Worum geht's?
Don't Drink and Drive – werden Sie trotzdem mit Alkohol am Steuer erwischt, kann das schwere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Von Bußgeldern über Punkte in Flensburg, Fahrverbote bis hin zum Führerscheinentzug ist alles möglich. Haben Sie andere Personen durch den Alkoholgehalt in Ihrem Blut verletzt oder gar getötet, folgen in der Regel strafrechtliche Konsequenzen wie hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Wann welche Strafen drohen und warum Sie als Fahrradfahrer Ihren Führerschein bei Trunkenheit im Verkehr verlieren können, lesen Sie in diesem Artikel.
1. Alkohol am Steuer: Promillegrenze für Verkehrsteilnehmer im Auto, auf dem Motorrad & Co.
Laut dem Statistischen Bundesamt kam es im Jahr 2024 zu rund 34.700 Verkehrsunfällen, bei denen bei einem oder mehreren Beteiligten Alkohol nachgewiesen werden konnte. Das entspricht im Durchschnitt etwa 95 Unfällen unter Alkoholeinfluss pro Tag. Absoluter Spitzenreiter ist der Vatertag (Christi Himmelfahrt) 2024, bei dem 287 Alkoholunfälle passiert sind.
Und all das trotz der hohen Strafen, die das Strafgesetzbuch für § 316 “Trunkenheit im Verkehr” vorsieht: Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Aber nicht immer wird Alkohol am Steuer als Straftat eingeordnet. Ab 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen des Fahrers handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Hier werden Bußgelder, Fahrverbote und Punkte in Flensburg fällig.
Ab 0,3 Promille kann eine Straftat bei Trunkenheit am Steuer vorliegen. Ab 0,5 Promille kann es sich allerdings auch “nur” um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Ganz schön verwirrend, oder? Wir haben für Sie die jeweiligen Promillegrenzen als Übersicht erstellt:
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Promillewert |
Tatbestand |
Straftat? |
Konsequenzen |
|
0,3 bis 1,09 |
relative Fahruntüchtigkeit mit Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien) oder Unfall |
✅ |
Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug, MPU |
|
0,5 bis 1,09 |
Ordnungswidrigkeit ohne Ausfallerscheinungen oder Unfall |
❌ |
500 bis 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 bis 3 Monate Fahrverbot |
|
ab 1,1 |
absolute Fahruntüchtigkeit ohne Ausfallerscheinungen oder Unfall |
✅ |
Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug, MPU |
WUSSTEN SIE’S SCHON?
0,3 Promille sind schnell erreicht. Eine 60 kg schwere Frau erreicht die Promillegrenze mit 0,1 l Wein oder einem kleinen 0,3 Bier. Ein 80 kg schwerer Mann hat mit 0,2 l Wein oder einem halben Liter Bier die 0,3 Promillegrenze erreicht.
Der Restalkohol im Körper wird in einer bestimmten Geschwindigkeit abgebaut. Als Richtwert für den Alkoholabbau gelten rund 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde. Selbst wenn der Promillewert unter der erlaubten 0,5 Promillegrenze liegt, kann Ihre Fahrtüchtigkeit bereits stark eingeschränkt und das Unfallrisiko erhöht sein. Lassen Sie Ihr Fahrzeug lieber stehen, wenn Sie zum Wein- oder Bierglas greifen.
Im Falle eines Unfalls unter Alkoholeinfluss müssen Sie aber nicht nur mit den genannten rechtlichen Konsequenzen rechnen. Viele Haftpflicht- und Kaskoversicherungen zahlen bei Schäden, die durch Alkohol am Steuer entstanden sind, nicht. Der Unfallverursacher muss den Schaden - oft mehrere tausend Euro - dann aus eigener Tasche zahlen.
