Achten Sie auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand - sowohl innerorts als auch außerorts. Welcher Mindestabstand einzuhalten ist, lässt sich einfach durch zwei Faustformeln ermitteln: Die “2-Sekunden-Regel” und die “Halber-Tacho”-Formel.
Bei einer Abstandsmessung auf der Autobahn findet entweder eine mobile, eine stationäre oder eine optische Messung statt. Bei den Messungen wird per Videoaufzeichnung eine bestimmte Strecke gefilmt und anschließend durch den Computer der Abstand berechnet.
Hier kommt es nicht selten zu Fehlern. Wurde bei Ihnen eine Ordnungswidrigkeit festgestellt und Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden. Das können Sie entweder selbst tun oder einen Anwalt für Verkehrsrecht damit beauftragen.