Alkohol am Steuer: Auch für Fahrradfahrer drohen Strafen
Fahrradfahrer, die unter dem Einfluss von Alkohol auf dem Drahtesel durch die Straßen radeln, müssen ebenfalls mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Ab 1,6 Promille liegt bei Radfahrern eine absolute Fahruntüchtigkeit und dementsprechend eine Straftat nach § 316 StGB vor. Es drohen Geldstrafen, bis zu 3 Punkte in Flensburg, ein Eintrag ins Fahreignungsregister sowie die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
AUFGEPASST
In besonders schweren Fällen, beispielsweise wenn Sie als Fahrradfahrer unter wiederholten Einfluss von Alkohol stehen oder Personen durch Unfälle zu Schaden kommen, kann Ihnen auch die Fahrerlaubnis für das Auto entzogen werden.
Zwischen 0,3 und 1,5 Promille machen Fahrradfahrer sich nur strafbar, wenn Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen hinzukommen. Kommt es zum Fahren von Schlangenlinien oder sogar zum Unfall, ist auch mit unter 1,6 Promille mit den gleichen Strafen wie bei einer absoluten Fahruntüchtigkeit zu rechnen.
Für Fahranfänger und junge Menschen gilt keine Toleranz
Innerhalb der zwei Jahre Probezeit gilt eine 0,0 Promillegrenze. Alkohol am Steuer ist dementsprechend komplett verboten, ohne Toleranzgrenze. Das gilt im Übrigen nicht nur für die Probezeit, sondern auch für junge Menschen unter 21 Jahren. Fahren Sie trotzdem mit Alkohol am Steuer, handelt es sich bei bis zu 0,5 Promille um eine Ordnungswidrigkeit. Hier müssen Sie mit
- 250 Euro Bußgeld,
- einem Punkt in Flensburg,
- zwei Jahren zusätzlicher Probezeit und
- ggf. weiteren Auflagen, wie einem kostenpflichtigen Aufbauseminar, rechnen.
ACHTUNG
Weisen Sie zusätzliche Anzeichen von Fahrunsicherheit auf - dazu gehört beispielsweise das Fahren von Schlangenlinien - oder bauen Sie einen Unfall, müssen Sie mit höheren Strafen rechnen.
2. Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer
Der Bußgeldkatalog für Alkohol am Steuer sieht je nach Vergehen sehr unterschiedliche Strafen vor. Dabei hängt die tatsächliche Höhe des Bußgelds bei Alkohol am Steuer einerseits davon ab, wie stark alkoholisiert Sie waren, andererseits aber auch davon, ob Sie Erst- oder Wiederholungstäter sind, ob Sie in einen Unfall verwickelt waren oder Fahrfehler begangen haben.
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Tatbestand |
Bußgeld/ Geldstrafe |
Punkte |
Fahrverbot |
sonstige Strafen |
|
0,1 bis 0,49 Promille (ohne Ausfallerscheinungen) |
- |
- |
- |
- |
|
0,5 bis 1,09 Promille (ohne Ausfallerscheinungen oder Unfall) |
500 Euro |
2 |
1 Monat |
- |
|
… beim zweiten Verstoß |
1.000 Euro |
2 |
3 Monate |
- |
|
… beim dritten Verstoß |
1.500 Euro |
2 |
3 Monate |
- |
|
ab 0,3 Promille (mit Ausfallerscheinungen oder Unfall) |
Geldstrafe |
1 bis 3 |
1 bis 3 Monate |
Entzug der Fahrerlaubnis, MPU, ggf. Freiheitsstrafe |
|
ab 1,1 Promille |
Geldstrafe |
3 |
- |
Entzug der Fahrerlaubnis, MPU. ggf. Freiheitsstrafe |
|
Fahranfänger: 0,1 bis 0,5 Promille |
250 Euro |
1 |
- |
zusätzliche zwei Jahre Probezeit und ggf. Aufbauseminar |
BEACHTEN SIE
Sobald es sich um eine Straftat handelt, legt der Richter in Abhängigkeit von der Situation ein Bußgeld fest, das auch unter- oder oberhalb der genannten Richtwerte liegen kann.
3. Strafe für Alkohol am Steuer: Wann die Punkte in Flensburg zum Problem werden
Besonders wenn der Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg bereits einige Punkte aufweist, können auch die für den Regelverstoß verhängten Punkte zum Problem werden. Mit wie vielen Punkten Sie rechnen müssen, hängt wiederum von der Schwere des Verstoßes ab:
- Fahren mit 0,3 – 0,49 Promille: keine Punkte
- Fahren mit 0,5 – 1,09 Promille: 2 Punkte
- Fahren mit 1,1 Promille und mehr: 3 Punkte
- Gefährdung des Straßenverkehrs (ab 0,3 Promille): 3 Punkte
- Verurteilung in Folge einer Straftat: 7 Punkte
ACHTUNG
Beim Erreichen von 8 Punkten in Flensburg wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Punkte verfallen nach einer bestimmten Frist, die von der Punktzahl abhängt. Ein Punkt verfällt bereits nach 2,5 Jahren. Zwei Punkte verfallen nach fünf Jahren und drei Punkte werden erst nach zehn Jahren aus dem Fahreignungsregister gestrichen. Ihren Punktestand können Sie direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg abfragen. Das geht sowohl persönlich als auch schriftlich oder online.
4. Fahrverbot und Führerscheinentzug bei Alkoholdelikten
Bei schwereren Vergehen sieht der Strafenkatalog für Alkohol am Steuer ein Fahrverbot vor. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen Sie Ihren Führerschein persönlich oder per Post bei der zuständigen Stelle abgeben. Hierfür kommen entweder die Bußgeldstelle, Polizeidienststellen oder Zulassungsstellen in Frage.
Geben Sie Ihren Führerschein nicht fristgerecht ab, verlängert sich das Fahrverbot dementsprechend. Nach Ablauf des Fahrverbots können Sie Ihre Fahrerlaubnis entweder persönlich abholen oder bekommen Sie per Post zugeschickt.
NOCHMAL ZUR ERINNERUNG
Ein Fahrverbot wird ausgesprochen, wenn Sie mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille im Auto erwischt worden sind oder wenn Sie mit 0,3 Promille oder mehr Ausfallerscheinungen aufweisen. Sind Sie zum ersten Mal auffällig geworden, müssen Sie den Führerschein nur für einen Monat abgeben. Im Wiederholungsfalle wird als rechtliche Konsequenz allerdings ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen.
Im Gegensatz zum Fahrverbot steht der Führerscheinentzug. Dabei wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist auf Antrag neu erteilt werden. Es handelt sich somit um eine deutlich gravierendere Maßnahme.
Wie lange der Führerschein konkret entzogen wird, entscheidet das zuständige Gericht. Möglich ist der Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate bis fünf Jahre. Die Fahrerlaubnis kann Ihnen aber auch lebenslang entzogen werden. Je schwerer das Vergehen ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit für die Anordnung der Teilnahme an einer MPU.
5. Alkohol am Steuer in anderen europäischen Ländern
Sind Sie über die Landesgrenzen hinaus unterwegs, sollten Sie auch die Promillegrenzen in den anderen europäischen Ländern im Blick behalten. Einige Länder haben eine 0,0 Promillegrenze für Alkohol am Steuer. Wir haben Ihnen eine Übersicht zusammengestellt:
|
Land |
Promillegrenze |
Bußgeld in € |
|
Tschechien |
0,0 |
ab 280 |
|
Ungarn |
0,0 |
bis 390 |
|
Slowakei |
0,0 |
ab 200 |
|
Rumänien |
0,0 |
ab 365 |
|
Estland |
0,2 |
ab 800 |
|
Norwegen |
0,2 |
ab 560 |
|
Polen |
0,2 |
ab 605 |
|
Schweden |
0,2 |
ab 40 Tagessätze |
|
Bosnien und Herzegowina |
0,3 |
ab 25 |
|
Serbien |
0,3 |
ab 40 |
|
Litauen |
0,4 |
ab 800 |
|
Dänemark |
0,5 |
bis 1 Nettomonatsverdienst |
|
Griechenland |
0,5 |
ab 80 |
|
Bulgarien |
0,5 |
ab 250 |
|
Italien |
0,5 |
ab 545 |
|
Frankreich |
0,5 |
ab 135 |
|
Österreich |
0,5 |
ab 300 |
|
Schweiz |
0,5 |
ab 600 |
|
Großbritannien / Schottland |
0,8 / 0,5 |
unbegrenzt |
In Dänemark und Schweden kann das Bußgeld selbst bei 0,2 bzw. 0,5 Promille schnell mal mehrere tausend Euro betragen.
INTERESSANT
Besonders Fahranfänger sollten das Bier lieber stehen lassen, wenn sie sich hinter ein Steuer setzen wollen. Hier liegen die Promillegrenzen im europäischen Ausland zwischen 0,0 und 0,3. Auch die Probezeit ist teilweise länger als in Deutschland. Unsere Nachbarn in den Niederlanden haben fünf Jahre Probezeit. Wurde der Führerschein vor dem 18. Lebensjahr erworben, sind es sogar sieben Jahre.
6. Drogen am Steuer: Strafe laut Bußgeldkatalog
Wenn Sie unter Drogeneinfluss Auto fahren, begehen Sie nicht nur eine Straftat gemäß Betäubungsmittelgesetz, sondern auch eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit. Mit welcher Strafe Drogen am Steuer geahndet werden, hängt ähnlich wie bei Alkoholfahrten von der Häufigkeit der Vergehen ab.
Wenn Sie sich unter Einfluss von Drogen hinters Steuer setzen und erwischt werden, müssen Sie mit diesen rechtlichen Konsequenzen rechnen:
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Vergehen |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
|
1. Vergehen |
500 Euro |
2 Punkte |
1 Monat |
|
2. Vergehen |
1000 Euro |
2 Punkte |
3 Monate |
|
3. Vergehen |
1500 Euro |
2 Punkte |
3 Monate |
FAHREN UNTER DROGENEINFLUSS: STRAFTAT ODER ORDNUNGSWIDRIGKEIT?
Gefährden Sie unter Einfluss von Drogen den Straßenverkehr, handelt es sich um eine Straftat. Das Gericht legt fest, ob Ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe auferlegt wird. Hinzu kommen drei Punkte im Verkehrszentralregister sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate.
Bei Drogen am Steuer gibt es keine Grenzwerte analog zur Promillegrenze. Je nach Substanz gelten unterschiedliche Nachweisgrenzen. Ein Wirkstoffnachweis genügt bereits für eine Ordnungswidrigkeit. Bei THC bzw. Cannabis liegt die Grenze bereits bei > 1,0 ng/ml.
7. Drogen am Steuer in der Probezeit
Bei einem Verstoß im Zusammenhang mit Drogen beim Autofahren gelten dieselben Strafen wie für andere Autofahrer. Allerdings kommen für Führerscheinneulinge weitere Bestrafungen hinzu:
- Erster Verstoß: Probezeitverlängerung um zwei Jahre, Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger
- Zweiter Verstoß: kostenpflichtige Verwarnung, Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung (freiwillig)
- Dritter Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis
8. Sperrfristverkürzung: Strafe für Alkohol und Drogen im Auto verringern
Wurde Ihnen aufgrund eines Alkoholdelikts oder wegen Drogen am Steuer der Führerschein entzogen, verhängt das Gericht eine Sperrfrist, vor deren Ablauf Sie ihn nicht neu beantragen dürfen. Diese kann mitunter sogar mehrere Jahre betragen. Je nach Situation können Sie Ihre Strafe für Drogen oder Alkohol im Straßenverkehr senken, indem Sie bestimmte Maßnahmen ergreifen. Geeignet sind dafür unter anderem:
- Nachschulungskurse
- Verkehrstherapien
- andere Schulungs- und Behandlungsangebote
Wichtig ist, dass die entsprechenden Maßnahmen dazu geeignet sind, bei Ihnen eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Sie müssen also nachweisen, dass der charakterliche Eignungsmangel beseitigt wurde, welcher zur Verhängung der Sperrfrist geführt hat. Je nach Maßnahme ist eine Sperrfristverkürzung um etwa zwei Monate realistisch.
ABER ACHTUNG!
Die Maßnahmen zur Sperrfristverkürzung sorgen nicht dafür, dass die angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) hinfällig ist. Die MPU muss trotzdem absolviert werden.
9. Drogen & Alkohol am Steuer beim E-Scooter: Welche Strafen gelten?
Während für E-Bike-Fahrer die gleichen Promillegrenzen wie für Radfahrer gelten, sollte das doch für E-Scooter-Fahrer nicht anders sein, oder? Ein weit verbreiteter Irrglaube, denn E-Scooter gelten in Deutschland als Kraftfahrzeuge. Dementsprechend gelten auch die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren. Für Fahranfänger, die frisch Ihren Führerschein gemacht haben, gilt auch hier eine Null-Promille-Grenze.
Nach dem Clubbesuch mit Restalkohol im Blut noch auf einen geliehenen E-Scooter steigen, um schnell nach Hause zu kommen, kann daher ein teurer Fehler sein. Gleiches gilt im Übrigen auch für Drogen am Steuer von E-Scootern. Orientieren können sich E-Scooter-Fahrer an den Bußgeldtabellen für Alkohol & Drogen am Steuer.
10. Auswirkungen von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Wer im Straßenverkehr betrunken ist oder unter Einfluss von Drogen steht, stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Je nach Promillewert sind typische Folgen von Alkohol im Straßenverkehr:
- gestörter Gleichgewichtssinn
- gestörte Bewegungsabläufe
- Tunnelblick (eingeengtes Blickfeld)
- Einschränkung des dreidimensionalen Sehens und bei der räumlichen Wahrnehmung
- stärkere Lichtempfindlichkeit
- schlechtere Wahrnehmung von Rotlichtern
- unscharfes Sichtfeld, langsamer Wechsel zwischen Nah- und Fernsicht
- verlängerte Reaktionszeiten
ÜBRIGENS
Auch durch Drogen am Steuer wird die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt. Gerade bei weniger harten Drogen ähneln die Ausfallerscheinungen denen von Trunkenheitsfahrten. Bei harten Drogen können sich Orientierungslosigkeit, Schwindel und sogar Halluzinationen dazu gesellen.
Drogen und Alkohol am Steuer machen sich beispielsweise durch Fahrfehler wie Rotlichtverstöße, Fahren in Schlangenlinien, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder durch versehentliches Aufblenden bei Gegenverkehr bemerkbar. Wird die Polizei darauf aufmerksam oder passiert gar ein Unfall, können Alkohol und Drogen im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben.
11. Fazit: Drogen & Alkohol am Steuer
Die Wirkung von Alkohol und Drogen ist nicht zu unterschätzen. Die Fahrtüchtigkeit kann je nach Promillewert stark eingeschränkt sein. Als Fahrer bedeutet das für Sie nicht nur hohe Strafen, sondern Sie stellen auch für sich und andere Verkehrsteilnehmer eine große Gefahr dar.
Lassen Sie daher besser die Finger von Drogen und Alkohol am Steuer. Wurden Sie im Straßenverkehr dennoch mit Restalkohol im Körper angehalten, droht bei einer Ordnungswidrigkeit in der Regel ein Bußgeldbescheid. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung, können Sie zwei Wochen nach Zustellung des Schreibens Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Im Zweifelsfall hilft Ihnen dabei ein Anwalt für Verkehrsrecht.



